2306 Verkehrs-, Transport- und Lagerhausgesellschaften. 4. Die Verwendung des Restbetrages des Reingewinns bestimmt der Verwaltungsrat im Einvernehmen mit der Reichsregierung nach folgenden Richtlinien: Vor- weg sind mindestens 25 % dieses Restbetrages ohne Einrechnung des Vortrags aus dem Vorjahre der Div.-Rücklage zuzuführen, bis sie den Betrag von 100 000 000 RM erreicht hat. Muß nach Erreichung dieser Grenze die Div.-Rücklage angegriffen werden, so sind die Ueberweisungen zu ihrer Wiederauffüll. gemäß der vorstehenden Bestimmung wieder auf- zunehmen. —– Im übrigen können Sonderrücklagen vorgesehen werden. Vom Jahre 1935 an ist eine besondere Rücklage zur Einziehung der Vorz.-Akt. anzusammeln. Diese Rücklage kann auch schon in einem früheren Zeitpunkt angeordnet werden. Eine Rücklage für die Einziehung der St.-Akt. wird nicht gebildet. — Wenn der Verwaltungsrat eine Verteil. des weiteren Reingewinns beschließt, soll dieser wie folgt verwendet werden: % für d. Vorz.-Akt. Gruppe A als Zusatz Div., 26 für die St.-Akt. Sollten jedoch die Vorz.-Akt. Gruppe A nicht in dem vorgesehenen Ge- samtbetrage von 2 Mill. RM ausgegeben sein, so kommt der auf die noch nicht begebenen Vorz.-Akt. dieser Gruppe entfallende Teil den St.-Akt. zugute. Beitrag an das Reich: An Stelle der früheren Belastung mit 11 000 000 000 GM Repar.-Schuldverschr. sollte die Deutsche Reichsbahn-Ges. v. 1./10. 1929 bis 1./4. 1966 als Beitrag zu den vom Reich aufzubringenden Jahreszahl. für Reparationszwecke eine Reichssteuer im Betrage von jährlich 660 000 000 RM entrichten (Reparations-Steuer), welche in monatl. Teilbeträgen von 55 000 000 RM auf das Konto der Bank für Inter- nationalen Zahlungsausgleich bei der Reichsbank zu zahlen waren. Diese Reparationssteuer war aus den Be- triebseinnahmen, im Notfalle unter Heranziehung aller Rücklagen zu leisten. Sie stand im Range hinter den Personalausgaben, aber im gleichen Range wie die sächlichen Ausgaben der Ges. und hatte den Vorrang vor jeder anderen gegenwärtig oder in Zukunft der Ges. auferlegten Steuer und vor jeder sonstigen Be- lastung der Ges. Nach Ratifikation des Lausanner Abkommens vom Juli 1932 fällt die Reparationssteuer gänzlich weg. Seit 1./7. 1932 wird sie nicht mehr gezahlt. Die Reichsbahn zahlt jedoch nach einem Ueber- einkommen jährl. 70 Mill. RM an die Reichsfinanzver- waltung als besonderen Beitrag an das Reich. Für die Zeit v. 1./7. 1931–30./6. 1932 bestand besond. Regelung gemäß Hoover-Plan. Das nach ihm von der B. I. Z. gewährte Darlehn von rud. 540 Mill. RM ist durch das Lausanner Abkommen gegenstandslos geworden. Zahlstellen: Die Dividendenbezugsscheine und die Zertifikate über zur Rückzahlung aufgerufene Stücke sowie die Zinsscheine zu den 6 % Schatzanwei- sungen Reihe I sind zahlbar in Berlin bei der Reichs- hauptbank u. sämtl. Reichsbankanstalten, bei der Preuß. Staatsbank (Seehandlung), bei sämtl. nachsteh. Banken einschl. ihrer Niederlass.: Deutsche Verkehrs-Kredit- Bank A.-G., Berliner Handels-Ges., S. Bleichröder, Commerz- und Privat-Bank A.-G., Delbrück Schickler & Co., Deutsche Bank u. Disconto-Ges., Deutsche Giro- zentrale (Deutsche Kommunalbank), Deutsche Landes- bankenzentrale A.-G., Dresdner Bank, J. Dreyfus & Co., Hardy & Co. G. m. b. H., Mendelssohn & Co., Preuß. Zentralgenossenschaftskasse, Reichs-Kredit-Ges. A.-G., Lazard Speyer - Ellissen; Braunschweig: Braun- schweigische Staatsbank (Leihhausanstalt); Breslau: E. Heimann; Dresden: Gebr. Arnhold, Sächsische Staatsbank; Essen: Simon Hirschland; Frankf. a. M.: Gebrüder Bethmann, Deutsche Effecten- u. Wechsel- Bank, Lincoln Menny Oppenheimer, Jacob S. H. Stern; Hamburg: L. Behrens & Söhne, Vereinsbank in Ham- burg, M. M. Warburg & Co.; Karlsruhe: Veit L. Hom- burger, Straus & Co.; Köln: A. Levy, Sal. Oppen- heim jr. & Cie., J. H. Stein; Leipzig: Allgemeine Deutsche Credit-Anstalt; München: H. Aufnhäuser, Bayerische Hypotheken- u. Wechsel-Bank, Bayerische Staatsbank, Bayerische Vereinsbank, Merck, Finck & Co.; Nürnberg: Anton Kohn; Weimar: Thüringische Staatsbank; sowie bei der Zentralkasse der Deutschen Reichsbahn-Ges. in Berlin u. bei den Kassen der Reichs- bahn-Direktionen. Die Zinsscheine zu der 4½ % steuerfreien Reichs- bahn-Anleihe 1931 sind zahlbar: bei sämtlichen Reichs. bankanstalten und bei der Reichsbankhauptkasse 10 Berlin, bei der Deutschen Verkehrs-Kreditbank 4.6 in Berlin und ihren Zweigniederlassungen, bei Zentralkasse der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft in Berlin, sowie bei den größeren Kassen der Reichs.- bahndirektionen. Beteiligungen: Als Beteiligungen der Deutschen Reichsbahn-Ges sind nach dem Reichsbahngesetz nur diejenigen zu be. trachten, die nach dem 1./10. 1924 erworben wurden während die früheren Beteiligungen einen Teil des Vermögens des Reiches (Reichseisenbahnvermögen) dar- stellen und ebenso wie die Anlagen von dem Betriebs. recht umfaßt werden. – Als wesentliche Beteiligung der Ges. kommen in Betracht: Deutsche Verkehrs-Kredit-Bank A.-G., Berlin (A.X. 20 000 000 RM, Beteilig. 82 %). Mitropa, Mitteleuropäische Schlafwagen- u. Speise- wagen-A.-G., Berlin (A.-K. 10 560 000, Beteilig. 91 0%). Mittlere Isar A.-G., München (A.-K. 27 000 000 Rl., Beteilig. 11 %). Amtliches Bayerisches Reisebüro G. m. b. H. München (Kap. 180 000 RM, Beteilig. 16.7 %). Walchenseewerk A.-G., München (A.-K. 5 000 000 RM, Beteilig. 11 %). Gewerkschaft Bach, Ziebingen (90 von 100 Kuxen). Mitteleuropäisches Reisebüro G. m. b. H., Berlin (Kap. 250 000 RM, Beteilig. 33 %). Bahnhof-Kühlhaus A.-G., Basel (Kap. 1 300 000 sfr., Beteilig. 7.7 %). Mannheimer Lagerhaus-Ges., 4 000 000 RM, Beteilig. 26 %). Kraftverkehr Nordmark A.-G., Berlin (Kap. 400 000 RM, Beteiligung 21.3 ). Mannhein (Kap. Statistische Angaben: Aktienkapital: 15 000 000 000 RM (2 000 000 000 Reichsmark Vorz.-Akt. Gruppe A u. 13 000 000 000 RI St.-Akt.), davon: nom. 13 000 000 000 RM St.-Akt. auf den Namen des Reiches oder eines deutschen Landes lautend (Stücke noch nicht ausgegeben), nom. 500 000 000 GM 7 % Vorz.-Akt., Serie I, aus- gefertigt in Zertifikaten der Deutschen Reichsbank. Gruppe V in 50 000 Zertifikaten Lit. C zu je 1 000 GM (Nr. 45 001–95 000), 45 000 Zertifikaten Lit. D zu je 10 000 GM (Nr. 1–45 000), nom. 124 000 000 GM 7 % Vorz.-Akt., Ser. II u. nom. 107 000 000 GM Ser. III (nur Interimsscheine bisher ausgestellt), nom. 150 000 000 &M 7 % Vorz.-Akt., Ser. IV, ausge- fertigt in Zertifikaten der Deutschen Reichsbank. Gruppe 1 in 246980 Zertiffkaten Lit. A zu e 200 GM (Nr. 1/2–49 499/500), 47 100 Zertiflkaten Lit. B zu je 500 GM (Nr. 49 501/505 bis 284 966/285 000), 61 950 Zertifikaten Lit. C zu je 1 000 GM (Nr. 285 001/10 bis 904 491/500), 5 955 Zertiflkaten Lit. D zu je 10 000 GM (Nr. 904 501/600 bis 1 499 901/1 500 000) nom. 225 000 000 GM 7 % Vorz.-Akt., Serie V, aus- gefertigt in Zertifikaten der Deutschen Reichsbank. Gruppe II in 20 000 Zertiflkaten Lit. A zu je 200 GM (Nr. 1/2–17 340%50; R87 1 000 001/2–1 017 339/40; 2 000 001/2–2 005 309/10) 98 33 000 Zertifikaten Lit. B zu je 500 GM (Nr. 17 351/55–88 916/20; 7 1 017 341/45–1 088 906/10; 2 005 311/15–2 027 166/70; 119 000 Zertifikaten Lit.C zu je 1000 GM (Nr. 88 921/30–572 401 500. 1088 911/920–1 572 491/500; 2 027171/180–2 249991/260000) 8 550 Zertiffkaten Lit. B zu je 10 000 GM (Nr. 572 501/600 bi 999 901/1 000 000; 1 572 501/600–1 999 901/2 000 000), nom. 894 000 000 GM Vorz.-Akt. noch unbegeben. — Von Serie V befinden sich noch 25 000 000 GM in Eigentum der Ges. Die Stamm-Aktien werden auf den Namen 65 Deutschen Reiches oder auf Verlangen der Reic 3 regierung auf den Namen eines deutschen Landes . gestellt. Sie unterliegen keiner Einlösung. Der von 13 000 000 000 RM ist nach den gesetzl. Besm mungen während der Dauer der Ges. unverändert ein zustellen.