Elektrizitätswerke, elektrotechnische Industrie. 1769 Entwieklung: Gegründet: 1900 unter der Firma Kleinbahn-A.-G.', jetzige Firma seit 1914. Die Ges. sah sich infolge Uebergangs ihrer Bahn- anlagen an den Kreis Solingen vor die Aufgabe ge- stellt, sich einen anderen Wirkungskreis zu suchen, den sie in der Elektr.-Versorgung des östl.-nördl. Teils des Kreises Oberfranken gefunden hat. Für die Ver- sorgung dieses Gebietes hatte die Elektr.-Lieferungs- Ges. in Berlin mit dem bayerischen Staat einen Vertrag abgeschlossen, welcher neben anderen mit verschiedenen Städten Oberfrankens getroffenen Abkommen auf die Solinger Kleinbahnen A.-G. überging, die ihre Firma in „Bayerische Elektricität-Lieferungs-Ges., Akt.-Ges. abänderte u. den Sitz nach Bayreuth verlegte. Die Elektr.-Lieferungs-Ges. überließ der Ges. ferner ihre Leistungsnetze in Marktredwitz, Waldsassen sowie in den an das frühere Ueberlandwerk Altenkundstadt an- geschlossenen Ortschaften und ihre Elektrizitätswerke in Arzberg und Oberkotzau. Die Ges. übernahm ferner das in Arzberg gelegene, für die Errichtung des Kraftwerkes vorgesehene Grundstück, sowie einige bereits im Bau befindliche Fernleitungen und Leitungs- netze. Der Bau des Kraftwerkes in Arzberg wurde so gefördert, daß im April 1915 die Inbetriebnahme des Werkes erfolgen konnte. Nach Vollendung der neuen Anlage gehört das Kraftwerk Arzberg zu den größten Dampfkraftanlagen Bayerns und bildet nach Fertig- stellung der Bayernwerk-Leitungen eine wertvolle Er- gänzung der in Ausführung begriffenen Wasserkraft- anlage Südbayerns „Solinger Zweck: Gewerbsmäßige Erzeugung und Ausnutzung elektr. Stromes in jeder Art zum Bahnbetrieb, zur Beleuchtung und Kraftübertragung, insbes. in Bayern; Herstellung, Erwerb und Betrieb von elektr. Bahnen und Elektrizi- tätswerken sowie Ausführung aller zur Erfüllung des Zweckes der Ges. dienenden oder darauf bezüglichen Geschäfte. Besitztum: Die Belieferung des Versorgungsgebietes erfolgt durch nachstehende Werke: 1. Dampfkraftwerk Arzberg, der Ges. gehörig; 2. Bayernwerk Aktienges., München; 3. Wasserkraftwerk Hirschsprung, Dr. E. Sapper, München; 4. Weißmain (Wasser-) Kraftwerk Röhren- hof A.-G., Berneck. Das Dampfkraftwerk Arzberg in Oberfranken liegt etwa 40 km vom böhmischen Kohlen- gebiet entfernt an der Röslau. Es ist mit zwei AEG.- Turbo-Generatoren von je 6000 kW ausgestattet; das Kraftwerk verfügt über 9 Steilrohrkessel mit insgesamt 3950 qm Heizfläche und 9 Transformatoren mit einer Gesamtleistung von 24 500 kVA. In unmittelbarer Nähe des Kraftwerkes in Arzberg befindet sich das 100 kV- Umspannwerk des Bayernwerks, dessen Transformatoren eine Gesamtleistung von 32 000 kVA haben. Außerdem bezieht die Ges. die gesamte elektr. Energie aus den 2 Wasserkräften, Wasserkraftwerk Hirschsprung mit einer Leistung von 1400 kW und Weißmain-Kraftwerk Röhrenhof mit einer Leistung von 900 kW, welche sich die Ges. bis 1947 bzw. 1946 gesichert hat. Vom Kraft- werk Arzberg geht die 40 000-Volt-Ringleitung aus, welche über Bayreuth-Kulmbach mit Abzweigung nach Kronach-Münchberg-Oberkotzau bei Hof in Bayern nach Arzberg zurückführt. Größere Umspannwerke befinden sich in den Orten Bayreuth, Kulmbach, Kronach, Marktredwitz, Münchberg, Oberkotzau und Selb. Von hier gehen die 15 000 -Volt -Fernleitungen aus, welche der Versorgung der Industrie und der angeschlossenen Gemeinden dienen. Die Länge der Hochspannungs- leitung beträgt: 1100 km 15 000- Volt-Leitungen, 63 km 20 000 -Volt-Leitungen und 149 km 40 000-Volt-Lei- tungen und der Niederspannungsleitungen 909 km. An Immobilien besitzt die Ges. in Arzberg: 1 Kraft- werk, Am Trepper 3, mit Kessel- und Maschinenhaus, Magazin, Schalthaus, Hofraum mit Lagerplatz (1.503 ha), 1 Anwesen, Bahnhofstraße 41 (0.057 ha), Maschinisten- wohnhaus, Am Trepper 1 (0.271 ha), Beamtenwohnhaus Arzberg, Am Trepper 4 (0.273 ha), weitere Grundstücke beim Kraftwerk (4.997 ha); in Oberkotzau: 1 Anwesen 35 Hofraum Haus Nr. 282 (0.141 ha), verschiedene rundstücke (0.085 ha); in Bayreuth: 1 Verwaltungs- gebäude, Josephsplatz 3, mit Beamtenwohnhaus, Lager, Autogarage, Werkstatt, Chauffeurwohnung und Hof- raum (0.255 ha), Wohnhaus Jean-Paul-Str. 69 (0.11 ha), Transformatorenwerkstatt Moosingerstraße 7 (0.16 ha). Außerdem besitzt die Ges. verschiedene kleinere Grund- stücke für die Errichtung von Umspannwerken, Schalt- stationen und Transformatorenstationen in Bayreuth, Kulmbach, Marktredwitz, Münchberg, Selb, Hof u. a. m. Sonstige Mitteilungen: Verbände: Die Ges. gehört u. a. folgenden Ver- bänden an: Zentrale der Elektrizitätswerke Bayerns für sozialpolitische Beratung in Augsburg; Vereinigung der Elektrizitätswerke e. V., Berlin; Verband der Bayer. Elektrizitätswerke e. V., München; Vereinigung der Bayer. Ueberlandzentralen e. V., München; Wirtschafts- verband der Elektrizitätswerke e. G. m. b. H., Berlin. Satzungen: Geschäftsjahr: Kalenderj. – G.-V. in Bayreuth oder anderswo (1933 am 1./6. in Berlin). Je 100 RM Aktien = 1 St. – Verteil. des Reingewinns nach gesetzl. Vorschr., der A.-R. erhält ein Fixum von 500 RM für jedes Mitglied und von 750 RM für den Vorsitzenden und Stellv. Zahlstellen: Ges.-Kasse; München: Bayerische Staatsbank, Bayerische Hyp.- u. Wechselbank u. deren Fil., Hardy & Co.; Frankfurt a. M.: Dresdner Bank; Berlin: Berliner Handels-Ges., Deutsche Bank und Dis- conto-Ges. und deren Fil. in München und Frankfurt a. M., Hardy & Co., Allg. Elektr.-Ges. Beteiligungen: Die Ges. besitzt 187 664 Akt. der Ueberlandwerk Oberfranken A.-G. in Bamberg u. 720 RM 5 % Vorz.-A. der Rhein-Main-Donau A.-G. Verträge: Der Vertrag mit dem Bayer. Staate gibt der Ges. bis zum 31./12. 1963 die Erlaubnis zur Führung von Leitungen auf Staatseigentum innerhalb der 10 Bezirks- ämter Berneck, Kronach, Hof, Kulmbach, Münchberg, Naila, Rehau, Stadtsteinach, Teuschnitz u. Wunsiedel. Auf Grund einer Vereinbarung vom 23./7. 1921 mit dem Bayer. Staate wurde das Versorgungsgebiet auf das Bezirksamt Bayreuth u. Gebietsteile der Bezirksämter Kemnath, Lichtenfels, Pegnitz u. Tirschenreuth ausge- dehnt. Mit den einzelnen Gemeinden sind Zustimmungs- verträge abgeschlossen. Auf Grund dieser Verträge ist der Ges. das Recht zur Benutzung des Gemeindeeigen- tums für Fortleit. u. Verteil. elektr. Arbeit auf eine Anzahl von Jahren, u. zwar mit Ausschluß von Wett- bewerb.-Unternehm. auf die Dauer von 20 Jahren ver- liehen. Nach 35 Jahren steht es jeder Gemeinde frei, das Recht zur Stromabgabe zu kündigen, jedoch unter der Verpflichtung der käuflichen Uebernahme der Lei- tungsanlagen. Nach dem Ablauf des 50. Jahres gehen die Stromverteilungsanlagen auf Gemeindegebiet mit Ausnahme der Hochspannungsleitungen, der Transfor- matorenstationen mit Zubehör und sämtlicher Zähler kostenlos in den Besitz der Gemeinde über oder müssen entfernt werden. Auch dem Staat steht in bestimmten Fällen nach Ablauf des Vertrages oder bei schuldhafter Nichterfüllung desselben das Recht auf unentgeltlichen Besitzübergang der auf Staatseigentum befindlichen An- lagen der Ges. zu. Das Recht der käuflichen Ueber- nahme der Leitungsanlagen innerhalb des Gemeinde- bezirks, soweit sie zur Energieabgabe an die Gemein- den dienen, steht den Gemeinden nach Ablauf des 15. Be- triebsjahres zu. Nach Uebernahme der Leitungsanlagen sind die Gemeinden bis zum Ablauf des 35. Jahres, vom Vertragsabschluß gerechnet, verpflichtet, die gesamte erforderliche elektr. Energie ausschließl. von der Ges. zu beziehen. Statistische Angaben: Aktienkapital: 15 000 000 KM in 10 400 Aktien zu 1000 RM u. 46 000 Aktien zu 100 RM. Vorkriegskapital: 2 500 000 M. Urspr. 2 500 000 M, von April 1920 bis Mai 1923 auf 130 000 000 M erhöht. – Umstellung lt. G.-V. v. 24./11. 1924 im Verh. 50; 4 von 130 000 000 M auf 10 400 000 RM