Verschiedene Gesellschaften, neueste Gründungen. 1075 Durch die Verordn. des Reichspräsidenten zur Siche- rung von Wirtschaft u. Finanzen v. 1./12. 1930 hat das Gesetz über die Liquidierung des Umlaufs an Rentenbank- scheinen vom 30./8. 1924 verschiedene Aenderungen erfah- ren (s. auch Abhandl. der Deutschen Rentenbank). Davon ist diejenige für die Deutsche Rentenbank-Kreditanstalt im Hinblick auf ihre Kapitalbildung von einschneidender ßedeutung, wonach mit Wirkung v. 1./4. 1930 an die Grundschuldzinsen einstweilen außer Hebung gesetzt wor- den sind. Damit ist seit diesem Zeitpunkt für die Anstalt der ihr seit ihrer Errichtung nach § 9 des alten Liquidier.- Gesetzes jährlich in Höhe von 25 000 000 RM als Kapital- zuwachs zugeflossene Betrag aus Grundschuldzinsen ent- fallen. Die Deutsche Rentenbank bleibt aber auch nach dem abgeänderten § 9 des Liquidier.-Gesetzes berechtigt, ihr Vermögen oder Teile davon auf die Anstalt zu über- tragen. Gemäß dem ihr zustehenden Rechte hat sich die Deutsche Rentenbank verpflichtet, nach Abschluß der Ge- schäftsjahre 1929 u. 1930 je 25 000 000 RM aus ihrem vermögen auf die Deutsche Rentenbank-Kreditanstalt zu übertragen. Die erste Uebertragung erfolgte 1930, die zweite 1931. schuldverschreibungen: Die R.-K.-A. kann nit Genehmig. der Reichsregier. zur Bechaffung von Mitteln zur Kreditgewähr. für die Landwirtschaft ver- zinsl. Schuldverschr. auf den Inhaber bis zum 6fachen – mit Zustimmung des Reichsrats bis zum Sfachen — Betrag ihres Kap. ausgeben. Die Schuldverschr. müssen in voller Höhe gedeckt sein durch Pfandbr. staatl., landschaftl., kommunaler oder anderer unter Staatl. Aufsicht stehender Bodenkreditinstitute Deutschlands u. deutscher Hyp.-Banken oder durch Hyp., die für die vorbezeichneten Kreditinstitute oder für öffentl.-rechtl. Sparkassen an inländischen land- u. forstwirtschaftl. Grundst. bestellt u. an die R.-K.-A. verpfändet oder abgetreten sind. Die Hypotheken müssen mindestens den Anforderungen des Hypothekenbank-Gesetzes ent- sprechen. Die Deckung kann auch bestehen in Schuldurkunden von inländischen Körperschaften des öffentlichen Rechts, soweit sie Träger von Melio- aationsunternehm. sind oder soweit ihr Geschäftsbetrieb auf Gewährung von Meliorationskrediten gerichtet ist. Die allgemeinen Vorschriften über die auszustellenden Schuldverschr. auf den Inhaber werden von der Reichs- regierung mit Zustimmung des Reichsrats erlassen. 7 % amortis. landw. Goldpfandbriefanleihe (Amerika- anleihe): 25 000 000 $ First Lien 7 % Gold Farm Loan sinking Fund Bonds, datiert: 15./9. 1925, fällig: 15./9. 1930. Zs.: 15./3. u. 15./9. Schuldverschr. (mit Zinsschei- aen) im Nominalbetrage von 500 u. 1000 $, registrierbar nur hinsichtl. des Kapitalbetrages. Kapital, Zs. u. Tilg.F. zahlbar in New York City b. d. National City Bank of New Vork, Treuhänderin, ohne Abzug irgend- velcher früheren, gegenwärtig, oder zukünft. Steuern Abgaben, die v. d. Deutschen Reich oder innerhalb esselben erhoben worden sind od. erhoben werden. Nach Wahl der Inhaber können Kap. u. Zs. dieser Schuld- velschr, auch entweder bei dem City Office der Natio- 185 City Bank of New York in London in ę oder 13 Amsterdamsche Bank in Amsterdam in holl. fl. ein- sezogen werden, u. zwar in jedem dieser Fälle zu dem Ibekgen Käuferkurse der betreff. Bank für Vista 3 Vork, Reichsbank Berlin, Deutsche aufsichtsfüh- i Treuhänderin. Vom 15./3. 1926 ab wird ein Tilg.- anahrlich in Wirksamkeit treten, um die Schuld- zu einem Kurse, der pari u. auflaufende Zs. ersteigt. aufzukaufen oder, wenn die Schuld- lh Kurse oder darunter nicht erhält- an die Schuldverschr. durch halbjährl. Ziehun- 11 135 100 6 zu ftilgen. Dieser Tilg.-F. ist ausreichend. A Emission bei Fälligkeit einzulösen. Die ist auch im ganzen oder teilw. in Teilbeträ- Atagf n weniger als jeweils 2 000 000 $ mit Ea ündig. am 15./9. 1935 oder an irgendeinem Agfa g. instermin zu 100 % rückzahlbar. Die 0t in Amerika von der National City Bank f 0 ork, Harris, Forbes & Company, Lee. Higgin- 1925 zu 93 Brown Brothers in New York am 16./9. böhe 9 6 aufeolegt: ein Teilbetrag der Anleihe in Amken 000 § wurde in Holland von der Amster- Mal 6 0 ank, De Twentsche Bank, Lippmann, Rosen- amsterd 0., Internationale Bank te Amsterdam in 3 am u. R. Mees & Zoonen in Rotterdam am 2./ 5 2./.1925 zu 93 % aufgelegt, ferner wurde die Anleihe auch in Schw 0 in 86 0 Schweden von der Stockholms Enskilda Bank Stockholm aufgelegt. – Kurs Ende 1927–1932; In New York: 100, 97.50, 93.50, 79, 33, 66.50 %. In Amster- dam: 99116, 98¾16, 91.50, 74¼6, 31.50, 63.75 %. Der Darlehnsnehmer hat bei Abschluß an das ver- mittelnde und zugleich eine Zusatzhaft. übernehmende Realkreditinstitut 1 % Provision u. 0.1 % Verpfändungs- stempel zu zahlen. Trotz des Währungswagnisses für die in Mark einkommenden und in Dollars zu zahlen- den Zs. und trotz der entstehenden beträchtl. Kosten für die Treuhänderschaft hat die R.-K.-A. selbst auf die Gefahr der Zuzahl. aus eig. Mitteln ihre jährl. Unk. mit nur 0.25 % Zinszuschlag festgesetzt; hierzu tritt noch eine im Höchstmaß auf 24 % festgesetzte Verwal- tungsgebühr für das vermittelnde Grundkreditinstitut. Dieses insges. 1 % vom Nominalbetrag entspricht etwa 1.15 % des zur Auszahl. gelangenden Betrages. Der Darlehnsnehmer hat demnach für das aufgenommene Kap., abgesehen von der 1 % Tilg. jährl. etwa 9384 % zu zahlen, für jede 1000 RM also für Zs. u. Amortisa- tion bei 25jähr. Dauer etwa 112.50 RM. Neuerdings hat die R.-K.-A. auf den Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von % im Interesse der Landwirtschaft ver- zichtet. 6 % amortis. landwirtschaftl. Goldpfandbriefanleihe (Amerika-Anleihe): 30 000 000 $, Serie I. Farm Loan Secured 6 % Gold Sinking Fund Bonds; datiert vom 15./7. 1927, Stücke zu 500 u. 1000 S. Zs. 15./1. u. 15./7. Tilgung: Das Kap. ist fällig am 15./7. 1960. Die Tilg. erfolgt mit halbjährl. ½ % mit Zs. v. 15./1. 1928 ab durch Rückkauf nicht über 100 % oder halbjährl. Aus- los. zu 100 %. Die Bank hat das Recht, die Anleihe jederzeit ganz oder teilweise mit 30täg. Kündigungs- frist zu pari zu tilgen. — Sicherheit u. Treuhänder: wie bei der 7 % Gold-Anleihe vom 15./9. 1925. – Zahl- stellen: New York u. London: The National City Bank of New York; Amsterdam: Amsterdamsche Bank; Stock- holm: Stockholms Enskilda Bank. – Zahlung von Kap. u. Zs. in Gold-Doll. der Ver. Staaten, frei von allen gegenwärtigen u. zukünftigen deutschen Steuern und Abgaben. – Von der Anleihe wurden am 15./7. 1927 in Amerika 25 250 000 $ zu 95 % von der National City Bank of New York, Harris, Forbes & Company, Lee, Higgin- son & Co. in New York, in Holland 3 000 000 § zu 95.50 % von der Amsterdamschen Bank, De Twentsche Bank, Lippmann, Rosenthal & Co., Internationale Bank te Amsterdam in Amsterdam u. R. Mees & Zoonen in Rotterdam u. in Schweden 1 750 000 $ von der Stock- holms Enskilda Bank aufgelegt. – Kurs Ende 1927 bis 1932: In New York: 9296, 87.50, 786, 71, 28, 55.25 %; in Amsterdam: 9336, 88.50, 78, 66, 28.75, 5398 %. 6 % amortis. landwirtschaftl. Goldpfandbriefanleihe (Amerika-Anleihe): 50 000 000 §, Serie II. Farm Loan Secured 6 % Gold Sinking Fund Bonds Second Series of 1927; datiert vom 15./10. 1927, fällig am 15./10. 1960. Stücke zu 500 und 1000 §8. Zs. 15./4 und 15./10. Til- gung erfolgt mit halbjährlich ½ % mit Zs. vom 15./4. 1928 ab durch Rückkauf nicht über 100 % oder halb- jährl. Auslosung zu 100 %. Die Bank hat das Recht, die Anleihe jederzeit ganz oder teilweise mit 30tägiger Kündigungsfrist zu pari zu tilgen. –— Sicherheit und Treuhänder: wie bei der 7 % Gold-Anleihe vom 15./9. 1925. – Zahlstellen: New York und London: The Natio- nal City Bank of New York; Amsterdam: Amster- damsche Bank; De Twentsche Bank, Internationale Bank te Amsterdam; Stockholm: Stockholms Enskilda Bank. —– Zahlung von Kapital und Zs. in Gold-Doll. der Ver- einigten Staaten, frei von allen gegenwärtigen und zu- künftigen deutschen Steuern und Abgaben. –— Von der Anleihe wurden in Amerika am 14./10. 1927: 40 000 000 8 zu 95.50 % von der National City Bank of New York, Harris, Forbes & Company u. Lee, Higginson & Co. aufgelegt. Weitere 4 000 000 wurden in Holland am 20./10. 1927 zu 95½ % von der Amsterdamschen Bank, De Twentsche Bank und Internationale Bank te Amster- dam aufgelegt; während restliche 6 000 000 8 in Eng- land, Schweden und in der Schweiz placiert wurden. Kurs Ende 1927–1932: In New York: 92, 88, 79, 68, 28, 5536; in Amsterdam Ende 1929–1932: 79.75, 66, –., 56 %. 6 % Gold-Anleihe vom 15./4. 1928, Serie A: 26 000 000 $; Stücke zu 500 und 1000 §. 15./4. und 15./10. Tilgung: Das Kapital ist fällig am 15./4. 1938; die Tilg. erfolgt mit halbjährlich 4 % mit Zs. vom 5./9. 1928 ab durch 68*