Verschiedene Gesellschaften, neueste Gründungen. 1073 zelastung sich nach dem ursprünglichen Wehrbeitrags- vert richtete, soll nunmehr der für die Vermögensteuer berichtigte oder nachträglich ermittelte Wehrbeitrags- wert für die Vermögensteuer 1924 zugrunde gelegt werden. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. – G.-V.: 1933 am 7/4. – Stimmrecht: Nach der neuen Satzung vom 21./10. 1924 wird die zukünftige Generalversammlung die Vertretung der Anteilseigner der Deutschen Ren- tenbank sein. Diese besteht aus 110 Mitgl., die durch den Deutschen Landwirtschaftsrat (30 Mitgl.), dem Reichslandbund, die Vereinigung der Deutschen Bauern- vereine (alle diese je 20 Mitgl.), dem Reichsverband der Deutschen Landwirtschaftl. Genossenschaften –— Raiffeisen – (40 Mitgl.) als Treuhänder der Anteils- eigner bestellt werden. Gewinn-Verteilung: Der § 18 der alten Renten- bankverordnung ist hinfällig geworden. Nach der neuen Satzung des Gesetzes über die Liquidierung des Umlaufs an Rentenbankscheinen kommt die Verteilung einer Dividende nicht mehr in Frage. Der aus der festgelegten Bilanz nach Vorlage sämtl. Abschreibun- gen und Rücklagen sich ergebende Ueberschuß aller Aktiva über alle Passiva bildet den Reingewinn der Deutschen Rentenbank. Dieser soll gemäß § 9 des Rentenbankschein-Liquidierungsgesetzes für Zwecke der Landwirtschaftl. Kreditanstalt oder für verwandte Jwecke benutzt werden. Bilanz am 31. Dez. 1932: Aktiva: Belastung der Landwirtschaft (mit Feingoldmark 2 000 000 000) 2 000 000 C00, (Bestand an Rentenbriefen Feingoldmark 600 000 000), Darlehen an das Reich 427 014 489, Kasse, Reichsbankgiro-, Postscheck- und Bankguthaben 4 478 280, Wechsel 697 400, Deckungshypotheken für Osthilfe-Entschuldungsbriefe gem. § 2 der Entschul- dungsverordnung vom 6. Februar 1932 (5 834 100, da- von für Ausgabe von Osthilfe-Entschuldungsbriefen nicht in Anspruch genommen 5 697 000) 137 100, sonst. Aktiva 3785. – Passiva: Grundkapital (Rentenmark 2 000 000 000) 2 000 000 000, Umlauf an Rentenbank- scheinen (Rentenmark 427 014 489) 427 014 489, Umlauf an Rentenbriefen (eingoldmark 7500) 7500, 4½ % Ost- hilfe-Entschuldungsbriefe 137 100, noch einzulösende Zinsscheine von Rentenbriefen (Feingoldmark 106) 106, Rückstellungen 4 492 190, Gewinnreserve 611 260, son- stige Passiva 6458, Reingewinn 61 951. Sa. 2 432 331 054 Reichsmark. Gewinn- u. Verlust-Rechnung: Debet: Hand- lungsunkosten 218 612, Reingewinn 61 951. Sa. 280 563 Reichsmark. – Kredit: Zinsen 280 563 RM. Die Handlungsunkosten sind ebenso wie in früheren Jahren zwischen den beiden in Personalunion arbeitenden Instituten, Deutsche Rentenbank und Deutsche Renten- bank-Kreditanstalt, in angemessener Weise aufgeteilt worden. Die Zinseinnahmen und demzufolge der Reingewinn aus dem Jahre 1932 zeigen einen starken Rückgang gegenüber 1931. Dies erklärt sich daraus, daß im Jahre 1932 lediglich Zinsen aus der Anlage der Rückstellungen und der Gewinnreserve vereinnahmt wurden, während im vorigen Jahre noch die im Laufe des Jahres auf die Deutsche Rentenbank-Kreditanstalt übertragenen 25 000 000 Reichsmark Zinsgewinne erbrachten. In den Zinseinnah- men sind auch die Einnahmen aus der Wechseldiskon- tierung enthalten, die infolge der geringen Inanspruch- nahme dieser Refinanzierungsmöglichkeit nicht ins Ge- wicht fielen. – Der Reingewinn von 61 951 RM wurde der Gewinnreserve zugeführt. Deutsche Rentenbank-Kreditanstalt (Landwirtschaftliche Zentralbank). Sitz in Berlin W8, Wilhelmstraße 67. Vorstand: Geh. Finanzrat Dr. Hermann Kißler, B.Zehlendorf; Dir. Moritz Lipp, B.-Lichterfelde-Ost; Dr. Walter Szagunn, B.-Dahlem. Verwaltungsrat: Vors.: Staatsmin. Dr. Lentze, Präs. der Deutschen Rentenbank; als Vertreter der Reichsregierung: Staatssekretär z. D. Dr. Heukamp, Berlin; Georg Schmidt, B.-Cöpenick; als Vertreter des Reichsrats: Ministerial-Dir. Dr. Arnoldi, Franz Behrens (M. d. R.), Ministerial-Rat Fimmen, Berlin; Bank-Dir. Schreyer, Staatsrat Dr. Hänlein, München; Geh. Reg.- Rat Rittergutsbes. Dr. Mehnert, Dresden; Rittergutsbes. Wiskott, Gerdshagen i. M.; Präs. Dr. Graf Robert Douglas, Schloß Langenstein (Baden); Staatsbankpräsi- dent Geh. Finanzrat Prof. Dr. Dr. e. h. Jost, Weimar; Staatssekretär z. D. Krüger, Berlin; als Vertreter des Deutsch. Landwirtschaftsrats: Präs. Dr. Dr. h. c. Brandes, Jaupern-Insterburg; Graf von Baudissin, Berlin; als Vertreter des Reichslandbundes: Präs. Rittergutsbes. Graf von Kalckreuth, Nieder-Siegersdorf; Präsident des Reichslandbundes Lind (M. d. R.), Berlin; als Vertre- fer der Bauernvereine: Minister a. D. Dr. Hermes, Berlin; Dir. Singer, Regensburg; als Vertreter des Reichsverbandes der Deutschen Landwirtschaftlichen sehossenschaften – Raiffeisen –: Reg.-Rat Gennes, erlin; Dir. Haselberger, München; Reichsminister a. D. Rittergutsbes. Freiherr von Braun, Oberwiesenthal; Verbands-Dir. Huguenin, Königsberg; als Vertreter der Deutschen Bauernschaft: Staatsminister a. D., Reichs- uinister a. D., ordentl. Hochschul-Prof. Dr. h. c. Fehr. Veihenstephan-Freising. Als Sachverständiger auf dem Gebiete des Kreditwesens: Bank in Urbig, Präs. r. Kleiner, Berlin. 1 Anstaltsversammlung: 110 esen wurden berufen durch 1. den Deutschen Land- Virtschaftsrat 20 Mitgl., 2. den Reichslandbund 20 Mitgl., 3. die Vereinig. der Deutschen Bauernvereine 20 Mitgl., Mitglieder; von 4. den Reichsverband der Deutschen landwirtschaftl. Ge- aamsenschaften – Raiffeisen – 40 Mitgl., 5. der Deut- schen Bauernschaft 10 Mitgl. Die Mitglieder werden feweils für 5 Geschäftsjahre berufen. Die Anstalts- Handbuch der Deutschen Aktien-Gesellschaften 1933, I. versammlung hat innerhalb der ersten 6 Monate nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres über die Bilanz so- wie die Gewinn- und Verlust-Rechnung, die ihr inner- halb dieser Frist vom Vorstand und Verwaltungs-Rat mit einem den Vermögensstand und die Geschäftslage der D. R.-K.-A. darlegenden Berichte vorzulegen ist. über die Entlastung des Vorstandes und des Verwal- tungs-Rats sowie über die Verwendung des Rein- gewinns nach Maßgabe des Gesetzes Beschluß zu fassen. Kommissare der Reichsregierung: Minist.- Rat Dr. Quassowski, Vertr.: Minist.-Rat Dr. Düring: Minist.-Rat Bayrhoffer, Vertr.: Ober-Reg.-Rat Prause. Gegründet: Lt. Gesetz vom 18./7. 1925 erfolgte die Errichtung der Deutschen Rentenbank-Kredit- anstalt. Die Notwendigkeit der Gründung des Insti- tuts resultierte in erster Linie aus dem Kreditbedarf der Landwirtschaft, der sich nicht zuletzt durch die auf Grund des Dawes-Abkommens im Gesetz über die Liquidierung des Umlaufes an Rentenbankscheinen fest- gelegte Vorschrift, daß die gemäß § 16 der Renten- bankverordnung gewährten Kredite bis zum 1./12. 1927 abgewickelt sein müssen, ergibt, ein Kreditbedarf, der von den vorhandenen Instituten allein nicht hätte be- friedigt werden können, da die Abdeckung einer Rentenmark-Schuld von rd. 800 Mill. M in knapp 3 Jah- ren seitens der Landwirtschaft unmöglich gewesen wäre. Die Deutsche Rentenbank-Kreditanstalt ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts und steht unter Aufsicht des Reiches, welches hierzu 2 Kommis- sare bestellt. Diese haben, mit den Vollmachten aus- gestattet, über die Einhaltung der Durchführungs- bestimmungen zu wachen. Ernannt werden diese beiden Kommissare von dem Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft bzw. vom Reichsminister der Finanzen Zweck: Beschaffung und Gewährung von Krediten für Zwecke der deutschen Landwirtschaft in allen ihren Zweigen unter Einschluß der Förderung der Boden- kultur und landwirtschaftlichen Siedlung; Devisen im Einvernehmen mit der Reichsbank zu kaufen und zu verkaufen, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben 68