1316 Verschiedene Gesellschaften, neueste Gründungen. lassen u. den bisher. Aktionären 3 520 000 RM zum glei- chen Kurse 3:2 (5 alte über je 120 RM = 2 neue über je 200 RM) bis 23./5. 1927 angeboten; restl. 1 Mill. RM wur- den vom gleichen Konsort. zu 125 % übernommen u. im Juni 1928 bis spät. 25./6. 1928 den bisherigen Aktionären zu 130 % zuzügl. Börsenumsatzsteuer zum Bezuge ange- boten. Auf je 9000 RM alte Aktien entfiel 1 neue Aktie von 1000 RM. Denjenigen Aktionären, deren Besitz 9000 RM nicht erreichte, wurden an Stelle von neuen Aktien zu 1000 RM alte Aktien über 200 RM unter gleichen Be- dingungen zum Bezuge angeboten in der Weise, daß auf je 1800 RM alte Aktien 1 alte Aktie zu 200 RM entfiel. Die ao. G.-V. v. 12./11. 1930 beschloß, das A.-K. um 2 000 000 RM auf 12 005 000 RM zu erhöhen durch Aus- gabe von 2000 Inh.-St.-A. zu je 1000 RM mit Div.-Ber. ab 1./1. 1930 zwecks Durchführung der Fusion mit der Frank- furter Pfandbrief-Bank. Die Kapitalerhöhung ist durch- geführt. – Zugel. in Frankf. a. M. Juni 1931. – Lt. G.-V. v. 30./4. 1932 Einziehung der nom. 5000 RM. Vorzugs- aktien aus dem Gewinn des Geschäftsjahres 1931. Pfandbriefe alter Währung: An die Pfand- briefgläubiger alter Währung wurde die erste Teil- ausschüttung im Nov. 1926 zum 1./1. 1927 in Höhe von 10 % des Goldwerts der aufwertungsberechtigten Pfand- briefe gewährt, die zweite Teilausschüttung in Höhe von wiederum 10 % erfolgte im Juli 1928, und die dritte Teilausschüttung in Höhe von 3 %, davon 1 % in bar, im Dez. 1929. Die bisherige Ausschüttung beträgt da- mit insgesamt 23 %. Die Pfandbriefgläubiger der Serie 22 mit Treuhänderdatum 1922 erhalten eine Bar- abfindung von 0.50 RM für 100 PM, mit Treuhänder- datum 1923 1.33 RM für 10 000 PM. Pfandbrief-Teilungsmasse am 31. Dez. 1932 unter Be- rücksichtigung der auf die Pfandbriefe bereits geleiste- ten 23 % Ausschüttung (22 % in Liqu.-Pfandbriefen u. 1 % in bar) u. unter Kürzung des der Bank zustehenden Verwaltungskostenanteils: A. Aktiva: 1. Barguthaben 1 041 171, 2. Liqu.-Goldpfandbriefe im Nennwert 193 960, 3. Aufwertungshyp.: a) feststehd. Aufwertungsbetrag: 1. erststellig 328 578, 2. mit Nachrang 984 887, b) noch nicht feststehender Aufwertungsbetrag an Rückwirk.- Hyp. 37 617, 4. Forderungen ohne dingliche Sicherheit 54 383, 5. Zinsrückstände 16 569. Sa. 2 657 165 GM. – B. Passiva: Goldmarkbetrag der teilnahmeberechtigten Pfandbriefe 484 283 400 GM. Goldpfandbriefe: Ihre Sicherstellung erfolgt durch erststellige Goldmarkhypotheken, die den Be- stimmungen des Hypothekenbankgesetzes entsprechen. Vor der Ausgabe werden sie von dem Treuhänder mit einer Bescheinigung über das Vorhandensein der vor- schriftsmäßigen Deckung u. über die Eintragung der deckungsfähigen Hypothek in das Goldhypothek-Register versehen. Der Gesamtbetrag der im Umlauf befindl. Pfandbriefe muß in der Höhe des Nennwerts jederzeit durch Hypotheken von mindestens gleicher Höhe und mindestens gleichem Zinsertrage gedeckt sein. Als Ersatzdeckung für die Goldhypoth.-Pfandbr. können nur solche wertbeständigen inländischen Schuldverschreib. verwendet werden, die vom Reiche od. einem Lande aus- gestellt oder gewährleistet werden. Die Bank darf Hypoth.-Pfandbr. nur im Rahmen des jeweiligen gesetzl. festgelegten Umlaufverhältnisses ausgeben. –— Tilg.: Die Goldpfandbr. sind seitens des Inhabers unkündbar. Die Bank ist berechtigt, sie durch Kündig. oder Verlos. zum ersten Werktage eines Kalendervierteljahres mit mind. 1 monat. Frist aus dem Verkehr zu ziehen. –— Der Geldwert von Kapital u. Zinsen wird berechnet nach dem für den ersten Tag des dem Fälligkeitstage vorhergehenden Monats geltenden amtl. bekannt- gegebenen Londoner Preis des Feingolds. Die Umrech- nung in die deutsche Währung erfolgt nach dem Mittel- kurs der Berliner Börse für Auszahlung London auf Grund der letzten amtl. Notierung vor dem Tage, der für die Berechn. der fälligen Beträge maßgebend ist. Ergibt sich aus dieser Umrechn. für 1 kg Feingold ein Preis von nicht mehr als 2820 RM u. nicht weniger als 2760 RM, so ist für jede geschuldete Goldmark eine Reichsmark in gesetzl. Zahlungsmitteln zu zahlen. 6 % (früher 8 %) Goldpfandbriefe, Reihe 1: 4 000 000 GM; Stücke zu 1000, 500 u. 100 GM. — Zs. 1./4. u. 1./10. – Tilg.: Vom 1./10. 1927 ab in längstens 50 Jah- ren. – Zugel. in Frankf. a. M. im Febr. 1925. – Kurs in Frankfurt a. M. ult. 1927–1932: 95.75, 95.10, 92.50, 97, 96*, 86.50 %. 6 % (früher 8 %) Goldpfandbriefe, Reihe 2: 5 000 000 GM; Stücke zu 2000, 1000, 500 u. 100 GM. –— Zs. 1./4. u. 1./10. – Tilg.: Vom 1./4. 1928 ab in längstens 50 Jah. ren. – Zugel. in Frankf. a. M. im Sept. 1925. – Kurs in Frankf. a. M. mit Reihe 1 zus. notiert. 6 % (früher 8 %) Goldpfandbriefe, Reihe 3: 18 000 000 GM; Stücke zu 5000, 2000, 1000, 500 u. 100 GM. — Zs. 1./4. u. 1./10. – Tilg.: Vom 1./4. 1931 ab in längstens 50 Jahren. – Zugel. in Frankf. a. M. im Mai bzw. Dez. 1926. – Kurs in Frankfurt a. M. ult. 1927–1931: 97.50, 95.25, 92.50, 97, 96* %, Ab 1932 mit Reihe 1 zus. notiert. 6 % (früher 8 %) Goldpfandbriefe, Reihe 4: 12 000 000 GM; Stücke wie vor. –—,. Zs. 1./1. u. 1./7. – Tilg.: Vom 1./7. 1931 ab in längstens 50 Jahren. – Zugel. in Frank- furt a. M. im Dez. 1926. – Kurs in Frankf. a. M. ult. 1927–1931: 98, 95.25, 92.50, 97, 95.90* %. Ab 1932 mit Reihe 1 zus. notiert. 5½ % (früher 4½ %) Liquidationsgoldpfandbriefe, Reihe 5: Ausgegeben als 1. u. 2. Teilausschüttung von je 10 % u. 3. Teilausschüttung von 2 % auf den Nenn- wert der noch in Umlauf befindl. Pfandbriefe alter Währung auf Grund von Aufwertungshypoth., die zu der für die Pfandbriefgläubiger alter Währung be- stimmten Teilungsmasse der Bank gehört haben. 107 552 500 GM; Stücke zu 5000, 2000, 1000, 500, 200, 100 und 50 GM. — Den Liquidationsgoldpfandbriefen sind bei der ersten Ausschüttung Anteilscheine beigegeben, die mit dem Nennwert, der Reihe, dem Buchstaben u. der Stücknummer des entsprechenden Pfandbriefs ge- kennzeichnet sind. Der Anteilschein berechtigt den In- haber zur Abhebung der in der Teilungsmasse nach Ausschüttung der ersten 10 % noch liegenden weiteren Ausschüttungen. – Zs. 1./1. u. 1./7. – Tilg.: Die Pfandbr. werden durch die Bank zum Nennbetrage nach Kündig. oder Auslos., die zum ersten Werktage eines Monats mit mind. 1 monat. Kündigungsfrist zulässig sind, zurückgezahlt. Die auf die Deckung dieser Pfandbr. eingehenden ordentl. u. außerordentl. Rück- zahl. sind zur Einlös. der Liquidationsgoldpfandbr. im Wege der Auslos. zu verwenden; auch können diese Pfandbr. zur Rückzahl. der zur Teilungsmasse gehören- den Aufwertungshypoth. verwendet werden, wobei sia in Höhe ihrer Nennbeträge auf die Aufwertungsbeträge anzurechnen sind. – Die erste Ausschüttung zu 10 % erfolgte zum 1./1. 1927; die zweite Ausschüttung zu 10 % im Juli 1928 gegen Einlieferung der Ratenscheine Nr. 1. Die dritte Ausschüttung zu 3 %, u. zwar mit 2 % in Liquidationsgoldpfandbriefen bzw. Zertifikaten u. 1 % in bar im Dez. 1929 gegen Einlieferung der Ratenscheine Nr. 2. Die 5% % Liquidationsgoldpfandbr. Reihe 5 in Höhe von 51 900 000 GM wurden im Aug. 1927, weitere 49 000 000 GM im Nov. 1928 u. weitere 6 652 500 RM im Jan. 1930 in Frankf. a. M. zum Handel u. zur Notiz zugelassen. – Kurs der 5½ % Liquidations- goldpfandbr. ohne Anteilschein in Frankf. a. M. ult. 1927–1932: 78.35, 78, 76, 86.75, 87.975*, 86 %. 5½ % (früher 4 %) Liquidationsgoldpfandbr.-Zerti- fikate, Reihe 5: Ausgegeben wie die 5% % Liquidations- goldpfandbr. als 1. Teilausschüttung von 10 % auf den Nennwert der noch im Umlauf befindl. Pfandbr. alter Währung. 761 940 GM; Stücke zu 30, 20 u. 10 GV. Auch den Goldpfandbr.-Zertifikaten sind Anteilscheine beigegeben, die zur Teilnahme an den weiteren Aus- schüttungen berechtigen. Der Inhaber des Zertifikats hat das Recht, gegen Einreichung von gleichartigen Goldpfandbr.-Zertifikaten im Gesamtnennbetrage von 50 GM die Aushändigung eines 5% % verzinslichen Goldpfandbr. von 50 GM nebst zugehör. Zinsschein- bogen zu verlangen. Dieser Umtausch kann jederzeit bei der Frankfurter Hypothekenbank bewirkt werden. Bei einem Umtausch werden die Goldpfandbr. mit Zins- scheinen für das lauf. Halbjahr ausgehändigt u. die dem umgetauschten Goldpfandbr.-Zertifikate bis zum Beginn des Halbjahres noch zukommenden Zinsen u. Zinses- zinsen in bar vergütet. – Zs.: Die jährl. Zinsen von jetzt 5% % werden bei Fälligkeit des Kapitals gleich- zeitig mit den auf die Zinsen mit 6 % pro Jahr halb- jährl. hinzuzurechnenden Zinseszinsen gezahlt. –— Eine Berechnung der Zinsen u. Zinseszinsen ist den Zerti- fikaten beigefügt. Insoweit die Auslos. erst nach Ab- lauf der zur Berechnung herangezogenen Jahre erfolgt,