Verschiedene Gesellschaften, neueste Gründungen. 1095 Metzler seel. Sohn & Co.), Frankfurt a. M.; sonst. Mitgl.: Dir. Sally Bacharach (Dresdner Bank), Frank- furt a. M.; Bankier Max von Grunelius (i. Fa. Grune- lius & Co.), Frankfurt a. M.; Bankier Clemens Har- lacher (i. Fa. Cl. Harlacher), Frankfurt a. M.; Ban- kier Alexander Hauck (i. Fa. Georg Hauck & Sohn), Frankfurt a. M.; Justizrat Dr. Albert Katzenellenbogen, Frankfurt a. M.; Generaldirektor Dr. Josef Lammers (Nassauische Landesbank Wiesbaden), Wiesbaden; Bankier Werner Mankiewitz (i. Fa. J. Dreyfuß & Co.), Frankfurt a. M.; Dr.-Ing. e. h. Alfred Merton (Metallgesellschaft), Frankfurt a. M.; Bankier Oscar F. Oppenheimer (i. Fa. Lincoln Menny Oppenheimer), Frankfurt a. M.; Bankdir. Eduard Rothschild (Deutsche Bank und Disconto-Ges.), Frankfurt a. M.; Professor Erwin Selck (J. G. Farbenindustrie), Frankfurt am Main; Staatsfinanzrat Wilhelm Soldat (Mitglied der Generaldirektion der Preußischen Staatsbank (Seehand- lung), Berlin; Dr. Paul Stern (i. Fa. Jacob S. H. Stern), Frankfurt a. M.; Justizrat Dr. Rudolf Winter- werb (früh. Vorstand der Bank), Frankfurt a. M. Prokuristen: W. Schüttig, J. Krapp, A. Frey, Th. Obert, P. Naumann, V. Diehl, E. Pethke, Joseph Brunner, C. Klose, C. Ortenstein, P. Heinrich, A. Ben- der, H. Wenner. Gründung: Die Ges. wurde 1854 gegründet; Konzession vom 11. 4. 1854. Zweck: Betrieb von Giro-, Diskont- und Lombardgeschäften, Annahme von Depositengeldern, Verwahrung und Ver- waltung von Wertp. Die Bank hatte das Recht, Bank- scheine, auf Inhaber lautend, auszufertigen, hat jedoch 1901 darauf verzichtet und ist jetzt reine Depositen- bank. Mit Rücksicht auf die Beschränkung des Ge- schäftskreises, insbesondere den Ausschluß aller Kredit- geschäfte, wurde die Bank durch Ministerialerlaß vom Preuß. Staate zu einer Hinterlegungsstelle für Mündel- vermögen bestimmt. trages bedürfen auch in Zukunft der minist. Geneh- migung. – Der Gegenstand der Bank ist: 1. Kauf und Verkauf von Gold und Silber in Barren und Münzen; 2. Diskontierung, Kauf und Verkauf von Wechseln, welche eine Verfallzeit von höchstens 3 Monaten haben und aus welchen in der Regel drei, mindestens aber zwei als zahlungsfähig bekannte Verpflichtete haften; ferner Diskontierung, Kauf und Verkauf von Schuld- verschreibungen des Reichs, eines deutschen Staates oder inländischer kommunaler Korporationen, welche nach spätestens 3 Monaten mit ihrem Nennwert fällig sind; 3. Lombard-Verkehr; 4. Kauf und Verkauf von Schuldverschreibungen, wobei jedoch der jeweilige Effektenbestand die Höhe der Hälfte des eingezahlten Grundkapitals und der Reserven nicht überschreiten darf; 5. Inkasso für Rechnung von Privatpersonen, Anstalten u. Behörden; 6. Kauf u. Verkauf von Effek- ten aller Art und von Edelmetallen für fremde Rech- nung; 7. Annahme von verzinslichen und unverzins- lichen Geldern im Depositengeschäft und im Girover- kehr; 8. Verwahrung und Verwaltung von Wertgegen- Känden. – Der Gesellschaft ist der Erwerb und die Veräußerung von Liegenschaften nur für die Zwecke ihres Dienstes und auf Grund eines Beschlusses des A.-R. gestattet. Am 1./12. 1925 begann nach langen Vorverhandlun- gen das Effekten-Giro seine Tätigkeit. Die weitaus weisten Frankfurter Banken haben sich dem Effekten- Slroverkehr angeschlossen. Am 1./11. 1926 wurde der Effektenferngiroverkehr (sogen. interurbaner Effekten- siroverkehr) aufgenommen; zurzeit sind 9 Girobanken (Berlin, Dresden, Essen, Frankfurt a. M., Hamburg, Köln, Leipzig, München und Stuttgart) an dem Fern- verkehr beteiligt. Sie haben sich zu einer Arbeits- semeinschaft unter Führung der Bank des Berliner àssenvereins zusammengeschlossen. 8 Im Mai 1925 schloß die Bank mit der Preußischen Staatsbank (Seehandlung) ein Abkommen, wonach die- Jenigen Frankfurter Bankhäuser und Banken, welche echsel an die Seehandlung geben, noch am selben as den Gegenwert bei der Frankfurter Bank zur erfügung gestellt erhalten, ferner traf die Seehand- Alle Aenderungen des Ges.-Ver- zu 1000 M. Lt. lung im Juli 1926 mit der Frankfurter Bank weitere Vereinbarung zur Erleichterung des Ankaufs und der Einlösung von unverzinslichen Schatzanweisungen und übernahm im August 1926 400 000 RM neue Aktien der Frankfurter Bank zum dauernden Besitz Im Dezember 1928 hat die Bank zur Erleichterung des Verkehrs in Reichschuldbuchforderungen die Tätig- keit eines Treuhänders derart übernommen, daß die Schuldbuchforderungen direkt auf den Namen der Bank eingetragen werden können. Verfügungen über die auf solche Art eingetragenen Schuldbuchforderungen können nunmehr wie beim Effektengiroverkehr getrof- fen werden. Besitztum: Die Bank besitzt das Bankgebäude in Frankfurt am Main, Neue Mainzer Str. 69 und die anschließenden Wohnhäuser Neue Mainzer Str. 71 und 73. Diese Immo- bilien, seit der Goldmarkumstellung mit unverändert 1.345 Mill. RM zu Buch stehend, wurden 1931 und 1932 auf 550 000 RM abgeschrieben. Sonstige Mitteilungen: Satzungen: Geschäftsjahr: Kalenderj. – G.-V. 1933 am 5./4. – Stimmrecht: Je 20 RM St.-A.-K. = 1 St., 1 Vorz.-Akt. = 12 St. – Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F. bis 10 % des A.-K., bis 6 % an Vorz.-Akt., sowie Nachzahlung etwaiger rückständiger Vorz.-Div., dann 4 % Div. an St.-Akt., danach a. o. Abschr. und Rückl., etwaige Zuweisung an Pens.-F., 10 % Tant. an A.-R., vertragsm. Tant. an Vorst. und Beamte, Rest weitere Div. bzw. Vortrag. Zahlstelle: Ges.-Kasse. Statistische Angaben: Aktienkapital: 3 014 000 RM in 2000 St.-Akt. (Nr. 1–2000) zu 1000 RM, 9000 St.-Akt. (Nr. 10 001 bis 19 000) zu 100 RM, 5000 St.-Akt. (Nr. 30 001 bis 35 000) zu 20 RM und 2000 Namens-Vorz.-Akt. zu 7 RM. Rechte der Vorz.-Akt.: Die Vorz.-Akt. erhal- ten eine Vorz.-Div. von 6 % mit Nachzahlungsverpflich- tung und haben 12faches St.-Recht. Sie können durch Beschluß der G.-V. mit 3monatl. Kündigung auf den Schluß eines Kalendervierteljahres jederzeit zur Rück- zahlung zum Nennwert nebst der etwa rückständigen Vorz.-Div. sowie 6 % Zinsen seit dem letzten Bilanz- tag gekündigt werden. Im Falle der Auflösung der Ges. erhalten sie vor den St.-Akt. den vollen einge- zahlten Betrag nebst der etwa rückständigen Vorz.- Div. sowie 6 % Zinsen seit dem letzten Bilanztag aus der Liquidationsmasse. Vorkriegskapital: 18 000 000 M. Urspr. A.-K. 10 Mill. fl. in 20 000 Aktien auf Namen à 500 fI1., 1891 Erhöh. auf 18 Mill. M und Umtausch der 500 fl. Akt. in solche zu 1000 M (7 alte = 6 neue), dann crhöht von 1921–1923 auf 82 Mill. M in 60 000 St.-Akt. zu 1000 M, 4000 St.-Akt. zu 5000 M und 2000 Vorz.-Akt. G.-V. v. 22./12. 1924 Umstell. des St.-A.-K. von 80 Mill. M auf 1 600 000 RM und des Vorz.- A.-K. von 2 Mill. M auf 14 000 RM (1000 M = 7 RM). Die G.-V. v. 29./4. 1925 beschloß Erhöh. des A.-K. um 2 400 000 RM in 4000 St.-Akt. zu 100 RM und 2000 St.- Akt. zu 1000 RM, div.-ber. ab 1./7. 1926. Von den neuen Aktien wurde ein Teilbetrag von 1 600 000 RM den alten Aktionären in der Weise zum Bezuge angeboten, daß auf jede alte St.-Akt. zu 100 RM 1 neue Aktie zu 100 RM oder auf 10 alte St.-Akt. zu je 100 RM 1 neue Aktie zu 1000 RM sowie auf 5 alte St.-Akt. zu je 20 RM 1 neue Aktie zu 100 RM zu 107.5 % bezogen werden konnte. Weitere 400 000 RM neue St.-Akt. wurden von der Preuß. Staatsbank (Seehandlung) als dauernder Besitz über- nommen. Die G.-V. v. 6./3. 1929 beschloß Erhöh. um 2 Mill. RM. Die Erhöhung wurde nicht durchgeführt. Laut G.-V. v. 28./6. 1932 Herabsetz. des Grundkapitals in erleichterter Form von 4 014 000 RM auf 3 014 000 RM durch Zusammenlegung der St.-Akt. im Verh. von 4:3. Ein Teil des Buchgewinnes wurde p. ult. 1931 zu ao. Abschreibungen auf Immobilien, Wertpap. u. Debit. ver- wandt: das weiter gebildete Wertberichtig.-Konto (450 000 Reichsmark) sowie Delkredere-Konto (150 000 RM) wurde bper ult. 1932 zu Abschreib. auf Immobilien bzw. Forde- rungen verwandt. Kurs ult. 192 7–1932: 120, 115, 100, 93, 85.50*, 57 %. Notiert in Frankfurt a. M. Das gesamte St.- A.-Kap. wurde April 1933 erneut zugelassen.