Noten-, Kredit- und Hypothekenbanken. 2879 inn-Verteilung: Mind. 10 % an Rückl. A s 0 k. des A.-K. erreicht; ist dies der Fall, dann Bildung einer Sonderrückl. [Bl). Auf die Akt. dürfen nicht mehr als 5 % des A.-K. als Gewinn zur Verteil. gelangen. schuldverschreibungen: Dem Institute ist am 17./1. 1903 die staatl. Genehm. zur Ausgabe von Schuldverschreib. auf den Inhaber (pfandbr. u. Kommunal-Oblig.) unter den in den 88 6 bis 9, 41 des Reichs-Hypoth.-Bankgesetzes bezeichneten Bedingungen mit der Maßgabe erteilt, daß die Ausgabe der einzelnen Serien jeweils der Genehmig. des Hes- sischen Minist. der Finanzen als Aufsichtsbehörde be- darf. Der hessische Staat hat die Garantie für die Ver- zinsung der Pfandbr.- u. Komm.-Schuldverschreib. bis zu deren völligen Rückzahlung übernommen (Gesetz v. 19./12. 1903). Dieselben besitzen somit nach § 1807, Zif- fer 3 BGB. die Mündelsicherheit in sämtlichen Bundes- staaten des Deutschen Reiches. Ablösung der Pfandbriefe alter Währung: 1./1. 1928 orste Teilausschüttung in Höhe von 10 % durch Aus- händigung von 4% % Goldpfandbriefen u. Goldpfand- briefzertifikaten v. Jahre 1928, Ausgabe A (s. a. unten). 1/5. 1930 zweite Teilausschütt. in Höhe von 7½ %, u. zwar 5 % in 4½ % Liqu.-Goldpfandbr. bzw. Goldpfand- brief-Zertifikaten u. 2½ % in bar. 1./1. 1932 Schluß- abfindung von 2,7 % Die Abfindung erfolgt in der Weise, daß gegen Einreichung der bei der ersten Teil- ausschüttung der Teilungsmasse den Pfandbriefgläu- bigern ausgehändigten Anteilscheine zu 4½ % Liqui- dationspfandbriefen nebst Ratenscheinen 2–4 15 % des auf den Anteilscheinen angegebenen Goldmarkbetrages in 5% % Liquidationsgoldpfandbriefen (Stücke zu 2000, 1000, 500, 200, 100 u. 50 GM) bzw. Pfandbriefzertifi- katen Reihe 25 mit Zinslauf ab 1./1. 1932 (Stücke zu 20, 15 u. 10 GM) u. 12 % dieses Goldmarkbetrages in bar ausgeschüttet werden. Kommunal-Schuldverschreib. alter Währung: Ab- löäsung der Kommunal-Schuldverschreib.: Die Ges. nahm ab 1./4. 1930 aus der Teilungsmasse für die Kommunal- schuldverschr. eine Teilausschüttung in Höhe von 10 % des Goldmarkbetrages der noch umlauf. Papiermark- Kommunalschuldverschr. der Serien 1–16 u. 17–24 durch Aushändigung von ab 1./10. 1929 mit 434 % ver- zinsl. Kommunalschuldverschr. u. Kommunalschuldver- schr.-Zertifikaten (s. auch unten) an die aufwertungs- berechtigten Gläubiger (die Inhaber der Ser. 1–16 u. 17–24) vor. Ab 1./2. 1931 2. Teilausschüttung in Höhe von 3 % des Goldmarkbetrages gegen Einreichung des Hatenscheines Nr. 1; dritte Teilausschüttung mit 2 % im bpar zum 15./7. 1932. Der Goldmarkbetrag der Ser. 1–16 ist gleich dem Nennbetrag; der Goldmarkbetrag der Nachkriegs-Ser. 17–24 berechnet sich nach dem von der Aufsichtsbehörde festgesetzten Umrechn.-Ver- Mlmnis von 100 PM = 34 GM. Die Inhaber der Nach- kriegs-Ser. 26–29, 32–37 u. 39–50 werden in bar ab- sefunden (s. auch unten). Die Kommunalschuldverschr. eind eingeteilt in Stücke zu 1000, 500, 100 u. 50 RM. Für Aufwertungsbeträge unter 50 RM, soweit sie durch 10 feilbar sind. werden Kommunalschuldverschr.-Zertifi- kate in Stücken zu 10 RM ausgegeben. Spitzenbeträge umer 10 RM werden in bar abgelöst. Durch diese Ab- Wung sind die Ansprüche des Gläubigers auf die dem bitzenbetrag entsprechenden weiteren Hebungen aus der Teilungsmasse abgegolten. L. Bek. v. Jan. 1930 bot die Ges. den Gläubigern 14 Machkriegs-Ser. 26–29, 32–37 u. 39–50 der Kom- imalschuldverschr. eine Barabfind. ihrer Aufwert.- auf folg. Grundlage an: Es sollen auf die 100 Ppr er el- a) der Ser. 26–29 (Umrechn.-Verhältnis 05 „. 16 % des Goldmarkbetrages, b) der (Emrechn.-Verhältnis: 100 PM = 1 GM) 4 des Goldmarkbetrages, c) der Ser. 39–50 (Um- an erhältnis: 100 PM = 0.05 GM) 100 % des Gold- umtbetrages in bar gezahlt werden. Da rechtswirk- Widerspruch nicht erhoben worden ist, gilt das als ungenommen. Die Kommunalschuldverschr. Turs- 43 Okt. 1930 zur Einlös. einzureichen. – Die vts Notiz dieser Serien in Berlin u. Frankf. a. M. Mrde daher 1930 eingestellt. lensalunssmasse für die Kommunalschuld- chreibungen am 30. Juni 1933: Nach Abzug des Verwaltungskostenbeitrags und nachdem auf die Serien 1–24 der teilnahmeberechtigten Kommunal- schuldverschreibungen 10 % in 434 % Liquidations-Kom- munalschuldverschreibungen und 5 % in bar ausge- schüttet und die Inhaber der Nachkriegsserien 26–50 in bar abgefunden sind: Aktiva (mit dem Nennbetrag eingestellt): 1. Aufgewertete Kommunaldarl. 1 017 703, 2. fällige und anteilige Zinsen hieraus 105 761, 3. 434 % Liquidations-Kommunalschuldverschreibungen im Nomi- nalbetrag von 2480, 4. Baranlagen der Teilungsmasse aus eingegangenen Aufwertungsbeträgen und Zinsen 140 316. Sa. 1 266 260. – Passiva: Gesamtgoldmark- betrag der teilnahmeberechtigten Kommunalschuldver- schreibungen (einschl. der Anmeldungen aus § 49 AwG.) 53 963 414 RM. 5½ % (früher 4½ %) Goldpfandbriefe (Liqu.-Gold- pfandbriefe) von 1928 Ausgabe A, Reihe 1–23, aus- gegeben als I. Teilausschüttung von 10 % aus der Pfandbriefteilungsmasse zwecks Ablösung der Pfandbr. alter Währung (s. a. oben). 11 028 000 GM. Stücke zu 2000, 1000, 500, 200, 100 u. 50 GM; ferner Goldpfand- brief-Zertifikate zu 20 u. 10 GM. Den Goldpfandbr. u. Zertifikaten sind abtrennbare u. gesondert verwertbare Anteilscheine mit je 4 Ratenscheinen zum Bezug künf- tiger Teilausschüttungen beigegeben. – Zs. 1./1. u. 1./7. – Die Zertifikate sind verzinslich wie die Goldpfand- briefe. Die Zs. werden aber erst bei der Einlösung des Zertifikats zuzüglich der jeweils gesetzlich fest- gesetzten Zinseszinsen ausgezahlt. – Die Goldpfand- briefe u. Zertifikate, die seitens der Gläubiger unkünd- bar sind, werden im Wege der Auslosung oder Kündig. zum Nennbetrag eingelöst. – Kurs Ende 1929–1932: Pfandbr. –— (74), 84.60, 86.50*, 87.50 %; Anteilscheine ult. 1929–1931: 75.80, 24, 24.50* RM für je 100 GM ein- schl. Ratenscheine 1–4 (für Kurs 1929) bzw. 2–4 (für Kurs 1930 u. 1931). Die Einführ. der Goldpfandbr. u. der Anteilscheine an der Frankfurter Börse erfolgte im Januar 1929. 5½ (früher 4½ %) Goldpfandbriefe (Liqu.-Goldpfand- briefe) Reihe 24, ausgegeben für die II. Teilausschütt. auf die Pfandbriefe alter Währung: 4 995 000 GM; Stücke zu 1000, 500, 200, 100 u. 50 GM. Sonst wie vor. – Kurs: Zugelassen in Frankf. a. M. im Juni 1930. Notiz mit Ser. 1–23 zusammen. 434 % Kommunal-Schuldverschreibungen (Liqu.-Kom- munal-Schuldverschreib.) von 1930, ausgegeben als I. Teilausschüttung in Höhe von 10 % des Goldmark- betrages der noch umlauf. Papiermark-Kommunalschuld- verschreib. der Ser. 1–16 u. 17–24 (s. auch oben). Stücke zu 1000, 500, 100 u. 50 RM; ferner Zertifikate zu 10 RM. Den Kommunalschuldverschr. u. Zertifi- katen sind abtrennbare u. gesondert verwertbare Anteil- scheine mit je 4 Ratenscheinen zum Bezug künftiger Ausschüttungen beigegeben. – Zs. 1./4. u. 1./10. – Die Zertifikate sind verzinslich wie die Schuldverschr., die Zinsen werden jedoch zuzügl. 6 % Zinseszinsen für das Jahr erst bei Einlösung der Zertifikate ausgezahlt. Die Schuldverschreibungen und Zertifikate, die seitens der Gläubiger unkündbar sind, werden mit den auf die Deckungswerte eingehenden ordentlichen u. außer- ordentlichen Rückzahlungen im Wege der Auslosung oder Kündigung zum Nennbetrag eingelöst. – Zulass. von 5 940 000 RM Komm.-Schuldverschreib. u. Anteil- scheinen zum Handel an der Frankfurter Börse im Juni 1930 erfolgt. Kurs Ende 1930–1932: 79.75, 81.50*, 77 %; für Anteilscheine mit Ratenscheinen: 49, 22.50*, 12.625 RM für je 100 GM. Bilanz am 31. Dez. 1932: Aktiva: Kasse ein- schl. Guthaben bei Notenbanken u. Postscheckguthaben 45 850, Bankguthaben (davon 500 000 RM Guthaben des Pensionsfonds) 2 691 548, sonst. Forderungen 3 640 299, eigene Hypothekenpfandbriefe (nom. 317 800 GM) und eigene Kommunalschuldverschreibungen (nom. 569 310 Reichsmark) 557 687, sonstige Wertpapiere 48 460, Wert- papierrestbestände aus Teilungsmasseverteilungen; a) Pfandbriefe 188 475 GM, b) Kommunalschuldverschrei- bungen 71 060 RM, Goldmarkhypotheken (davon ins Goldhypothekenregister eingetragen 12 011 506 GM) 13 500 805, Kommunaldarlehen (davon ins Kommunal- darlehnsregister eingetragen 4 557 369 RM) 4 738 792, Zinsen von Hypotheken und Kommunaldarlehen: a) an- teilige Zinsen von Hypotheken 1340, Kommunaldar-