1216 Verschiedene Gesellschaften, neueste Gründungen. von 2120 kW wurde 1926/27 in Betrieb genommen. Für die Versorgung dieses Werkes, welches durch Drehstrom von 15 000 V. erfolgt, wurden 2 Ver- bindungskabel von der Zentrale I der Großkraftwerk Stettin A.-G. ab neu verlegt. Zur Erhöhung der Be- triebssicherheit der übrigen Stationen u. Bestreitung der gesteigerten Belast. wurden ferner zwei 15 000 V.- Verbindungskabel zwischen der Zentrale II der Groß- kraftwerk Stettin A.-G. u. dem Umformerwerk Rosen- garten 45 und ein 15 000 V.-Verbindungskabel zwischen den Umformerwerken Rosengarten 45 und Westend neu verlegt. 1926/27 u. 1927/28: Erweiterung der Trans- formatorenstationen und des Umformerwerks Rosen- garten. Umstellung der Altstadt auf Drehstrom 380/220 Volt, Verlegung von 15 000 V.-Verbindungs- kabeln zwischen den Umformerwerken Grabow-Westend sowie Westend-Jageteufelstraße. 1928/29: Erhöhung der Maschinenleistung des Umformerwerkes Rosen- garten um 900 kW, Jageteufelstraße um 600 kW, West- end um 1500 kW, Grabow um 1060 kW. Neuanlage von 7 Transformatorenstationen mit einer Leistung von 2595 kVA sowie Erweiterung vorhandener Stationen um 325 kVA. Teilweise Umstellung von Westend auf Drehstrom und Erweiterung des Drehstrom-Verteiler- netzes 380/220 V. 1929/30: Im Umformerwerk Rosen- garten wurde ein 1000 kVA-Transformator neu auf- gestellt. In Fortsetzung der Umwandlungsarbeiten von Gleich- in Drehstrom u. zum Anschluß eines neuen Wohnviertels wurden weitere 3 Transformatoren- stationen mit einer Gesamtleistung von 2300 kVA neu errichtet und die vorhandene Transformatoren-Leistung um 600 kVA erhöht. Die Flurbeleuchtungs-Pauschal- anlagen wurden an die aus Installateurkreisen ge- gründete Hauslicht G. m. b. H. verkauft. – 1931: Am 31./12. 1931 hat die Ges. die Stromverteilungsanlagen u. die Stromversorg. rechts der Oder von der Stettiner Hafen-Elektrizitätswerk G. m. b. H. übernommen. Hierdurch ist die Stromversorg. d. Stadtgebietes Stettin restlos auf die Ges. übergegangen, mit Ausnahme der von der Großkraftwerk Stettin A.-G. bisher direkt ver- sorgten Großabnehmer, welche auch weiterhin durch die Großkraftwerk Stettin A.-G. beliefert werden. Die Uebernahme der Anlagen des Hafen-Elektrizitätswerks erfolgte zum Buchwert, d. h. zum Herstellungspreise, abzüglich der bis zum Uebernahmetage von der Stettiner Hafen-Elektrizitätswerk G. m. b. H. gemachten Abschreibungen. Insgesamt bestehen nach Uebernahme des Stettiner Hafen-Elektr.-W. 5 Umformer-Werke mit einer Maschinenleistung von 20 650 kW und 24 Transf.- Stationen mit einer Maschinenleistung von 12 200 kVA. Zweck: Gewerbsmäßige Ausnutzung des elektrischen Stromes zur Beleuchtung und Kraftübertragung im jetzigen und künftigen Weichbild der Stadt Stettin und anderer Städte. Besitztum: Die Anlagen sind auf eigenen Grundstücken von ca. 11 500 qm und auf gepachteten Grundstücken von ca. 3000 qm errichtet. Die Ges. erzeugt den Strom nicht selbst, sondern sie bezieht von der Großkraft- werk Stettin A.-G. hochgespannten Drehstrom, den sie in den Umformer-Stationen Rosengarten, Jageteufel- straße, Falkenwalder Str., Grabow (Lange Str.) u. Frei- hafen mit 20 650 kW Umformerleistung in Gleichstrom 2*220 Volt umformt und in 24 Transformatorenstatio- nen mit 12 200 kVA Transformatorleistung in Dreh- strom 380/220 Volt umspannt und weiterleitet. Die Lei- stung der einzelnen Umformerwerke beträgt 12 500 KkW (wovon 5000 kW Transformatorleistung sind), 1600, 4500, 5300 u. 1750 KkW. Der hochgespannte Drehstrom wird den einzelnen Stationen ausschl. durch Erdkabel zugeführt; auch die Weiterleitung des Stromes von den Stationen geschieht fast ausschließlich durch Erdkabel, nur ein ganz kleiner Ausläufer in Neuwestend wird durch Freileitung versorgt. Die Kabellänge beträgt 1159 km. Verträge: Vertrag mit der Stadt Stettin: Durch einen zwischen dem Magistrat der Stadt Stettin und Ernst Kuhlo ab- geschlossenen Vertrag, in dessen Rechte und Pflichten die Stettiner Electric.-Werke lt. §58 33–34 des Ges. Vertrages eingetreten sind, sowie durch einen Noyn- tionsvertrag ist der Ges. die Erlaubnis zur Anlage von Stromleitungen und zur Lieferung elektr. Stromes nach einem vom Magistrat genehmigten Tarif auf dem linken. Oderufer erteilt worden. Ein ausschließl. Recht zu solcher Benutzung der Straßon in dem betreffenden Gebiete ist dadurch der Ges. nicht gewährt worden. Die Kabel müssen im wesentlichen unterirdisch gelegt werden. Die ao. G.-V. v. 13./2. 1911 beschloß die Aenderung bzw. Verlängerung des Vertrages mit der Stadt auf folgender Grundlage: Die Akt.-Ges. erhä.. eine Konzessionsverlängerung um weitere 10 Jahre, also bis zum 1./1. 1930 (lt. G.-V. v. 24./9. 1928 ver- längert bis zum 30./6. 1933), sie verkauft ihre Zentrale in der Unterwiek an eine neu gegründete Ges. m. b. H. „Kraftwerk Stettin'' für 1 000 000 M. An der Gründung selbst ist die A.-G. nicht beteiligt. Das Kraftwerk Stettin, welches von der neuen Ges. zu einem Drehstromwerk ausgebaut wurde, liefert in Zu- kunft den gesamten Strom für die Stettiner Elektrizi- tätswerke und für die benachbarten Kreise der Provinz Pommern. Die Stettiner Elektrizitätswerke hatten dem- nach die eigene Erzeugung des elektr. Stromes einzu- stellen, wodurch auch die zweite Zentrale in der Schulzenstraße stillgelegt wurde. Für die Umformung des Drehstroms in Gleichstrom errichtete die A.-6. 4 neue Umformerstationen. Die St. E.-W. sind ver- pflichtet, vom 1./4. 1912 ab ihren ganzen Bedarf an Strom von dem Kraftwerk zu beziehen. Am 16./4. 1930 traten neue Stromlieferungsbedingungen in Kraft. Die Uebernahme des Werkes durch die Stadt kann am 1./7. 1933 zum Anschaffungspreise abzügl. der im Ver- trage festgesetzten Abschreibungen erfolgen. — 1932 Verlängerung des Konzessionsvertrages unter der Be- dingung, daß für die Aktionäre für die Jahre 1933–1946 eine Div.-Zahlung von 8 % sichergestellt wird und der Uebernahmekurs im Jahre 1946 125 % beträgt. Sollte die Stadt schon im Jahre 1939 in der Lage sein, die Werke zu übernehmen, so beträgt der Uebernahmekurs 139 %. Die Ges. hat ab 1./1. 1930 an die Oeffentl. Werk- betriebe der Stadt Stettin G. m. b. H. eine Abgabe von 12 % der Brutto-Einnahme zu entrichten (vorher 10 %); außerdem 50 % von demjenigen Reinüberschusse, der nach Verteil. einer Div. von 6 % verbleibt. Die Ges. ist verpflichtet, zur Verwendung für die notwendig werdenden Erneuerungen bestehender An- lagen einen Erneur.-F. zu bilden, der auf 10 % des in den Anlagen investierten Kapitals zu bringen und auf dieser Höhe zu erhalten ist. Solange der Erneur.-F. diese Höhe nicht erreicht hat, oder bis er auf diese wieder ergänzt worden ist, sind zu demselben von in dem oben erwähnten Vertrage fixierten Brutto-Ein- nahmen eines jeden Betriebsjahres 1 % abzuführen. Der Erneur.-F. I geht nach Beendigung des Vertragsver hältnisses ohne Gegenleistung an die Stadt über. Sonstige Mitteilungen: Satzungen: Geschäftsjahr: Kalenderj. (bis 1930: Juli/Juni). – G.-V. in Berlin oder Stettin (1933 am 10./4.); je 50 RM = 1 St. – Vom Reingewinn 5 % zum R.-F.; 1 % an den Erneuer.-F. von der Bruttoeinnahme, bis dieser Fonds 10 % des in die gesamten Anlagen der Ges., soweit sie von der Stadt übernommen werden, = vestierten Kapitals beträgt; dann an die Aktionäre bis 6 % Div.; Rest nach G.-V.-B. vorbehaltl. der vertragl. Rechte der Stadtgemeinde Stettin auf Gewinnbeteilig. Die A.-R.-Mitgl. erhalten außer dem Ersatz ihrer Aus lagen eine feste jährl. Vergütung je 2000 RI. der Vorsitzende das Doppelte. Zahlstellen: Berlin u. Stettin: Deutsche Bank u. Disc.-Ges. Statistische Angaben: Aktienkapital: 7 500 000 RM in 4500 Akt. au 1000 RM (Nr. 1–4500) u. 30 000 Akt. zu 100 R.I (Nr. 4501–34 500).