Verschiedene Gesellschaften, neueste Gründungen. 1255 freigegeben worden und zwar aus den bis 1./7. 1925 an den Treuhänder bezahlten Eastman-Dividenden. In dem in einem den amerikanischen Vorschriften ent- :mrechenden besonderen Prozeßverfahren geführten fechtsstreit zwischen dem amerikanischen Treuhänder und der Eastman Kodak Co., der die Verpflichtung der Fastman Kodak Co. zur Ausstellung von Aktienzerfifi- laten auf den Namen des Treuhänders und zur Aus- aahlung der Dividende für die Zeit nach dem 1./7. 1925 zum Gegenstand hatte, ist die Eastman Kodak Co. auch in zweiter Instanz verurteilt worden, an den Treu- händer neue, auf seinen Namen lautende Aktienzertifi- late auszugeben. Der Anspruch auf die Zahlung der Dividende ist dagegen als in das ordentliche Prozeß- verfahren gehörig zurückgewiesen worden. Ueber die Lebertragung der Aktienzertifikate an die Ges. bat der Treuhänder eine Entscheidung noch nicht ge- froffen. Die Dividende für die Zeit nach dem 1./7. 1925 hat die Eastman Kodak Co. auch nach der Aus- stellung der Zertifikate auf den Namen des Treu- händers bisher nicht gezahlt. In der G.-V. v. 31./8. 1929 teilte die Verwaltung zu dieser Angelegenheit nit. daß ein Aktionär der Eastman Kodak Co. gegen den amerikanischen Treuhänder, gegen die Eastman Kodak Co. und gegen die deutschen Gesellschaften, die im Jahre 1903 als Aktionäre eingetragen worden sind (Fabrik photogr. Papiere vorm. Dr. A. Kurz A.-G.“, Dresdner Albuminpapierfabrik A.-G.'' und ,Ver. Fa- briken photogr. Papiere“), Klage eingereicht habe. Es sei beantragt, die Nichtigkeit der früher an die deut- schen Gesellschaften begebenen Aktienzertifikate und Aktien durch richterliches Urteil festzustellen, außer- dem soll nach dem Klageantrag dem Treuhänder unter- saagt werden, Aktionärrechte auszuüben, über die Aktien zu verfügen und seinen bereits eingeleiteten, auf Zahlung der Dividende gerichteten Rechtsstreit durch- zuführen. — Die Prozesse waren durch ein Ende juli 1930 ergangenens Urteil erster Instanz zugunsten der deutschen Ges. entschieden worden. – Bei diesem Prozeß handelt es sich für die deutschen Gesellschaften um insgesamt 28 450 Shares der Eastman Kodak Co. Der Kurs dieser Shares in New York stand am 30./6. 1930 etwa 206 $ per Stück. Die Prozeßentscheidung hatte insofern für die deutschen Ges. besondere Bedeutung, als dadurch die beschleunigte Auszahlung der auf die Shares seit dem 1./7. 1925 zurückgehaltenen Div. zu erwarten war. Lt. Geschäftsbericht 1930 sind die wit der Fastman Kodak Co. in Amerika geführten Rechts- streitigkeiten auch in der zweiten Instanz zu Un- gunsten der Eastman Kodak Co. entschieden worden. Diese hat sich daraufhin mit den deutschen Gesell- schaften wie folgt verständigt: Die deutschen Ge- sellschaften erhalten die rückständigen Div. und die Shares frei von allen Verfügungsbeschränkungen derart, daß das der Eastman Kodak Co. auf Grund des Vertrages von 1903 für den Verkanfsfall zustehende Recht auf Rückgewähr eines Teiles der Shares abge- golten ist. (Ueber Zuführung der Freigabebeträge an Aktionäre und Genußscheininhaber s. bei Div.) Sonstige Mitteilungen: Satzungen: Geschäftsjahr: Kalenderj. – G.-V.: 1933 am 7./4. – Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: Mindestens 5 % an den R.-F., Rückstell. zum Extra-R.-F., 4 % Div., dann 10 % Tant. an A.-R. (außer einem festen Gehalt von zus. 6000 RM), vertragsm. Tant. an Vorst. und Beamte, bis zu 6 % weitere Div. an Aktien, danach Div. an Genußscheine, Rest zur Auslos. der Genußscheine zu je 50 RM. Zahlstellen: Ges.-Kasse; Dresden: Dresdner Bank, Allg. Deutsche Credit-Anstalt; Wernigerode: Schoof, 1 Co.; Berlin u. München: Hardy & Comp. . m. b. H. Statistische Angaben: Aktienkapital: 1 525 000 RM in 1525 St.-Akt. zu 1000 RM. Vorkriegskapital: 1 325 000 M. Urspr. 1 000 000 M. erhöht 18927 um 325 000 M. Kap.-Erhöh. um 200 000 M Vorz.-Akt. Die Vorz.-Akt. wurden lt. ao. G.-V. v. 30./7. 1923 in St.-Akt. umge- wandelt im Verh. 1: 1 unter Zuzahl. von 300 000 M pro Stück. Lt. ao. G.-V. v. 16./12. 1924 Umstell. in voller Höhe, also auf 1 525 000 RM in 1525 St.-Akt. zu 1000 RM unter Bildung eines Kap.-Entwert.-K. von 1 339 575 RM. Die Frist für die Tilg. des Kap.-Entwert.-K. ist bis 31./12. 1929 verlängert worden. Kurs ult. 192 7–1932: Aktien: 90, 179, 157, 179, 245*, 140.75 %. Notiert in Dresden. Genußscheine: Ende 1927–1931: 18.50. 49. 45.75. 43.50, 39.50* RM pro Stück. (Notiz der Genußscheine in Dresden 1932 eingestellt.) „%„. Dividenden 1927–1932: St.-Akt.: 0, 0, 4, 10. 110, 10 %. – Genußscheine 1927–1931: 0, 0, 0, 8, 8 RM pro Stück. – Die Auszahl. für 1930 und 1931 erfolgte in der Hauptsache aus dem Freigabegutbaben. Bilanz am 31. Dez. 1932: Aktiva: Anlage- vermögen: Grundstücke 3300, Inventar 1; Umlaufver- mögen: 8243 St.-Akt. der Eastman Kodak Company 7 079 913, sonstige Wertpapiere 1654, Hyp. 60 284, For- derungen an Konzerngesellschaften 215 298, sonstige Forderungen 26 365, Kasse 39, Bankguthaben 49 809. – Passiva: A.-K. 1 525 000, R.-F. 152 500, Rückstellungen 80 983, Wertberichtigungsposten 5 348 883, nicht abge- hobene Dividenden und Genußscheine 36 511, Gewinn (Vortrag 914 617, ab Verlust 1932 621 831) 292 786. Sa. 7 436 663 RM. „„. Gewinn- u. Verlust-Rechnung: Debet: Löhne, Gehälter u. Pensionen 24 233, sonstige Aufwendungen 47 938, Wertberichtigung 5 348 883, Gewinn 292 786 (davon Div. 152 500, Tant. an A.-R. 10 167, Vortrag 130 119). – Kredit: Gewinnvortrag aus 1931 914 617, Zinsen u. sonstige Kapitalerträge 217 856, außerordentl. Erträge 1454, Bewertung der St.-Akt. der Eastman Kodak Co. (zum Kurse von 204.50 = 7 0790 913 ab im Vorjahre ausgewiesener Anspruch 2 500 000) 4 579 913. Sa. 5 713 840 RM. „ . Erläuterungen zur Bilanz: Der Anspruch auf 8243 St.-Akt. der Bastman Kodak Company war in der Bilanz 1931 mit einem runden Betrage von 2 500 000 RM vor- läufig eingesetzt worden. Die Ges. aktiviert die Aktien nunmehr mit dem Kurse des Tages, an dem das ob- siegende Urteil erster Instanz (24. Sept. 1930) ergangen ist. Angesichts des erheblichen Kursrückganges, den die Aktien seitdem erfahren haben, ist als Gegenposten auf der Passivseite eine Wertberichtigung vorgenommen. Unter Berücksichtigung dieses Gegenpostens ergibt sich. daß die Aktien mit einem Kurse von ungefähr 50 Dollar per Stück bewertet sind. Im Geschäftsiahr sind an Vorstand und Aufsichtsrat insgesamt 110 927 RM vergütet worden, und zwar zum wesentlichen Teil aus den hierfür bestehenden Rück- stellungen. Außerdem ist die Auszahlung der bereits im Geschäftsbericht für 1931 in der Gewinnverteilung ge- nannten Aufsichtsratstantieme erfolgt. 1921 J. Mayer & Sohn, Lederfabrik Aktiengesellschaft. Sitz in Offenbach a. M. Vorstand: Robert von Hirsch, Frankfurt a. M.; Karl Stern, Offenbach a. M.; Otto Feistmann, Frankf. a. M.; Max Weil, Offenbach a. M.; Stellv.: A. Mamroth, F. A. Treusch, Offenbach a. M. Prokuristen: J. O. Abraham, Schwabacher, P. Wochele, J. Heelemann, F. Feistmann, Offen- bach a. M.; G. Schaefer, Mühlheim a. M. Aufsichtsrat: Paul Hirsch, Frankfurt a. M.; Dr. Erich Leist, Berlin; Heinrich Feistmann, Offen- bach a. M. Gegründet: 22./1. 1929; eingetr. 15./2. 1929. Firma bis 5./9. 1929: Mühlheimer Lederindustrie A.-G. Eutwicklung: Eingebracht wurden in die Ges. das Fabrikgrundst. Mühlheim mit einem Flächeninhalt von ungefähr 40 349 am im Werte von 280 000 RM,. Maschinen u. Einrichtungsgegenstände im Werte von 50 693 RM sowie Waren im Werte von 165 307 RM. – 1929 Uebernahme der Firma J. Mayer & Sohn Leder- fabrik in Offenbach a. M. Weiter wurde der Zu- sammenschluß mit der Firma J. Feistmann & Söhne, Offenbach a. M., genehmigt. 4