674 Brauereien, Mälzereien, Preßhefe-Fabriken. Grundstücks-Verwertungs-Gesellschaft m. b. H. Kai- serallee 219/220, Berlin. Gegr. 1926. Kap. 100 000 RM. Beteilig. 50 000 RM. Altschaffel & Co., G. m. b. H., Berlin. Kap. 18 000 RM, Beteilig. 18 000 RM. Berliner Brauereivereinigung „Monopol'' G. m. b. H., Berlin. Kap. 50 000 RM, Beteilig. 50 000 RM. Brennerei Tornesch G. m. b. H., Berlin. Kap. 400 000 RM, Beteilig. 100 000 RM. Brennspiritus G. m. b. H., Breslau. Kap. 135 000 RM, Beteilig. 135 000 RM. Grempler & Co., G. m. b. H., Grünberg. Kap. 500 000 RM, Beteilig. 500 000 RM. Hamburger & Schäfer G. m. b. H., Gleiwitz. Kap. 20 000 RM. Melassefutter- und Spiritus-Fabrik, G. m. b. H., Bres- lau. Kap. 100 000 RM, Beteilig. 100 000 RM. Statistische Angaben: Aktienkapital: 56 400 000 RM in 36 000 St.-Akt. zu 1000 RM (Nr. 1–36 000), 52 000 St.-Akt. zu 100 RM (Nr. 56 001–88 000), 10 000 St.-Akt. zu 20 RM (Nr. 88 001 bis 98 000) und 15 000 Vorz.-Akt. zu 1000 RM. Die Vorzugsaktien, die sich im Besitze eines unter Führung der Deutschen Bank u. Disconto-Gesellschaft in Berlin stehenden Bankenkonsortiums befinden, er- halten aus dem verteilbaren Reingewinn im gleichen Range mit den Inhabern der Genußscheine mit Vor- zugsrecht vor den Stammaktien für jedes Geschäftsjahr eine kumul. Dividende bis zu 6 % des Nennbetrages der Vorzugsaktien; darüber hinaus steht ihnen ein Anteil am Gewinn nicht zu. Bei Liqu. der Gesellschaft erhal- ten die Inhaber der Vorzugsaktien vor denen der St.- Akt. Befriedigung bis zur Hohe des eingezahlten Be- trages der Vorzugsaktien; an dem darüber hinaus er- zielten Liqu.-Erlös sind die Vorz.-Akt. nicht beteiligt. Jeder Inhaber von Vorz.-Akt. ist berechtigt, durch eine mit einmonatiger Frist für Ende Februar bezw. Ende August jeden Jahres abzugebende Erklärung gegen- über der Gesellschaft die Umwandlung seiner Vorz.- Akt. in St.-Akt., und zwar beide mit Dividendenschei- nen für das laufende Geschäftsjahr, zu verlangen. Das Verlangen ist nur zulässig für volle Beträge von 100 000 RM. Vorkriegskapital: 15 000 000 M. Urspr. betrug das A.-K. der früheren Schultheiss- Brauerei 1 500 000 M und wurde allmählich bis 1914 auf 15 000 000 M und von 1917–1941 auf 150 000 000 M erhöht (s. Jahrg. 1927/28). – Lt. G.-V. v. 31. 3. 1925 Umstell. des St.-Kap. von 100 000 000 M auf 25 000 000 RM (4 . 1) durch Herabsetz. der Aktien von 1200 M auf 300 RM, von 1000 M auf 250 RM und von 300 M auf 50 RM sowie Ausgabe einer neuen Aktie zu 20 und eines Anteilscheines zu 5 RM für die Besitzer der letzteren; ferner Umstell. des Vorz.-A.-K. von 50 000 000 M auf 1 000 000 RM (50: 1) in Aktien zu 2000 RM nach Zuzahl. von 280 074 RM. – Lt. G.-V. v. 5./7. 1926 Erhöh. des Kap. auf 39 500 000 RM durch Ausgabe 13 500 St.-A. zu 1000 RM, davon 11 345 Aktien zur Verschmelz. mit der Kahlbaum A.-G. — Die G.-V. v. 12./1. 1928 beschloß. das Grundkap. um 11 500 000 RM auf 50 000 000 RM durch Ausgabe von Aktien zu 1000 RM zu erhöhen Von den neuen Aktien wurden den Aktionären 6 250 000 RM zu 200 % im Verh. 1: 4 angeb. u. von den Ostwerken, die ihr A.-K. gleichzeitig um 19 000 000 RM auf 44 000 000 RM erhöhten, in demselben Verhältnis ein Bezugsrecht auf junge Östwerke-Aktien zu 180% eingeräumt. 4 600 000 RM Schultheiss-Aktien wurden zum Erwerb der den Ostwerken gehörigen schle- sischen Brauereien verwandt u. die restl. 650 000 RM an die Ostwerke zu pari mit der Verpflicht. begeben, sie zur Verfüg. der Verwalt. zu halten. – Lt. G.-V. v. 15./9. 1930 Erhöh. des A.-K. um 24 000 000 RM durch Ausgabe von 30 000 St.-A. zu 100 RM u. 21 000 St.-A. zu 1000 RM mit Div.-Ber. ab 1./9. 1929 zur Durchführ. des Fusionsvertrages mit der Ostwerke A.-G., weitere Erhöhung um 15 000 000 RM durch Ausgabe von 75 Vorz.-A. zu 200 000 RM u. Umwandl. der bestehenden 1 000 000 RM Vorz.-A. in 1000 St.-A. zu 1000 RM. Zur Beseitigung der Verluste, die aus der Fusion mit den Ostwerken, insbesondere aus deren Aktien- käufen, und der Beteiligung an der Effektenkonsortium G. m. b. H. entstanden sind, zur Durchführung der mit den Banken getroffenen Abmachungen (s. auch „Sanie- rung“), ferner zum Ausgleich der Wertminderung ver- schiedener Vermögensteile hat die Ges. auf Beschluß der ordentlichen G.-V. vom 21./7. 1932 u. a. das A.K unter Ausschluß von 15 000 000 RM Vorz.-Akt und 12 000 000 RM St. Akt. in erleschterter Form rückwirkan auf den 31./8. 1931, in der folgenden Welse holre setzt, wobei gleichzeitig die mit den Banken getrolfe nen Abmachungen genehmigt wurden: 1. Das St.-All. Kapital wurde zunächst v. 75 000 000 RM auf 61 000 000 RM ermäßigt, und zwar durch den Einzug von: 00 3 164 700 RM eig. St.-Akt.; b) 2 567 800 RM aus d. Käufen herrührenden St.-Akt., die die Banken zur Ves fügung stellten (14 567 800 RM abzügl. 12 000 000 RM), 0) 8 267 500 RM St.-Akt., die Schultheiss von den Ba. ken der Effektenkonsortium G. m. b. H. erwarb: ins- ges. 14 000 000 RM St.-Akt. —– 2. Von den verbleib den 61 000 000 RM St.-Akt. wurden, unter Ausschluß der 12 000 000 KM aus den Käufen stammenden St.-Akt, ai. an die Banken gegen Einbringung von Forderungen im gleichen Betrage veräußert wurden, 49 000 000 RI im Verhältnis von 5:3 auf 29 400 000 RM herabgesetz Hiernach entfielen auf 5 alte St.-Akt. über je 20 RI 3 neue St.-Akt. über je 20 RM, auf eine alte St.-Akt über 100 RM 3 neue St.-Akt. über je 20 RM, auf ein, alte St.-Akt. über 300 RM eine neue St.-Akt. übe 100 RM und 4 neue St.-Akt. über je 20 RM, auf ein alte St.Akt. über 1000 RM 6 neue St.-Akt. über 3 100 RM. Soweit möglich, wurde jedoch an Stelle von 5 neuen St.-Akt. über je 20 RM eine neue Aktien- urkunde über 100 RM und an Stelle von 50 neuen St.-Akt. über je 20 RM oder von 10 neuen St.-Akt über je 100 RM eine neue Aktienurkunde über 1000 B ausgegeben. Genußscheine: 8 000 000 RM in Stücken u 1000 RM; ausgegeben lt. G.-V. v. 21./7. 1932 und rück- wirkend auf den 31./8. 1931 gegen Verrechnung eines gleichhohen Betrages Bankschulden begeben (s. auch „Sanierung“). Die Inhaber der Genußscheine erhalten im gleichen Range mit den Inhabern der Vorz.-Akt. mit Vorzugsrecht vor den St.-Akt. für jedes Geschäftsjah eine kumul. Dividende bis zu 6 % des Nennbetrages; darüber hinaus steht ihnen ein Anteil am Gewinn nicht zu. Am Liqu.-Erlös gewähren die Genußscheine keinen Anteil. Sie sind aus dem Reingewinn zu tilgen, und zwar ist zur Tilgung ¼0 desjenigen Reingewinns 2u verwenden, welcher nach Maßgabe der weiter unten in dem Absatz über den Reingewinn angegebenen Vertei- lung für die Berechnung dieser Tilgungsquote ver- bleibt, wobei der Gesellschaft eine stärkere Tilgung, wiederum aus Reingewinn, vorbehalten ist. Die Til- gung geschieht durch Auslosung in der Weise, daß 80 viel Stücke ausgelost werden, als der für Tilgung der Genußscheine in Betracht gewinns ein Vielfaches von 1000 RM ausmacht. Die Auslosung hat zu gerichtlichem oder notariellem Pro- tokoll unverzüglich nach der ordentlichen Generalver- sammlung zu erfolgen. Außer dem Tilgungsbetrag er- halten die ausgelosten Stücke eine Verzinsung von 6% des Nennbetrages vom Beginn des zur Zeit der Aus- losung laufenden Geschäftsjahres an bis zum Tage der Vorlegung. spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach der Bekanntmachung der Auslosung. Papiermark-Anleihen: Zur Rückzahlung mit dem gesetzl. Aufwertungssatz von 15 % zum 1./1. 1927 gekündigt. Genußrechte für Altbesitzer mit 100 RI für je 1000 RM bar abgelöst. Umlauf am 31./8. 1932: 27 874 RM. Kurs der Aktien: 1927 1928 1929 1930 1931* 1932 Höchster 540 420.50 328.50 324.25 185 104 19 Niedrigster 2965 . 315 263.25 158 110.50 40 90 Letzter 412.50 327 266.25 161 135 103.250% Notiert in Berlin. Zum Terminhandel zugelassen Wiederzulass. des zusammengelegten St.-A.-K. erfolgie im Nov. 1932. Auch in Breslau, Hamburg u. München notiert. Dividenden: 1926/27 27/28 28 29 29/30 3031 31 15 Stamm-Aktin 15 15 15 15 0 4% Vorzugs-Aktien 6 6 6 6 0 6% Genußscheine: 1931/32: 6 %. Div. 1931/32 auf St.-Akt. zahlbar auf Div.-Schein 1. Beamte und Arbeiter: 1926/27–1931/32; 620 7254, 7632, 7049, 6505. 5600. kommende Teil des Rein-