3078 Bergwerke, Hütten- und Salinenwesen. konnten in der Hauptsache zur Schuldenminderung be- nutzt werden. — Mit Wirkung ab 1./1. 1933 wurde mit der Reichsregierung ein neuer Vertrag, den Kup- ferbergbau betreffend, abgeschlossen, in dessen Aus- wirkung die gesamten Kupferbergbau-Anlagen aus der Mansfeld-A.-G. herausgenommen und in die neugegrün- dete „Mansfeldscher Kupferschieferbergbau A.-G., Eis- leben' eingebracht wurden (s. w. unten). Die Mans- feld A.-G. scheidet durch diese Neuregelung aus dem Kreise der subventionierten Unternehmungen aus. Sämtliche Aktien der neuen Ges. verbleiben zunächst im Besitz von Mansfeld. – In Verbindung mit der Loslösung des Kupferbergbaues erfolgte eine durch- greifende Bilanzbereinigung der Mansfeld A.-G. (Kap.- Zus. leg. 2:1; s. a. unter Kapital). Zweck: 1. Erwerb u. Ausbeutung von Bergwerkseigentum jeder Art sowie Herstell. u. Erwerb von Anlagen u. der Betrieb von Untern., welche die Ausnutz. dieses Berg- werkseigentums u. die Verwert. seiner oder fremder Erzeugnisse in rohem oder bearbeitetem Zustande be- zwecken; 2. Beteil. bei Anlagen und Unternehmungen dieser Art sowie Pachtung von solchen; 3. Verwalt. u. Verwertung des der Ges. sonst gehörigen oder noch zu erwerbenden bewegl. u. unbewegl. Eigentums. Die Ges. ist berechtigt, neue Geschäftszweige aufzunehmen, Zweigniederlass. zu errichten u. sich an anderen Unter- nehm. zu beteiligen. Vertrag mit der Reichs- und Staatsregierung: Ueber den wesentlichen Inhalt des (durch die G.-V. vom 20./7. 1933 genehmigten) Vertrages ist folgendes zu sagen: Mit Wirkung vom 1. Januar 1933 ab sind die gesamten zu der Kupfererzeugung gehörenden Bergwerke und Hütten einschließlich der Hilfs- und Nebenbetriebe, Verwaltungsgebäude, Konsumanstalten und der örtlich zugehörigen Arbeiterkolonien in eine eigene Gesellschaft mit der Firma ,Mansfeldscher Kupferschieferbergbau Aktiengesellschaft in Eisleben“ – kurz Kupfergesellschaft genannt — eingebracht worden, die allein Empfängerin der öffentlichen Zu- schüsse ist. Das Aktienkapital der neuen Gesellschaft beträgt 6 Mill. Mark; die gesamten Aktien verbleiben im Eigentum der Mansfeld A.-G. Mansfeld hat in die Kupfergesellschaft auch die gesamten Metall- und son- stigen Vorräte der Kupferbetriebe eingebracht. Als Gegenwert hat die Kupfergesellschaft von Mansfeld Bankschulden in Höhe von etwa 5 Mill. RM über- nommen, für die Mansfeld selbstschuldnerische Bürg- schaft leistet, so lange die Aktien der Kupfergesell- schaft im Besitz von Mansfeld sind. Auf die Kupfer- gesellschaft sind ferner die Warenforderungen und -schulden der Kupferbetriebe per 31. Dezember 1932 übergegangen. Für die Betriebsfinanzierung sorgt die Mansfeld A.-G. gegen Erstattung banküblicher Zinsen und bis zum Höchstmaß von 1,5 Mill. RM. Während der Dauer des Abkommens sind die Kupferbetriebe grundsätzlich im bisherigen Umfange aufrechtzuerhal- ten. Das gesamte für die Kupferbetriebe tätige Per- sonal ist von der neuen Kupfergesellschaft übernom- men worden. Mansfeld bleibt auch weiterhin an den Ergebnissen der Kupfergesellschaft insoweit interessiert, als es bei Ueberschreitung eines festgesetzten Selbstkostensolls je Tonne Kupfer einen variablen Kostenbeitrag zu zahlen hat, während umgekehrt Reich und Preußen an Mans- feld eine Prämie vergüten, wenn dieser Selbstkosten- satz unterschritten wird. Zum Ausgleich der Vorteile, welche für die übrigen Abteilungen der Mansfeld A.-G. durch die Weiterführung der Kupferbetriebe sich er- geben, zahlt Mansfeld an die Kupfergesellschaft einen jährlichen Zuschuß. Das Höchstrisiko der Mansfeld A.-G. ist auf insgesamt 500 000 RM jährlich begrenzt. Im übrigen übernehmen Reich und Preußen die bei der Kupfergesellschaft entstehenden Verluste und lei- sten zu diesem Zweck monatliche Vorschüsse. Die end- gültige Abrechnung erfolgt in bisheriger Weise am Schlusse der Vertragszeit auf Grund einer Prüfung durch die dem Reich nahestehende Deutsche Revisions- und Treuhand-A.-G. Zur Vornahme weiterer Betriebsverbesserungen stellen Reich und Preußen der Kupfergesellschaft wäh- rend der Vertragszeit einen Betrag von 1 875 000 RY zur Verfügung. Für die Regelung des Verhältnisses Zzwischen qer öffentlichen Hand und Mansfeld gilt der Grundsaßz daß Mansfeld nicht besser und nicht schlechter gestellt sein soll, als wenn die Kupferbetriebe zu Endße 1935 stillgelegt worden wären. Aus diesem Grunde wurde der Nettoschmelzwert der gesamten Betriebsanlagen durch Sachverständige ermittelt und mit 6 Vill. RM als Kapitalbasis für die neue Gesellschaft zugrunde gelegt. Der gleiche Betrag gilt auch als Wert der Aktien für das bis zum 1. Dezember 1933 befristete Ankaufsrecht, das dem Reich und Preußen auf gie Aktien der neuen Kupfergesellschaft eingeräumt wurde. Zur Abgeltung der in den früheren Subventionsver. trägen festgelegten Gewinnbeteiligungen von Reich und Preußen am Gesamtunternehmen zahlt Mansfeld im Falle der Ausübung der Option einen Betrag von 2 Mill. RM. Falls das Ankaufsrecht nicht ausgeübt wird, so ist Mansfeld berechtigt, die alten Rückzah- lungsverpflichtungen durch einmalige Zahlung von 1.75 Mill. RM binnen zwei Jahren nach Ablauf des Vertrages abzulösen. ([m Zusammenhang mit der Frage der Weiterführung der Zeche Sachsen ist inzwischen von diesem Recht Gebrauch gemacht.) Wenn Reich und Preußen die Aktien der Kupfer- gesellschaft nicht übernehmen, so bleiben sie nach Be. endigung der Hilfsmaßnahmen für die Dauer von 15 Jahren an den etwa erzielten Gewinnen der Kupfer- gesellschaft mit 75 % und nach Abdeckung der Investi. tion von diesem Recht Gebrauch gemacht.) Besitztum: Nach der Uebertragung der Bergwerke u. Hüctten einschließl. der Hilfs- u. Nebenbetriebe auf die Man- feldscher Kupferschieferbergbau A.-G. in Eisleben (It. G.-V. v. 20./7. 1933) verbleiben im Besitz der Mansfeld A.-G. noch folgende Anlagen: Kupfer- und Messingwerke Hettstedt. Das Kupfer- u. Messingwerk Hettstedt umfaßt folg. Betriebseinricht. Gießereien, Blech- u. Bandwalzwerke, Feuerbuchswerk- stätte, Hammerwerk, Stanzerei u. Näpfchenzieherei, Drahtwalzwerk, Grob- u. Feindrahtzieherei, Draht.- verseilerei, Drahtverzinnerei, Draht-Emailliererei u. Umspinnerei, Rohrwalzwerk, Rohrzieherei, Stangen- u. Warmpresserei, Stangenzieherei. Die Belegschaft be. trug Ende Dez. 1932 = 1433 Mann. Betriebe der Halleschen Pfännerschaft, Abteilung der Mansfeld A.-G. für Bergbau u. Hlüttenbetriel, Halle a. S. (früher Hallesche Pfännerschaft A.-G. in Halle a. S.). a) Braunkohlenbergbau. Dem Braunkohlenbergbau dienen folgende Betriebsanlagen: a) Braunkohlenbers- werk Friedrich Ernst bei Senftenberg nebst Brikett- fabrik Senftenberg mit 11 Pressen, b) Braunkohlenbers- werk Pfännerhall bei Merseburg nebst Brikettfabrik mit 16 Doppelpressen, c) Braunkohlenwerk Al. Zscherben bei Halle nebst Schwelerei mit 36 Schwel öfen. Die Rohkohlenförderung der 3 Braunkehler werke betrug in den Jahren 1929–1932 2 247050 1 919 420, 1 857 734, 1 676 356 t. Braunkohlenbrikalt wurden 1929–1932 747 525, 611 250, 586 340, 549 270 t hergestellt. 3 Ende 1931 Erwerb eines größeren Kohlenfeldes, dis unmittelbar an das jetzige ........ schließt und die Lebensdauer des Werkes „„ um etwa 15 Jahre verlängert, aus dem Besitz der An haltischen Kohlenwerke. bp) Saline Halle. Die Salinenanlage besteht 3 aus 6 Siedehäusern. An Siedesalz wurden in den Jahr 1929–1932 2554, 2232, 1954, 2166 t erzeugt. c) Glashütten Senftenberg und Groß-Räschen. beiden Glashütten werden mit der nach eigenen Faten 3 erbauten automatischen Flaschenblasmaschine Flasch aller Art hergestellt. Außerdem dienen den Betrieben der Halles- 5 Pfännerschaft: 8 km Werkseisenbahn, etwa 509 000 Bau-, Acker- und Wiesenland in Halle und der Nähe der Betriebsanlagen, 5 Verwaltungsgebünd 177 Beamten- und Arbeiterwohnhäuser, siedlung in Pfännerhall u. Senftenberg, eigene Lich