3246 Metall- und' Maschinen-Industrie. burg. Durch Fusion wurde am 30./7. 1930 die Bam- berger, Leroi & Co. A.-G., Frankf. a. M., aufgenom- men, welche als Aktiengesellschaft am 19./6. 1925 ge- gründet wurde; Vorgängerin dieser Aktiengesellschaft war die Firma Bamberger, Leroi $ Co., deren Grün- dung 1892 zu Frankf. a. M. erfolgte. – 1932 und 1933 fanden Kapitalherabsetzungen in erleicht. Form statt (s. u. Kapital). – Die Firma lautete bis 5./8. 1933: Tritonwerke-Bamberger, Leroi A.-G. Zentrale: Hamburg. – Hauptniederlassung: Frankf. a. M. – Zweigniederlassungen u. Fabriklager in Berlin, Freiburg i. B., Hannover, Köln, Leipzig, Lud- wigshafen, München und Stuttgart. Zweck: Fabrikation u. Vertrieb von sanitären Einrichtungen für Schiffszwecke, Krankenhäuser, Badeanstalten, Land- häuser, öffentliche Gebäude usw., sowie Herstellung von Beschlägen für Eisen-, Straßen-, Klein-, Hoch- u. Untergrund-Bahnen. Besitztum: Fabrikanlagen mit Verwaltungsgebäuden in Ham- burg 22, Alter Teichweg 13-27, u. Frankfurt a. M., Mainzer Landstr. 142. Kontorhäuser u. Fabrik-Grund- stücke, welche anderweitig vermietet sind, befinden sich in Hamburg 6, Schanzenstr. 75-77, Bartelsstr. 12-16 u. Hamburg 11, Alterwall 64. Die G.-V. der Tritonwerke v. 30./7. 1930 genehmigte einen Fusionsvertrag mit der Bamberger, Leroi & Co. A.-G. in Frankf. a. M., wonach die Tritonwerke das gesamte Vermögen der Bamberger, Leroi & Co. A.-G. unter Ausschluß der Liqu. gegen Gewähr. von nom. 1 200 000 RM St.-A. übernahm (Umtausch 5: 2). Sonstige Mitteilungen: Verbände: Die Ges. gehört als Mitglied dem Ver- band der Eisenindustrie Hamburgs, dem Verband deut- scher Gas-, Wasser- u. Dampf-Armaturen-Fabrikanten in Berlin, dem Reichsverband der Großhändler der sani- tären Wasserleitungsbranche in Frankf. a. M., dem Gußemaille-Verband des Großhandels e. V. in Frankf. a. M., dem Verband Vereinigter Installations-Lieferan- ten e. V. in Hamburg, der Nordwestlichen Küsten- gruppe des Gesamtverbandes Deutscher Metallgieße- reien, Hamburg, der Vereinigung der Gußrohr-, Stein- gut- und Sanitätsgußhandels, Berlin-Schöneberg, der ereinigung der Großhändler des Wasserleitungsfaches, Hannover-Braunschweig, der Lieferanten-Vereinigung der Installationsbranche und verwandten Geschäfts- zweige E. V., Düsseldorf, an. Satzungen: Geschäftsjahr: Kalenderj. – G.-V. Im I. Geschäftshalbjahr; je 100 RM St.-A. oder Vorz.-A. Lit. B = 1 St., je 12 RM Vorz.-A. Lit. A. in 3 F. = 5 St., sonst 1 St. – Gewinnverteil.: Der Reingewinn wird wie folgt verteilt: 1. Zunächst 5 % in den R.-F. (Gr. 10 %); 2. dann evtl. weitere Rücklagen; 3. dann kontr. Tant.; 4. dann nach Abzug der A.-R.-Tant. die folgenden Div. in nachstehender Reihenfolge: a) Die Vorz.-Aktionäre Lit. A. 7 % u. etwa rückst. Div. aus den Vorj.; b) die Vorz.-Aktionäre Lit. B 8 % zuzüglich % % für jedes angefangene Prozent, das an die St.- Aktionäre über 8 % hinaus entfällt; c) die St.-Aktionäre die von der G.-V. zu beschließende Div.; 5. der A.-R. erhält als Tant. 10 % des nach 8 245 HGB. zu errech- nenden Teiles des Reingewinns. – Bei Auflös. d. Ges. sowie im Falle der Herabsetz. des A.-K. zum Zwecke einer teilweisen Rückzahl. an die Aktionäre erhalten aus der zur Verteil. an diese verfügbaren Masse zu- nächst die Vorz.-Aktionäre Lit. A. die auf die Vorz.-A. Lit. A. eingezahlten Beträge zuzüglich 20 % dieses Betrages sowie die etwa rückst. Div., dann die Vorz.-A. Lit. B 100 % sowie etwa rückst. Div., hierauf die St.-A. die auf sie eingezahlten Beträge. Der verbleibende Rest wird auf die Vorz.-A. Lit. B. u. die St.-A. nach dem Verhältnis der eingezahlten Beträge verteilt. Zahlstellen: Hamburg: Ges.-Kasse, Dresdner Bank, M. M. Warburg & Co., Vereinsbank; Berlin u. Dresden: Gebr. Arnhold; Frankf. a. M.: Deutsche Bank u. Disconto-Ges., Deutsche Effekten- u. Wechselbank; Mannheim: Deutsche Bank u. Disconto-Ges. Beteiligung: Die Ges. besitzt sämtl. Anteile Monitor-Record-Heißwasser-Apparateba Frankfurt a. Main. (42 000 R)) 3, u-G. m. b. H, Statistische Angaben: Aktienkapital (weitere Herabsetz. u. Erhöhung auf bis zu 2 072 000 RM beschlossen) 1 160 600 RM 15 von 77 000 RM St-Akt. 18 000 RI Vorz, Abf in und 367 600 RM Vorz.-Akt. Lit. B. Die Einzieh. der Vorz.-A. Lit. A ist unt. Rückzall der auf sie eingezahlten Beträge zuzügl. anteiliger Diy sowie eines weiteren Betrages von 20 % des auf sie ein gezahlten Betrages gestattet, und zwar ist die Einziel sowohl mittels Ankaufes als auch unter Einhaltan einer halbjährigen Frist zum Ende des Geschäftsäahres mittels Auslos., Kündig. oder in ähnlicher Weise a. lässig. Die Umwandl. der Vorz.-A. Lit. A. in St.4 ist zulässig, doch bedarf es dazu neben dem mit ein. facher Stimmenmehrheit zu fassend. Beschluß der G.. in gesonderter Abstimmung ebenfalls mit einfacher Stimmenmehrheit zu fassender Beschlüsse der erschie. nenen St.-Aktionäre u. der erschienenen Vorz.-Aktionär beider Gattungen. – Die Verwalt. ist berechtigt, di Vorz.-A. Lit. B ganz oder teilweise nach mind. drei monatiger und höchstens sechsmonatiger bekannter. machender Kündigung einzuziehen. Falls nicht alk jeweils noch im Umlauf befindl. Vorz.-A. Lit. B. aut einmal gekündigt werden, sind die zu kündigenden zuvor durch Auslos. zu bestimmen. Für jede solehe eingezogene Aktie sind ihrem Inh. 115 % ihres Nem. wertes bar zu vergüten. Die Einziehung ist nur 1. lässig, wenn die Ges. mind. zwei Monate vor Bekann. machung der Kündigung durch Bekanntmachung erklirt hat, daß sie die Vorz.-A. Lit. B oder ausgelosten Mun. mern zur Einziehung zu Kündigen beabsichtigt. Di Inh. dieser Vorz.-A. sind berechtigt, binnen zwei . naten nach Veröffentlichung dieser Kündigungsabeich ihre Vorz.-A. bei der Ges. oder bei einer von ihr u bestimmenden Stelle mit der Erklärung einzureichen daß sie auf die Vorzugsrechte verzichten u. die Un. wandlung ihrer Vorz.-A. Lit. B in St.-A. beantragen Diejenigen Vorz.-A. Lit. B, hinsichtlich derer die vor erwähnte Einreichung fristgemäß erfolgt u. die wor. erwähnte Erklärung fristgemäß abgegeben sein wirl können von der Ges. nicht zur Einziehung gekündigt werden, sind vielmehr von ihr als St.-A. abzustempehn. Die durch die Abstempelung entstehenden St.-A. b. halten denselben Nennwert, den, u. dasselbe Stimmrecht das sie vordem als Vorz.-A. hatten. Die Einzieh. ode Umwandl. in Gemäßheit des Vorstehenden bedarf kein: weiteren Beschlußfassung der G.-V., der St.-Aktionin u. der Vorz.-Aktionäre. Urspr. A.-K. 3 000 000 M. erhöht von 1919–1923 au 51 500 000 M in 50 000 St.-Akt. u. 1500 Vorz.-Akt. 1 1000 M. – Lt. G.-V. v. 25./11. 1924 Umstell. des St.-A.I. von 50 000 000 M auf 2 500 000 RM (20: 1) u. des Vor. A.-K. von 1 500 000 M auf 18 000 RM in der Weise, dal jede St.-Akt. zu 1000 M auf 50 RM u. jede Vorz.-Akt. au 12 RM abgestempelt wurde. – Die G.-V. v. 22./2. 97 beschloß Erhöh. um 1 000 000 RM durch Ausgabe von 00 St.-Akt. zu 1000 RM u. 2000 St.-Akt. zu 100 RM. — Dir G.-V. v. 30./7. 1930 beschloß Erhöh. um 1 200 000 St.-A=t (1200 zu 1000 RM) u. bis zu 1 000 000 RM Vorz-Alt Lit. B. Die neuen St.-Akt. dienten zur Durchführung de Fusion mit der Bamberger, Leroi & Co. A.-G. Die nelel Vorz.-Akt. B wurden den St.-Aktion. im Verh. 4 1 za Kurse von 105 % zum Bezuge angeboten. Die Erhöh. del Vorz.-Akt. ist zunächst im Betrage von 500 000 EI folgt. A.-K. danach 5 218 000 RM, davon 4 700 000 St.-Akt. und 518 000 RM Vorz.-Akt. – Lt. G.-V. v. 28. 0 1932 Herabsetz. des A.-K. in erleichterter Form 5 218 000 RM auf 4 943 000 RM durch Einziehung 10 nom. 275 000 RM Vorrats- bzw. eigenen St.-Akt. der 6t zwecks Verminderung des Bilanzverlustes 1981. Zu 6. chem Zweck erfolgte auch die Auflösung des gesetl. R.. u. des Delkredere-Fonds. Lt. G.-V. v. 5./8. 1993 erfolgte zur Sanierung der 6 eine Kapital-Herabsetz. in erleichterter Form von 4 945 1 Reichsmark auf 807 600 RM u. zwar durch Eingelfi von 1000 RM St.-Akt. u. 27 200 RM Vorz.-Akt. B, die 5 Ges. unentgeltlich zur Verfügung gestellt waren, ferh) Zusammenleg. der verbleibenden 4 424 000 RM St.-Akt. * Verh. 7: 1 auf 632 000 RM sowie der verbleibenden 01. Akt. B im Verh. 3: 1 auf 157 600 RM (die nom.