2674 Verschiedene Gesellschaften, neueste Gründungen. Verpflichtung übernommen. 1 000 000 RM Aktien den alten Aktionären zu den gleichen Bedingungen zum Be- zuge anzubieten. Die G.-V. v. 22./5. 1930 beschloß, das A.-K. von 3 000 000 RM um 3 000 000 RM auf 6 000 000 RM zu erhöhen. Die neuen Aktien mit Div.-Ber. v. 1./1. 1930 ab wurden von einem Konsortium zu 110 % mit der Ver- bflichtung übernommen, sie den bisherigen Aktionären (1::1) zum gleichen Kurse anzubieten. Das Bezugsrecht war in der Zeit vom 28./9. bis 15./10. 1931 einschl. aus- zuüben; auf die jungen Aktien waren zunächst 25 % zuzügl. 10 % Agio vom Nennwert in bar zu leisten. Die Anforderungen des Restbetrages erfolgt nach Beschluß des A.-R. Anlehnsscheine alter Währung: Die Scheine lauten über 5000, 1000 und 500 M. – Zs. 1./1. u. 1./7. — Die noch im Umlauf befindlichen Stücke der Serien VIII, IX, X und XII wurden zur Rückzahlung zum 31./12. 1923 gekündigt. Nachdem das Sächsische Gesetz betreffend die Ablösung gewisser Markanleihen der Gemeinden und Gemeindeverbände im Juli 1932 verab- schiedet worden ist, sind nunmehr die gesetzlichen Voraussetzungen für die Durchführung der Aufwer- tung der Markanlehnsscheine gegeben. Die nach dem Gesetz erforderlichen Schritte sind eingeleitet, und es besteht die Möglichkeit, 1933 die Aufwertung durch- führen zu können. Nachdem durch das Gesetz die rück- wirkende Aufwertung gewisser Markanleihen fest- gesetzt worden ist, besteht die begründete Aussicht, eine verhältnismäßig günstige Aufwertungsquote für die Markanlehnsscheine zu erreichen. Kurs der 3½ % An- lehensscheine, Serie IX und X in Leipzig ult. 1927 bis 1932: 4, 6, –, 4.20, 4*, 3.70 %. Kurs der 4 % Anlehens- scheine, Serie VIII in Leipzig ult. 1927–1932: 4, 6, –, 4.20, 4*, – %, Kurs der 4 % Anlehensscheine, Serie XII in Leipzig ult. 1927–1932: –, 0.50, –, – –*―, – (%. Anlehnsscheine (Goldkommunal-0bl.): Die Anlehnsscheine (Kommunalobligationen) lauten auf den Inh. und sind gemäß sächs. Gesetz vom 22./12. 1309 mündelsicher. Der Gesamtbetrag der im Umlauf be- findlichen Kommunal-Obl. ist in Höhe des Nennwertes jederzeit durch Darlehnsforderungen an deutsche Kör- perschaften des öffentlichen Rechts oder durch Forde- rungen für die deutschen Körperschaften des öffent- lichen Rechts, die volle Gewährleistung übernommen haben, in wenigstens gleicher Höhe und mit wenig- stens gleichem Zinsertrag gedeckt. bestimmten Darlehen werden vor Ausgabe der An- lehensscheine in das Register eingetragen und dem Staatsvertreter als Treuhänder für die Inhaber der Anlehnsscheine rechtsgültig verpfändet. Die Serien XIV, XV, XVI, XVII, XVIII, XIX und XXI werden durch Kündigung oder Auslosung zum Nennwert oder durch Rückkauf zurückgezahlt. Die Serien XX, XXII bis XXIV tilgt die Bank innerhalb 25 Jahren durch Auslosung zum Nennwert. Gold-Hypothekenpfandbriefe: Die Gold- hypothekenpfandbriefe lauten auf den Inhaber und sind nach Verordnung des Sächsischen Justizministeriums vom 2./8. 1930 zur Anlegung von Mündel- und Kindes- geld geeignet. Der Gesamtbetrag der in Umlauf befind- lichen Gold-Hypothekenpfandbriefe ist in Höhe des Nennwertes jederzeit durch Hypotheken auf im Frei- staat Sachsen belegenen Grundstücken in wenigstens gleicher Höhe und mit wenigstens gleichem Zinsertrag gedeckt. Die Rückzahlung erfolgt nach Wahl der Ge- sellschaft durch Auslosung, Kündigung oder Rückkauf. Anlehnsscheine und Gold-Hypotheken- pfandbriefe: Serien und Nummern gekündigter oder ausgeloster Wertpapiere werden wenigstens zwei Mo- nate vor dem Rückzahlungstage bekanntgegeben. Sie dürfen erst ausgegeben werden, nachdem die zu ihrer Deckung bestimmten Goldmark-Darlehen und Hypo- theken in die Register eingetragen sind. Der von der Staatsregierung bestellte Treuhänder hat darauf zu achten, daß die vorschriftsmäßige Deckung für die Wertpapiere jederzeit vorhanden und in den Registern eingetragen ist. Kapital und Zinsen werden bei Fälligkeit in gesetz- lichen Zahlungsmitteln bezahlt. Für die Kapital- und Zinszahlung entspricht eine Goldmark dem amtlich festgesetzten Preise von ½790 kg Feingold. Als amt- lich festgestellter Preis gilt der von dem Reichswirt- Die zur Deckung schaftsminister oder der von ihm bestellten Stelle im Reichsanzeiger bekanntgegebene Londoner Goldpreis Die Uimrechn. in die deutsche Währung erfolgt nach dem Mittelkurse der von der Berliner Börse festgeselz- ten amtlichen Notierung, die zuletzt einen Kafender- monat vor dem jeweiligen Fälligkeitstage der Kapital- oder Zinszahlungen erfolgt ist. 6 % (früher 8 %) Anlehnsscheine Ser. XIV: 5 000 000 Goldmark: Stücke zu 100, 500, 1000 und 2000 GM: 28 2./1. und 1./7. Rückzahlung vor dem 30./6. 1931 aus. geschlossen. – Kurs ult. 1928–1932: 94, 89, 92, 90* 66 %. Zulass. an der Leipziger Börse im März 1923. 6 % (früher 7 %) Anlehnsscheine Ser. XV: 10 500 000 Goldmark; Stücke zu 100, 500, 1000 und 2000 GM; Zs. 2./1. und 1./7. Rückzahlung vor dem 30./6. 1931 dus- geschlossen. – Kurs ult. 1928–1932: 85, 75.75, 92, 92* 66 %. Zulass. an der Leipziger Börse im März 1928. 6 % Anlehnsscheine Ser. XVI: 10 000 000 GM; Stücke zu 100, 500, 1000 und 2000 GM; Zs. 1./4. und 1./10. Rückzahlung vor dem 30./9. 1931 ausgeschlossen. — Kurs ult. 1928–1932: 82, 69, 76, 76*, 66 %. Zulassung an der Leipziger Börse im März 1928. 6 % (früher 8 %) Anlehnsscheine Ser. XVII: 5 000 000 Goldmark; Stücke zu 100, 500, 1000 und 2000 GM; Zs. 2./1. und 1./7. Rückzahlung vor dem 30./6. 1932 aus- geschlossen. – Kurs ult. 1930–1932: 92, 91.50*, 66 %, Zulass. an der Leipziger Börse im Juni 1930. 6 % (früher 8 %) Anlehnsscheine Serie XVIII: 7 000 000 GM; Stücke zu 100, 500, 1000 und 2000 Gu; Zs. 1./4. und 1./10. Rückzahlung vor dem 30./9. 1932 ausgeschlossen. – Kurs ult. 1930–1932: 93.50, 92.506, 66 %. Zulass. an der Leipziger Börse im Juni 1930. 6 % (früher 8 %) Anlehnsscheine Ser. XIX: 5 000 000 Goldmark; Stücke zu 100, 500, 1000, 2000 u. 5000 CM; Zs. 1./4. und 1./10. Rückzahlung vor dem 31./3. 1933 aus- geschlossen. – Kurs ult. 1930–1932: 93.50, 93*, 66 7. Zulass. an der Leipziger Börse im Juni 1930. 6 % (früher 7 %) Anlehnsscheine Ser. XN: 10 000 000 Goldmark; Stücke zu 500, 1000, 2000 und 5000; 28. 2./1. und 1./7. Verstärkte Auslos. oder Gesamtkünd. vor dem 1./1. 1934 ausgeschloss. Die Anlehnsscheine Ser. XX wurden zum Kurse von 95 % verkauft. – Kurs ult. 1930–1932: 95, 95*, 84 %. Zulass. an der Leipziger Börse im Juni 1930. 6 % (früher 8 %) Anlehnsscheine Serie NXI: 5 000 000 GM; Stücke zu 100, 500, 1000, 2000 und 5000 Goldmark; Zs. 1./4. und 1./10. Rückzahlung vor dem 31./3. 1935 ausgeschlossen. Die Anlehnsscheine der Serie XXI wurden Ende 1929 zum Vorzugspreise von 38½ % verkauft. – Kurs ult. 1930–1932: 95, 92.75*, 65.50 %, Zulass. an der Leipziger Börse im Juni 1930. 6 % (früher 7 %) Anlehnsscheine Serie XXII: 5 000 000 GM; Stücke zu 500, 1000, 2000 und 5000 6M; Zs. 1./4. und 1./10. Verstärkte Auslosung oder Gesamt- ktündigung vor dem 1./4. 1937 ausgeschlossen. Die An- lehnsscheine Ser. XXII wurden zum Kurse von 95 7 verkauft. Zulass. an der Leipz. Börse ist beabsichtigt. 6 % (früher 7 %) Anlehnsscheine Serie RRz. 5 000 000 GM; Stücke zu 2000 und 5000 GM; Zs. 1.72. und 1./8. Verstärkte Tilgung oder Gesamtkünd. vor dem 1./2. 1935 ausgeschlossen. Die Anlehnsscheine Serie XXIII wurden zum Kurse von 95 % verkauft. Kurs ult. 1931–1932: 95*, 84 %. Zulass. an der Leip- ziger Börse im Mai 1931. 6 % (früher 7 %) Anlehnsscheine Serie 9 500 000 GM; Stücke zu 2000 und 5000 GM; Zs. 1. und 1./10. Verstärkte Tilgung oder Gesamtkündigung vor dem 1./4. 1937 ausgeschlossen. Die Anlehneschefe Serie XXIV wurden zum Kurse von 95 % verkauft. Zulass. an der Leipziger Börse ist beabsichtigt. 6 % (früher 8 &) Gold-Hypothekenpfandbriefe 10 000 000 GM; Stücke zu 100. 500, 1000, 2000 und 50 Goldmark; Zs. 1./4. und 1./10. Rückzahlung 1./10. 1935 ausgeschlossen. Die Gold-Hypothekenb 1. briefe Serie 1 wurden im Juni 1930 zum Kurse 10 100 % verkauft. —– Kurs ult. 1930–1932: 100.50, 93.75 76 %. Zulass. an der Leipziger Börse im Juni 1930.