Elektrizitätswerke, elektrotechnische Industrie. 373 der Liqu. Die Durchführ. der Fusion erfolgte dergestalt, daß die Aktionäre der Oberbayerischen Ueberland-Zen- frale Akt.-Ges. für ihre St.-Akt. im Nennwert von je 100 RM je eine Akt. der Amperwerke Elektricitäts-A.-G. im Nennwert v. 100 RM sowie eine Barzahl. von 10 RM und die Aktionäre der Neuen Amperkraftwerke Akt.- Ges. für ihre St.-A. im Nennwert von je 100 RM Aktien der Amperwerke Elektricitäts-Akt.-Ges im Nennwert von 100 RM sowie eine Barzahlung von 7 RM erhielten. In Verbindung damit erfolgte eine Kapital-Erhöh. der Amperwerke A.-G. (s. unter Kapital). Das vereinigte Versorgungsgebiet wird einen Flächenraum von 8000 Guadratkilometer umfassen mit einem Hochspannungs- netz in einer Länge von 3197 km. Es handelt sich bei der Fusion um Unternehmen, die aneinander angrenzen und die an vielen Stellen wirtschaftliche und technische Berührungspunkte haben. Durch die Fusion werden die Unternehmungen eine ansehnliche Kapital- und Kredit- kraft erhalten, die sie instand setzen, Aufgaben, die in ihren Versorgungsgebieten zu erfüllen sind, insbeson- lere auch etwa später notwendige Kapitalbeschaffun- gen, besser zu lösen, als es den Einzelunternehmungen getrennt möglich war. Zweck: Gewerbsmäßige Erzeugung u. Ausnutzung elektr. Stromes in jeder Art, insbesond. zur Beleucht. u. Kraft- übertragung, dann Erwerb u. Betrieb ihren Interessen- bereich berührender Anlagen, Ausnützung von Wasser- kräften, speziell derjenigen der Amper bei Unterbruck u. Kranzberg sowie Betrieb aller zur Erfüllung des Zweckes der Ges. dienenden u. darauf bezügl. Ge- schäfte. Versorgungsgebiet: a) der Amperwerke vor der Fusion: Das Versorgungsgebiet erstreckt sich im Norden über Neuburg/Donau u. Ingolstadt hinaus bis nach Eitensheim, Stammham, Appershofen u. Pförring; im Westen bis Mering bei Augsburg; im Süden links der Isar bis Fürstenfeldbruck, rechts der Isar, südlich von Sauerlach, bis Lochen u. Jasberg; im Osten bis über Schwaben, Nandlstadt u. Mainburg hinaus. b) der übernommenen Oberbayer. Ueberland-Zentrale 4.-G.: Das Gebiet der Ges. erstreckt sich über die Be zirksämter Rosenheim, Wasserburg, Aibling, Ebers- berg, Miesbach u. Teile von Mühldorf u. Traunstein und reicht im Norden bis Ebersberg und Wasserburg, im Osten bis an das östliche Ufer des Chiemsees einer- seits u. bis Marquartstein andererseits, im Süden bis Bayrischzell u. an die Landesgrenze und endlich im Westen bis an die Grenzen der Versorgungsgebiete der Isar- und Amperwerke. Besitztum: a) Der Amperwerke vor der Fusion: Der Grundbesitz umfaßt 160 ha = 470 Tagwerk. Darauf befinden sich nachfolgende Stromerzeugungs-, Betriebs- u. Verteilungsstationen sowie Verwaltungs- gebäude mit Dienstwohnungen: Das Wasserkraftwerk I Unterbruck bei Lohhof, das Wasserkraftwerk II Kranzberg, das Wasserkraftwerk III Hohenwart a. d. Paar, das Wasserkraftwerk IV Englmannszell a. d. Paar (außer Betrieb). das Dampfkraftwerk Riem b. München (außer Betrieb), die Betriebsstation Pfaffenhofen a. d. Ilm, Schalt- u. Verteilungsstationen in Schrobenhausen, Wolnzach, Geisenfeld, Kothau bei Ingolstadt, Haupt- verteilungsstation Dachau bei München, Mering bei Augsburg, Mainburg, Unterföhring, Neuburg, Mai- sach, Zolling, Vohburg, Aichach, Odelzhausen, Sauerlach. In München besitzt die Ges. ein Doppelwohnhaus an der Brienner Straße im Gesamtflächenausmaß von 0.295 ha. Ferner besitzt die Ges. das Mühl- u. Säge- anwesen in Unterbruck bei Lohhof. Hierzu kommen Tischrechte in der Amper u. ihren Altwässern sowie in der Paar u. einigen Nebenbächen. Die ausgebauten eigenen Wasserkräfte ergeben zus. 4515 kVA, die von der Tochterunternehm., der Neuen Amperkraftwerke A.-G., gepachtete Anlage 6400 kVA, zus. also 10 915 kVA Normalleist. aus Wasserkraft. Außer diesen eig. Krafterzeugungsquellen bestehen zur Deckung des Höchststrombedarfs Verträge mit dem Bayernwerk u. anderen Werken, wodurch unter norma- len Betriebsverhältnissen bis zu 15 000 kVA Fremd- strom zur Verfüg. stehen. Außer den in den Werken untergebrachten, sowie für die Bayernwerksanschlüsse in Finsing u. Dachau vorhand. Haupttransformatoren u. den für den Strombezug aus dem Netz der Städti- schen Elektrizitätswerke München erstellten großen Stationen in der Hirschau bei München u. Achering- Kranzberg u. den obenerwähnten Verteilungsstationen besitzt die Ges. 1016 Transformatorstationen mit 1040 Transformatoren. Das Hochspannungsnetz hatte am 30./6. 1932 eine Länge von 1892 km, wovon 27 km auf Kabelleitung entfallen. Die Niederspannungsverteilungsnetze nebst Straßenbeleuchtungseinrichtungen in den angeschlosse- nen Ortschaften sind gleichfalls Eigentum der Ges. u. fast ausnahmslos, wie auch die Hochspannungsleitun- gen, aus Kupfer gebaut. b) Durch die Uebernahme der Neue Amperkraft- werke A.-G. kam in Zugeng deren Grundbesitz mit 96.22 ha. Darauf befindet sich das Wasserkraftwerk Haag bei Haag-Amper mit rd. 8.3 km Kanalanlagen, welches im Jan. 1924 in Betrieb genommen wurde, so- wie Wohnhäuser für das Betriebspersonal. — Zur Krafterzeugung dient eine Francis-Doppel-Zwillings- Turbine mit 136 Umdrehungen minutl., die bei einem Nettogefälle von 8.83 m und einer Wassermenge von 60 cbm in der Sekunde eine Leist. von 4920 PS er- zielt. Die Turbine ist unmittelbar mit einem AEG-Gene- rator von 6400 kVA bei einer Spannung von 5000 Volt gekuppelt. Die hier erzeugte elektr. Energie wird zum größten Teil mit einer 50 000 Voltleit. über das Werk Kranzberg der Amperwerke geführt und von dort aus durch die Amperwerke, die bis zur Fusion die Werke gepachtet hatte, verteilt. c) Durch die Uebernahme der Oberbayer. Ueberland- Zentrale A.-G. kam die Amperwerke in den Besitz des Wasserkraftwerks Schönmühl bei Penzberg mit einer installiert. Leistung von 5000 PS u. des gepachteten Elektrizitätswerks Prien. Vorhanden sind ferner 691 Transformatorenstationen mit einem Anschlußwert von 23 860 KkVA und 8 Umspannwerke. Konzessionen: Die Genehmigung des Bayerisch. Staates zur Ausnützung der Amperwasserkraft bei Unterbruck, Kranzberg und Haag. Sie ist unwiderruf- lich. Ein Widerruf käme nur in Frage, wenn nach- träglich festgestellt werden sollte, daß die Amper inner- halb der ausgenützten Strecke Staats-Privat-Fluß oder öffentlicher Fluß sei. Auch in letzterem Falle würde die Genehmigung für Unterbruck noch 50 Jahre vom Zeitpunkt des Eintritts eines der eben genannten Fälle dauern. In der Denkschrift des Bayerischen Staats- ministeriums des Innern vom Februar 1910 über die „Ausnützung der Wasserkräfte Bayerns'“' ist die Amper von Allershausen bis Inkofen, innerhalb welcher Strecke die vorgenannten drei Kraftwerke liegen, ausdrücklich als Privatfluß bezeichnet. Sonach sind die drei Kon- zessionen als abgabenfrei und unwiderruflich zu be- trachten. Die Ges. ist ferner im Besitz der unbefristet und abgabenfrei erteilten Konzessionen zur Ausnützung des Paarflusses bei Hohenwart und Englmannszell zum Be- trieb von Elektrizitätswerken. Sonstige Mitteilungen: Verträge: Mit den angeschlossenen Ortschaften sind ab 1908 fortlaufend Stromlieferungs- u. Leitungs- Verträge mit 25–40jähr. Dauer abgeschlossen. Die bis 1917 angeschlossenen Gemeinden sind berecht., das Orts- leitungsnetz nach 15jähr. Konzessionsdauer zum Taxwert zu übernehmen; wenn sie von diesem Recht der Ablös. Gebrauch machen, sind sie jedoch verpflichtet, bis zum