1076 Verschiedene Gesellschaften, neueste Gründungen. Rückkauf nicht über 100 % oder halbjährl. Auslos. zu 100 %. Die Bank hat das Recht, die Anleihe jederzeit zu einem Zinstermin ganz oder teilweise mit 30tägiger Kündigungsfrist zu 100 % zu tilgen. Die Rückzahlung kann auch jederzeit durch Einreichung von Schuldver- schreibungen dieser Anleihe erfolgen, die zu pari in Zahlung genommen werden. Sicherheit und Treuhänder: wie bei der 7 % Gold-Anleihe vom 15./9. 1925. Zahl- stellen: New York und London: The National City Bank of New York. Zahlung von Kapital und Zinsen frei von allen gegenwärtigen und zukünftigen deutschen Steuern und Abgaben in New York in Goldmünze der Vereinigten Staaten vom jetzigen Gewicht und Fein- gehalt, in London zum Kaufkurse für Sicht-Wechsel auf New York. Die Anleihe wurde in Amerika am 2./5. 1928 zu 95.50 % von der National City Bank of New York, Harris, Forbes & Co., Lee, Higginson & Co. und Brown Brothers & Co. aufgelegt. Von der An- leihe wurden in England 2 000 000 $, in der Schweiz 1 000 000 8 und in Schweden 750 000 $ untergebracht. –— Kurs Ende 1928–1932: In New YVork: 89, 85.25, 82, 27, 63.75 %. 6 % Meliorations-Auslandsanleihe v. 1930; 25 000 000 Schw. Fr.; Stücke zu 1000 Schw. Fr. Zs. 1./6. u. 1./12. Tilg.: Das Kapital ist fällig am 1./6. 1960; Tilg, lt. be- sonderem Tilg.-Plan vom 1./6. 1935 an bis 1./6. 1960 durch Rückkäufe am Markt oder durch Auslosung zu pari. Die am Betrag der Tilgungs-Quote noch fehlen- den Schuldverschreibungen werden jeweils in den beiden ersten Wochen des Monats April zum 1./6. ausgelost. Unabhängig vom Tilgungsplan hat die Zentralbank vom 1./12. 1935 an das Recht, den noch ausstehenden Betrag der Anleihe ganz oder teilweise – im letzteren Falle in Beträgen von mindestens 500 000 Schw. Fr. nom. – mit einer Kündigungsfrist von mindestens 4 Monaten auf einen Cpn.-Termin vorzeitig zurückzuzahlen. Die vorzeitige verstärkte Tilgung kann erfolgen durch Rückkauf von Obligationen am Markt oder durch Rück- zahlung zu pari. Für den Fall teilweiser vorzeitiger Tilgung werden die zu tilgenden Obligationen, soweit sie nicht zurückgekauft wurden, durch Auslosung be- zeichnet. Durch die vorzeitige verstärkte Tilgung wird diejenige auf Grund des Tilgungsplanes nicht unter- brochen. – Zahlstellen: In der Schweiz: Schweizer. Kreditanstalt, Schweizer. Bankverein, Eidgenössische Bank, Schweizer. Bankgesellschaft und Aktiengesell- schaft Leu & Co.; in Holland: Nederlandsche Handel- Maatschappij. Mendelssohn & Co., Pierson & Co., Handel-Maatschappii H. Albert de Bary & Co. und R. Mees & Zoonen. – Zahlung von Kapital und Zinsen sowohl in Kriegs- als in Friedenszeiten ohne Rücksicht auf die Nationalität des Obligations-Inhabers und ohne Abzug für irgendwelche gegenwärtigen oder zukünfti- gen Steuern und Abgaben, die im Deutschen Reich durch das Reich, seine Länder, Gemeinden oder andere öffentlich-rechtliche Körperschaften erhoben werden, nach Wahl des Inhabers in der Schweiz in Schw. Fr. und in Holland in holländ. Gulden zum Tageskurse. Die schweizerische Couponsteuer in der jetzigen Höhe von 2 % ist durch Pauschalzahlung abgelöst. – In Hol- land 6 250 000 Schw. Fr. am 1./7. 1930 zu 91.50 % (Amster- damsche Usance), weitere 6 250 000 Schw. Fr. in der Schweiz am 8./7. 1930 zu 95.50 % aufgelegt; restliche 12 500 000 Schw. Fr., mit mehrjähriger Sperre, im Aus- lande placiert. – Kurs in Amsterdam Ende 1930–1932: 90, 34, 65 %. Golddiskontbank-Anleihe: Für die Golddiskontbank- Anleihe in Höhe von 360 000 000 RM sind von der R.-K.-A. 7 %ige Hypothekar - Schuldscheine heraus- gegeben worden. Verzinsung halbjährlich 15./1. und 15./7. (erstmalig 15./1. 1927). Die erste Serie ist am 15./7. 1929, die zweite am 15./7. 1930, die dritte am 15./7. 1931 zur Rückzahlung fällig. Für die Forde- rungen aus den Hypothekar-Schuldscheinen haften außer dem Vermögen der R.-K.-A. als Sonderdeckungs- masse in voller Höhe des Nennbetrages, Hypotheken, welche für staatliche, landschaftliche, kommunale oder andere unter staatlicher Aufsicht stehende Bodenkredit- institute Deutschlands und deutsche Hypothekenbanken oder für öffentlich-rechtliche Sparkassen an inländischen land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken bestellt und an die R.-K.-A. verpfändet oder abgetreten sind. Umlauf der ausgegebenen Schuldverschreibungen am 31. Dez. 1932: 1. Aus der 1. Amerika-Anleihe 21 626 000 8 2. aus der Golddiskontbank-Anleihe 7 000 000 RM, 3. aus der 2. Amerika-Anleihe 23 147 000 $, 4. aus der 3. Amerika- Anleihe 38 244 000 $, 5. aus der 4. Amerika-Anleihe 21 048 000 $, 6. aus der 1. Auslands-Meliorations-Anleihe 22 525 000 Schw. Fr. Der Gesamtbetrag der Deckung betrug am 31. Dez. 1932: 1. für die 1. Amerikaanleihe: a) in Hypotheken 86 589 597 GM, b) in Bardeckung 4 254 057 RM; 2. für die Golddiskontbank-Anleihe in Hyp. 25 645 106 GM/RM; 3. für die 2. Amerikaanleihe: a) in Hyp. 93 887 060 GM. b) in Bardeckung 3 330 870 RM; 4. für die 3. Amerika- anleihe: a) in Hyp. 159 199 729 GM, b) in Bardeckung 1 425 700 RM: 5. für die 4. Amerikaanleihe: a) in Hyp. 87 117 337 GM. b) in Bardeckung 1 284 895 RM; 6. für die 1. Auslands-Meliorations-Anleihe: Deckung in ab- strakten Schuldversprechen, ausgestellt von Körper- schaften des öffentlichen Rechts 18 045 191 GM. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Das erste Ge- schäftsjahr endete am 31./12. 1925. – Anscalts-Ver- sammlung: 1933 am 7./4. Gewinn-Verteilung: Vom Reingewinn ist mind. ein Viertel einer Hauptrücklage so lange zuzuführen, bis diese den zehnten Teil des Kapitals erreicht. Sind Schuldverschreibungen ausgegeben, so ist eine Sonder- rücklage zu bilden; dieser ist mindestens ein Drittel des Reingewinns zuzuführen, bis 5 % der ausgegebenen Schuldverschreibungen erreicht sind. Der Rest des Reingewinns wird, soweit nicht weitere Rücklagen be- schlossen werden, der Hauptrücklage zugeführt oder zur Erhöhung des Kapitals der R.-K.-A. verwendel. Soweit der Reingewinn nicht zur Erhöhung des Kapi- tals, zu Rücklagen, für die Sonderrücklage oder zur Ueberweisung an den Rentenbankschein-Tilgungs-Fonds verwendet wird, bedarf die Bestimmung über die Ver- wendung des Reingewinns der Genehmigung der Reichsregierung und der Zustimmung des Reichsrats. Wird die Genehmigung oder die Zustimmung versagt, so entscheidet über die Verwendung des Reingewinns ein Ausschuß aus sechs Mitgliedern, von denen je zwei die Reichsregierung, der Reichsrat und die Anstalts- versammlung bestellt. Zur Ausführung des Liquidierungsgesetzes in seiner abgeänderten Fassung vom 1./12. 1930 war der Ab- schluß eines Vertrages zwischen dem Deutschen Reich, der Reichsbank, der Deutschen Rentenbank und der Deutschen Rentenbank-Kreditanstalt erforderlich. Da- nach ist die Anstalt verpflichtet, ihren bilanzmäbigen Reingewinn aus den Geschäftsjahren 1929 bis ein- schließlich 1933, abzüglich der etwa zu einer Dotie- rung der Sonderrücklagen erforderlichen Beträge, aus- schließlich zur Verstärkung ihres Kapitals und der sonstigen Rücklagen zu verwenden, bis sie zusammen den Betrag von 500 000 000 RM erreicht haben werden. Bestimmungen über Auflösung: Ueber dis Vermögen, das der R.-K.-A. nach Beendigung ihrer Liquidation, die nur auf Grund eines Gesetzes erfolgen darf, verbleibt, beschließt die Anstaltsversammlung mit Genehmigung der Reichsregierung unter Zustimmung des Reichstags und des Reichsrats. Das Vermögen darf nur für landwirtschaftliche Zwecke im Sinne des 82 verwendet werden. Im Falle eines Konkurses finden die Vorschriften der Konkursordnung entsprechende An. wendung. Bilanz am 31. Dez. 1932: Aktiva: Kasss. Reichsbankgiro-, Postscheck- u. Bankguth. 53 258 542. Wechsel 34 556 660, Wertpapiere 43 320 624, Devisen 397 883, Beteiligungen 21 989 859, Personalkredite (199 815 245): a) bis zu 12 Mon. befristete Darlehen 105 511 896, b) Abzahlungskredite 49 951 251, c) sonstige länger befristete Darlehen 44 352 098; Deutsches Reich (Forder. gem. § 5 der Zweiten Entschuld.-Verordn. Vom 21./10. 1932) 50 000 000 Umschuldungskredite 26 744 299, Meliorationskredite (80 948 148): a) Dauerkredite aus Anleihemitteln 18 045 191, b) Dauerkredite aus eigenel Mitteln 18 539 251, c) Zwischenkredite 36 059 481, d) Me- liorationskredite im Rahmen des Arbeitsbeschaff.-Pro- gramms 80 304 225; Siedl.-Kredite (62 386 606): a) Zwi- schenkredite 12 700 097, b) Dauerkredite 49 686 509; Hypo thekardarlehen: aus Mitteln der 1. Amerika-Anleibe 86 589 597, aus eigenen Mitteln zu denselben Bedingun gen 1 666 150, aus Mitteln der Golddiskontbank-Anleibe