Noten-, Kredit- und Hypothekenbanken. 2859 Gegründet: 9./8. 1923; eingetragen 15./11. 1923. zZweck: Betrieb von Bankgeschäften. Es ist vor- wiegend der landwirtschaftl. Kreditverkehr, auch der Kreditverkehr mit landwirtschaftl. Arbeitnehmern, zu pflegen. Kapital: 3 000 000 RM in 13 200 Aktien zu 20 RM, 1000 Akt. zu 100 RM und 2636 Akt. zu 1000 RM. Urspr. 1 Milliarde M, davon 550 Mill. M Vorz.-Akt., diese zu pari, die restl. St.-Akt. zu 150 % von den Grün- dern übern. Erhöht lt. G.-V. v. 25./2. 1924 um 500 Mill. Mark in 2000 St.-Akt. zu 250 000 M. Gieichzeitig Um- wandl. von 40 Mill. M der urspr. Vorz.-Akt. in St.-Akt. Lt. G.-V. v. 22./11. 1925 Umstell. von 1500 Mill. M auf 400 000 RM in 13 200 St.-Akt. zu 20 RM u. 136 Nam.- Vorz.-Akt. zu 1000 RM. Gleichzeitig Erhöh. um 100 000 Reichsmark in 1000 St.-Akt. zu 100 RM mit Div. ab 1./7. 1925; ausgegeben zu 110 %. – Lt. G.-V. v. 20./7. 1931 Umwandl. der bisher 136 Nam.-Vorz.-Akt. in Inh.-St.-Akt. It. gleicher G.-V. ferner Erhöh. des Kap. um 2 500 000 Reichsmark auf 3 000 000 RM durch Ausgabe von 2500 Aktien zu 1000 RM unter Ausschluß des gesetzl. Bezugs- rechts der Aktionäre. Ein erheblicher Teil dieser Kapital- erhöh. wird von der Deutschen Rentenbank-Kreditanstalt übernommen. Großaktionäre: Früher Aktienmajorität in Händen des Zentralverbandes der Landarbeiter, nach Durchführ. der Kap.-Erhöh. vom Juli 1931 in Händen der Deutschen Rentenbank-Kreditanstalt. Geschäftsjahr: Kalenderj. – G.-V.: 28./6. – Stimmrecht: Je 20 RM = 1 St. Gewinn-Verteilung: Vom Reingewinn 5 % zuin R.-F. (bis 10 % des A.-K.), ev. bes. Rückl., 4 % Div., dann an den A.-R. eine Tant. in Höhe des zehnten Teiles desjenigen Betrages, der als Mehrdiv. an die Aktionäre verteilt wird, Rest weitere Div. bzw. nach G.-V.-B. Bilanz am 31. Dez. 1932: Aktiva: Kasse und fällige Zins- und Dividendenscheine 29 680, Gut- haben bei Noten- u. Abrechnungsbanken 44 757 (davon entfallen auf deutsche Notenbanken allein 22 615), 1933 am Schecks, Wechsel u. unverzinsliche Schatzanweisungen 890 360 (a) Wechsel 687 810, b) Schecks 2550, c) un- verzinsliche Schatzanweisungen des Reichs 200 000), Nostroguthaben b. Banken 618 352 (davon innerhalb 7 Tagen fällig 618 352), eigene Wertpapiere 59 195 (a) bei der Reichsbank und anderen Zentralnoten- banken beleihbare Wertpapiere 15 300, b) sonstige Wertpapiere 43 895), Schuldner 20 167 020 (davon ent- fallen auf: a) Kredite an Banken, Bankfirmen und Sparkassen 328 000, b) Siedlungskredite aus Mitteln der Deutsch. Rentenbank-Kreditanstalt 10 521 781, c) sonst. Schuldner 9 317 238; von der Gesamtsumme sind ge- deckt: durch börsengängige Wertpapiere 92 168, durch sonstige Sicherheiten 19 570 288), (Bürgschaftsschuldner 200 576), langfristige Ausleihungen gegen hypothekar. Sicherungen 184 482, Grundstücke 435 857, Inventar 1, Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen 4361. – Passiva: Kapital 3 000 000, R.-F. 64 998, Rückstellung 101 532, Steuerrückstellung 20 000, Zentralkreditinsti- tute 18 155 985, Gläubiger 740 999, (a) deutsche Banken, Bankfirmen u. Sparkassen 86 025, b) sonstige Gläubi- ger 654 974, von der Gesamtsumme der Gläubiger sind: 1. innerhalb 7 Tagen fällig 463 978, 2. darüber hinaus bis zu 3 Monaten fällig 118 770, 3. nach 3 Monaten fällig 158 250), langfristige Darlehen 189 183, (Bürg- schaftsverpflichtungen 200 576), Posten, die der Rech- nungsabgrenzung dienen 111 677, Gewinn 49 691, (eigene Indossamentsverbindlichkeiten aus Rediskon- tierungen 59 800, davon sind in spätestens 14 Tagen fällig 3300). Sa. 22 434 065 RM. Gewinn- u. Verlust-Rechnung: Debet: Aus- gaben an Handlungsunkosten, Steuern und Abgaben 158 179, Abschreibung auf Inventar 956, Abschreib. auf Forderungen 35 956, Rückstellung auf Forderungen 101 532, Rückstellung für Steuern 20 000, Reingewinn 49 691. – Kredit: Zinsen und Provisionen 343 739, verschiedene andere Einnahmen 22 575. Sa. 366 314 RM. Dividenden 192 7–1932: 0 %. Zahlstelle: Ges.-Kasse. Deutsche Raiffeisenbank A.-G. in Liqu. Sitz in Berlin W9, Köthener Straße 39–41. Laut Mitteilung der Verwaltung in der G.-V. vom 13/3. 1929 hätten die durch nichtgenossenschaftliche Ge- schäfte seinerzeit entstandenen Verluste der Deutschen Raiffeisenbank 1926 zum Konkurs der Bank geführt, wenn nicht die Preußenkasse einen Ueberbrückungs- kredit von 40 000 000 RM bis 1938 gegeben und die Ge- nossenschaften hierfür die Bürgschaften übernommen hätten. Die G.-V. vom 13./3. 1929 genehmigte nunmehr einen Liquidationsvertrag mit der Preußischen Zentral- Genossenschafts-Kasse in Berlin, dessen Inhalt in der Hauptsache folgender ist: 1. Ab 1./4. 1929 beschränkt die Zentrale der Deutschen Raiffeisenbank ihre Tätig- keit lediglich auf Abwicklungsgeschäfte. 2. Von diesem zeitpunkt ab verkehren die Filialen der Deutschen Haiffeisenbank direkt mit der Preußenkasse. Sie wer- den baldmöglichst zu selbständigen Verbandskassen umgewandelt oder mit anderen bereits bestehenden Ver- handskassen zusammengeschlossen. 3. Die Filialen (Ver- bandskassen) arbeiten mit den Genossenschaften wie lisher. 4. Sobald die Filialen auf die Verbandskassen aba sind, wird später die formelle Liquidation er Deutschen Raiffeisenbank beschlossen. 5. Von dem der Deutschen Raiffeisenbank von r1d. 60 000 000 eichsmark trägt die Deutsche Raiffeisenorganisation 20 000 000 RM durch Abschreibung des A.-K. und Her- gabe eines Teils der Reserven. Während Raiffeisen feste Summe leistet, übernimmt die Preußenkasse das gesamte übrige Verlustrisiko. 6. Um Härten bei Aktionärgenossenschaften zu vermeiden, wird 0 6st der Reserven sowie der Gewinn von 1928 in 2 Von zusammen 2 176 000 RM auf die Verbände ver- 7. Die Bürgschaften werden mit Vertragsabschluß „ den Genossensch. zurückgegeben. 8. Die 6 110 skassen verpflichten sich zum ausschließlichen geldverkehr mit der Preußenkasse, die Genossen- schaften zum ausschließlichen Geldverkehr mit der Ver- bandskasse, beide bis Ende 1933. 9. Ein Rücktritts- recht bis zum 1./4. 1929 kann von der Preußenkasse ausgeübt werden, wenn zwischen der Reichsregierung, der Deutschen Rentenbank-Kreditanstalt und ihr eine Verständigung über die finanzielle Mitwirkung für die Durchführung dieses Vertrages nicht zustandekommt (Verständigung ist erfolgt). Außerdem hat sich die Preußenkasse ein Rücktrittsrecht für den Fall vor- behalten, daß die Auflösung der Deutschen Raiffeisen- bank späterhin nicht ordnungsmäßig erfolgt oder der Aufsichtsrat sich weigern sollte, bei der Benennung der Liquidatoren die Wünsche der Preußenkasse zu be- rücksichtigen. Die gleiche G.-V. genehmigte Abtrennungsverträge. Es handelt sich hierbei darum, daß von den 14 über das ganze Reich verteilten Filialen der Raiffeisenbank eine Anzahl mit den Zentralkassen des Reichsverbandes verschmolzen, andere zu selbständigen Verbandskassen ausgebaut werden. 1930 war die völlige Dezentralisa- tion der Bank durchgeführt. Die G.-V. vom 29./12. 1930 (Mitteilung gemäß § 240 HGB.) beschloß Auflösung und Liquidation der Ges. Liquidatoren: Bank-Dir. Emil Wiglow, Bank-Dir. Dr. Wolf Winckler-Krämer. Aufsichtsrat: Vors.: Geh. Justizrat Max Klin- genbiel, Marburg; Stellv.: Pfarrer Traugott Doyé, Groß- Ziethen; Landrat a. D., Generallandschafts-Dir. a. D. von Seydlitz, auf Habendorf (Schles.); Pfarrer a. D. Georg Adam Meyenschein, Kassel; Pfarrer Heckenroth, Altenkirchen. Beteiligungen: Unter den Beteiligungen befind. sich als hauptsächlichste Posten: Deutsche Landmann- bank Aktienges. 1 982 230 RM (es befindet sich nahezu 180*