1074 * 73 Verschiedene Gesellschaften, neueste Gründungen. erforderlich ist; verfügbare Kassenbestände durch kurz- fristige Anlage bei sicheren Bankfirmen nutzbar an- zulegen. Die Deutsche Rentenbank-Kreditanstalt kann Dar- lehen gewähren an die Länder und an die von der Reichsregierung oder von den Landesregierungen be- zeichneten Organisationen, für Zwecke der Förderung der Bodenkultur und landwirtschaftlichen Siedlung, an private und öffentliche Unternehmungen, deren Ge- schäftsbetrieb für die Förderung des Absatzes land- wirtschaftlicher Erzeugnisse von allgemeiner Bedeu- tung ist. – Bei Gewährung von Darlehen zwecks Ver- sorgung der Landwirtschaft mit Personalkredit sind unter der Voraussetzung der Stellung der erforder- lichen Kreditunterlagen zu berücksichtigen: 1. folgende Kreditinstitute: a) Deutsche Zentralgenossenschafts- kasse, b) Central-Landschafts-Bank für die Preußischen Staaten, c) Deutsche Landesbankenzentrale A. - G., d) die Staatsbanken der Länder, e) die Privatnoten- banken der Länder Bayern, Sachsen, Württemberg und Baden, f) Deutsche Girozentrale, g) ein Kreditinstitut der landwirtschaftlichen Arbeitnehmer, die Deutsche Landvolkbank A.-G., das vorwiegend den landwirt- schaftlichen Kreditverkehr pflegt, und die Zentrale der Getreidekreditbanken A.-G., h) folgende Anstalten: Bank für Landwirtschaft A.-G., Berlin, Landmannbank A.-G., Berlin, Deutsche Gartenbau-Kredit A.-G., Berlin, die Aktienbanken des Reichsverbandes der deutschen landwirtschaftlichen Genossenschaften, Deutsche Bauern- bank A.-G., Berlin, ein Zentralbankinstitut der im Reichsverbande landwirtschaftlicher Kleinbetriebe, im Deutschen Bauernbund und im Bayerischen Bauern- bunde zusammengeschlossenen landwirtschaftlichen Klein- und Mittelbetriebe: die Heimbank A.-G. mit der Maßgabe, daß die Gesamtdquote dieser Gruppen nicht mehr als 10 % der Gesamtpersonalkredite betragen darf; die 5 Gruppen sind dabei in möglichst gleicher Höhe zu berücksichtigen; 2. solche vorwiegend den landwirt- schaftlichen Kreditverkehr pflegende Anstalten zen- tralen Charakters, sofern sie von dem Verwaltungsrat mit Zweidrittelmehrheit der Gesamtstimmen bestimmt werden. – Die Personalkredite werden gegen die in der Satzung bestimmten Sicherheiten gewährt. Personalbestand am 31./12.. 1931: 3 Vorst.-Mitgl., 5 Abteilungs-Dir., 278 Angestellte; am 31./12. 1932: 3 Vorst.-Mitgl., 6 Abteilungs-Dir., 357 Angestellte. Beteiligungen: Im Juli 1926 beteiligte sich die Ges. mit 50 % des A.-K. an der Gründung der Finan- zierungsges. für Landkraftmaschinen A.-G. (ab 1931: Finanzierungsges. für Landmaschien A.-G.) in Berlin (A.-K. 2 Mill. RM). Die andere Hälfte wurde von folgenden Instituten u. Banken übernommen: Deutsche Girozentrale – Deutsche Kommunalbank, Preußische Zentralgenossenschaftskasse, Reichskredit-Ges., Com- merz- u. Privat-Bank, Deutsche Bank u. Disconto-Ges., Dresdner Bank. Gegenstand des Unternehmens ist die Gewährung u. Finanzierung von Krediten zum Zwecke des Bezuges von Motorpflügen u. sonst. landwirtschaft- lichen Maschinen, die Tätigung aller diesen Zweigen dienenden Rechtsgeschäfte, endlich die nachdrückliche Förderung sämtl. Maßnahmen zwecks Verbesserung u. Verbilligung derartiger Maschinen. 1928 erwarb die Ges. eine maßgebliche Beteiligung am sogenannten Scheuer-Konzern, d. h. an der Getreide- Industrie und -Commission A.-G. in Berlin (A.-K. 10 000 000 RM), an der Deutschen Mühlenvereinigung A.-G. in Berlin (A.-K. 10 000 000 RM) u. an einigen Großmühlen, deren Aktienmajoritäten dem Konzern ge- hören. Dem Konzern sind angeschlossen: Hefft'sche Kunstmühle A.-G., Mannheim; Rosiny-Mühlen A.-G., Duisburg; Wittener Walzenmühle A.-G., Duisburg; Mühlenwerke F. Kiesekamp A.-G. in Münster. Im gleichen Ausmaße beteiligte sich mit der Rentenbank- Kreditanstalt die Preußische Zentralgenossenschafts- kasse. Die Ges. beteiligte sich ferner mit nom. 750 000 RM an der am 29./9. 1928 mit einem A.-K. von 3 600 000 RM gegründeten Ostpreußische Fleischwarenwerke A.-G. in Königsberg i. Pr. Das übrige Kapital ist durch die Düngerindustrie, die Schwerindustrie u. einzelne große Industriefirmen, endlich zu einem sehr wesentlichen Teile von den Großbanken u. einer Reihe erster Bank- firmen aufgebracht worden. Anfang 1931 beschloß die Ges., sich an dem St.-Kap der Central-Landschaft für die Preußischen Staaten in Berlin mit 12 000 000 RM zu beteiligen. Die Central- Landschaft wurde 1931 mit dem Ziel einer einheitlichen Führung des landschaftlichen Emissionswesens aus- gebaut. Das bis dahin 3 000 000 RM betragende Kapital wurde auf 15 000 000 RM erhöht, wobei die Deutsche Rentenbank-Kreditanstalt die neuen Akt. übernahm. Weitere Beteiligungen (im Jahre 1931 erworber): Central-Landschafts-Bank für die Preußischen Staaten in Berlin. Unter Einschaltung der Central-Landschafts- Bank führt die Deutsche Rentenbank-Kreditanstalt die Personalkredite der Landwirtschaft den landschaftlichen Banken zu. Das Kap. der Central-Landschafts- Bank wurde 1931 von 615 000 RM auf 1 200 000 RM erhöht. Der erforderliche Betrag wurde von der Rentenbank- Kreditanstalt zur Verfügung gestellt. Weitere Erhöh. auf 5 400 000 RM ist beabsichtigt. Deutsche Landvolkbank A.-G. in 3 000 000 RM, Beteilig. 2 000 000 RM). fung von Siedlungs-Zwischenkrediten. Akzeptbank A.-G. in Berlin (A.-K. 200 000 000 Ru, mit 25 % eingez. Beteilig. 4 000 000 RM). Deutsche Holzwirtschaftsbank A.-G. in Berlin (A.-K. 2 000 000 RM, Beteilig. 50 %). Zentrale für Bodenkulturkredit, Körperschaft des öffentl. Rechts in Berlin (Beteiligung: Einlage von 1 500 000 RM). Zweck: Umwandlung der von der Deut- schen Rentenbank-Kreditanstalt und von anderen Stel- len gewährten Meliorationszwischenkredite in lang- fristige Anleihen. 1932 Beteiligung an der Süddeutschen Holzwirt- schaftsbank A.-G. in München (A.-K. 2 010 000 RM, Beteilig. 195 000 RM). Deutsche Boden-Kultur Akt.-Ges. in Berlin (A.-K. 20 000 000 RM, Beteilig. 800 000 RM). Die Deutsche Boden-Kultur A.-G. (,,Debokulag'') dient vornehmlich der Förderung und Finanzierung von landwirtschaft- lichen Meliorationen, im weiteren Sinne der Verbreite- rung der landwirtschaftlichen Ernährungsgrundlage u. der Entlastung des Arbeitsmarktes. Zentrale Deutscher Getreide-Kreditbanken Aktien gesellschaft, Berlin (A.-K. 1 000 000 RM, Beteiligung 376 000 RM). Diese ist satzungsgemäß das Spitzen- institut der Organisation der Getreide-Kreditbanken. Die Ges. wurde 1932 in größerem Umfange in die Refinanzierung der vom Reich und von der Deutschen Getreide-Handelsgesellschaft m. b. H. durchgeführten Stützungsmaßnahmen für Getreide eingeschaltet, inden sie, gestützt auf ihre Erfahrungen u. a. im Lagerschein. geschäft, eine treuhänderische Tätigkeit für die an den verschiedenen Krediten beteiligten Banken übernom- men hat. Anläßlich der Umwandlung der Preußischen Zentral. genossenschaftskasse in eine Anstalt des Reichs mit der Bezeichnung „Deutsche Zentralgenossenschaftskasse, Berlin (A.-K. Zweck: Beschaf- Berlin“ (Verordnung vom 21. Okt. 1932) haben das Reich und das Land Preußen der Deutschen Renten. bank-Kreditanstalt ein Optionsrecht auf je 2 500 000 RM ihrer je 42 500 000 RM betragenden Kapitalbeteiliguns eingeräumt. Die Bank beabsichtigt die ihr Kapitalbeteiligung von insgesamt 5 000 000 RM zu u nehmen; die Zustimmmung des Verwaltungsrats zul Ausübung der Option liegt vor. Kapital: 445 000 000 RM. Urspr. 170 000 000 RM bei der Konstituierung (über- wiesen von der Deutschen Rentenbank). – 1925 Erhöhum um 25 000 000 RM, die der Anstalt von der Ra aus Grundschuldzinsen (als Rücküberweisung aus dem 93 gungsfonds) zur Verfügung gestellt wurden, Das Kab. R.-K.-A. wird aus den ihr bei der Erricht. gemäß 18 des Gesetzes über die Liqu. des Umlaufs an Rentenbauft scheinen überwiesenen Mitteln der Deutschen Rentenbaiz gebildet. Es erhöht sich um die Beträge, die ihr 01 § 9 des vorgenannten Gesetzes seitens. der Reiebb den aufkommenden Grundschuldzinsen der „ jährlich zurück überwiesen werden. Weitere „ erfolgen aus dem jährlichen Reingewinn der Es wächst eventl. durch Einnahmen aus eigenen M163 Sobald das Kap. zuzüglich der Rücklagen, aber aussch lich der Sonderrücklagen zur Sicherung der 106. 13 Schuldverschreibungen den Betrag von 500 000 000 inn reicht hat, dürfen weitere Beträge aus dem Reinge) zu- dem Kapital nur auf Grund eines besonderen Gesetzes 2 geführt werden.