1306 Verschiedene Gesellschaften, neueste Gründungen. Urbig, Berlin; Dr. h. c. Max M. Warburg, Hamburg; Oscar Wassermann, Berlin. Kommissar für die Notenausgabe: Dr. h. c. Saemisch, Präsident des Rechnungshofes des Deutschen Reiches. Zentralausschuß: Bankier Fritz Andreae (Hardy & Co. G. m. b. H.), Berlin; Fritz Baltrusch, Geschäfts- führer des Gesamtverbandes der Christlichen Gewerk- schaften Deutschlands, Berlin; Verbandsdirektor Georg Berg (stellv. Präsident des Reichsverbandes der deut- schen landwirtschaftlichen Genossenschaften – Raiff- eisen – E. V.), Berlin; Reichsminister a. D. Magnus Freiherr v. Braun, Berlin; Bank-Dir. Dr. Otto Fischer (Reichs-Kredit-Ges.), Berlin; Bank-Dir. Dr. jur. Karl W. A. Gelpcke (Hypothekenbank in Hamburg), Ham- burg; Stadtrat a. D. Kaufmann Dr. Bernhard Grund (Präsident der Industrie- und Handelskammer zu Bres- jlau), Breslau; Kommerz.-Rat Gustav Hardt, Berlin; Ge- heimer Finanzrat Dr. Fritz Hartmann (Vorsitzender des Direktoriums der Gemeinschaftsgruppe Deutscher Hypo- thekenbanken), Berlin; Bankier Kurt Martin Hirsch- land (Simon Hirschland), Essen; Bankier Carl Joerger (Delbrück Schickler & Co.), Berlin; Rittergutsbesitzer Eberhard Graf von Kalckreuth (Präsident des Reichs- landbundes), Nieder-Siegersdorf bei Freystadt (N.-S.); Geh. Reg.-Rat Dr. Ernst Kleiner (Präsident des Deut- schen Sparkassen- und Giroverbandes), Berlin; Bankier Rudolf Löb (Mendelssohn & Co.), Berlin; Generalsekre- tär Dr. Hans Meusch (Vorstandsmitglied des Reichs- verbandes des deutschen Handwerks), Hannover; Bankier Georg Meyer (Meyer & Co.), Berlin; Dr. Eduard Mosler (Vorstandsmitglied der Deutschen Bank und Disconto-Ges.), Berlin; Kaufmann Hermann Münch- meyer, Hamburg; Bankier Oscar F. Oppenheimer, Frankfurt a. M.; Bank-Dir. Geh. Hofrat D. theol. h. c. Wilhelm Freiherr von Pechmann (Bayerische Handels- bank), München; Generalkonsul Rittergutsbesitzer Ge- heimer Kommerz.-Rat Dr. Louis Ravené, Berlin; Bank- Direktor Friedrich Reinhart (Commerz- u. Privat-Bank A.-G.), Berlin; Generalkonsul Dr. h. c. Ludwig Rose- lius, Bremen; Gen.-Dir. Dr. Kurt Schmitt (Allianz und Stuttgarter Verein Versicherungs-A.-G.), Berlin; Ge- heimer Kommerz.-Rat Dir. Dr. Hermann Schmitz (I. G. Farbenindustrie A.-G.), Heidelberg; Staatssekretär z. D. Präsident der Preußischen Staatsbank (Seehandlung) Dr. Franz Schroeder, Berlin; Dr. Emil v. Stauß, Berlin; Bank-Dir. Dr. jur. Ernst Schoen von Wildenegg (Allge- meine Deutsche Credit-Anstalt), Leipzig; Rittergutsbes. Bernhard Graf von der Schulenburg, Grünthal (Mark); Bankier Dr. phil. Paul Hermann v. Schwabach (S. Bleich- röder), Berlin; Dr.-Ing. e. h. Carl Friedrich von Sie- mens, Der Heinenhof bei Potsdam; Bank-Dir. Dr. Curt Sobernheim (Commerz- und Privat-Bank A.-G.), Berlin; Bankier Dr. Heinrich von Stein, Köln; Bankier Dr. jur. Paul Stern (Jacob S. H. Stern), Frankfurt a. M.; Dr. Fritz Thyssen, Mülheim-Ruhr-Speldorf; Gen.-Dir. Dr. Albert Vögler (Vereinigte Stahlwerke A.-G.), Dort- mund; Dir. Staatsfinanzrat a. D. Hans Weltzien (Deut- sche Girozentrale – Deutsche Kommunalbank), Berlin. Deputierte: Bankier Fritz Andreae (Hardy & Co. G. m. b. H.), Berlin; Bank-Dir. Dr. jur. Karl W. A. Gelpcke (Hypothekenbank in Hamburg), Hamburg; Bankier Carl Joerger (Delbrück Schickler & Co.), Ber- lin; Bank-Dir. Dr. Eduard Mosler (Deutsche Bank u. Disconto-Ges.), Berlin; Bank-Dir. Friedrich Reinhart (Commerz- und Privatbank A.-G.), Berlin; Bankier Dr. phil. Paul Hermann von Schwabach (S. Bleichröder), Berlin. Außerdem fungieren bei den 17 Reichsbank-Haupt- stellen, die an den wichtigsten deutschen Bankplätzen errichtet sind, und bei den großen Reichsbankstellen besondere Bezirksausschüsse, deren Mitglieder (bzw. Beigeordnete) meist aus den Kreisen der Banken des Handels und der Industrie gewählt werden. Entwicklung: Gegründet: Die Reichsbank ist hervorgegangen aus der vormaligen Preußischen Bank (am 5./10. 1846 aus der i. J. 1765 gegründeten „Königlichen Giro- und Lehnbank in Berlin“ hervorgegangen), geschaffen durch das Bankgesetz vom 14./3. 1875. Die Leitung und Aufsicht der Bank wurde zunächst vom Reiche ausgeübt. Eine grundsätzliche Aenderung erfuhr die Verfassung der Reichsbank durch das Ge. setz über die Autonomie der Reichsbank vom 26./5. 1922. Das Reich hatte von da ab nur noch das Recht der Aufsicht, ausgeübt vom Reichsbankkuratorium. Die Leitung der Bank stand ausschließlich dem Reichsbank- direktorium zu. Den letzten Markstein in der Entwicklungs- geschichte der 1875 geschaffenen Reichsbank bildet die Annahme des Dawes-Gutachtens. zu dessen Durchfüh- rung das neue Bankgesetz v. 30./8. 1924 erlassen wurde, das am 11./10. 1924 in Kraft trat. Durch das neue Bank- gesetz wurde die Reichsbank als deutsches Zentral- noteninstitut aufrechterhalten, aber nach dem Plan des Sachverständigen-Gutachtens umgestaltet. Ihre Auf- gaben bleiben die des alten Bankgesetzes; sie soll den Geldumlauf regeln, die Zahlungsausgleichungen er- leichtern u. fur die Nutzbarmachung verfügbaren Ka- pitals Sorge tragen. – Im Zusammenhang mit der Regelung der Reparationsfragen ist einmal durch die Bankgesetznovelle v. 13./3. 1930, die gleichzeitig mit dem „Neuen Plan' gemäß Bekanntmachung v. 19./5. 1930 am 17./5. 1930 in Kraft getreten ist, u. weiter durch die „Verordnung des Reichspräsidenten zur Siche- rung von Wirtschaft u. Finanzen“ v. 1./12. 1930 eine Umgestaltung des Bankgesetzes erfolgt. Die Bestim- mungen gliedern sich in Vorschriften, für die Deutsch- land bestimmte internationale Bindungen eingegangen ist, u. in solche, die rein innerdeutschen Charakter tra- gen u. daher auch ausschl. der deutschen Gesetzgebung unterliegen. Zu den ersteren gehören vor allem die Bestimmungen über die Organisation der Reichsbank, Insbes. über die Gewährleistung ihrer Unabhängigkeit. Das Amt des Notenkommissars ist unter Neuregelung des Aufgabenkreises bestehen geblieben und einer dem Reichsorganismus angehörigen, jedoch von der Regie- rung unabhängigen Stelle, nämlich dem Präsidenten des Rechnungshofes des Deutschen Reiches übertragen worden. Die Vertretung des Auslandes im Generalrat ist fortgefallen. – Von den nur der deutschen Gesetz- gebung unterliegenden neuen Bestimmungen ist zu er- wähnen, daß die bisherige Vorschrift, nach der das Grundkapital der Reichsbank mindestens 300 Mill. RM betragen sollte, aufgehoben worden ist. –— Frühjahr 1931 Uebernahme eines Auftrages der amerikanischen Regierung betr. Durchführung der durch d. amerika- nische Freigabegesetz von 1928 genehmigten Entschä- digungszahlungen für im Kriege beschlagnahmte Schiffe, Radiostationen u. Patente. Es wurden vom Schatzamte 22 918 230 $ im Gegenwert von 97 354 897 RM überwiesen. –— Anfang Juli 1931 Inanspruchnahme des seit Jahren bestehenden amerikanischen Bereit- schaftskredits d. Deutschen Golddiskontbank in Höhe von 50 Millionen Dollar. – Unterschreitung der 40- prozentigen Notendeckung auf Grund der Zustimmung des Generalrats vom 7. Juli. – Febr. 1932 Durchfüh. rung der Bankenreorganisation gemeinsam mit der Reichsregierung durch Beteiligung mit großen Beträ- gen, die die Reichsbank, gestützt auf ihre aus den Ge- winnen des Jahres 1931 noch vermehrten Reserven. über die Deutsche Golddiskontbank zur Uebernahme von Aktien zur Verfügung stellte. Die Beteiligung der Reichsbank über die Golddiskontbank am privaten Bank- gewerbe ist nur als vorübergehende Maßnahme gedacht. Zweck: Die Reichsbank ist eine von der Reichsregieruns unabhängige Bank, welche die Eigenschaft einer Jurl- stischen Person besitzt und die Aufgabe hat, den Geld- umlauf im gesamten Reichsgebiete zu regeln, die Zah- lungsausgleichungen zu erleichtern und für . barmachung verfügbaren Kapitals zu sorgen. Sie ha auf die Dauer von 50 Jahren das ausschließliche Recht, Banknoten in Deutschland auszugeben. Sie ist den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches über Eintragungen in das Handelsregister sowie über A.-G. nicht unterworfen und frei von allen Körper- schafts-, Einkommen- und Gewerbesteuern. Die Reichsbank hat das Recht, ihr Grundkapital bis auf 400 Mill. RM zu erhöhen. Das Reichsbankdirek-