3710 Chemische Industrie. Zweck: Errichtung, Erwerb, Vereinig. u. Weiterbetrieb von Fabriken photogr. Utensilien, Herstell. verschiedener Papierarten sowie Handel damit usw. Zur Erreichung dieses Zweckes erwarb die Ges. von den Firmen Sulz- berger & Mater, Georg Wachsmuth & Co., H. An- schütz, Jul. Feßler, Wilh. Hoffmann & Co., Georg Rotter & Co., Zinkeisen & Richter das Recht, an ihrer Stelle das Geheimnis der Präparation photogr. Papiere, besonders Albumin-, Celloidin- und Gelatine- und Bromsilberpapiere, zum gemeinschaftl. Nutzen und Ge- winne auszubeuten. Auch Anfertigung von Brom- silberpapieren. Beteiligungen: Eastman Kodak-Beteiligung: Die drei un- mittelbar beteiligten Ges. (Verein. Fabriken photogr. Papiere, Fabrik photogr. Papiere vorm. Dr. A. Kurz A.-G. u. Dresdner Albuminfabrik) haben ihre ameri- kanischen Interessen dadurch erhalten, daß sie 1903 beim Abschluß eines Territorialabkommens über Kon- kurrenzausschluß mit der Eastman Kodak Co. eine ge- meinsame Beteiligung an dieser Ges. in Höhe von nom. 285 000 Doll. erhielten. Als die Ges. vor einigen Jahren ihre eigenen Betriebe einzustellen begannen u. ihre Interessengemeinschaft auflösten, verteilten sie ihre Ansprüche auf die Kodakbeteiligung so, daß die Ver. Fabriken photogr. Papiere in Dresden nom. 129 000 Doll. erhielten, die Fabrik photogr. Papiere vorm. Dr. A. Kurz A.-G. in Wernigerode nom. 100 000 Dollar u. die Dresdner Albuminpapierfabrik nom. 56 000 Dollar. Die Freigabe dieser Akt. hat aber bisher noch nicht erfolgen können, weil 1925 Kodak die Akt. für nichtig erklärt hat mit der Begründung, daß ihre Uebergabe an die deutschen Ges. seinerzeit in Ver- bindung mit einem Abkommen erfolgt sei, das gegen die Antitrustgesetze verstoße. Der amerikanische Treuhänder hat deshalb einen Prozeß gegen Kodak an- gestrengt, der in zwei Instanzen zugunsten des Treu- händers und damit der deutschen Ges. entschieden wurde. Nun ist außer dem Prozeß über die Akt. noch ein zweiter im Gange über die von Kodak in Konse- dquenz des oben geschilderten Standpunktes nicht mehr ausgezahlte Div. seit 1925, insges. 853 000 Doll., an denen die drei deutschen Ges. im Verhältnis ihrer oben genannten Beteiligungen interessiert sind. In diesem Prozeß ist nun in erster und zweiter Instanz ebenfalls zugunsten des Treuhänders und der deutschen Ges. entschieden worden. Die Eastman Kodak Company hat sich daraufhin mit den deutschen Ges. in folgender Weise verständigt: Die deutschen Ges. erhalten die rückständigen Div. und die Shares frei von allen Ver- fügungsbeschränkungen, und zwar derart, daß das der Eastman Kodak Co. auf Grund des Vertrages von 1903 für den Verkaufsfall zustehende Recht auf Rückgabe eines Teils der Shares abgegolten ist. Die auf die Ges. entfallenden 9403 Stück no par value shares der Eastman Kodak Company wurden in der Bilanz vom 30./6. 1932 mit dem Kurse des Tages, an dem das Urteil erster Instanz (24./9. 1930) erging, bewertet. Die Ges. hat als Gegenposten mit Rücksicht auf den erheblichen Kursrückgang eine Kursres. einsetzen müssen, mit der auch der Möglichkeit eines weiteren Rückganges bis zu etwa 28 Doll. pro share Rechnung getragen wird. Sonstige Mitteilungen: Satzungen: Geschäftsjahr: 1./7.–30./6, (bis 1928: Kalenderjahr. – G.-V.: 1933 am 20./7. – Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F., bis 10 % vertragsm. Tant. an Vorst. u. Beamte, 4 % Div., 10 % Tant. an A.-R. außer fester Vergüt., vom Rest weiter 4 % Div. und, soweit er ausreicht, zunächst 30 M auf jeden Genußschein und Super-Div. an die Aktionäre und Genußscheininhaber zu gleichen Teilen bzw. nach G.-V.-B. Zahlstellen: Eig. Kasse; Dresden: Dresdner Bank; Berlin u. München: Hardy & Co. Statistische Angaben: Aktienkapital: 1 150 000 RM in 1150 1 g Aktien zu Vorkriegskapital: 1 150 000 M. Nachdem das urspr. A.-K. von 1 380 000 M 1888 voll ständig zur Auslosung gelangt war, wurden 1889 an deren Stelle 920 Stück neue Aktien zu 1000 M, außerdem aber 4600 Stück Genußscheine ausgegeben. Zur Vergröbr. der Fabrikanlage wurden gleichzeitig 230 Stück neue Aktien zu 1000 M ausgegeben. Hauptzweck dieser Umwandlung war die vollständige Tilg. des Firmen- kontos zu der teilweise auch noch der R.-F. mit 242 000 Mark herangezogen wurde. Die G.-V. v. 19./9. 1924 be. schloß Erhöh. um 1 150 000 M in 1150 Akt. zu 1000 M Diese wurden von einem Konsort. übern. u. sollten den Genußschein-Inh. angeb. werden, was bisher nicht er- kolgt u. somit die Erhöh. auch nicht durchgeführt ist Die Kap.-Umstell. erfolgte lt. G.-V. v. 5./6. 1925 von 2 300 000 M unter Einzieh. der noch nicht verwandten 1150 000 M (s. oben) mithin von 1 150 000 M in bisher. Höhe auf Reichsmark. Großaktionäre: Schering- Kahlbaum A.. G. Berlin. Genußscheine: 4600 Stück, auf Namen lautend, an Ordre gestellt, ausgegeben an Stelle der urspr. 4600 Akt. zu 300 M. Diese gewähren keine Aktionär- rechte, nehmen aber am Reingewinn teil und erhalten im Falle einer Liqu. der Ges. von dem nach Rückzahl. des Nom.-Betrages der Akt. etwa noch verbleib. Rest die eine Hälfte, während die andere wieder an die Akt. fällt. Kurs ult. 192 7–1932: Akt.: 129, 249, 141, 178, 219*, – %. – Genußscheine: 115, 308, 154, 238, 343, 125 per Stück; 1931 (30./6.): 343 RM per Stück. Notiert in Dresden. Dividenden: Akt.: 1927–1928: 0 %; 1929 (6 Mon.): 58 %; 1929/30 bis 1932/33: 4, 64, 24, 18 % (Div.-Schein Nr. 45). – Genußscheine: 1927–1928: 0 RM per Stück; 1929 (6 Mon.): 155 RM; 1929/30–1932/33: 0, 170, 70, 55 RM per Stück (Div.-Schein Nr. 44). Bei der Ausschüttung für 1930/31 handelt es sich um die seit 1925 angesammelten Erträge aus dem Shares-Besitz, über die der Ges. nach Beendigung des langwierigen Prozesses (s. auch oben) das Ver- fügungsrecht geworden ist. Bilanz am 30. Juni 1933: Aktiva: Inventar 1, Wertpapiere: 9403 St.-Akt. der Eastman Kodak Com- pany 8 076 2371), sonstige Wertpapiere 41 340, Forde- rungen an Konzern-Ges. 260 884, sonstige Forderungen 21 187, Kassenbestand und Postscheckguthaben 503, Bankguthaben 273 069, Wertpapiere der Ernst-Sulz- berger-Stiftung 1450. – Passiva: A.-K. 1 150 000, ge- setzticher R.-F. 115 000, Rückstellungen 181 008, Wert- berichtigungsposten f. Wertpapiere 6 730 000, Verbind- lichkeiten: noch nicht abgehobene Div. 1341, sonstige Verbindlichkeiten 3, Anspruch der Ernst-Sulzberger- Stiftung 3022, Gewinnvortrag aus 1931/32 8411, Gewinn 1932/33 485 886. Sa. 8 674 671 RM. 1) Die Shares der Eastman Kodak Company Stehen nunmehr unter Berücksichtigung des auf der Passiv- Seite eingesetzten Gegenpostens mit 143 RM pro Stück 70 Buch. Es entspricht dies bei einem Dollarkurse von 3.15 Reichsmark einem Betrage von 45, 45 $. Da der Kurs der Shares in den letzten Tagen über 80,.– § pro Stück no- tierte, stellt unser Besitz demnach einen über den Buch- wert hinausgehenden Wert dar. Gewinn- u. Verlust-Rechnung: Debet: Ge- hälter 14 427, soziale Abgaben: gesetzl. Abgaben 157, Pensionen u. Unterstützungen 12 399, Abschreibungen an Inventar 594, Besitzsteuern 67 861, alle übrigen Aufwendungen 7390, Gewinn 494 297 (davon 3. 207 000, an Genußscheine 253 000, Tant. an A.-R. 24 910, Vortrag 9381). – Kredit: Zinsen u. sonstige Kapital- erträge 173 121, außerordentl. Erträge 415 5931), Ge. winnvortrag aus 1931/32 8411. Sa. 597 125 RM. Bezüge an Vorst. u. A.-R.: 14 427 RM, außerdem an A.-R. den unter „ Gewinn-Verteilung“ aufgeführten Betrag. 0 1% In dem Posten „außerordentliche Erträge“ ist al Freigabebetrag von 146 072 RM enthalten; dieser berunt im wesentlichen auf der Rückerstattung eines Teiles der vom Treuhänder einbehaltenen Verwaltungsgebühren, genannte Posten setzt sich außerdem aus freigewordene