Noten-, Kredit- und Hypothekenbanken. Zweck: Hebung des Bodenkredits, des Kommunalkredits und der Landwirtschaft in den Staaten des Deutschen Reiches durch Gewährung von hyp. Darlehen; außer- dem ist die Bank zum Betrieb aller Geschäfte gemäß § 5 des Hyp.-Bank-Gesetzes vom 13./7. 1899 berechtigt. Die Ges. ist durch obige Gemeinschaft an der Süddeut- schen Festwertbank in Stuttgart beteiligt. Hypothekengeschäft: Als Deckung für Pfandbriefe dürfen nur Hyp. benutzt werden, welche nachstehenden Erfordernissen entsprechen: a) die Beleihung ist auf inländische Grundstücke beschränkt und der Regel nach nur zur ersten Stelle zulässig; – b) sie erfolgt nur bis zu 25 % des Frie- denswertes des Grundstücks; eine Beleihung bis zu 40 % des Wertes ist nur ausnahmsweise und nur mit Zustimmung des Staatskommissars statthaft; – c) die Ermittlung des Wertes erfolgt den gesetzlichen Vor- schriften entsprechend nach Maßgabe der von der Bank hierüber erlassenen und von der bayerischen Staats- regierung genehmigten Anweisung; –— d) auf landwirt- schaftliche Grundstücke werden nur Amort.-Darlehen gegeben, bei welchen der jährliche Tilg.-Beitrag des Schuldners nicht weniger als ½ pCt. des Hyp.-Kapitals beträgt; Ausnahmen hiervon erfordern die Zustimmung des Staatskommissars. Sonstige Mitteilungen: Satzungen: Geschäftsjahr: Kalenderj. – G.-V. spät. im April (1933 am 20./5.), je 100 RM = 1 St.; je 1000 RM Vorz.-A. = 400 St., in 3 Fällen 17faches Stimm- recht, somit je Vorz.-A. 6800 St. – Vom Reingewinn nach Vornahme sämtl. Abschreib. u. Rückl. zunächst 6% Vorz.-Div., dann 4% Vor-Div.; vom übrigen 10% Tant. an A.-R.; Rest zur Verf. der G.-V. – Der R.-F., der auf 10 % des A.-K. zu bringen ist, „ wird in sicheren u. bewegl. Werten einschl. derjenigen Effekten an- gelegt, deren Erwerbung der Ges. statutengemäß ge- stattet ist'. Die Erträgnisse daraus fließen dem Jahres- gewinn zu. det werden. Zahlstellen in München: Eigene Kasse, Bayer. Staatsbank, Merck, Finck & Co.; Berlin: Dresdner Bank u. sämtl. Niederl. Beteiligungen: Internationale Bodenkreditbank, Basel. Gegr. 1931. Kap.: 25 000 000 Fr. Beteilig. mit 250 000 Fr., worauf noch 200 000 Fr. einzuzahlen sind. Lombard-Bank A.-G., Berlin. Gegr. 1931. Kap.: 5 000 000 RM. Beteilig. mit 170 000 RM, worauf noch 127 500 RM einzuzahlen sind. Süddeutsche Festwertbank, Stuttgart. Gegr. 1923. Kap.: 240 000 RM. Beteilig. mit 40 000 RM, die voll eingezahlt sind. Münchener Kassenverein, München. Gegr. 1927. Kap.: 500 000 RM, mit 25% eingezahlt. Beteilig. kleineren Umfanges. Gemeinnützige Wohnstätten -G. m. b. H., München. Gegr. 1918. Kap.: 33 900 RM. Beteiligung kleineren Umfangs. Bayerische. Siedlungs- und Landbank, G. m. b. H., München. Gegr. 1918. Kap.: 1 309 970 RM. Beteilig. kleineren Umfanges. Verträge: Unter dem Namen Arbeitsgemeinschaft Süddeutscher Hypothekenbanken bestehen Interessen- gemeinschaftsverträge mit der Bayerische Hypotheken- und Wechsel-Bank, München; Pfälzische Hypotheken- bank, Ludwigshafen a. Rh.; Rheinische Hypotheken- bank, Mannheim; Württembergische Hypothekenbank, Stuttgart. Verbände: Die Ges. gehört folgenden Verbänden an: Centralverband des Deutschen Bank- und Bankier- gewerbes; Bayerische Banken-Vereinigung; Münchener Banken-Vereinigung; Verband Bayer. Bankleitungen. Statistische Angaben: Aktienkapital: 8 005 000 RM in 12 000 Inhaber- St.-A. zu je 100 RM, 17 000 Inh.-St.-A. zu 200 RM, 3400 Inh.-St.-A. zu 1000 RM u. 5 Nam.-Vorz.-A. zu je 1000 RM. – Bestand an eigenen Aktien am 31./12. 1931: nom. Neben dem R.-F. können Spez.-Res. gebil- 109 000 RM. – Rechte der Vorz.-Akt.: 6 % Vorz.-Div. u. 17faches Stimmrecht in den Fällen der Aender. der Satzung, Besetz. des A.-R. u. Auflös. der Ges. Vorkriegskapital: 27 000 000 M. Urspr. 24 000 000 M. Erhöht 1908 um 3 000 000 Akt. U. 1923 um 24 850 000 M. – Lt. G.-V. v. 12./1. 1925 Kap.-Um. stellung von 51 000 000 M in St.-Akt. auf 3 400 000 RY (15: 1) u. der Vorz.-Akt. in Höhe von 850 000 M auf 5000 Reichsmark durch Herabsetzung der St.-Akt. von 1200 u. 600 M auf 80 u. 40 RM u. durch Schaffung von 5000 Vorz.-A. zu 1 RM. – Lt. G.-V. v. 11./4. 1927 Kap.-Erhöh. um 4 600 000 RM durch Ausgabe von 17 000 Aktien zu 200 RM u. 1200 Aktien zu 1000 RM. sämtl. mit halber Div. für 1927, an ein Konsort. Merck. Finck & Co., zu 120 % begeben u. davon 3 400 000 RM v. 1./7.–21./7. 1927 zum gleichen Kurse angeboten den Aktion. 5 Aktien zu 40 RM = 1 neue zu 200 RM u. 5 Aktien zu 80 RM 2 neue zu je 200 RM. – Agio mit 590 000 RM zum R.-F. – Nov. 1937 in München zugelassen u. Dez. 1927 in Augsburg. – Juni 1928 Zul. von 1 600 000 RM St.-A. zu 80 RM u. 4 600 000 RM St.-A. zu je 100 u. 1000 RM in Frankf. a. M. u. Berlin. Pfandbriefe: Die Bank gibt auf Grund der von ihr erworbenen Hyp.- u. Grundschuldtitel verlosbare u. unverlosbare Pfandbriefe un Kommunal-Oblig. in Stücken von 100 GM (Goldpfandbriefe auch zu 50 GM) aufwärts aus, deren Gesamthöchstbetrag das 20fache des bar einbezahlten A.-K. zuzüglich des gesetzlichen R.-F. und der jeweils vorhandenen Spezialreserve für das Pfandbriefgeschäft nicht übersteigen darf. Die Pfandbriefe lauten auf den Inhaber, können jedoch auf Namen umgeschrieben werden. Die verlos- baren Pfandbriefe sind unkündbar seitens der Inhaber und nach den für die Ausgabe festgesetzten, auf den Pfandbriefen abgedruckten Emissionsbedingungen rück- zahlbar. Die Tilg.-Periode darf 60 Jahre nicht über- steigen. Die unverlosbaren Pfandbriefe sind unkündbar seitens der Inhaber und müssen nach Ablauf der Frist, für welche ihnen seitens der Bank Unkündbarkeit zu- gesichert wird, innerhalb längstens 50 Jahren im Wege der Kündigung mit vierteljähriger Frist oder im Wege freihändigen Rückkaufs eingelöst werden. Die Reichs- bank beleiht die Pfandbriefe, auch sind sie zur Anlage von Mündelgeldern und Gemeinde-, Pfründe-, Stif- tungs- und Sparkassenkapitalien für geeignet erklärt. Pfandbriefe alter Währung: 4 % Gerien 31–32, 34 und 43, 53 und 54, 60–82; 3½ % Serien 33, 35–42, 44–52, 55–59. Die Kursnotiz an den Börsen in Augsburg, Berlin, Frankfurt a. M. und München wurde 1927 eingestellt. Ablösung erfolgt durch 4½ % Liqu.-Goldpfandbriefe (s. a. unten). 1. Teilausschüt- tung von 10 % auf den 1./1. 1927; 2. Teilauschüttung von 10 % lt. Bekanntmachung vom 15./12. 1927; 3. Teil- ausschüttung von 17½ % lt. Bekanntmachung vom 13./. 1931. Die 3. Ausschüttung konnte gegen Enlieferung des Ratenscheines Nr. 2 der Anteilscheine (s. unten) ab 20./1. 1931 erhoben werden. Auf die Zertifikats- ratenscheine Nr. 2 zu 10, 20, 30, 40 GM sowie auf die Pfandbriefratenscheine Nr. 2 zu 50, 100, 200 GM wurde die treffende Ausschüttung von 1 % in Pfandbriefen — in Anbetracht der geringeren Beträge in barem Gelde (umgerechnet zum Liqu.-Pfandbrief-Kurse von 90 %) vergütet. Auf die Pfandbriefratenscheine Nr. 2, lautend über 500 GM, wurde 1 % in einem Liqu.-Pfand- brief zu 50 GM und eine Vergütung von ½ % in bar auf Grund eines Pfandbriefkurses von 90 % aus- gereicht. Auf die Pfandbriefratenscheine Nr. 2 zu 1000, 2000 und 5000 GM wurde die treffende Quote von 1½ % mit 150 GM bzw. 300 GM und 750 GM in 4½ % Liqu.- Pfandbriefen ausgehändigt. Teilungsmasse der Pfandbriefe am 31. Dez. 1932 (Bestand der Teilungsmasse für un- sere nach drei bereits erfolgten Ausschüttungen von zusammen 21 % in 40% % Liqu.-Pfandbriefen und 0,70 RM in bar auf die Pfandbriefe alter Währung): Aktiva: Feststehende Aufwertungsansprüche: 1. Im Grund- buch eingetragene Hypotheken 2 013 764, 2. per- sönliche Forderungen, deren Einbringlichkeit durchaus in Frage steht, 168 404, rückständige Zinsforderungen 53 095, verzinslich angelegte Barmasse 211 903, Bestand an Wertpapieren: 5½ % eigene Liqu.-Pfandbriefe und Zertifikate aus Hyp.-Rückzahlungen 117 230, eigene An- teilscheine (nom. 180 800 PM) 976, fremde Anteilscheine (nom. 8800 PM) –. Sa. 2 565 372 GM. Passiva: GM-Betrag der teilnahmeberechtigten Pfandbriefe 447 008 095 GM.