=――――. ―――-―――― Elektrizitätswerke, elektrotechnische Industrie. 3419 ferigen Abnehmer, im wesentlichen die Städte Nürn- d0 und Fürch und die Fränkische Ueberlandwerk A.- G6., absetzt. Der noch vorhandene Ueberschuß-Strom bird soweit ais möglich an die Bayernwerk A.-G. ge- liefert. Die Betriebsgemeinschaft verwendet vertrags- aemäb ihre gesamten Einnahmen zunächst zur Deckung irer Betriebsausgaben; der Rest wird als Entgelt für die Ueberlassung der übrigen Gemeinschaftswerke nch dem vertragsmäßigen Schlüssel an die beiden Iuttergesellschaften abgeführt. 1931 kam der seit 1929 zwischen der Bayernwerk A.-G. u der Betriebsgemeinschaft Kachlet-Franken G. m. b. H. ausgetragene Schiedsstreit durch einen Schiedsspruch zum Ibschluß. Der Spruch des Schiedsgerichtes hat im wesent- liehen den Forderungen des Bayernwerkes Rechnung ge- fagen. Die finanzielle Auswirkung des Schiedsspruches zgelt nach den Verträgen der Rhein-Main-Donau A.-G. mit der Betriebsgemeinschaft in der Hauptsache, nämlich hin- aichtlich der Leistungen für Verzinsung des Baukapitals, dann hinsichtlich der an das Bayernwerk abzuführenden fücklagen in einen Erneuerungsfonds und hinsichtlich der nnch dem Schiedsspruch daneben noch dem Bayernwerk m ersetzenden Aufwendungen für Tilgung der Herstel- ungskosten zu Lasten der Rhein-Main-Donau A.-G. Die für diese Tilgung beim Bayernwerk maßgebenden An- feihebedingungen sehen von Anfang an eine sehr rasch fortschreitende Tilgung vor und führen zu einer Zusam- nenballung der Zahlungen in den ersten 10 Betriebs- jahren der Uebertragungsanlage, die voraussichtlich aus len jährlichen finanziellen Erträgnissen unserer Wasser- hätte nicht voll getragen werden kann. Die Verhand- lungen zur Lösung dieser Schwierigkeiten und zur Aus- fiumung einiger Meinungsverschiedenheiten über den nachstehend erwähnten Stromlieferungsvertrag sind so- veit gefördert, daß die Bereinigung aller zwischen der Ryernwerk A.-G. und der Gesellschaft schwebenden Fräagen durch die hierzu erforderliche Entscheidung der beiderseitigen Großaktionäre Reich u. Bayern noch im jahre 1933 erwartet werden kann. Die sich aus dem Schiedsspruch ergebende Nachzahlung für die Jahre 1927 bis 1931 ist mittels Aufnahme eines Kredits bei der Bayer. Staatsbank München von 2 489 611.94 RM geleistet. Der Kredit wird ganz allmählich abgedeckt. stromlieferungsvertrag: Im Februar 1928 fat die Ges. mit der Bayernwerk A.-G., München, auf lie Dauer von 99 Jahren einen Vertrag abgeschlossen ar Verwertung der Stromerzeugung aus 13 an den Staustufen der Großschiffahrtsstraße zwischen Aschaf- fenburg und Würzburg zu erbauenden Wasserkraft- aulagen. Für die Sromlieferung vergütet die Bayern- verk A.-G. an die Gesellschaft die jährlichen Auf- vendungen für Verzinsung und Tilgung der Herstel- ungskosten, die jährlichen Ausgaben für Bedienung u. lnstandhaltung sowie die Steuern und Abgaben der Lraftwerke. Satzungen: Geschäftsjahr: Kalenderj. – G.-V.: 1033 am 7./7. – Stimmrecht: 1 St.-Akt (Gruppe A) 8 3 St., 1 St.-Akt. (Gruppe C) = 50 St., 1 Vorz.-Akt. (Gruppe B) = 1 St. Gewinn-Verteilung: 1. Zur Bildung des ge- stzl. R.-F.; 2. zur Bildung von Rückl. in der Höhe, al spätest. bei Ablauf der Erlaubnisdauer die Vorz-. Akt. zum Nennwert zurückgezahlt werden können; 7 zur Ausschütt. einer Div. bis zu 7 % auf die Vorz.- Akt.; 4. zur Erstattung der von Reich u. Bayern gemäß lrer Gewährleistung u. Bürgschaftsübernahme gelei- deten Zahlungen; 5. zur Bildung von Rückl. in der Höhe, daß spätest. bei Ablauf der Erlaubnisdauer die st-Akt. zum Nennwert zurückgezahlt werden können; %zur Ausschütt. einer Div. bis zu 4 % auf die St.-Akt. (Gruppe A); 7. zur Ausschütt. einer Div. bis zu 4 % auf die St.-Akt. (Iruppe C). Der hiernach verbleib. eingewinn ist zur Förderung der weiteren Aufgaben er Ges., insbes. zum weiteren Ausbau der Großschiff- ahrtsstraße bis zu ihrer Vollendung, bereitzustellen u Iis zu seiner Verwendung nach kaufmännischen Grund- sützen zu verwalten. Zahlstellen: Berlin, München, Frankfurt a. M., anburg: Deutsche Bank u. Disconto-Ges., Commerz- Privat-Bank,. Dresdner Bank; Berlin: Preuß. Staats- 10 (Sechandl.), Berliner Handels-Ges., S. Bleichröder, Pebbfück Schickler & Co., J. Dreyfus & Co., E. L. aaämann & Co., Hardy & Co. G. m. b. H., Mendels- a C Co., Reichs-Kredit-Ges.; München: Bayerische Mals-Bank, Bayer. Hyp.- u. Wechselbank, Bayer. Ver- einsbank, Bayer. Gemeindebank (Girozentrale), Bayer. Zentral-Darlehnskasse e. G. m. b. H., H. Aufhäuser Merck, Finck & Co., Hardy & Co, G. m. b. H.; Frank- furt a. M.: Deutsche Effekten- u. Wechsel-Bank; Frank- fkurter Bank, Lazard Speyer-Ellissen, Jacob S. H. Stern, J. Dreyfus & Co.; Hamburg: Deutsche Bank u. Dis- conto-Ges., Vereinsbank in Hamburg, M. M. Warburg & Co.; Mannheim: Deutsche Bank u. Disconto-Ges.; ferner sämtl. Niederl. der vorstehenden Banken. Beteiligungen: Betriebsgemeinschaft Kachlet-Franken G. m. b. H., Nürnberg (Kap. 5000 RM, Beteil. 50 % (s. auch „Be- triebsgemeinschaft“'). Rhine-Maine-Danube-Canal Comp. Ltd., London (Kap. 5000 $£, Beteil. 100 %). Wasserstraßenbahnges., Hamburg (Kap. 235 000 RM, Beteil. 6000 RM). Diese Ges., die bisher nur zum Schutze ihres Namens noch formell aufrecht erhalten wurde, ist auf Veranlassung der Rhein Main-Donau A.-G. hin im Jahre 1931 in Liquid. getreten. Statistische Angaben: Aktienkapital: 31 100 000 RM in 90 000 St.-Akt. (Gruppe A) zu je 20 RM, 28 400 St.-Akt. (Gruppe C) zu je 1000 RM u. 45 000 Vorz.-Akt. (Gruppe B) zu je 20 RM. Die St.-Akt. (Gruppe A) befinden sich im Be- zitze des Deutschen Reiches, des Staates Bayern, der Preußischen Elektriz.-A.-G., Berlin, der A.-G. Thürin- gische Werke, Weimar, u. anderer Länder sowie öffentlich-rechtlicher Körperschaften, die St.-Akt. (Gruppe C) im Besitz von Reich und Bayern; sämt- liche Stamm-Aktien erhalten keine Bauzinsen und eine Dividende erst dann, wenn den Vorz.-Aktien (Gruppe B) eine Div. von 7 % zugeflossen ist. Die Div. der St.-Akt. ist auf 4 % beschränkt. Die Vorz.- Akt. (Gruppe B) erhalten während d. Bauzeit 10 Jahre lang seit einer Einzahlung auf sie also bis 1931 ein- schließl. 5 % Bauzinsen auf die geleisteten Einzahl. Alsdann haben sie einen beschränkten, vor den St.- Akt. zu befriedigenden Div.-Anspruch bis zu 7 %. Sowohl für die 5 % Bauzinsen als auch für eine nach dem Fortfall zu zahlende Mindestdiv. von 5 % u. ferner für die Rückzahl. der Vorz.-Akt. zum Nennwert bei Auflös. der Ges. haben das Deutsche Reich und der Staat Bayern die gesamtschuldnerische Bürgschaft übernommen. Die Ges. hat das Recht, die Vorz.-Akt. vom Jahre 1928 ab jederzeit auf Beschluß einer G.-V. mit einer einjährigen Kündigungsfrist ganz oder teil- weise einzuziehen, u. zwar bis 1937 zum Kurse von 110 %, von da ab zum Kurse von 115 %, jeweils zuzüg- lich 5 % Zs. auf die Einzahl. vom Beginn des Geschäfts- jahres, für das ein von der G.-V. genehmigter Abschluß noch nicht vorliegt, bis zum Tage der Einlös. Für die Einzieh. sind die Vorz.-Akt. in 30 untereinander völlig gleichberechtigte Serien eingeteilt; die einzuzieh. Serien werden bei einer Einzieh. in Teilen durch das Los be- stimmt. Im Falle der Liquid. wird die für die Deckung der Vorz.-Akt. nach Ablauf der Erlaubnisdauer bestimmte Rücklage, soweit dieser Fonds nach Deckung der Ver- bindlichkeiten noch besteht, auf die Vorz.-Akt. verteilt. Ein weiterer verbleibender Liqu.-Erlös wird verwendet: 1. zur vollständigen Deckung der Vorz.-Akt., 2. zur Deckung der St.-Akt., 3. zur Verteil. auf alle Aktien gleichmäßig. Die Vorz.-Akt. sind durch Beschluß des Reichsrats vom 31./12. 1921 für reichsmündelsicher er- klärt worden. A.-K. bis März 1923 900 Mill. M in 600 000 St.-Akt. u. 300 000 Vorz.-Akt. zu 1000 M. – Lt. G.-V. v. 14./3. 1923 erhöht um 1200 Mill. M in 1 200 000 St.-Akt., begeben zu pari. Umstell. lt. ao. G.-V. v. 20./11. 1924 von 2100 Mill. Mark auf 2 700 000 RM derart, daß gegen 20 St.-Akt. zu 1000 M eine neue u. gegen 20 Vorz.-Akt. zu 1000 M 3 neue zu je 20 RM im Umtausch gewährt wurden, mithin dann 90 600 St.-Akt. u. 45 000 Vorz.-Akt. zu je 20 RM. Ein der G.-V. v. 27./6. 1932 vorgelegener Erhöhungsantrag wurde von der Tagesordnung abgesetzt. – Lt. G.-V. vom 215*