344 Elektrizitätswerke, elektrotechnische Industrie. Maatschappij. – Zahlung von Kapital u. Zinsen frei von allen gegenwärtigen u. zukünftigen deutschen Steuern u. Abgaben. —– Jede Oblig. trägt Warrants (Gutscheine) für die veränderliche Extrarente. Auf Grund dieser hat der Inhaber bis 1936 zum 1. Mai eines jeden Jahres Anspruch auf 3 Doll. für jedes % Div., das die beiden Gesellschaften über 7% Gold im Durch- schnitt verteilen, oder auf entsprechende Bruchteile davon. — In Amerika von Dillon, Read & Co., Marshall Field, Glove, Ward & Co. u. International Acceptance Bank 17 500 000 Doll. am 24./9. 1926 zu 99%, 3 600 000 Doll. in Holland von Mendelssohn & Co. u. Nederland- sche Handel-Maatschappij am 1./10. 1926 zu 99% auf- gelegt u. 2 900 000 Doll. im übrigen Europa placiert. — Kurs ult. 1927–1932: In New York: 106.25, 108, 101.25, 89, 39.25, 76 %; in Amsterdam; 1097,, 108.50, 10236, 90.75, 4276, 76.50 %. Feingoldanleihe von 1926 (zus. mit der Siemens- Schuckert-Werke A.-G.): 25 000 000 RM in Teilschuld- verschr. von 500, 1000 u. 5000 RM 6 (früher 6% %), für die nächsten 10 Jahre mit einer Zusatzverzins. von des Prozentsatzes, der über eine Durchschnittsdiv. bei der Ges. von 7% hinausgeht; 1./5. u. 1./11. (Zusatz am 1./5.). — Tilg. bis spät. 1951 durch Auslos. auf 1./11. oder Rückkauf zu pari mit 3% des urspr. Betra- ges ab 1936, auch rückzahlb. durch Kündig. mit drei- monatl. Frist zu 110%, soweit eine Rückzahl. bis 31./10. 1936 erfolgt, zu 102 % bei späterer, jedoch vor 1./11. 1951 erfolgenden Rückzahl., soweit diese über die planmäßige Tilg. hinausgeht, zu 100 % am 1./11. 1951. – Die Anleihen dienten zur Ablös. eines Teils der 1925 aufgen. Dollaranleihe, zur Rückzahl. der aufgewert. PM-Anleihe, zur Ablös. der aufgewert. Sparguthaben der Angest. u. vornehml. zur Verstärk. der Betriebs- mittel. – Im Sept. 1926 wurde ein Teilbetrag von 17 000 000 RM zu 98 % zur Zeichnung aufgelegt. Bör- senzulass. im Juli 1927. Kurs ult. 1927–1932: In Ber- lin: 99.50, 99.75, 93, 86, 85.50*, 95.50 %. (Auch in Frankf. a. M., Hamburg u. München notiert.) Dollaranleihe von 1930 (Participating Debentures der Siemens & Halske A.-G., Serie A): 14 000 000 Doll. (autorisiert 30 000 000 Doll.) mit Anrecht auf Zinsen in Höhe des Prozentsatzes der jährl. Div. auf die St.-A. der Ges. mit einem Minimum von 6 %: Stücke zu 400 Doll. Zinstermin; jährl. am 1./4. – Tilg.: Die Oblig. sind spät. am 15./1. 2930 fällig. Sie sind bis zum 1./1. 1942 unkündbar. Danach kann die Ges. die Oblig. unter Einhaltung einer Zotägig. Kündigungsfrist ganz oder teilweise zurückzahlen zu einem Preise, der dem Markt- preise der Oblig. in den der Kündigung vorangehenden 6 Monaten entspricht, mindestens jedoch mit 933 Doll. für die Oblig. zu 400 Doll. – Zu den letzteren Preisen kommen bis zum Jahre 1960 noch Prämien in folgender Höhe hinzu: bis 1./4. 1943 einschl.: 15 %, danach bis 1./4. 1952 einschl.: die gleiche Prämie abzügl. 1 % für jedes Jahr nach 1943; nach dem 1./4. 1952 bis zum 1./4. 1960: 5 %. Nach dem 1./4. 1960 gelangen Prämien nicht mehr zur Auszahlung. Bei der Rückzahl. werden die aufge- laufenen Zs. mitvergütet. Nach dem 15./1. 2005 ist die Ges. verpflichtet, dem Inhaber einer Oblig. den Nomi- nalbetrag auf Verlangen zu jedem Kupontermin unter Einhaltung einer Gmonat. Kündigungsfrist zurückzu- zahlen. – Zahlstellen: New York: Dillon, Read & Co.; London: J. Henry Schröder & Co.; Zürich u. Basel: Basler Handelsbank; Amsterdam: Mendelssohn & Co., Nederlandsche Handel-Maatschappij, Amsterdamsche Bank, De Twentsche Bank, Handel-Maatschappij H. Al- bert de Bary & Co., Internationale Bank te Amsterdam, Lippmann, Rosenthal & Co., Pierson & Co., Rotter- damsche Bankvereeniging, Warburg & Co.; Rotterdam: R. Mees & Zoonen, Nederlandsche Handel-Maatschappij, Amsterdamsche Bank Fil. Rotterdam, De Twentsche Bank, Rotterdamsche Bankvereeniging; s'Gravenhage: Nederlandsche Handel-Maatschappij, Amsterdamsche Bank Fil. s'Gravenhage, De Twentsche Bank, R. Mees & Zoonen, Rotterdamsche Bankvereeniging, De Bas $ Co.; Stockholm: Skandinaviska Kreditaktiebolaget, Stockholms Enskilda Bank. – Zahlung der Zinsen, der Rückzahl. der Kapitalbeträge zuzügl. der Prämie er- folgt frei von allen jetzigen u. künftigen deutschen Steuern in New York in Goldmünze der Vereinigten Staaten von Amerika vom Gewicht u. Feingehalt vom 15./1. 1930, in London in Pfd. Sterl., in der Schweiz in schweiz. Franken, in Holland in holländ. Gulden, in Stockholm in schwed. Kr. zu einem jeweils von den Zahlstellen festzusetzendem Kurse. – In Amerika 11 000 000 Doll. untergebracht, davon der größere Teil an die General Electric Company, New York verkauft der kleinere Teil am 4./2. 1930 zu 933 Doll. pro Stück (= 233.25 %) zur öffentl. Zeichnung aufgelegt. In Hol. land 2 000 000 Doll. am 10./2. 1930 zu 236 % aufgelegt; restliche 1 000 000 Doll. in Holland bereits vorher zum Emissionskurse festplaciert. – Kurs ult. 1932 in Ney York: 365 %. Feingoldanleihe von 1930, Reihe 1: 10 000 000 RI in 35 000 Stücken zu 100 RM, 7000 Stück zu 500 RM und 1000 St. zu 1000 RM; mind. 6 % ab 1./4. 1930 mit Zusatz- verzins. von 1 % für jedes % St.-A.-Div. über 6 % hinaus. Kündigung durch die Obligationäre bis 2005 ausgeschlossen, durch die Ges. berechtigt ab 2./4. 1942 mit 60–90täg. Frist ganz oder in Teilbeträgen von mindestens 2 000 000 RM auf einen Monatsersten (in letzterem Falle erfolgt Auslosung.) – Der Rückzah. lungspreis errechnet sich nach dem Durchschnittskassa- kurs der Teilschuldverschreib. an der Berliner Börse in den sechs Monaten, die dem Monat der Kündigung unmittelbar vorangehen, jedoch erfolgt die Einlösung mind. zum Ausgabepreis von 175 %. Sollte eine Kurs festsetzung innerhalb dieser sechs Monate nicht für mindestens 45 Tage erfolgt sein, so wird der Rückzah- lungspreis durch den Präsidenten der Industrie- und Handelskammer zu Berlin festgesetzt. Soweit die An- leihe infolge Kündigung durch die Ges. in der Zeit vom 2./4. 1942 bis 1./4. 1960 einschl. fällig wird, wird sie mindest. zum Ausgabepreis von 175 % zuzügl. folgender Prämie zurückgezahlt. Die Prämie beträgt bei Fällig- keit in der Zeit v. 2./4. 1942 bis 1./4. 1943 einschl. 15 % vom Ausgabepreis u. vermindert sich für jede weiteren, ab 2./4. gerechneten 12 Monate bis zum 1./4. 1952 ein- schließl. um je 1 % bis auf 5 % vom Ausgabepreis vom 2./4. 1952 ab u. wird in dieser Höhe weiter gezahlt bis zum 1./4. 1960 einschl. Sofern die Anleihe infolge Kün- digung der Ges. nach dem 1./4. 1960 fällig wird, entfällt die Prämie, u. der Mindestpreis der Rückzahlung ist gleich dem Ausgabepreis von 175 %. Tritt die Fällig- keit nicht an einem Zinstermin ein, so sind mit dem Rückzahlungspreis für das Kapital gleichzeitig anteilig feste Zinsen mit 6 % p. a. u. Zusatzzinsen entsprechend dem in der letzten Gen.-Vers. vor Fälligkeit der Teil- schuldverschreib. beschlossenen Dividendensatz zu zahlen. – Im Falle der Auflösung der Ges. wird die gesamte Anleihe, ohne daß es einer Kündig. bedarf, ein Jahr nach dem Auflösungsbeschluß fällig. Der Rück- zahlungspreis entspricht in diesem Falle dem Durch- schnittskassakurs der Teilschuldverschr. an der Ber- liner Börse für die sechs Monate, welche dem Monat des Auflös.-Beschlusses unmittelbar vorausgehen. Min- destens ist jedoch der Ausgabepreis von 175 % zu zahlen. Zu diesem Ausgabepreis treten im Falle des Eintritts der Liquidation in der Zeit bis 1./4. 1942 ein- schließl. eine Prämie von 15 % u. ab 2./4. 1942 bis 1./. 1960 einschließlich Prämien entsprechend den Bestim- mungen im Falle der Kündigung durch die Ges. Gleich- zeitig sind anteilig feste Zinsen mit 6 % P. a. u. Zu- satzzinsen entsprechend dem letzten von der Gen.-Vers. beschloss. Div.-Satz zu zahlen. – Zahlstellen: Deutsche Bank u. Disconto-Ges. in Berlin u. deren sämtl. Nieder- lass. – Kurs ult. 1930–1932: In Berlin: 145, 143*, 119 %. Auch in Frankf. a. M., Hamburg, Köln u. München notiert. Zukünftige Bezugsrechte. Erhöht die Ges. ihr St. A.-K. unter Einräumung eines Bezugsrechts an die Aktionäre oder durch Ausgabe von Gratisaktien, 80 sind den Inhabern der Teilschuldverschreib. im gleichen Verhältnis neue Teilschuldverschreib. entweder zum Bezugspreis der neuen Aktien oder –— wenn Gratis- aktien ausgegeben werden – gratis anzubieten. Der Mindestrückzahlungspreis dieser Teilschuldverschreib. ist ihr Bezugspreis. Werden die Teilschuldverschreib. infolge Kündigung durch die Ges. oder infolge Auf- lösung der Ges. bis zum 1./4. 1960 einschließl. fällig. so treten zu dem Mindestrückzahlungspreis im Falle