328 Qlektrizitätswerke, elektrotechnische Industrie. Die Beteilig. der Ges. an der Thüringische Landes- elektrizitätsversorgungs-A.-G., Thüringenwerk, Weimar, wurde 1931/32 zu günstigen Bedingungen verkauft. Zweck: Uebernahme u. Betrieb der Gasanstalt in Apolda u. des von der Elektra, A.-G. in Dresden erbauten Elektr.- Werkes in Ilmenau in Th. (dieses am 31./12. 1916 an die Stadt verkauft); Bau u. Betrieb, Erwerb., Ver- äußer., Pacht., Verpacht. u. sonst. Verwert. von Be- leucht.- u. Kraftanlagen jeder Art, sowie von elektr. u. and. Kleinbahnen u. Transportunternehm. Besitztum: Elektrizitäts- u. Gaswerk Apolda. Der Grundbe- sitz umfaßt 71 a 96 qm. Das Kraftwerk hat mit vier Kesseln u. drei Dampfturbinen eine Leistung von 3150 KkW. Das Werk versorgt die ortsansässige Textil- industrie u. benächbarte Ueberlandzentralen mit land- wirtschaftl. Versorgungsgebiet. Das Gaswerk ist für eine Tagesleistung von 6000 chm ausgebaut. Zur Um- formung des von dem Thüringenwerk (s. auch Beteilig.) bezogenen Fernstromes in Gleichstrom sind 2 kleine Speicherumformer von zus. 225 kW mit 2 Einanker- umformern von je 1000 kW Leistung aufgestellt. Zum gleichen Zweck wurden 3 Unterwerke mit Gleichrichter- anlagen von zus. 2100 kW Leistung errichtet. Gaswerk Geraberg. Der Grundbesitz umfaßt 77 a 43 qm. Das Werk ist für eine Tagesleistung von 3500 cbm ausgebaut. Gaswerk Langewiesen. Dieses Werk ist für eine Tagesleistung von 6000 cbm ausgebaut. Der Grund- besitz umfaßt 40 a 58 qm. Die Gaswerke in Langewiesen u. Geraberg sind stillgelegt worden u. dienen nur mehr als Reserve- u. Spitzenwerke. Die Ges. bezieht seither das Gas durch die Thüringer Gasversorgungs-G. m. b. H., Arnstadt von der Zentral-Gaswerk, G. m. b. H., Arnstadt. Gesamtgrundbesitz der Ges. am 30./6. 1931: 18 996 qm. Sonstige Mitteilungen: Satzungen: Geschäftsjahr: 1./7.–30./6. – Gen.- Vers. spät. Dez. (1932 am 19./11.). Stimmrecht: je 100 RM St.-A. = 1 St., je 100 RM Vorz.-A. = 450 St. in bestimmten Fällen. – Vom Reingewinn 5% zum R.-F. (Gr. 10 % des A.-K.); event. besondere Abschr. u. Rückl.; hierauf 4% Div.; vom übrigen 10 % Tant. an A.-R. (außer einer festen Jahresvergüt. von 1000 RM pro Mitgl.); Rest weitere Div. bzw. zur Verfüg. der G.-V. – Die Vorz.-A. erhalten vor den St.-A. zunächst 6% Div. mit Nachzahl., dann die St.-A. bis 10 %; der Rest des Reingewinns, soweit seine Verteilung be- schlossen wird, ist derart zu verteilen, daß die Vorz.-A. je 7 % Div. erhalten auf jedes angefangene Proz. Div., das auf die St.-A. über 10% hinaus verteilt wird. Zahlstellen: Ges.-Kasse; Berlin, Apolda, Arn- stadt u. Ilmenau: Deutsche Bank u. Disconto-Ges.; Dresden: Phil. Elimeyer; München: Bayer. Vereins- bank; Nürnberg: Anton Kohn. Beteiligung. u. Tochtergesellschaften: 1. Kraftwerk Thüringen A.-G. in Gispersleben. (A.-K. 6 960 000 RM; Div. 1927/28–1931/32: 10, 10, 10, 9½, 8½ %.) Die Thür. Elektr. u. Gas ist an dieser Ges. erheblich beteiligt u. teilweise durch Personal-Union im A.-R. u. Vorstand verbunden (s. a. die besond. Ab- handl. dieser Ges.). 2. Thüringer Gasversorgungs G. m. b. H. in Arn- stadt (St.-K. 60 000 RM; Div. 1930/31–1931/32: 0%). Die G. m. b. H. wurde gemeinsam mit dem Landkreis Arn- stadt gegründet, um die Gasversorg. auf dem Thürin- gerwald auf breitere Basis zu stellen u. gleichzeitig möglichst allen der Glasindustrie dienenden Orten, zu- nächst des Thüringer Landkreises Arnstadt, Gas zu Glasblasezwecken zuführen zu können. Der Landkreis Arnstadt u. die Ges. sind je zur Hälfte an dem Ges.- Kap. beteiligt. Das für dieses Unternehmen benötigte Gas bezieht die Gesellschaft von der Zentral-Gaswerk Arnstadt G. m. b. H. 3. Zentralgaswerk Arnstadt G. m. b. H. in Arnstadt (St.-K. 150 000 RM; Div. 1930/31–1931/32: 0 %). Die G. m. b. H. wurde gemeinsam mit der Stadt Arnstadt in der Weise gegründet, daß die Stadtgemeinde das Besitz- recht am jetzigen städt. Gaswerk auf die neue Ges überträgt u. diese das Werk zu einem mit allen Er. rungenschaften der neuzeitlichen Gastechnik ausgestat- teten Zentralgaswerk ausbaut, aus dem sowohl die Stadt als auch die Thür. Gasversorgungs-G. m. b. H. u. andere Interessenten ihren Gasbedarf decken werden. An der Ges. sind die Thür. Elektriz.- u. Gas-Werke u. die Stadtgemeinde Arnstadt zu gleichen Teilen inter- essiert. Konzessionsverträge: Die Konz. in Apolda ist der Ges. bis ult. Dez. 1952 erteilt u. gestattet, die Gasanstalt sowie das neu errichtete elektr. Licht- u. Kraftwerk zu betreiben. Beide Werke bilden eine wirt- schaftl. Einheit, welche nur ungeteilt veräußert u. er- worben werden kann. Die Stadtgem. bleibt berechtigt, beide Werke ab 1./1. 1944 nach vorangegangener einjähriger Kündigung und sodann von zu 5 Jahren zu erwerben. Nach Ablauf des Vertrages gehen alle Leitungsanlagen außer Grundstücken, Gebäuden u. Betriebsanl. unentgeltlich an die Stadtgemeinde über. Die Konz. ist bis 1./1. 1944 ausschließlich; danach soll der Erteilung einer Erlaubnis an Dritte der Unter- nehmerin unter gleichen Bedingungen der Vorzug ein. geräumt werden. – An den Brutto-Einnahmen aus Strom u. Gas hat die Stadt Apolda einen jährlichen An. teil von 10 %, so lange die Dividende der Ges. nicht unter 6% sinkt. Für jedes % Dividende Weniger er- mäßigt sich die Abgabe um 1%, jedoch nicht unter 7%, Die Abgabe erhöht sich dagegen, falls die Dividende auf 10% und darüber steigt. Darüber hinaus erhält die Stadtgemeinde Apolda eine weitere feste Abgabe von 15 000 RM pro Jahr, die sich um weitere je 2000 RM erhöht, falls die Dividende um je 1 % über 7 % steigt. Die Ges. hat ferner mit d. Gemeind. Gera- berg am 7./6. 1906, Elgersburg am 7./7. 1906 und Ge. schwenda am 4./2. 1910 gleichlautende Verträge wegen Bau u. Betrieb einer gemeinsamen Gasanstalt abge- schlossen. Auf Grund neuer Verhandlungen sind im Mai 1924 mit obengenannten Gemeinden neue gleich- lautende Verträge abgeschlossen für die Lieferung von Gas und elektrischer Energie. Die Konzession ist für die Abgabe von Gas u. Elektrizität für die Vertrags- dauer eine ausschließliche. Für die Verteilung der elektr. Energie sind in genannten Gemeinden die Orts- netze ausgebaut worden. Die Gemeinden erhalten eine jährl. Abgabe von 1.5 % der Einnahmen aus dem Gas- verbrauch, 2 % der Einnahmen aus dem Elektrizsitäts- verbrauch. Die neuen Konzessionsanträge können erst- malig zum 31./12. 1953 mit einjähr. Kündigungsfrist ge- künd. werden. Die Kündig. kann nur von allen Ge- meinden gemeinsam erfolgen. Erfolgt die Kündigung nicht, so laufen die Verträge mit einjähr. Kündigungs- frist je 5 Jahre weiter. Im Falle der Vertragskündig. ist der Kaufpreis der Anl. aus dem Mittel zwischen Nutzwert u. Sachwert zu berechnen. Der Nutzwert er- gibt sich aus dem mit 5 % kapitalisierten durchschnitt- lichen Bruttogewinn der letzten fünf Betriebsjahre. Der Sachwert ist durch einen von beiden Vertrags- teilen zu ernennenden Sachverständigen unter ange- messener Berücksichtigung des jeweiligen Zeitwertes u. der Abnutzung festzusetzen, wobei die Anlagen als betriebsfähiges Ganzes zu bewerten sind. Ferner be- treibt die Ges. das Gaswerk Langewiesen, das die Stadt- gemeinden Langewiesen u. Gehren mit Gas versorgt. Die Verträge mit den Stadtgemeinden Langewiesen u. Gehren v. 27./10. 1904 erteilen der Unternehmerin die ausschließl. Erlaubnis zur Abgabe von Gas u. Elektri- zität auf die Dauer von 25 Jahren. Von da ab war die Stadtgemeinde Langewiesen mit einjähriger Frist zur Vertragskündigung berechtigt. Am 29./2. 1924 ist mit den zu einem Zweckverband vereinigten Gemeinden Langewiesen u. Gehren ein neuer Konzessionsvertrag abgeschlossen für die Liefer. von Gas und elektrischer Energie. Die Konzession ist für die Abgabe von Gas u. Elektrizität für die Vertragsdauer eine ausschließ- liche. Für die Verteilung der elektr. Energie werden im Gebiete des Zweckverbandes Langewiesen-Gehren die Ortsnetze ausgebaut. Der Zweckverband erhält eine jährl. Abgabe von 3 % der erzielten Einnahmen aus