1088 Verschiedene Gesellschaften, neueste Grundungen. zum Kurse von 65 %. Der hierbei erzielte Gewinn ist der Gewinn- und Verlustrechnung zugeführt worden. An eigenen Aktien besaß die Ges. am Jahresschluß nom. 10 500 RM. — Die Beteiligungen von 5750 RM, die in der Summe „Sonstige Aktiva“' enthalten sind, haben eine Veränderung nicht erfahren, wie auch die bei einer Ge- nossenschaftsbank infolge Mitgliedschaft bestehende Haftpflicht über 5000 RM sich nicht verändert hat. Gewinn- u. Verlust-Rechnung: Debet: Ge- hälter 39 837, soziale Abgaben 2558, Handlungsunkosten 11 645, Vergütungen an frühere Beamte 3351, Steuer 20 657, Abschreibung auf Bankgebäude, Stahlkammer u. Inventar 3199, Kursverluste 1600, Verluste 1610, Ge. winn 24 456 (davon Div. 13 200, Vortrag 11 256). — Kredit: Gewinnvortrag v. Vorj. 6169, Gewinn an 28 und Provisionen 100 03, sonstige Gewinne 2315, Ein- gang auf früher abgeschriebene Forderung 125. Sz. 108 913 RM. Die Gesamtbezüge des Vorstandes einschl. Vergütung an den Aufsichtsrat betrugen für 1932 24 312 RM, sie sind um 848 RM geringer als im Jahre 1931. Dividenden 1927–1932: 8, 9, 9, 7, 6, 6 %. Zahlstelle: Ges.-Kasse. Bank von Danzig. % Sitz in Danzig, Karrenwall 10. Verwaltung: Vorstand: Präs. Dr. Konrad Meißner, Dr. Carl Schaefer; Stellv.: Dr. Fritz Meyer (sämtl. in Danzig). Aufsichtsrat (mind. 9 u. höchst. 19 Aktionäre): Vors.: Oberverwalt.-Gerichtspräs. a. D. Dr. Max Dolle (Zoppot); I. Stellv.: Bank-Dir. Dr. Ed. Mosler (Dtsch. Bk. u. Disc.-Ges.] (Berlin); II. Stellv.: Präs. Antoni Wie- niawski (Warschau); sonstige Mitglieder: Dr. Leon Barysz Bank Gospodarstwa Krajowego] (Warschau), Senatsrat Ernst Berent Sparkasse der Stadt Danzig] (Danzig), Siegm. Bodenheimer (Berlin), Präsident der Handelskammer Eduard Bosselmann (Danzig), Gen.-Dir. Tadeusz von Brzeski Bank Zwiazku Spolek Zarobkowych] (Posen), Bank-Dir. Carl Goetz Dresdner Bank) (Berlin) Dr. Ernst Heinrich Heimann [i. Fa. E. Heimann & Co., Danzig] (Breslau), Bruno Hornemann [i. Fa. R. Damme] (Danzig), Hans Kiese- wetter i. Fa. Johannes Ick] (Danzig), Gen.-Dir. W. Konderski Bank Gospodarstwa Krajowego] (War- schau), Reichsbank-Dir. i. R. Friedr. Maeder (Berlin), Erich Stumpf [i. Fa. Moritz Stumpf & Sohn] (Danzig), Bank-Dir. Bruno Rühe Comm.- u. Privat- Bank Fil. Danzig] (Danzig), Bank-Dir. Dr. Zygmunt Wasserab Bank Gospodarstwa Krajowego] (Warschau), Bankdir. Berthold Wersche Landwirtschaftl. vorm. Landschaftl. Bank A.-G.] (Danzig). Bankausschufß: Vors.: Oberverwaltungsgerichts- Präs. a. D. Dr. Max Dolle (Zoppot); Stellv.: Bank- Dir. Richard Marx Danziger Privat-Actien-Bank] (Danzig); sonst. ordentl. Mitgl.: Max Caskel ſi. Fa. Emil A. Baus] (Danzig), Bank-Dir. Edmund Graf Ko- morowski (Danzig), Gutsbes. Franz Ziehm (Zop- pot); stellv. Mitgl.: Bank-Dir. Dr. Franz von Krecki [Bank Kwilecki, Potocki i Ska, Sp. Akc. Zweig- niederlass. Danzig] (Danzig); Prof. Dr. Viktor Rem- bold (Danzig), Landrat Paul Walzer (Danzig), Bank- Dir. Konsul Alfred Weinkrantz Dresdner Bank] (Leipzig), Bank-Dir. Dr. Manfred Wellmann Deutsche Bank u. Disc.-Ges. Fil. Danzig] (Danzig). Der Aufsichtsrat erhält weder Besoldung noch Tantiemen, sondern außer dem Ersatz von Spesen ledig- lich eine jährliche Entschädig. von 200 Gulden für den Vors. u. von 100 Gulden für jedes andere Mitgl. –— Dem Bankausschuß, dem die dauernde Unterstütz. u. Ueberwach. der gesamten Geschäftsführ. obliegt, stehen Sonderbefugnisse in Personalangelegenheiten, bei der Wahl von Bankverbindungen u. der Abschluß von Ver- trägen, die dauernde Rechte u. Verpflichtungen be- gründen, zu; er besteht aus 3 vom Aufsichtsrat zu wählenden Vertretern der Aktionäre, unter denen sich der Aufsichtsratsvorsitzende befinden muß, u. aus 2 Vertretern der Noteninhaber u. Kreditnehmer, die vom Senat ernannt werden, u. einer in Danzig ansässigen Bank als Vorstandsmitglieder oder einer dortigen Privatbankfirma als Inhaber nicht angehören dürfen. Für jeden Vertreter ist ein Stellv. zu wählen bzw. zu ernennen. In ihren Bezügen sind die Mitgl. des Bankausschusses denen des Aufsichtsratsvorsitzenden gleichgestellt. – Mitgl. des Senats oder des Volks- tages der Freien Stadt Danzig dürfen weder dem Vor- stand noch dem Bankausschuß oder dem A.-R. der Bank von Danzig angehören. Bankkommissar: Senator Fritz Dumont (Dan- zig); Stellv.: Landgerichtsrat Dr. Hellmuth Moebes (Danzig). Entwicklung: Gegründet: 5./2. 1924. – Statut am gleichen Tage vom Senat der Freien Stadt Danzig genehmigt. Aufnahme des Geschäftsbetriebes am 17./3. 1924. Er- richtet in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft mit Sitz in Danzig. Dauer ist bis zum 31./12. 1953 be- grenzt, jedoch ist Verlängerung auf Antrag der Bank durch Danziger Gesetz möglich. Zweiganstalten und Agenturen, zu deren Errichtung die Bank berechtigt ist, bestehen z. Zt. nicht. Für die Bank gelten — unbeschadet der statutarischen Bestimmungen — die im Danziger Notenbankgesetz u. Notenprivileg v. 20./11. 1923 festgestellten Rechte u. Pflichten sowie die im Danziger Handelsgesetzbuch vorgeschriebenen, mit den reichsdeutschen Vorschriften gegenwärtig in vollem Umfang übereinstimmenden Rechtsnormen. Infolge der durch die Umstellung auf Goldbasis ent- sprechend dem Abgleiten des englischen Pfundes ein- getretenen Entwertung der restlichen Pfundguthaben bei der Bank von England hat im Geschäftsjahr 1931 die Bank von Danzig einen Verlust von ca. 2.8 Mill. Gulden erlitten, zu dessen Deckung der Gewinn des abgelaufenen Geschäftsjahres u. darüber hinaus der ordentliche R.-F. herangezogen werden mußte. – G.-V. vom 2./4. 1932 genehmigte eine Abänderung der Be- stimmungen des Privilegs u. der Statuten der Bank hinsichtlich der Gewinnverteilung dahin, daß eine Zu- weisung zu d. ordentl. R.-F. aus den Gewinnen der Bank nur so lange zu erfolgen hat, als er nicht die Höhe der Hälfte des Grundkapitals erreicht hat. — 1932 wurde der Geschäftsbereich der Bank durch Ver- ordnung v. 30./9. 1932 wesentlich erweitert (Befugnis zur Diskontierung u. Lombardierung von Schatzwech- seln der Freien Stadt, Erhöh. der Beleihungsgrenze für Warenlombard u. Befugnis zur Beleihung festverzinsl. Wertpapiere, die an der Danziger Börse amtlich notiert werden). Zweck: Regelung des Geldumlaufs im Gebiet der Freien Stadt Danzig, Erleichterung der Zahlungsausgleichun. gen in Danzig u. des Geldverkehrs mit dem Ausland sowie Betrieb der durch das Notenprivileg gestatteten Bankgeschäfte. Während der Geltungsdauer des Noten. privilegs bis zum 31./12. 1953 hat die Bank von Danzis das ausschließliche Recht zur Ausgabe von Geld scheinen oder von Inhaberpapieren mit geldähnlichen Charakter. Die Bank ist befugt, folgende Geschäfte zu be- treiben: a) Gold und Silber in Barren und Münzen zu kaufen und zu verkaufen; b) Auszahlungen u. Schecks auf auswärtige Plätze und ausländische Noten zu kaufen oder zu verkaufen, wenn und solange die Stabilität der fremden Währung durch den Bankausschuß anerkannt ist. Aus den Schecks müssen mindestens zwei als zah- lungsfähig bekannte Verpflichtete haften; c) Guldem wechsel mit einer Laufzeit von höchstens drei Momtef zu kaufen und zu verkaufen. Für Wechsel, die an eine andere Währung lauten, ist dies nur au wenn und solange die Stabilität dieser Währung den Bankausschuß anerkannt ist. Aus den . müssen mindestens zwei als zahlungsfähig bekannte Verpflichtete haften. Die von der Bank diskontierten in: V0ll Wechsel sollen nur gute Warenwechsel sein; d) v0 der Freien Stadt Danzig begebene Schatzwechsel. A nach spätestens drei Monaten fällig sind, zu kaufen u