Gas-, Wasser- und Eiswerke. ÖIu. men ist. Daneben bestehen noch weitere Verpflichtun- gen in ausländischer Währung und Verbindlichkeiten aus eigenen Wechseln in ausländischer Währung. Wegen der Höhe dieser Verbindlichkeiten vgl. „Ver- bindlichkeiten' in den Erläuterungen zu der Bilanz per 30./9. 1932. Die mit dieser Umlagerung der Verbind- lichkeiten erfolgte Abwicklung von Pfundschulden prachte 1931/32 außerordentliche Erträge, die zu ein- maligen Abschreibungen benutzt sind. Nach Abschluß des Geschäftsjahres 1930/31 ergab sich die Notwendig- keit, die geschäftlichen Beziehungen zu dem Berliner Bank-Institut Joseph Goldschmidt & Co. zu regeln. Da- bei stellte sich heraus, daß gegenüber dem Guthaben bei dieser Firma eine Rückstellung von 2 000 000 RM erforderlich geworden war. Die Ges. sah sich im Zu- sammenhang hiermit gezwungen, einen Posten von nom. 3 000 000 RM eigener Aktien zu erwerben. Auf Grund dieser Vorgänge trat die Ges. mit einem neuen Banken- konsortium in Verbindung, s. die bei „Zahlstellen“ auf- geführten, in Berlin befindlichen Banken. Laut Mittei- jung der Verwaltung in der G.-V. vom 26./1. 1933 ist das Berliner Bank-Institut Joseph Goldschmidt & Co. von dem mit ihm geschlossenen Abkommen vom 11./4. 1932 zurückgetreten, auf dem der Erwerb des vorer- wähnten Postens eigener Aktien beruhte. Die gleiche Erklärung hat die Zschipkau-Finsterwalder Eisenbahn A. G. abgegeben, von deren u. anderer Gläubiger Bei- tritt das Inkrafttreten des erwähnten Abkommens ab- hängig gemacht war. Die Ges. hat wegen dieser nach ihrer Auffassung unberechtigten Erklärung Klage gegen die Firma Goldschmidt u. die Zschipkau-Finster- walder Eisenbahn A. G. auf Feststellung des Bestehens des Abkommens und zugleich auf Zahlung eines Teil- betrages ihrer Forderung erhoben. Zweck: Bau, Erwerb u. Betrieb von Wasserwerken sowie Erwerb von Grundst. für gesellschaftl. Zwecke u. deren Verwert., ferner Betrieb von und Beteilig. an anderen Unternehm. u. Anlagen, insbes. solchen, die dem Haupt- zweck verwandt sind. Besitztum: Die Ges. versorgt heute Teile des Stadtbezirks Berlin mit einer Bevölkerung von über 800 000 Einwohnern u. außerdem durch die Tochtergesellschaft „Teltower Kreis- wasserwerke G. m. b. H.“ Gebietsteile außerhalb Berlins mit Wasser. Diesem Zweck dienen die Werke Tief- werder (bei Spandau) im Nordwesten des Versorgungs- gebietes, Beelitzhof im Westen, Johannisthal u. das 1929 erworbene Eichwalde im Osten. Die geförderten Wasser- mengen werden ausschließlich Tiefbrunnengalerien ent- nommen, die der Förder. von Grundwasser dienen. – Die Ges. besitzt: 1. an ausgebauten Wasserfassungs- strecken a) auf einem Eigentumsgelände von 108.77 ha 7615 m, b) auf Grund von Gerechtsamen (Grunddienst- barkeiten) 5155 m, zus. 12 770 m. 2. Außerdem sind noch folgende Wasserfassungsstrecken ausbaufähig: a) auf einem Eigentumsgelände von 194.66 ha 15 250 n.. b) auf Grund von Gerechtsamen (Grunddienstbarkeiten) 18 750 m, zus. 34 000 m. 3. Durch Grunddienstbarkeiten gesicherte Schutzgebiete, in denen andere Wasserwerke nicht errichtet werden dürfen, sind vorhanden im Grune- wald (Westen) 3547 ha, im Forst Friedersdorf (Osten) 6489 ha, zus. 10 036 ha. Die Ges. ist imstande, mit den augenblicklichen Anlagen 340 000 cbm täglich zu för- dern. Sie hat außerdem die Möglichkeit, durch den Aus- bau der vorbezeichneten Wasserfassungen die Förder- menge auf über 1 000 000 cbm tägl. zu steigern. — Zur Verteilung des in den Werken geförderten Wassers dient ein Rohrnetz von 1778.8 km Länge einschl. Tol- tower Kreiswasserwerke G. m. b. H. (Stand von 1929). —– Grundstücksanschl. 1930–1932: 38 466, 39 704, 41 440. Gesamtgrundbesitz: 3 236 184 qm u. 650 000 am zus. 3 886 184 qm, wovon 346 215 am bebaut sind. sSonstige Mitteilungen: Verträge: Die Ges. hat Wasserlieferungsverträge mit folgenden Gemeinden (Ende des Vertrages in Klam- mern): Friedenau (1./1. 1930, die Versorg. ist auch nach Vertragsende bei der Ges. verblieben), Britz (1/10. 1937), Lichterfelde 31./3. 1939), Lankwitz (1./4. 1939), Wilmersdorf (1./10. 1941), Mariendorf (1./10. 1945), Tel- tow (1./10. 1949), Zehlendorf (1./10. 1950), Wannsee (1./10. 1950), Nowawes (1./10. 1950), Johannisthal (1./10. 1950), Marienfelde (1./10. 1951), Dahlem (1./10. 1961), Rudow (1./10. 1964), Stahnsdorf (1./10. 1964), Buckow (1./10. 1966), Klein-Machnow (1./10. 1966), Ruhlsdorf (1./10. 1966), Lichtenrade (1./10. 1968), Miersdorf (1./10. 1981), Zeuthen (1./10. 1981), Tempelhof (1./1. 1997), Schmargendorf (1./1. 1997), Neukölln (1./10. 1997), Neu- babelsberg (1./4. 1998), Schulzendorf (1./4. 2000), Wal- tersdorf (1./4. 2000), Nicolassee (1./10. 2000), Drewitz (1./10. 2000), Bohnsdorf (1./10. 2000), Schönefeld (1./10. 2000), Schmöckwitz (1./10. 2000), Mahlow (1./10. 2000), Glasow (1./10. 2000), Forst Grunewald (31./12. 2000), Groß-Ziethen (1./10. 2000), Wildau (1./10. 2000), Eich- walde (1./10. 2000), Rangsdorf (1./10. 2000), Blankenfelde (1./10. 2000), Schwanenwerder (31./12. 2000), Dahlewitz, Gütergotz und Großmachnow (bereits durch Teltower Kreiswasserwerke G. m. b. H. abgeschlossen). Fast in allen Verträgen ist vorgesehen, daß der Vertrag sich um weitere 10 Jahre verlängert, wenn nicht eine bestimmte Anzahl von Jahren (2, 3 oder 5 Jahre) vor Ablauf eine Kündigung stattgefunden hat. Der Ablauf des Konzess.- Vertrages hat aber nicht unbedingt die Beendigung der Wasserlief. zur Folge. Denn in einer beträchtlichen An- zahl von Verträgen ist der Weiterverkauf auch nach Vertragsablauf gestattet, in wichtigen anderen Ver- trägen nicht ausgeschlossen, so daß bei Ablauf der Kon- zession es einer Auseinandersetzung über dieses Weiter- lieferungsrecht bedarf. Dieses sogenannte ewige Kon- kurrenzrecht wird bei den Vereinbarungen mit dem Kreise Teltow über die Gründung der Teltower Kreis- wasserwerke G. m. b. H. ergänzt durch ein Vorzugsrecht in der Engros-Wasserlieferung nach dem Jahre 2000 gegenüber anderen etwa in Frage kommenden Liefe- ranten. Da der Ges.-Vertrag der Teltower Kreiswasser- werke G. m. b. H. außerdem auf unbegrenzte Zeit ab- geschlossen ist, ist der Ges. durch diese beiden sich ergänzenden Vereinbarungen unter zweckmäßiger Be- teilig. der kommunalen Gebietskörperschaft die Wasser- versorgung des Kreises Teltow, des wichtigsten Auf- schließungsgebiets vor den Toren Berlins, auf unbe- grenzte Zeit gesichert. In keinem einzigen Fall gehen bei Ablauf der Konzession die Wasserförderungsanlagen in den Besitz der Konzessionsgemeinden über. Nur auf das örtliche Rohrnetz haben die Gemeinden in einigen Fällen ein Ankaufsrecht. Die Wassergewinnung erfolgt außer vom eigenen Grundeigentum aus auf Grund einer Schöpfgerechtig- keit, welche sich entlang dem Havelufer von Beelitz- hof bis zum Stößensee erstreckt. Die Schöpfgerechtig- keit ist im Grundbuch der belasteten Grundstücke ver- merkt u. von Beelitzhof bis Schildhorn dauernd, von da bis zum Stößensee bis zum Jahre 2000 gestattet. – 1926/27 wurde der Ges. im Forst Friedersdorf eine Grunddienstbarkeit zur Entnahme von Grundwasser eingeräumt, u. zwar in einer Länge von etwa 12 km. Für diese Wasserentnahme ist durch eine weitere Grund- dienstbarkeit ein Schutzbezirk von 65 qkm gebildet. In diesem Schutzbezirk dürfen andere Wasserwerke oder sonstige die Wasserentnahme wesentlich beeinträchti- gende Anlagen nicht errichtet werden. Satzungen: Geschäftsjahr: Okt./Sept. – G.-V. spät. Ende März, meist Mitte Jan. (1933 am 26./1.); je 100 M = 1 St. – Vom Reingew. 5 % zum R.-F. (Grenze 10 % des A.-K.); dann etwaige Sonderrücklagen; 4 0% Vor-Div.; von dem, was dann bleibt, 10 % Tant. dem A.-R. (sowie ein Fixum von je 1500 RMW); Rest zur Verf. der G.-V. Zahlstellen: Ges.-Kasse; Berlin: Deutsche Bank u. Disc.-Ges., Dresdner Bank, S. Frenkel. Berliner Han- delsges., Mendelssohn & Co.:; Amsterdam: Lippmann, Rosenthal & Co., Amsterdamsche Bank, De Twentsche Bank. Beteiligung. u. Tochtergesellschaften: Die Ges. ist mit ca. 8 % an der Askania-Werke A.-G. in Dessau beteiligt, die sich mit der Herstellung von Bedarfsgegenständen für die Gas-, Elektrizitäts- u. Wasserindustrie befaßt. A.-K. 4 005 000 RM. (Div. seit 1925: 0 %.)