1072 Verschiedene Gesellschaften, neueste Gründungen. der Bescheinigung hat die gleiche Wirkung wie die Hingabe von Entschuldungsbriefen. Um den mit Osthilfe-Entschuldungsbriefen abgefun- denen Gläubigern Refinanzierungsmöglichkeiten zu er- öffnen, ist die Deutsche Rentenbank durch die Enut- schuldungsverordnung vom 6. Februar 1932 ermächtigt worden, Wechselverbindlichkeiten einzugehen und son- stige damit im Zusammenhang stehende Hilfsgeschäfte zu betreiben. Die Refinanzierung erfolgt teils im Wege des Diskontkredites, teils im Wege des Lombardkre- dites, in beiden Fällen jedoch nur im Rahmen des un- bedingt Notwendigen. – Der Diskontkredit wird an Privatpersonen, Händler, Gewerbetreibende, Industrie- unternehmungen, kleine Banken usw. bis zur Höhe des Nennbetrages der als Sicherheit eingereichten Entschuldungsbriefe gewährt. Bescheinigungen stehen den Entschuldungsbriefen gleich. Die Kredit- inanspruchnahme erfolgt durch die Einreichung eines von der Bankverbindung des Gläubigers auszu- stellenden, von dem Gläubiger zu akzeptierenden und an Order der Deutschen Rentenbank zu stellenden Drei- monatswechsels. Der Lombardkredit ist namentlich für die Institute des organisierten Kredites vorgesehen. Die Deutsche Rentenbank gwährt den Kredit bis zu 50 % des Nennbetrages der ihr zu verpfändenden Entschul- dungsbriefe. Bescheinigungen werden nicht hereinge- nommen. Verhältnis zur Deutschen Rentenbank- Kreditanstalt: Die Deutsche Rentenbank hat in der im Dezember 1924 gegr. „Treuhandstelle für die Deutsche Rentenbank“ als geschäftsführende Gesell- schafterin maßgebend mitgewirkt. Die Aufgabe der Treuhandstelle war es, die ihr von der Deutschen Rentenbank zu treuen Händen zur Verfügung gestell- ten Mittel für eine bis zum 1./11. 1925 lauf. Ueber- gangszeit an landwirtschaftliche Institute auszuleihen und zu verwalten. Die Zinseingänge der Treuhand- stelle wurden an die Deutsche Rentenbank abgeführt. Im ganzen sind zur Zeit 156 851 741 RM durch die Treu- handstelle a. Mitteln der Deutschen Rentenbank aus- geliehen worden. Die Ausleihung erfolgte mit der Maß- gabe, daß, sobald die mit Zustimmung der Reichs- regierung und der Deutschen Rentenbank zu grün- dende landwirtschaftliche Kreditanstalt errichtet sein würde, die Mittel auf diese übergehen sollten. Mit der durch das Gesetz vom 18./7. 1925 erfolgten Errichtung der Deutschen Rentenbank-Kreditanstalt (Landwirt- schaftl. Zentralbank) war die Aufgabe der Treuhand- stelle für die Deutsche Rentenbank erfüllt. Am 5. Aug. 1925 nahm die neue Anstalt ihre Tätigkeit auf, und mit Wirkung vom gleichen Tage wurden die Kredite nebst den dazugehörigen Sicherheiten auf die Deutsche Rentenbank-Kreditanstalt überführt und der Deutschen Rentenbank als der geschäftsführenden Gesellschafte- rin Entlastung erteilt. Das Kapital der Deutschen Rentenbank-Kreditanstalt von 170 Mill. setzte sich zu- sammen aus der Forderung an die Treuhandstelle in Höhe von 156 851 741 RM, die die Deutsche Rentenbank an die Deutsche Rentenbank-Kreditanstalt abtrat. Der Restbetrag in Höhe von 13 148 258 RM wurde der Deut- schen Rentenbank-Kreditanstalt von der Deutschen Ren- tenbank in bar übertragen. Die Reichsregierung hat ihre Zustimmung zur Abtretung der 170 Mill. mit Schreiben vom 21./8. 1925 ausgesprochen, womit diese 170 Mill. endgültig aus dem Vermögen der Deutschen Rentenbank ausgeschieden und auf die Deutsche Rénu- tenbank-Kreditanstalt übergegangen sind. Ueber weitere Verpflichtungen der Rentenbank gegenüber der Rentenbank-Kreditanstalt siehe auch den nachstehenden Vertrag. Vertrag zwischen dem Reich, der Reichsbank, der Deutschen Rentenbank und der Deutschen Rentenbank- Kreditanstalt: Der im Anschluß an das Gesetz vom 30./8. 1924 ohne die Deutsche Rentenbank-Kreditanstalt geschlossene sogenannte dreieckige Vertrag vom 27./6. 1925 wurde infolge Aenderung des Liquid.-Gesetzes im Jahre 1930 aufgehoben. An seiner Stelle wurde unter dem 31. März/4. April 1930 ein neuer Vertrag unter Einbeziehung der Deutschen Rentenbank-Kredit- anstalt – sogenannter viereckiger Vertrag — ge- schlossen. Er trat gleichzeitig mit dem neugefaßten Liquidier.-Gesetz in Kraft. Nach diesem Vertrage über- nimmt das Reich mit Wirkung vom 1./4. 1930 ab den auf 70 082 498 RM festgestellten Zinsanteil der Reichs- bank als Alleinschuldner. Die Restschuld des Reiches aus den gemäß 5§§ 16 und 17 der Verordnung über die Errichtung der Deutschen Rentenbank dieser geschul- deten Darlehen (s. auch „Statistik') wird mit Wirk. vom 1./4. 1930 ab auf 451,6 Mill. RM festgesetzt. Die- ser Betrag entspricht dem Umlauf an Rentenbankschei. nen zu diesem Zeitpunkt. Als Rückzahlung auf dieses Darlehn gelten die in den Tilgungsfonds fließenden An- teile des Reichs am Reingewinn der Reichsbank, die noch eingehenden Grundschuldzinsen sowie ein event. vom Reich zu leistender Zuschuß für den Fall, daß der bis 31./12. 1942 in den Tilgungsfonds geflossene Ge. samtbetrag zur Einlösung der noch umlaufenden Ren- tenbankscheine nicht ausreicht. Eine weitere für die Deutsche Rentenbank und die Deutsche Rentenbank-Kreditanstalt wesentliche Ver- tragsbestimm. verpflichtet erstere, je 25 Mill. RM je- weils nach Abschluß der Geschäftsjahre 1929 u. 1930 aus ihrem Vermögen auf die Deutsche Rentenbank- Kreditanstalt zu übertragen (s. auch „Statistik“'). Diese Regelung war erforderlich, um das Vermögen der Ren- tenbank-Kreditanstalt innerhalb des aus den früheren Bestimm. des Liquid.-Gesetzes sich ergebenden Zeit- raumes auf den Betrag von 500 Mill. RM zu bringen, ein Erfordernis, das aus den Anleiheverträgen der Rentenbank-Kreditanstalt hervorging. Statistik: I. Das Darlehen an das Reich betrug Anfang 1932 427 344 019 RM. Es ermäßigte sich um noch eingegangene rückständige Grundschuldzinsen im Betrage von 3429 531 RM, so daß das Darlehen an das Reich am 31./12. 1932 427 014 489 RM betrug. II. Zur weiteren Liquidierung des Umlaufs an Ren- tenbankscheinen hat die Reichsbank 1932 Rentenbank- scheine aus dem Verkehr gezogen und vernichtet. Der Umlauf an Rentenbankscheinen, der Ende 1932 noch 427 014 489 RM betrug, wird dargestellt in Rentenbank- scheinen über 1000, 500, 100, 50, 10 und 5 Renten- mark. Die Rentenbankscheine über 1 und 2 Renten- mark sind 1926 eingezogen, Ersatzstücke wurden nicht ausgegeben, da sie infolge der Silbergeldprägungen des Reichs entbehrlich geworden waren. III. Die bisher ausgegebenen Rentenbriefe über je 500 Goldmark wurden am 22./12. 1930 zum 31./3. 1931 zur Rückzahlung im ganzen zum Nennwert aufgekün- digt. Der Bestand an Rentenbriefen hat im Jahre 1920 eine Verminderung um 299 844 000 Feingold-Mark er- fahren; er betrug am 31./12. 1920: 600 000 000 Feingold- Mark und am 31./12. 1932: 7500 Feingold-Mark. IV. Umlauf an Osthilfe-Entschuldungsbriefen: Beim Inkrafttreten der Zweiten Entschuldungsverordnung v. 21. Oktober 1932 waren 1 831 100 RM Osthilfe-Entschul- dungsbriefe alter Art und 9 962 800 RM Bescheinigun gen im Umlauf. Die neue Regelung machte den Auf- ruf der Entschuldungsbriefe alter Art zur Bareinlösung unerläßlich. Der Aufruf erfolgte zum 30. November 1932. Bis zum Ende 1932 sind 1 694 000 RM Entschul- dungsbriefe alter Art zur Einlösung vorgelegt worden, 80o daß noch 137 100 RM ausstanden, die inzwischen ein gelöst sind. Am 31./12. 1932 standen Bescheinigungen im Betrage von 21 551 900 RM aus. Am 31./12. 1932 waren Entschuldungsbriefe neuer Art noch nicht ausgegeben. Am 1./3. 1933 waren Ent. schuldungsbriefe neuer Art in Höhe von 286 600 RM und Bescheinigungen in Höhe von 35 463 500 RM in den Verkehr gebracht. Kapital: Das Kapital der Deutschen Rentenbank wird entsprechend der Veränderung der Belastung au Grund des Liquid.-Gesetzes vom 22./8. 1924 auf 2000 Mill. Rentenmark herabgesetzt. (Kapital und Rücklage hatten vorher 3200 Mill. M betragen). Der Betrag wird jetzt lediglich von der Landwirtschaft aufgebracht. Bei Bemessung des Kapitals der Deutschen Rentenbank ihrer veränderten Gestalt ist von dem Ergebnis 13 bisher nur im unbesetzten Gebiet durchgeführten Be- lastung der dauernd land-, forstwirtschaftl. oder gärt- nerischen Zwecken dienenden Grundstücken ausgegal gen worden. Die Belastung wird auch im besetsten Gebiet durchgeführt werden. — Während die bisherige