Gas-, Wasser- und Eiswerke. 3885 unter mehr oder weniger größerer Beteiligung der öffentlichen Körperschaften. So die Gasfernversorgung Goldene Aue-Eichsfeld G. m. b. H. in Nordhausen (1928) für den westlichen Teil der Provinz Sachsen, die Gas- fernversorgung Saale G. m. b. H. in Halle a. S. (1928) für den südlichen und östlichen Teil der Provinz sachsen und die Gasversorgung Magdeburg-Anhalt I.G. in Magdeburg (1929), welche die Einrichtung und den Betrieb eines einheitlichen Verteilungsnetzes in dem nördlichen fmpeil der Provinz Sachsen und dem Freistaat Anhalt durchführen soll. In gleicher Weise vurde die Gasversorgung in dem Gebiet von Hagen- Eckesey umgestaltet (1930), das eigene Gaswerk in Hagen-Eckesey stillgelegt und gemeinsam mit den §tädten Hagen und Haspe das Gas über die Vereinigten Elektrizitätswerke Westfalen A.-G. in Dortmund von den westfälischen Kokereien bezogen. – Zur Durch- führung eigener regionaler Gaserzeugungsstätten er- warb die Ges. 1927 die Mehrheit der Kuxen der Zeche westfalen und begründete die Großgaserei Mittel- deutschland A.-G. in Magdeburg in dem neuen In- dustriegelände an der Kreuzung des Mittellandkanals nit der Elbe. Dieses Werk ist am 1./11. 1930 dem Be- trieb übergeben und bildet den Stützpunkt für die Be- lieferung zahlreicher Städte und privater Verteilungs- unternehmungen. von diesem Werk ihren Gesbedarf unter Aufgabe der Eigenerzeugung. Diese Gründung ist Anlaß zu weite- ren Unternehmungen im neuen Industriegebiet Magde- burg-Rothensee geworden, 80 des Mitteldeutschen Kraftwerk Magdeburg A.-G. in Magdeburg und der Vittellandkanal-Hafen-Ges. A.-G. in Magdeburg. In der zeitgemäßen Umgestaltung und dem Ausbau ihrer. Unternehmungen unter Verlängerung der bestehenden Konzessionsverträge fuhr die Ges. fort. Sie begründete 1929 die Gaswerk Luckenwalde A.-G. unter Einbringung ihres Gaswerks in Luckenwalde mit der Stadt Lucken- valde. Im Kreise Teltow wurden 1929 die Teltower Kreiswerke G. m. b. H. gemeinsam mit dem Kreis Tel- tow zur einheitlichen Durchführung der Gas- und Elek- trizitätsversorgung im Kreisgebiet begründet. Mit der Stadt Lehrte wurde 1929 die Gasversorgung Lehrte G. m. b. H. in Lehrte mit einem 40jährigen Vertrag über die Gasversorgung begründet. Im Jahre 1930 wurde ebenfalls die erste große Gasfernleitung unter hohem Druck von Magdeburg nach Leipzig (120 km), die von der Ges. erbaut war, in Betrieb genommen. Seitdem setzt die Ges. die Erweiterung und die Abrundung ihrer Gasversorgungsgebiete unter Beachtung des regionalen Standpunktes planmäßig fort. ln den Verhältnissen bei den Gasanstalten in Warschau, die am 20./12. 1919 unter Zwangsverwaltung der Stadt Warschau kamen, ist im Jahre 1929 eine ge- visse Klärung erfolgt. Am 1./8. 1929 erging in Genf das Urteil des deutsch-polnischen gemischten Schieds- gerichtes auf die von der Ges. am 23./3. 1925 einge- reichte Klage über die Unzulässigkeit der Liquidation deutschen Eigentums in Kongreß-Polen. Das Schieds- gericht klärte die Frage dahin, daß die Liqu. in Polen zulässig wäre, jedoch unter § 297h des Versailler Ver- trages fiele. Nach dieser Bestimmung würde der Ges. eine volle Entschädigung des Warschauer Besitzes und der der Ges. entzogenen Jahresgewinne zugestanden haben. Eine neue Situation ergab sich aber sodann durch die Paraphierung des sogenannten deutsch-pol- nischen Liquidations-Abkommens vom 31./10. 1929, wo- 1 Deutschland dem polnischen Staat gegenüber auf 15 Ansprüche seiner Staatsangehörigen verzichtet. urch das deutsch-polnische Liquidations-Abkommen ergab sich die Tatsache, daß das Deutsche Reich die 8 für ihren polnischen Besitz und ihre Ansprüche I hat. Da Polen das deutsch-polnische 5 erst am 21./4. 1931 ratifiziert hat, 80 konnte 1 es. die ihr zustehenden Ansprüche an den Reichs- „„ nach dem Reichsgesetz vom 18./3. 1930 in a 3%.. des Reiches zu leisten sind, benks r verfolgen. Gemäß Entscheidung der Spruch- im Duns des Polenschädenkommissars wurden der Ges. 9 Dez. 1931 52 500 000 RM zugesprochen. (Wert des M Besitzes 63.5 Mill. RM). Zu diesem Betrage 6 % Zinsen ab 15./4. 1930. Diese Zinsen waren Bb in von 4 725 000 RM fällig. Nach ein- er Prüfung und Abwägung aller in Betracht Auch die Stadt Magdeburg bezieht kommenden Momente hat die Ges. auf die Revisions- möglichkeit des Spruches verzichtet. Derselbe wurde damit am 30./12. 1931 rechtskräftig. Die der Ges. zu- kommenden Beträge sind Ende 1931 ausbezahlt und in der Bilanz per 31./12. 1931 verrechnet worden. aAuf dem Gebiete der Gasversorgung begründete die Ges. im Jahre 1930 die Gasfernversorgung Anhalt und fügte diese Unternehmung neu dem Kreis der eigenen Betriebe ein. Die Gasversorgung des engeren mittel- deutschen Gebietes wird in Zukunft in der Weise ge- führt werden, daß als Großlieferant die Gasversorgung Magdeburg-Anhalt A.-G. (Gamanag), gestützt auf die Produktionsstätte der Großgaserei Mitteldeutschland A.-G., die Betriebe: Gasanstalt Dessau für das Stadt- gebiet Dessau mit Vororten und Gasfernversorgung Anhalt für das Gebiet des Freistaates Anhalt mit an- grenzenden preußischen Gebietsteilen, beliefert und die beiden letzteren der Ges. allein gehörigen Unternehm. das Verteilungsgeschäft handhaben. – Bei der Ueber- landzentrale Anhalt in Dessau, dem bedeutendsten Elek- trizitätsverteilungsunternehmen der Ges., ist 1931 ein neuer 40jähriger Stromlieferungsvertrag mit der Gas- und Stromversorgung Mittelsachsen A.-G. abgeschlossen worden in Verlängerung des bisher mit der Vorgän- gerin von Mittelsachsen, der Thüringer Gas-Ges., ge- schlossenen und jetzt ablaufenden Vertrages. – In dem Bestand der der Ges. gehörigen Gasanstalten ist 1931 insofern eine Veränderung eingetreten, als das Gas- werk Nienburg a. S. aus organisatorischen Gründen an die der Ges. nahestehende Allgemeine Gas-Actien-Ges. abgetreten wurde. Zweck: Bau und Betrieb von Gasanstalten einschließlich der Verarbeitung und Nutzbarmachung der Nebenprodukte. Bau u. Betrieb von Elektrizitätswerken sowie Herstel- lung u. Vertrieb von Beleuchtungseinrichtungen, Appa- raten, Werkzeugen, Vorrichtungen usw., die bei der Erzeugung oder dem Verbrauch des Gases oder der Elektrizität in Anwendung kommen. Die Ges. ist in gleichem Umfange berechtigt, ihren Wirkungskreis auch auf andere Gebiete der Beleuchtung, Heizung u. Kraft- erzeugung als mittels Gas oder Elektrizität auszu- dehnen und sich an anderen Unternehmungen und An- lagen, insbesondere solchen, die gleiche oder ähnliche Zwecke, wie die obengenannten verfolgen, in jeder zu- lässigen Form zu beteiligen. Besitztum und Verträge: Betriebe der Gasversorgung: Gasanstalt Dessau (an- geschlossen 18 Orte), Gasfernversorgung Anhalt in Dessau (angeschlossen 8 Orte), Gasanstalt mit Fern- lieferung Hannover-Linden (angeschlossen 10 Orte), Gasanstalt Frankfurt a. O. (angeschlossen 3 Orte), Gas- anstalt mit Fernlieferung Nordhausen (angeschlossen 10 Orte), Gasanstalt Hagen-Eckesey (angeschlossen 3 Orte), Gasanstalt Gotha (angeschlossen 1 Ort), Gas- anstalt Weißenfels (angeschlossen 4 Orte), Gasanstalt Wolfen (angeschlossen 5 Orte), Gasanstalt Sandersleben (angeschlossen 1 Ort), Gasfernversorg. in den Kreisen Zauch-Belzig und Osthavellard in Potsdam (angeschl. 12 Orte). In diesen Gasversorgungsanlagen wird haupt- sächlich das Gas in eigenen Gaswerken aus Steinkohle erzeugt und zum Kleiner en Teil aus benachbarten Großgasereien auf Grund langfristiger Verträge be- zogen. Die Ges. versorßt auf diese Weise zusammen 75 Städte und Gemeinden mit Gas. Die wichtigsten der zu diesem Zweck abgeschlossenen Verträge laufen. soweit nicht inzwischen eine Verlängerung vereinbart wird, wie folgt ab: Dessau 1935, Frankfurt a. O. 1940, Nowawes 1960. Bornim 1953, Hagen-Eckesey 1957, Nord- hausen 1946, Gotha 1980, Sandersleben 1960, Weißenfels 1949, Hannover-Linden 1950, Wolfen (Kr. Bitterfeld) 1939. In der Mehrzahl dieser Gasversorgungsbezirke sind Anschlußverträge mit Nachbargemeinden getätigt, deren Dauer sich teilweise über 1966 erstreckt. In den Verträgen mit Frankfurt a. d. O., Hagen-Eckesey, No- wawes und Bornim ist bestimmt, daß im Falle ihrer Nichtverlängerung das jetzt ausschließliche Recht zur Gasversorgung seitens der Ges. fortfällt, daß ihr aber der Weiterbetrieb der betreffenden Gasanstalten in freier Konkurrenz dauernd gestattet ist. In den Verträgen mit Dessau, Weißenfels a. d. S., Gotha, Nord- hausen haben die betreffenden Städte sich das Recht