2318 Verkehrs-, Transport- und Lagerhausgesellschaften. Angestellte u. Arbeiter im Bahnbetrieb im Jahresdurchschnitt 1928–1932: 502, 555, 543, 452, 356. Verkehr: 1929 1930 1931 1932 Beförderte Personen 1 308 666 1 085 596 844 298 633 422 Beförderte Güter (t) . 1 248 589 1 021 480 758 204 596 679 Personen-Kilometer . . 16 586 702 13 122 1090 10 767 495 8 365 448 Tonnen-Kilometer 29 671 430 24 434 787 17 395 681 13 383 798 Gewinn-Verteilung: 1928: Reingewi Reichsmark (davon Div. 600 000, Veu 0 351 mt) 1929: Reingewinn 624 914 RM (davon Div. 600 000, Vor- trag 24 914 RM). 1930: Reingewinn 404 359 RI (ds. von Div. 300 000, Vortrag 104 359 RM). – 1931: Gewinn (Gewinnvortrag 104 359 ab Verlust 1931 53 053) 51 306 RM. —– 1932: Gewinn 54 497 RM (vVortr.). Elektrizitätswerk und Straßenbahn Braunschweig A.-G. Sitz in Braunschweig, Wilhelmstraße 22 b. (Börsenname: Braunschweig. Straßeneisenbahn.) Verwaltung: Vorstand: Dir. J. Lehrmann, Braunschweig. Prokuristen: A. Mathy, F. Müller. Aufsichtsrat: Vors.: Gen.-Dir. Reg.-Baumstr. a, D. Ph. Schrimpff, Berlin; sonst. Mitgl.: Stadtverordn. K. Drechsler, Braunschweig; Stadtverordn. P. Eggert, Braunschweig; Stadtbaurat Stadtrat K. Gebensleben, Braunschweig; Dir. K. Kalms, Braunschweig; Stadtver- ordn. Dr. med. dent. E. Langebartels, Braunschweig; Bank-Dir. E. Mandke, Braunschweig; Dir. A. Müller, Berlin; Rechtsanw. P. Runte, Braunschweig; Stadtver- ordn. R. Schmidt, Braunschweig; Dir. F. Tauerschmidt, Berlin; Stadtrat E. Winselmann, Braunschweig. Entwicklung: Gegründet: 7./9. 1881. (Fa. bis 5./5. 1922: Straßen-Eisenbahn-Gesellschaft in Braunschweig). – 1897/98 Umstellung des Pferdebetriebs auf elektr. Be- trieb mit oberirdischer Stromzuführung. 1900 Betriebs- beginn des Elektrizitätswerkes Wilhelmstr. mit Gleich- strom. 1915 Betriebsbeginn des Drehstromwerkes Ufer- straße, 1924 des Fernheizwerkes, 1927 Erwerb der Braunkohlengrube Georg Engelhardt in Bornhausen. 1929 Stillegung des Gleichstromwerkes und Anschluß des Fernheizwerkes mittels Fernleitung an das Dreh- stromwerk. Zweck: Bau, Erwerb u. Betrieb von elektr. Straßenbahnen in u. bei Braunschweig, sowie Abschluß von darauf bezüglichen Geschäften, Errichtung u. Betrieb von elektr. Stromlieferungsanlagen. Besitztum: Straßenbahnlinien: Zur Zeit sind in Betrieb in Braunschweig Stadt u. Umgebung die Linien: Rich- mond-Siegfriedstr., Hamburger Str.-Nordbahnhof, West- bahnhof-Gliesmarode, Madamenweg-Friedhof, Augusttor- Oelper, Hauptbahnhof-Stadtpark, Hauptbahnhof-Prin- zenpark, ferner die Verbindungsbahn Braunschweig- Wolfenbüttel, sowie Linien in Wolfenbüttel selbst; Streckenlänge aller Linien 40.48 km, Gleislänge 62.8 km, Betriebslänge 58.50 km. Spurweite 1.1 m. Oberirdische Stromzuführung. Elektrizitätswerk: Drehstromwerk Uferstraße mit 24 400 kW Kapazität, Umformerwerk Wilhelmstraße mit 10 243 kW Kapazität. An maschin. Anlagen sind vorhanden: 6 Kessel mit 3226 qm Heizfläche, 4 Turbo- generatoren mit 24 400 kW Leistung, 5 Einankerum- former und 7 Quecksilbergleichrichter mit zusammen 10 243 kW Leistung. Der Gesamtanschlußwert beträgt 46 467 kW. – Abnehmer: 50 248. Stromabgabe 1931 bis 1932: 32 830 072, 31 095 284 k Wh. Fernheizwerk: Die Rohrlänge beträgt 5.93 km. Angeschlossen sind die staatlichen und städtischen Ge- bäude im Innern der Stadt sowie Geschäftshäuser, Gast- wirtschaften und Hotels. Ferner besitzt die Ges. die Gerechtsame der Braun- kohlenfelder Georg Engelhardt I–IV bei Bornhausen. Die Kohlengrube ist z. Z. nicht in Betrieb. Die zu fördernden Kohlenmengen würden den Bedarf des Werkes für 10 Jahre sicherstellen. Eigentum der Ges. ist auch das Wirtschafts- Unternehmen „Sternhaus“' im Lechlumer Holze zwischen Braunschweig u. Wolfenbüttel. (Seit Anfang 1901 ver- Pachtet.) Gesamtgrundbesitz: 135 510 qm, dav. 74 973 qm bebaut. Konzessionsverträge: Konzessionsvertrag mit der Stadt Braunschweig betr. Straßenbahn: Die Ges. ist konzessioniert bis 31./3. 1960. Die Stadt ist berechtigt, die Straßenbahnanl. bei Ablauf der Konz. im Jahre 1960 zu einem dem derzeitigen Zustand entsprech., jedoch ohne Rücksicht auf die Rentabilität des Unternehm. festzusetzenden Taxwert zu überneh- men, insofern sie die Ausübung dieses Rechtes 1 Jahr vor Ablauf der Konz. ankündigt. Geschieht dieses nicht u. erfolgt 1 Jahr vor Ablauf der Erlaubnis keine Kündig. des Vertragsverhältnisses von der einen oder anderen Seite, so gilt der Vertrag als um weitere 5 Jahre verlängert u. tritt je nach Ablauf dieser Frist dasselbe Verhältnis wieder ein. Findet jedoch im Fall der Kündigung keine Einigung über die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses statt, u. lehnt der Rat der Stadt den vorbehaltenen Ankauf der Gesamtanlage ab, so muß die Ges. die Bahnanlagen. auf eigene Kosten beseitigen. Außer den durch Statuten oder Gesetz ein- geführten Steuern, Wegebaukosten oder sonstigen Ge- fällen hat die Ges. eine besondere Jahresabgabe an die Stadt zu zahlen, für deren Berechnung die Bruttoein- nahme maßgebend ist. Konzessionsvertrag mit der Braunschweigischen Regierung und der Stadt Wolfenbüttel: Elektrische Eisenbahn (Verbindungsbahn) zwischen Braunschweig und Wolfenbüttel, sowie in Wolfenbüttel, konzessioniert auf die Dauer von 50 Jahren bis 27/10. 1947. Die Gesamtgleislänge beträgt 13.3 km. Bei Ab- lauf der Konz. greifen für die in der Stadt Wolfen- büttel belegene Bahnanlage von 743 m Gleislänge die- selben Bestimmungen Platz, welche mit der Stadt Braunschweig für die zu 1 gedachten Bahnen verein- bart sind. Für die übrigen Strecken besteht dagegen die Bestimmung, daß nach Ablauf der Konz. die Braun- schweig. Regierung berechtigt ist, den Erwerb der Bahn, soweit sie auf Staatsstraße erbaut ist, in einer Gleislänge von 10.982 km samt Nebenanlagen (Bahnhof in Wolfenbüttel) für sich oder einen Dritten in An- spruch zu nehmen. Die Abtretung dieser Strecke u. der erwähnten Nebenanlagen hat gegen bare Zahlung des 25fachen Betrages des als Div. zur Auszahlung gelan- genden Durchschnittsreinertrages derjenigen fünf Be triebsjahre zu erfolgen, welche sich ergeben, wenn von den letzten 7 Betriebsjahren das Betriebsjahr mit dem höchsten u. das Betriebsjahr mit dem niedrigsten Reinertrage ausgeschieden wird. Die Regierung vwir sich vor Beginn des letzten konzessionsmäßigen Be triebsjahres darüber erklären, ob sie ihr Erwerbsrecht ausüben will. Falls dieses nicht geschieht, gilt die Konz. unter den in derselben ausgesprochenen Bedin- gungen u. Bestimmungen auf fernere 10 Jahre verlän- gert. Da die staatlich konzessionierte Verbindungsbaln Braunschweig–Wolfenbüttel sich im Stadtgebiete Braunschweig noch auf eine zwischen Augusttor und Stadtgrenze belegene, zur Straßenbahn in Braunschweig gehörige Strecke mit bezieht, so hat der Rat der Stadt für diese Teilstrecke auch eine 50jährige Konz. au gelassen, jedoch der Stadt das Recht vorbehalten, bei Ablauf der Konz. ad 1 für diese Teilstrecke den Bau eines besonderen Gleises zu verlangen und die Ausgabe besonderer Billets für die Teilstrecke zu untersagen Weitere besondere Abgaben sind nicht zu zahlen, kommen nur die gesetzlichen u. Staats- u. E steuern in Betracht. – Der Ges. sind unter den slel chen Bedingungen wie für die Verbindungsbahn Braum