2308 Verkehrs-, Transport- und Lagerhausgesellschaften. zur Anlegung von Mündelgeld geeignet erklärt worden (s. Bekanntm. des Reichsmin. der Justiz v. 29./8. 1930 RGBl. Teil I Seite 448). – Von den Schatzanweisungen hat ein Konsortium 75 000 000 RM im Wege der Zeichnung zum Kurse von 95 % (unter Verrechnung von Stückzinsen) untergebracht. Die restlichen 75 000 000 RM sind anderweitig begeben worden. Durch die Schatzanweisungen sind der Reichsbahn Mittel zugeflossen, die ihr die Vergebung neuer Auf- träge und die Inangriffnahme zusätzlicher Arbeiten ermöglichen. – Zulass. in Berlin im Dez. 1930, in Frankf. a. M. und Hamburg im Juli 1931, in Köln im Sept. 1931. Kurs Ende 1930–1932: 91.60, 88.25*, 94% %. 4%½ % steuerfreie Reichsbahn-Anleihe 1931: 257 101 600 GM; ausgegeben zur Durchführung der Verordnung des Reichspräsidenten über Aktienrecht, Bankenaufsicht und über eine Steueramnestie vom 19./9. 1931 (RGBl. I S. 493). Stücke zu 100, 500, 1000 und 5000 GM (1 GM = 1/2790 kg Feingold). Zs. 1./4. und 1./10. Die Zinsen für die Zeit vom 1./10. 1931 bis Ende September 1932 wurden am 1./10. 1932 gezahlt. Vom Jahre 1937 an wird die Anleihe in gleichen jährlichen Teilen bis zum Jahre 1941 durch Auslosung zum Nenn- wert oder durch Rückkauf getilgt. erforderlich werden, sollen sie im Monat Juli jedes Jahres, erstmalig im Juli 1937, stattfinden. Die aus- gelosten Anleihestücke (Schuldverschreibungen) werden von dem auf die Auslosung folgenden 1. Oktober an zum Nennwert eingelöst, also erstmalig vom 1./10. 1937, letztmalig vom 1./10. 1941 an. Der Gegenwert bei den Zinszahlungen und der Einlösung der verlosten Stücke wird errechnet unter Zugrundelegung des Londoner Goldpreises des 15. des der Fälligkeit vorangehenden Monats. Die Umrechnung in die deutsche Währung erfolgt zum Mittelkurs der amtl. Berliner Notierung für Auszahlung London des gleichen Tages. Falls an dem 15. des der Fälligkeit vorangehenden Monats kein Londoner Goldpreis veröffentlicht wird oder eine amt- liche Berliner Notiz für Auszahlung London an diesem Tage nicht stattfindet, sind die Kurse desjenigen Tages maßgeblich, an welchem zuletzt vorher der Londoner Goldpreis und die amtliche Berliner Notiz festgestellt worden sind. Ergibt sich aus der Umrechnung für das Kilogramm Feingold ein Preis von nicht mehr als 2820 RM und nicht weniger als 2760 RM, so ist für jede geschuldete Goldmark eine Reichsmark in gesetzlichen Zahlungsmitteln zu zahlen. – Zahlstellen: Die Zins- scheine und die verlosten Stücke werden von der Zentralkasse der Deutschen Reichsbahn-Ges. in Berlin und von den größeren Kassen der Reichsbahndirektionen, von der Deutschen Verkehrs-Kredit-Bank A.-G., Berlin, und ihren Zweigniederlassungen sowie von sämtl. Reichsbankanstalten u. der Reichsbankhauptkasse Ber- lin eingelöst. Die Anleihe ist auf Grund der erwähnten Ver- ordnung befreit 1. hinsichtlich der Anleihebeträge von: a) der Vermögenssteuer, b) den Aufbringungsumlagen, c) der Erbschaftssteuer (auch Schenkungssteuer), so- weit es sich um Anleihebeträge handelt, die vom Erb- lasser (Schenker) innerhalb der Zeichnungsfrist erworben worden sind; bei schenkungssteuerpflichtigen Erwerben jedoch, bei denen die Steuerschuld vor dem 1. April 1937 entstanden ist, tritt die Befreiung nicht ein, wenn der Schenker die Reichsbahn-Anleihe zur Erlangung von Steueramnestie erworben hat, d) der Gewerbekapitalsteuer, e) der Kirchensteuer, soweit sie nach den Merkmalen des Vermögens bemessen wird, 2. hinsichtlich der Zinsen von: a) der Einkommen- steuer nebst Zuschlägen, b) der Körperschaftssteuer, c) der Krisensteuer, d) der Gewerbeertragssteuer, e) der Kirchensteuer, soweit sie nach den Merkmalen des Einkommens oder des Ertrags bemessen wird, f) der Bürgersteuer. Soweit hiernach Steuerfreiheit besteht, ist der Eigentümer der Reichsbahn-Anleihe 1931 nicht verpflichtet, die Reichsbahn-Anleihe und die Zinsen hieraus in den Steuererklärungen anzugeben, die die vorgenannten Steuern betreffen. Die Anleihe lag vom 1./10. 1931–15./8. 1932 zur Zeichnung zum Kurse von 100 % auf. Auf die ge- zeichneten Beträge waren am 5./1. 1932 als erste Rate 10 % des Nennwerts, am 15./2. und 2./4. 1932 je 15 %, am 18./5. und 15./8. 1932 je 30 % zu zahlen. Falls Verlosungen Die Genehmigung gemäß § 795 BGB. 1 preußischen Minister f. H. und G. am „ die gemäß 4. Notverordnung vom 8./12. 1931 Tell Kap. III § 6 erforderliche durch den Reichswirtschafts minister vom 15./1. 1932 erteilt worden. – Die Anleibe ist reichsmündelsicher gemäß Verordnung v. 16./12 1031 (RGBl. I. S. 763). Die Einführung der Anleihe an d- Börse bleibt vorbehalten. – Aus dem Erlös der Ankeib hat die Deutsche Reichsbahn-Ges. Arbeitsaufträge 16 sätzlicher Art vergeben. 3 Kurs: 1927 1928 1929 1930 1931 1932 Höchster 116% 10076 91.50 96.75 94.50 947, Niedrigster 95.25 90/% 85/%6 35 65.50 69 % Letzter 102 95% 86 57.75 65.50 94/ % Vorz.-Akt.-Zertifikate Serie IV in Berlin am 27 9 1926 eingeführt mit 97 %; Zertifikate Serie V in Berlin am 25./6. 1928 mit 94 % eingeführt; Zertifikate Serie 1 in Berlin am 7./2. 1931 mit 86.75 % eingeführt. — Zertifikate der Serien IV und V auch in Frankfurt a. M., Hamburg, München, Leipzig und der Serie IV auch in Köln notiert; zum Terminhandel zugelassen in Berlin, Frankfurt a. M., Hamburg, München und der Serie IV auch in Köln. — Lieferbar sind sämtliche Zertifikate über die 7 % Vorz.-Akt. Lit. C und DP, Serie I, Lit. A–D, Serie IV, und Lit. A=–, Serie Y. Dividenden: Vorzugs-Aktien 7 7 7 7 7 7 % Stamm-Aktien 0 0 0 0 0 0 0% Div. 1932 auf Div.-Scheine Serie I Nr. 5 u. 6, Serie IV u. Serie V Nr. 13 u. 14. Personalbestand: 1930–1932: Beamte: 306 762, 301 892, 294 114; Arbeiter: 393 131, 341 858, 306 481. Belastung der Reichsbahn (im Geschäfts- jahr 1932): A. Politische Lasten: 1. Beitrag an das Reich einschließlich Vorz.-Div. auf die unentgeltlich dem Reich überlassenen Vorz.-Akt. 105 Mill. Rl. 2. Beförderungssteuer 180 Millionen RM. 3. Politische Personallast (Ruhegehälter usw.) und Mehrkosten aus neuer Grenzziehung 194 Mill. RM; zus. 479 Mill. RM. Das sind rund 480 Mill. RM oder etwa 16, 4 % der Be- triebseinnahmen des Jahres 1932. – B. Steuern und Zinsendienst: 4. Steuern 20,3 Mill. RM, 5. Zinsendienst einschließlich Vorzugsdividende 66,6 Mill. RM, zus. 86,9 Mill. RM. Insgesamt: Politische Lasten, Steuern und Zinsendienst rund 567 Mill. RM. Obwohl sich durch den Wegfall der Reparations- lasten die jährliche Gesamtbelastung gegen das hahr 1931 von rund 1212 Mill. RM um 645 Mill. RM auf rund 567 Mill. RM, also um etwas mehr als die Hälfte verringert hat, macht sie trotzdem bei dem starken Einnahmerückgang rund 20 % oder etwa ein Fünftel der Betriebseinnahmen aus. Betriebsrechnungen l(in Mill. RM): 1931 19632 Einnahmen Personen- und Gepäckverkear.... 1150,4 900.7 Güterverketktktt 2307,5 17291 Sonstige Einnahammen........ 300,8 3045 Zusammen 3848,7 29343 Ausgaben a) Betriebsführung Bahnhofs- und Abfertigungsdienes.... 1263,5 043 Bahnbewachungsdienesess.... 8,9 63 Lokomotivfahrdienees.. 640,.6 753 Zugbesleitdientetet. 233,1 1873 zusammen 2286,1 18096 b) Unterhaltung Bahnanlagen. %% ũ .. 405.6 335 Hanlfzendde 410,.9 382388 Zusammen 9065 748 c) Erneuerung Banlflanlagen.n.... 352,2 3 Rallrzebegsessg9 127.7 10 79.9 406, Zusammen 479.9 ― Insgesamt Ausgaben 36225 IIII- Überschuß der Betriebsrechnung ohne Repara- = Eonszahlungg . 226,2 Fehlbetrag der Betriebsrechnung vor Zahlung des 667 Beitrags an das Reich..... =