Kautschuk-, Guttapercha- und Asbestindustrie. 2265 6. m. b. H., Polack-Titan Gummi-Gesellschaft m. b. HI. und Liga Gummi-Waren G. m. b. H. mit der Continen- tal Caoutchouc-Compagnie G. m. b. H., Hannover, ver- schmolzen. Um den Betrieb wirtschaftlicher zu ge- aalten und zwecks Durchführung weiterer Konzen- fation wurde die Fabrikation im Werk Frank- furt a. M. ganz eingestellt und im Werk Walters- mausen eine erhebliche Einschränkung des Betriebes vorgenommen, die späterhin ebenfalls ganz eingestellt vurde, dagegen wurde das frühere Peters-Union- werk in Corbach, das sich besser für die Fabrikations- zweige eignet, stärker in Benutzung genommen. hre mteressen an der Gewerkschaft Alter Hellweg über- ung die Ges. an die Ruhrorter Kohlen-Handelsgesell- chaft m. b. H., Duisburg-Ruhrort. –— 1931 Betail. der Ges. bei den Firmen Schwelmer Gummiwaren-Ges. in schwelm und Gebr. Fiege in Hannover. —– Zwecks strafferer Organisation überwies die Ges. 1932 ihre Beteiligungen bei ausländischen Tochtergesellschaften in Kopenhagen, Stockholm, Zürich, Amsterdam und gleichzeitig die von diesen Gesellschaften gestellten Gegenwerte an die N. V. Internationale Continental Caoutchouc Compagnie, Amsterdam. Zweck: Handel mit Waren aller Art aus Gummi u. ähn- lichen Stoffen. Fabrikation solcher Waren. Erwerb von Grundstücken sowie Anlagen u. Unternehmungen jeder Art zur Beschaffung von Stoffen, die für den Fabrikationsbetrieb erforderlich sind. Beteiligung an Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art. Besitztum: Die Fabrikation in Hannover wird in den der Ges. gehörigen ausgedehnten Fabrikanlagen an der Vahren- walder Str., Philippsbornstr., Kopernikusstr. u. Wun- storfer Str. in Hannover sowie außerdem in der Filial- fabrik in Corbach betrieben. Die Fabrik befaßt sich mit der Herstellung sämtlicher Weichgummi- urtikel, insbesondere Auto-, Lastwagen- und Fahr- radreifen sowie technischer Gummiwarenartikel. Der Fabrikbetrieb wird mit Kraft versorgt durch einen den modernsten Anforderungen entsprechenden Ma- schinenpark. Es sind vorhanden: 2840 Quadratmeter Kesselheizfläche, 15 000 PS. Zur Zeit werden 70 % des erforderlichen elektr. Stromes von den eigenen Maschinenanlagen des Werkes hergestellt. Der Grundbesitz des Werkes Hannover-Limmer (früher Excelsior A.-G.) beträgt 121 496 qm einschl. der eigenen Grundstücke (Wohn- u. Geschäftshäuser) in Bremen u. München. Die Fabrik befaßt sich mit der Herstel- lung von: techn. u. chirurg. Hart- u. Weichgummi- artikeln, Gummiabsätzen, Spielwaren, Bällen, Kämmen, Hartgummikurzwaren, Schwämmen u. Schwammgummi- artikeln. Die Gesamtheizfläche in zwei Kesselhäusern beträgt 2010 qm. Die Motorenstärke für die gesamten Fabrikanlagen beträgt ca. 6560 P8. Der Grundbesitz der ehemaligen Peters Union A.-G. umfaßt 20 ha 54 a 12 qm. Davon entf. auf das Franklf. Werk 2 ha 0 a 52 am (hiervon bebaut 1 ha 15 a 11 qm), auf die Fabrikanlagen in Corbach 18 ha 36 a 50 qm bebaut 2 ha 42 a 0 qm), und auf die Geschäftshäuser der Zweigniederlass. in Stuttgart u. Nürnberg 17 a 0 qm. Die Zweigfabrik Corbach dient der Fabri- flation von Fahrradmänteln und Schlauchreifen; die Tabrik bezieht Licht u. Kraft von der Preuß. Elektr.- 4.6. Zur Fabrik gehören Laboratorien, in denen Rohmaterial u Erzeugnisse fortdauernder Kontrolle unterzogen werden. An sozialen Einrichtungen sind Kantinen, Arbeiter- und Beamtenkolonien vorhanden. Das Werk Waltershausen i. Thür. (ehem. Gummi- verke „Titan) hat eine Größe von 10 ha 37 a 80 am. Aulagen; (Fabrikanlagen seit Sept. 1931 stillgelegt). Muftanlagen; Transformatorenanlage für den An- an eine Ueberlandzentrale. Häuser (außer den abrikbauten): 2 Verwaltungsgebäude, 1 Kantine, 1 Beamten- und Arbeiter-Wohnhäuser. . Grundbesitz der Ges. umfaßt zur Zeit Grund- 90 10 19 Hannover an der Vahrenwalder Str., Roland- waße, Philippsbornstr., Grenzweg, Göhrdestr., Spitta-, Dragoner- u. Halkettstr. und Emil-Meyer-Str., in Seelze ein Grundstück u. Wohnhaus u. ein Erholungsheim, ferner eigene Geschäftshäuser in Berlin, Bremen, Bres- lau, Dresden, Erfurt, Frankfurt a. M., Hamburg, Köln, Königsberg i. Pr., Leipzig, Magdeburg, Mannheim, München, Nürnberg u. Stuttgart. Die Geschäftshäuser in den deutschen Städten dienen, soweit nicht Wohn- räume in Frage kommen, Büro-, Lager- und Verkaufs- zwecken. Gesamtgrundbesitz: 839 227 dm. = Verkaufsorganisation: Die Continental besitzt Verkaufsläger in Berlin, Bielefeld. Braunschweig, Bre- men, Breslau, Chemnitz, Dortmund, Dresden, Düssel- dorf, Erfurt, Essen, Frankfurt a. M., Hamburg, Han- nover, Karlsruhe, Köln, Königsberg, Leipzig, Magde- burg, Mannheim, München, Nürnberg, Stettin, Stutt- gart u. Tochtergesellschaften in Amsterdam, Bukarest, New York, Zagreb, Kopenhagen, Stockholm und Zürich, deren ausschließlicher Zweck der Vertrieb der Fabrikate der Gesellschaft ist. – Im Juni 1929 wurde die Firma Continental Caoutchouc Compagnie G. m. b. H. mit dem Sitz in Hannover (Kap. 1 000 000 RM) gegründet. Gegenstand des Unternehmens ist die Uebernahme des Verkaufs der Fabrikate der Conti- nental Gummi-Werke A.-G. in Hannover, der Vertrieb von Gummiwaren aller Art für eigene und fremde Rechnung und die Beteiligung an Unternehmungen gleicher oder ähnlicher Art. Sonstige Mitteilungen: Verbände: Die Ges. gehört folg. preis- u. ab- satzregelnden Verbänden an: 1. Reichsverband der deut- schen Kautschuck-Industrie e. V., Berlin; 2. Verein deutscher Fahrrad-Industrieller e. V., Berlin; 3. Deut- sches Gummiball-Syndikat, Berlin; 4. Reichsverband der Automobil-Industrie E. V., Berlin; 5. Verein deutscher Gummireifen-Fabriken e. V., Berlin; 6. Reichsverband des Kraftfahrzeug-Handels u. Gewerbes e. V., Berlin; 7. Vereinigung deutscher Gummireifenhändler und Re- parateure e. V., Berlin; 8. Reichsverband des Mecha- nikergewerbes e. V., Bremen; 9. Wirtschaftsstelle für Kraftfahrzeugreifen Wikrafa G. m. b. H., Berlin; 10. Vereinigung deutscher Kautschukwaren-Fabriken, Ber- lin: 11. Zentralverband der deutschen elektrotechnischen Industrie, Berlin; 12. Verband deutscher Motorradhänd- ler E. V., Berlin. Die Kündigung der Mitgliedschaft bei sämtlichen Verbänden kann zum Schlusse eines jeden Kalenderjahres erfolgen mit Ausnahme des Deut- schen Gummiball-Syndikats, Berlin, dessen Dauer bis zum 30./11. 1934 festgesetzt ist, und der Vereinigung deutscher Kautschukwaren-Fabriken, deren Dauer bis zum 30./9. 1937 festgelegt ist. Die Auflösung sämtl. Verbände mit Ausnahme der Vereinigung deutscher Kautschukwaren-Fabriken kann jederzeit durch Ab- stimmung mit Dreiviertelmehrheit beschlossen werden. Satzungen: Geschäftsjahr: Kalenderj. –—– G.-V. spät. Juni (1933 am 10./5.); je 100 RM St.-Akt. = 1 St. – vVom Reingewinn: 1. Zu dem gesetzlichen R.-F. min- destens 5 % (bis 10 % des A.-K.), 2. an die Vorstands- mitglieder und sonstige Beamte der Ges., nach näherer Feststellung des A.-R. insges. bis zu 10 % des Rein- gewinns, jedoch unter Berücksichtigung der Ziffern 4 und 5, 3. an die von der G.-V. gewählten Mitglieder des A.-R. 6 % desjenigen Reingewinns, welcher nach Abzug sämtlicher Abschreibungen und Rücklagen, so- wie nach Abzug von 4 % des eingezahlten Grundkapi- tals übrig bleibt (mind. jedoch 5000 RM je Mitglied), 4. an die Aktionäre nach Verhältnis ihrer Beteiligung der Rest, insoweit die G.-V. keine anderweitige Ver- wendung, insbesondere zu Abschreibungen oder Rück- lagen jeder Art, beschließt. Sollte jedoch der zu ver- teilende Gewinnanteil nicht mindestens 4 % des ein- gezahlten Grundkapitals betragen, so fällt auch die Tantieme der Vorstandsmitglieder fort. 5. Sollte dagegen der zur Verteilung kommende Gewinn auf das A.-K. 15 % übersteigen, so soll von dem überschießenden Be- trage an die Mitglieder des Vorstandes nach den vom Aufsichtsrat zu treffenden Bestimmungen über- lassen und der Rest noch an die Aktionäre als Gewinn- anteil verteilt werden.