Noten-, Kredit- und Hypothekenbanken. 1403 ――― Falle zum Kaufkurs für Sichtwechsel auf New York. — Die Goldnoten wurden in Amerika am 17./10. 1927 zu 94.50 % aufgelegt von den nachstehenden amerika- nischen Bankhäusern: Chase Securities Corporation, Blair & Co., Halsey Stuart & Co., Ladenburg, Thal- mann & Co., J. Schröder Banking Corporation in New YVork, A. G. Becker & Co., Sharmutt & Co. in Boston, Marine Trust Co. in Buffalo, Anglo London Paris Co. in San Francisco. Ein beträchtl. Teil der Anleihe ist für die Aufleg. in Europa reserviert. Kurs ult. 1927 bis 1932: In New York: 94.75, 88, 82.50, 79.50, 35, 62 %. Kurs der Aktien in Berlin: 1927 1928 1929 1930 1931* 1932 Höchster 227.50 197 208.625 166.25 123 57.25 % Niedrigster 149.50 170.75 145 108 100 53.50 % Letzter 179.75 197 145.25 110.25 100.50 53.50 % Die Zulass. des herabgesetzten A.-K. 80 Mill. RM erfolgte Mitte 1932. In Frankf. a. M. ult. 1927–1932: 179, 197, 145.25, 110.25, 100.50*, 53 %. In Hamburg ult. 1927–1932: 180, 197, 145, 109, 101*, 53.50 % Auck in Köln, München, Leipzig, Magdeburg, Stutt- gart, Dresden, Breslau, Düsseldorf/Essen, Mannheim notiert. Am Curb-Market in New York ab 13./12. 1928 notiert. Dividenden 1927–1932: 11, 11, 11, 7, 0, 0 %. Beamte ult. 1924–1932: 10 260, 7109, 7226, 7617. 7991, 8525, 7601, 8114*, 6617. Gesamtumsatz auf einer Seite (in Mill. RM) 1924–1932: 51 225, 68 343, 85 690, 103 922, 120 000, 139 500, 132 000, 116 000*, 86 000. – Zahl der Konten 1929 bis 1932: 316 506, 338 386, 356 609*, 317 102. *) Ab 1931 einschl. des übernomm. Barmer Bank- Vereins. vonl nom. schuß des laufenden Geschäfts Gewinn-Verteilung: 1928: Gewinn 11 520 091 RM (Div. 6 600 000, Res. 2 500 000, Tant. 588 400, Vortrag 1 831 6919). – 1929: Gewinn 10 859 850 RM (Div. 8 250 000, Tant. 767 769, Vortrag 1 842 081). – 1930: Gewinn 7 423 679 RM (Div. 5 250 000, Tant. 329 043, Vortrag 1 844 636). – 1931: Sanierung. – 1932: Ein Betriebsüberschuß von 7 741 978 RM wurde zu Rück- stellungen verwendet. Aus dem Geschäftsbericht 1932: Obgleich infolge Verbesserung unserer Organisation und Vereinfachung unseres Verwaltungsapparates Minderungen in den Ein- nahmen durch erhebliche Ersparnisse zum Teil aus- geglichen werden konnten und ein angemessener Ueber- festzustellen ist, so haben doch die deflatorischen Folgen der früheren Wirtschaftspolitik noch manchem Schuldner die Er- füllung seiner Verpflichtungen gegenwärtig unmöglich gemacht. Weitere Abschreibungen und Rückstellungen waren deshalb unvermeidlich. Unter diesen Umständen halten wir es für selbstverständlich, daß wir die Ver- teilung einer Dividende nicht in Erwägung ziehen und alle verfügbaren Mittel zur Konsolidierung verwenden. Demgemäß wurden vor Feststellung des Betriebsüber- schusses erhebliche Abschreibungen und Rückstellun- gen vorgenommen, insbesondere wurden die Zinsen und Provisionen zweifelhafter Schuldner nicht in der Ge- winnrechnung vereinnahmt. Von der durch die Gesetz- gebung gebotenen Möglichkeit, zweifelhafte Forderun- gen auf die Tilgungskasse für gewerbliche Kredite zu übertragen und damit ihre Tilgung auf eine längere Reihe von Jahren zu verteilen, haben wir in einem Umfang Gebrauch gemacht, der, sowohl was den Ge- samtbetrag als auch die jährliche Tilgungsquote an- langt, unbedenklich erscheint. Deutsche Schiffsbeleihungs-Bank Akt.-Ges. % Sitz in Hamburg 8, Große Reichenstraße 67. Verwaltung: Vorstand: Dr. jur. Ernst Lincke, Johs. Feindt. Aufsichtsrat: Vors.: Carl Ludw. Nottebohm, Stellv. Wilhelm Huth, Erich M. Warburg, Hamburg; Konsul Dr. h. c. Heinr. von Stein, Köln; Bankier Willy Dreyfus, Berlin; Bank.-Dir. Max tom Dieck, Oldenburg: Axel Dahlström, Carl Duncker, Dir. Eduard Cords, Hamburg; Ober-Reg.-Rat Dr. Justus Herm. Wilh. Fischer, Oldenburg. Staatskommissar: Ober-Reg.-Rat Dr. Grau. Treuhänder: Reg.-Dir. Dr. Rittershaussen. Gründung: Die Ges. wurde am 23./2. 1918 gegründet und am 25/3. 1918 eingetragen. Zweck: Förderung der deutschen See- und Binnenschiffahrt durch Gewährung von Darlehen gegen Bestellung von Pfiandrechten an deutschen See- und Flußfahrzeugen. —–Die Bank darf folgende Geschäfte betreiben: 1. die Gewährung von Darlehen gegen Bestellung von Pfand- rechten an deutschen Seeschiffen und Flußfahrzeugen und die Veräußerung von derart gesicherten Forde- rungen; 2. die Ausgabe von Schuldverschreibungen (Schiffspfandbriefe) gegen Deckung in Darlehensforde- ungen der vorgedachten Art und den sie sichernden Schiffspfandrechten; 3. die Vermittlung von Darlehen gegen Bestellung von Pfandrechten an Schiffen und die Verwaltung solch. Darlehen für Dritte; 4. den Ankauf, den Verkauf u. die sonst. Verwertung von Schiffen u. die Beteiligung an Reedereiunternehmungen, doch nur soweit der Schutz der von der Bank gewährten Dar- lehen solche Geschäfte nötig macht; 5. sonstige Ge- schäfte, die mit den 1–4 genannten Zwecken in Ver- hindung stehen oder diese zu fördern geeignet sind, insbesondere kommissionsweise gewerbsmäßige Trans- aktionen in Devisen. Verfügbare Gelder darf die Bank nutzbar machen durch Hinterlegung bei geeigneten Banken und Bank- häusern, durch den Ankauf von eigenen Schiffspfand- briefen und von erstklassigen Wechseln und Wert- papieren, ferner durch Beleihung solcher Wechsel und Wertpapiere. Grundstücke dürfen nur erworben werden, wenn damit die Beschaffung von eigenen Ge- schäftsräumen bezweckt wird. Die Bank beleiht gut klassifizierte, aus Eisen oder Stahl gebaute, in ein deutsches Seeschiffsregister eingetragene Seeschiffe sowie Flußfahrzeuge, die in ein deutsches Binnen- schiffsregister eingetragen sind. Küstenfahrzeuge kön- nen beliehen werden; auch wenn sie aus Holz gebaut sind. Ferner kann die Bank Darlehen auf Neubauten von vorerwähnten Schiffen gewähren. Die Beleihung erfolgt in der Regel nur gegen Bestellung erststelliger Schiffspfandrechte. Als zusätzliche Sicherheit kann die Bank auch andere als erststellige Schiffspfandrechte, Bürgschaften, Wertpapiere und andere Sicherheiten an- nehmen. Die der Bank verpfändeten Schiffe müssen in einer der Bank genügenden Weise und Höhe gegen alle Gefahren der Schiffahrt während der Dauer des Darlehensvertrages versichert gehalten werden. Die Bank kann gegen Deckung in Darlehnsforde- rungen und den diese sichernden Schiffspfandrechten auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen (Schiffspfandbriefe) bis zum zwanzigfachen Betrage des eingezahlten Grundkapitals ausgeben. Der Ge- samtbetrag der im Umlauf befindlichen Schiffspfand- briefe muß in Höhe des Nennwertes jederzeit durch Darlehensforderungen der Bank, die durch Schiffs- pfandrechte sichergestellt sind, von mindestens gleicher Höhe und mindestens gleichen Zinserträgen gedeckt sein. Die als Deckung für die umlaufenden Schiffs- pfandbriefe dienenden Darlehensforderungen sind den Schiffspfandgläubigern zur Sicherung der Ansprüche aus den Schiffspfandbriefen zu verpfänden. Die Schiffspfandbriefgläubiger werden durch einen vom Hamburger Senat auf jederzeitigen Widerruf zu er- nennenden Treuhänder vertreten. Für die pünktliche Zahlung von Kapital und Zinsen der Schiffspfand-