1116 Verschiedene Gesellschaften, neueste Gründungen. Prof. an der Techn. Hochschule, München; Roland Graf von Faber-Castell auf Schloß Stein bei Nürnberg; Kommerz.-R. Rudolf Ferling, Gen.-Dir. a. D., Nürn- berg; Kommerz.-R. Lot Kugler, Nürnberg. Staats-Kommissar und Treuhänder: Ober- Reg.-Rat Johannes Petri, Nürnberg. Gründung: Die Ges. wurde gegründet am 17./5. 1871; eingetragen 8./7. 1871. Statutänderung genehmigt durch Ent- schließung des Bayer. Staatsministeriums des Aeußern für Wirtschaft und Arbeit bzw. des Reichsrates, zu- letzt vom 19./8. 1920, 28./4. 1921, 12./5. 1925, 13./4. 1927, 23./5. 1928, 27./5. 1930 und 30./5. 1932. Zweck: Betrieb aller Bank- und Handelsgeschäfte. Der Bank ist laut ministerieller Bekanntmachung seitens der bayerischen Regierung die Befugnis erteilt worden, Gelder der Gemeinden und Stiftungen, Kultusstiftungen und Kirchengemeinden im Giro-Scheck-Verkehr oder in laufender Rechnung (Konto-Korrent), desgl. offene De- pots von Gemeinden, Stiftungen, Kultus-Stiftungen und Kirchengemeinden entgegenzunehmen. Das Bankgeschäüft wurde 1921 mit Wirkung ab 1./1. 1920 an die Baye- rische Vereinsbank in München-Nürnberg übertragen. Die Bank betreibt nun ausschließlich das Hypotheken- geschäft auf Grund des Hyp.-Bank-Gesetzes v. 13. Juli 1899 durch Gewähr. hypothekarischer Darlehen. Gewäh- rung nichthypothekarischer Darlehen an inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts oder gegen Uebernahme voller Gewährleistung durch eine solche Körperschaft, Gewährung von Darlehen an inländische Kleinbahnen gegen Verpfändung der Bahn zulässig (zur Zeit nicht ausgeübt). Interessengemeinschaft: Im Jahre 1921 fand der Beitritt zu dem von der Bayer. Vereinsbank in München und Nürnberg und der Bayer. Handelsbank in München vereinbarten Zusam- menschluß statt, durch den, unter Wahrung der recht- lichen Selbständigkeit der beteiligten Institute, ihr bankgeschäftlicher Betrieb bei der Bayer. Vereinsbank vereinigt werden soll. Auf Grund der Ermächtigung der ao. G.-V. vom 30./3. 1921 ist demzufolge, und zwar mit Wirkung vom 1./1. 1920 ab, mit den vorgenannten Banken eine Interessengemeinschaft eingegangen wor- den, mit dem Zwecke, sich gegenseitig zu fördern und die von jedem Institut erzielten Erträgnisse einem ge- meinschaftlichen Gesamterträgnis zuzuführen. Außer- dem wurde den Aktionären der Vereinsbank in Nürn- berg der Umtausch ihrer Aktien in Aktien der Bayer. Vereinsbank angeboten, und zwar in der Weise, daß auf 6000 M Vereinsbankaktien 7000 M Bayer. Vereins- bankaktien entfielen. Zum Zwecke der Abwendung einer Ueberfremdungsgefahr hat die Bayer. Vereins- bank 60 000 000 M (umgestellt auf 900 000 RM) 6 % kumulative Vorz.-Akt. ausgegeben, von denen die Ver- einsbank in Nürnberg 21 000 000 M (umgestellt auf 315 000 RM) zum Kurse von 150 % übernommen hat. Das Div.-Recht der 6 % Vorz.-Akt. ruht zur Zeit. Sonstige Mitteilungen: Satzungen: Geschäftsjahr: Kalenderj. –— G.-V.: 1933 am 5./4. – Stimmrecht: Je 20 RM A.-K. = 1 St. — Gewinn-Verteilung 5 % zum gesetzl. R.-F. (bis 10 % des A.-K.), nach notwendig erachteten Abschreib. und Rücklagen 4 % Div.; vom verbleibenden Gewinn erhält der A.-R. 10 % Tant. und der verbleibende Rest wird nach den Beschlüssen der G.-V. verwendet. Zahlstellen: Ges.-Kasse; München und Nürnberg: Bayer. Vereinsbank sowie Bayer. Staatsbank u. deren Niederlassungen; Frankfurt a. M.: Gebr. Bethmann; Berlin: Mendelssohn & Co.; Stuttgart: Deutsche Bank u. Disconto-Ges. Beteiligungen: Darunter sind verbucht nom. 315 000 RM mit 150 % rückzahlbare Vorz.-Akt. der Bayerischen Vereinsbank und nom. 75 000 RM mit 25 % einbezahlte Aktien der Lombardbank A.-G. Statistische Angaben: Aktienkapital: 4 200 000 RM in 40 000 Aktien (Nr. 1–40 000) zu je 20 RM, 3400 Aktien zu je 1000 R (Nr. 40 001–43 400). – Die Aktien lauten auf den l- haber, können indessen auch auf Namen gestellt werden und sind alsdann indossabel. Vorkriegskapital: 21 000 000 M. Urspr. 9 000 000 M mit 40 % Einzahl., Vollzahl. 15/ 1880. – Weiter angeboten 3 000 000 M März 1883 aen Aktionären zu 115 %. Vollzahl. 1./10. 1885. — G.-V. v. 14./11. 1899 um 3 000 000 M. lt. G.-V. v. 5. 1908 um 3 000 000 M und lt. G.-V. v. 14./12. 1911 um 3 000 000 M auf 21 000 000 M. – Die G.-V. v. 24./3. 1995 beschloß, bei der Umstell. in Goldmark das A.-K. von 21 000 000 M auf 1 400 000 RM (15: 1) herabzusetzen durch Abstempel des Nominalwertes der Aktie von 300 ) auf 20 RM und von 1200 M auf 80 RM. Die Aktien waren zum Zwecke der Abstempel. bis spät. 31./10. 1925 bei der Bayer. Vereinsbank in München und Niürnberg einzureichen. Die G.-V. v. 13./4. 1927 beschloß, das A.-K. um 2 800 000 RM auf 4 200 000 RM zu erhöhen durch Ausgabe von 2800 Aktien zu je 1000 RM. — 1929 Neustückelung des A.-K. Kurs der Aktien ult. 192 7–1932: In Mün. chen: 165, 162, 140, 126, –*, 100 %; in Augsburg: – –, –, –, –*, – %. – Die Notiz in Frankfurt a. M. wurde 1929 eingestellt. Dividenden 1927–1932: (Div.-Schein 13). Erhöht laut 8, 8, 8, 8, 6, 67 Hypotheken-Pfandbriefe (Bodenkredit-Obligationen und Schuldverschreibungen, Kommunal- und Kleinbahn-Obligationen): Die Bank darf verzinsliche auf nicht weniger ak 100 RM lautende Obligationen ausgeben, auf Grundlage und bis zur Höhe der von ihr an Gemeinden, landwirt schaftliche Verbände und Kulturgenossenschaften ode gegen hypothekarische Sicherheit gewährten Darlehen —– Es gibt Stücke auf Namen und auf Inhaber; Uur schreibung der einen Art in die andere kostenfrei; f. die auf Namen umgeschriebenen übernimmt die Ba die Verbindlichkeit, die Besitzer von der stattgehabti Verlosung brieflich zu unterrichten. – Die Hypotheker Darlehen werden nur bis zur Hälfte des von der Ban ermittelten Wertes gewährt, sowohl in Bayern selbs als auch im übrigen Deutschland. Eine höhere Beleihung als bis zur Hälfte des Werte ist bis zu % nur ausnahmsweise und nur mit Zustim. mung des Staatskommissars statthaft. — Durch Ent schließung des Bayer. Staatsministeriums des Inner bzw. des Bayer. Staatsministeriums für Handel, Ind. strie und Gewerbe vom 9./9., 30./10. und 3./11. 1899 siuf die Pfandbriefe der Bank zur Anlegung von Mündelgel zur Anlage von Kapitalien der Gemeinden und Stiffun gen sowie zur Anlage von Kapitalien der Kirchen mf Pfründe-Stiftungen und der sonstigen nicht unter 88 meindlicher Verwaltung stehenden Stiftungen für 4 eignet erklärt; sie sind auch von der Reichsbank un der Bayer. Staatsbank zum Lombardverkehr zugelässel Die Bank vergutet für die Zeit von der Fälligkeit x zur Einlösung aller ihrer verlosten Obligationen? Deposital-Zinsen. – Verjährung der Zinsscheine m der verlosten Stücke nach den gesetzlichen Bestimmm gen. – Zahlstellen: Für Kup. und verloste Obligationel wie oben angegeben. 1925 wurde das wertbeständige Bodenkredit- m Pfandbriefgeschäft aufgenommen und es gelangten Grund von Feingoldhypotheken mündelsichere Bode Kredit-Gold-Obligationen zur Ausgabe. Hypotheken-Pfandbriefe alter Währung: i erfolgte durch 4½ % Liqu.-Goldpfandbriefe (s. untr Kommunal-Schuldverschreibungen alter Währe Ablösung: Lt. Bekanntmachung vom März 18 werden die Komm.-Obl. alter Währung mit 31.5 % d. Goldmarkbetrages in bar abgelöst. Es gelangen s0n zur Auszahlung für je nom. 100 PM Ser. I je 1. 3 und für je nom. 1000 PM Ser. II je –.30 RM. 3 Angebot wurde von sämtlichen Gläubigern angenom und ist durchgeführt.