1058 Verschiedene Gesellschaften, neueste Gründungen. Wohnstätten-Bank; Firma geändert 27./10. 1926. – Das langfrist. Beleihungsgeschäft zur Förderung des Klein- wohnungsbaues, das anfänglich ebenfalls von der Bank, und zwar auf Reallastenbasis betrieben wurde, ist später auf einen besonderen Rechtsträger, die am 15./11. 1924 gegründete Deutsche Wohnstätten-Hypothekenbank A.-G., abgezweigt. – Für die besonderen Bedürfnisse der Bauwirtschaft gründete die Deutsche Bau- u. Boden- bank A.-G. im August 1928 die Deutsche Baurevision Revisions- u. Treuhandges. für die Bauwirtschaft G. m. b. H., deren Stammanteile sämtlich von der Bank über- nommen wurden. Ende 1930 wurde die Ges. unter Aenderung ihrer Firma in Deutsche Baurevision Revi- sions- u. Treuhand-Akt.-Ges. für die Bauwirtschaft in eine Akt.-Ges. umgewandelt. Ebenso wurde als Hilfs- institut im Jahre 1929 die Allgemeine Bau- u. Grund- stücks G. m. b. H. ins Leben gerufen, die sich mit der Vermittlung von Dauerbeleihungen für den Wohnungs- bau u. mit Haus- u. Grundstücksverwaltungen befaßt. Die Allgemeine Bau- u. Grundstücks-Ges. m. b. H trat im Geschäftsjahr 1930 in Liquidation. Zur Fortführung ihrer Geschäfte wurde die Deutsche Bau- u. Grund- stücks-A.-G. mit einem A.-K. von 500 000 RM errichtet. Diese Ges. erwarb vom Reich die reichseigenen Woh- nungsbauten in den ehemals besetzten Gebieten in Westdeutschland zur treuhänderischen Verwaltung und Verwertung. – Im Jahre 1930 erwarb die Bank die Aktienmehrheit der Wiener Baukredit-Bank. Im Jahre 1930 wurde der Bank die Verwalt. des Ver- mögens der vom Reich gegründeten Deutschen Gesell- schaft für öffentl. Arbeiten A.-G. übertragen, das in der Hauptsache aus Forderungen besteht, die gegen- wärtig etwa 400 000 000 RM betragen. Durch Erlaß des preußischen Ministers für Volkswohlfahrt v. 30./4. 1930 wurde es den seiner Aufsicht unterstellten Hyp.- Banken gestattet, ihre verfügbaren Gelder bei der Deutschen Bau- u. Bodenbank zu hinterlegen. –— Aug. 1930 Aufnahme eines Zwischenkredits von 25 Mill. RM für das zusätzliche Wohnungsbauprogramm der Reichs- regierung für 1930 bei einem amerikan. Banken- konsortium unter Führung von Becker & Co. in New York, der inzwischen zurückgezahlt worden ist. – Im Jahre 1931 wurde als neue Aufgabe die Weiter- leitung u. Verwaltung der Reichsdarlehen für die vorstädtische Kleinsiedlung übernommen. — Durch Erlaß des Reichsarbeitsministers vom 10. Juni 1931 wurde die Bank als staatliches Organ der Wohnungs- politik anerkannt. – Im Jahre 1932 gliederte sich die Bank zur Pflege ihrer ausgedehnten geschäftlichen Be- ziehungen zu den deutschen Baugenossenschaften eine Baugenossenschaftsabteilung an, der die Durchführung der Stützungsmaßnahmen des Herrn Reichswirtschafts- ministers zugunsten von Baugenossenschaften mit Spar- einrichtungen auf Grund der Notverordnung vom 14. Juni 1932 übertragen worden ist. – Der Herr Reichswirtschaftsminister hat im Einvernehmen mit dem Herrn Reichsarbeitsminister dem Reichsaufsichts- amt für Privatversicherung gegenüber die Bank auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten über Maß- nahmen auf dem Gebiete der Rechtspflege und Ver- waltung vom 14. Juni 1932 als geeignet bezeichnet, das Amt eines Liquidators bei der Liquidation von Bau- sparkassen auszuüben. Zweck: Die Aufgabe der Bank besteht darin, als allgemeines, zentrales, gemeinnütziges Baukreditinstitut die Herst. u. Erhalt. von gesunden und zweckmäßigen Wohn- und Heimstätten für die minderbemittelte Bevölkerung und jede Art von Bautätigkeit und Bodenerschließung, die dem allgemeinen Besten dient, durch Hergabe von Dar- lehen zu fördern. Insbesondere gewährt die Bank Zwischenkredite als Vorschüsse auf I. Hypotheken, auf Hauszinssteuerhyp. u. auf sonst. Zusagen erst später bereitstehender Dauerbeleihungen. Die Bank pflegt den Geschäftsverkehr nach privatwirtschaftl. Grundsätzen sowohl mit gemeinnütz. Unternehm., wie Wohnungsfür- sorgegesellschaften, Genossenschaften u. ähnlichen Or- ganisationen, als auch mit privaten Bauherren und dem privaten Baugewerbe. Ländern, Kommunen oder Kom- munalverwaltungen stellt sie Vorschüsse auf das zu er- wartende Hauszinssteueraufkommen zur Verfügung. Daneben ist die treuhänderische Verwaltung öffentlicher Mittel ein wichtiges Aufgabengebiet der ank. Reichsbürgschaft: Durch das Baukreditgesetz v. 7./3. 1928 wurde der Reichsarbeitsminister ermäch- tigt, im Einvernehmen mit dem Reichsminister der Fi. nanzen für Verbindlichkeiten der Bank die Bürgschaft bis zum Betrage von 200 000 000 RM zu übernehmen. Die Bank wurde ihrerseits verpflichtet, diese Mittel zur Gewährung von Zwischenkrediten für den Kleinwoh- nungsbau zu verwenden. Dieses Gesetz wurde durch das Baukreditgesetz v. 26./3. 1929 und sodann durch das weitere Baukreditgesetz v. 26./7. 1930 verlängert und dahin erweitert, daß der Bürgschaftsbetrag auf 300 000 000 RM erhöht u. die Wirkungsdauer des Ge- setzes bis zum 31./3. 1936 ausgedehnt wurde. Durch das Baukreditgesetz v. 26./7. 1930 wurde ferner die Reichs- regierung ermächtigt, für die Zeit v. 1./7. 1930 bis 31./3. 1936 für Darlehen an die Deutsche Bau- u. Boden- bank A.-G. und die Reichskreditgesellschaft A.-G., die als Straßenbaukredite weiter zu verwenden sind, Bürg- schaften bis zur Höhe von jeweils 100 000 000 RM zu übernehmen. Sonstige Mitteilungen: Zweigniederlassungen: Breslau, Dresden, Essen, Frankf. a. M., Hamburg, Karlsruhe, München, Stuttgart. Satzungen: Geschäftsjahr: Kalenderj. –— G.-V. an dem von dem Vors. oder stellv. Vors. des A.R. oder vom Vorst. bezeichneten Orte. – Vom Kein- gewinn 10 % zum R.-F. (Gr. 20 % des eingez. A.-K)), dann an d. Vorz.-A. 4 %, vom übrigen Gewinn bis zu der für gemeinnützige Unternehm. zulässigen Höchst- grenze Div. an alle Aktionäre unter Anrechn. der den Inhabern der Vorz.-A. vorweg gewährten Vorz.-Div. Rest zur Verfüg. der G.-V. Zahlstellen: Kasse der Ges. u. deren Zweig- niederlassungen; Berlin: Preuß. Staatsbank, Deutsche Kommunalbank (Deutsche Girozentrale), Deutsche Bank u. Disc.-Ges., Reichsbank, Reichskredit-Gesellschaft. Beteiligung. u. Tochtergesellschaften: Deutsche Wohnstätten-Hypothekenbank A.-G., Berlin. Das langfristige Beleihungsgeschäft zur Förderung des Kleinwohnungsbaues, das anfänglich ebenfalls von der Bank, u. zwar auf Reallastenbasis, betrieben wurde, ist später auf einen besonderen Rechtsträger, die an 15./11. 1924 gegründete Deutsche Wohnstätten-Hypothe- kenbank A.-G., abgezweigt. Das A.-K., das durch Be- schluß der G.-V. v. 18./2. 1930 auf 7 000 000 RM erhöht worden ist, befindet sich im Betrage von 4 000 000 RI in den Händen der Deutschen Bau- u. Bodenbank A.-G. — „ Aktienmehrheit. – Div. f. 1931 u. 1932: J1e Ö %. Deutsche Baurevision Revisions- u. Treuhand-A.-6. für die Bauwirtschaft, Berlin. Für die besonderen Be- dürfnisse der Bauwirtschaft gründete die Deutsche Bau- u. Bodenbank A.-G. im August 1928 die Deutsche Bau- revision Revisions- u. Treuhandgesellschaft für die Bau- wirtschaft G. m. b. H., deren Stammanteile sich sämtlich in den Händen der Bank befinden. Ende 1930 wurde die Ges. unter Aenderung ihrer Firma in Deutsche Bau- revision Revisions- u. Treuhand-Aktiengesellschaft für die Bauwirtschaft in eine Aktiengesellschaft umgewan delt. Ihr A.-K. beläuft sich auf 250 000 RM. –— Aktien. mehrheit. – Div. für 1931 u. 1932: je 6 %. Deutsche Bau- und Grundstücks-A.-G., Berlin. Ebensd wurde als Hilfsinstitut im Jahre 1929 die Allgemeine Bau- u. Grundstücks-G. m. b. H. ins Leben gerufen, welche 1930 in Liquidation trat. Zur Fortführung ihrer Geschäfte wurde die Deutsche Bau- u. Grund- stücks-A.-G. mit einem A.-K. von 500 000 RM errichlet Diese Ges. erwarb vom Reich die reichseigenen Wol- nungsbauten in den ehemals besetzten Gebieten 1 Westdeutschland im Werte von etwa 130 000 000 00 zur treuhänderischen Verwaltung und Verwertung. Beteilig.: 100 % – Mit 25 % eingezahlt. — Div. fit 1931: 6 %. Wiener Baukredit-Bank, Wien. Im Jahre 1930 er warb die Bank die Aktienmehrheit der Wiener Bau kredit-Bank, deren A.-K. sich auf 800 000 8 beläuft. — . Beteilig.: Aktienmehrheit. – Div. für 1930/31: 7 %.