3894 2 * 2 1 = = = = und Eiswerke. 1000 M. – Die G.-V. v. 14./11. 1924 hat Umstell. auf Gold- mark durch Herabsetz. der 1 200 000 M St.-Akt. auf 240 000 Reichsmark u. der 100 000 M Vorz.-Akt. auf 10 000 RM be- schlossen. – Lt. G.-V. v. 18./5. 1928 Erhöh. um 50 000 RM auf 300 000 RM durch Ausgabe von 50 St.-Akt. zu 1000 Reichsmark zu 108 %. Geschäftsjahr: Kalenderjahr: — G.-V.: 1933 am 8./7. – Stimmrecht: 1 St.-Akt. = 1 St., 1 Vorz.-Akt. = 10 St. in bestimmten Fällen. Bilanz am 31. Dez. 1932: Aktiva: Grundst. 23 900, Gebäude 147 000, Maschinen 12 700, Werkzeuge 63 200, Mobilien 11 570, Modelle 1, Kohlen 298, Mate- rialien 114 844, Effekten 823, Kautionseffekten 1500, Forder. auf Grund von Liefer. u. Leist. 136 734, Bank- guthaben 383, Kassenbestand am 31./12. 1932 465, Ver- lust 1931 48 565, Verlust 1932 15 832, (Avale 17 640). – Passiva: A.-K. 300 000, gesetzl. R.-F. 30 000, Spezial- R.-F. 20 000, Wohlfahrtsfonds 30 000, Rücklage für Kredit: Betriebseinnahmen 432 006, Verlust 1932 15 833 — Außenstände 2451, Steuerrücklage 1236, Hyp. 17; Akzepte 29 914, Tratte 20 000, nicht erhob 9 Warenverbindlichk. 51 288, Darleh. 51 476, Bankechnlt 39 129, (Avale 17 640). Sa. 577 816 Rll. Gewinn- u. Verlust-Rechnung: Debet: Lä 333%%%. schreib. auf Anlagen 8395, Zinsen 8376, Steuern 6267 Frachten 17 895, sonstige Aufwendungen 192 382 Sa. 447 838 RM. Diwvidenden: Nicht deklariert. – Gewi 94 his 1930: 25 433, 39 013, 32 624, 35 007, 37 700 13 798 RM. – Dividenden 1931–1932: 0 % Zahlstellen: Grünberg: Ges.-Kasse; D Bank; Reichsbank, Deutsche Bank u. E Grünberger Stadtbank; Bremen: Bankverein für Vrd. westdeutschland. Kühltransit-Aktiengesellschaft. Sitz in Hamburg, Ferdinandstr. 50. Verwaltung: vorstand: Geh. Reg.-R. Dr. Paul Bach, Leipzig, Oscar Jalaß, Hamburg; Georg Junge, Hamburg. Aufsichtsrat: Vors.: Dir. Karl Deters (Ham- burg-Amerika-Linie), Hamburg; Stellv.: Bankier Hans Kroch (Kroch jr., Kommanditges. a. A.), Leipzig: sonst. Mitgl.: Senator Henry Everling (Großeinkaufs- ges. Deutscher Konsumvereine m. b. H.), Hamburg, Marcell Holzer (Schenker & Co.), Berlin, Dir. Dr. Leisler Kiep (Hamburg-Amerika-Linie), Hamburg, Fritz Kroch, Leipzig, Oberreg.-R. Dir. Dr. Edgar Landauer (Reichs-Kredit-Ges.), Berlin, Dir. Herm. Sutor (Ham- burg-Amerika-Linie), Hamburg, Dir. Anton Hübbe (Dresd. Bk.), Hamburg, Geh. Kommerz.-R. Georg Proebst, München. Gründung: Die Ges. wurde 1920 gegründet; eingetr. 11./5. 1920. Zweck: Erricht. u. Betrieb von Kühlhäusern u. Kühltrans- portmitteln, Betrieb ven Lager- u. Transportgeschäf- ten u. alle damit zusammenhängenden Geschäfte. Besitztum: Die Ges. verfügt über Kühlhäuser in Hamburg, Leipzig und Berlin. –— Das Hamburger Kühlhaus, das 1926 durch einen Erweiterungsbau vergrößert wurde, hat jetzt eine nutzbare Lagerfläche von rund 6000 qm. Es ist zum Teil in einen der von der Hamburg- Amerika-Linie gepachteten, dem Hamburgischen Staat gehörenden Schüppen des Freihafens, zum andern Teil in ein dem Schuppen gegenüberliegendes massives Lagerhaus der Lager- und Speditions-Gesellschaft m. b. H., Hamburg, eingebaut. Der Mietsvertrag mit der Hamburg-Amerika-Linie war zunächst bis zum 31./12. 1928 befristet und ist dann unter der Voraus- setzung, daß der Pachtvertrag zwischen Staat und Hapag in seinem jetzigen Umfang über die bestehende Gültigkeitsdauer hinaus verlängert wird, durch ein Zu- satzabkommen vorläufig bis zum 31./3. 1934 erneuert worden. Das Vertragsverhältnis kann jetzt seitens der Hapag frühestens am 31./3. 1932 zum neuen Endtermin gekündigt werden. Der Mietsvertrag mit der Lager- und Speditions-Gesellschaft m. b. H. läuft bis zum 1./1. 1942; ein Recht zur vorherigen Kündigung steht der Kühltransit-Aktiengesellschaft unter Einhaltung einer sechsmonatigen Frist zu. Eigentum der Ges. sind die Einrichtungen des gesamten Kühlhauses. Die in das Lagerhaus eingebaute Isolierung des Kühlhauses geht am Ende der Vertragszeit unentgeltlich in den Besitz der Vermieterin, der Lager- und Speditions- Gesellschaft m. b. H. über. – Das am Dresdner Güter- bahnhof in Leipzig gelegene Leipziger Kühlhaus hat wie das Hamburger eine nutzbare Lagerfläche von ins- gesamt rund 10 000 qm und besteht wie dieses aus zwei räumlich voneinander getrennten Teilen. Der eine Teil (Werk I) befindet sich in gemieteten Räumen eines Geschäftshauses, das im Besitz einer der Ges. nahe- stehenden Firma ist, der andere Teil (Werk II) in einem der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft gehörigen Gebäude. Mit den beiden Werken sind zwei Eisfabriken verbunden, die zusammen für eine Tagesproduktion von 2000 Zentner, eingerichtet sind. Für die von Werk II betriebene Eisfabrik hat die Ges. auf bahn- eigenem Gelände selbst ein Gebäude errichtet. Der Mietsvertrag mit der oben erwähnten Firma läuft vor- erst bis zum 30./9. 1942, derjenige mit der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft bis zum 30./9. 1950. Von diesen Zeitpunkt ab kann sowohl die Reichsbahn als die Kühl. transit-Aktiengesellschaft den Vertrag mit einjähriger Frist zum Schluß eines Kalenderviertelj. kündigen, die Reichsbahn aber auch schon vorher, jedoch nur dann, wenn das vermietete Gelände oder das auf ihm errichtete Gebäude für die eigentlichen Zwecke des Eisenbahn. betriebes in Anspruch genommen werden müssen. Eigentum der Ges. sind sämtliche maschinellen Anlagen der beiden Werke und Eisfabriken, ferner die Isolie- rung des Kühlhauses Werk I sowie das auf bahn. eigenem Gelände errichtete Gebäude der von Werk ll betriebenen Eisfabrik. Bei Beendigung des Vertragz mit der Deutschen Reichsbahn-Ges. steht es jedoch der Reichsbahn frei, dieses Gebäude ohne Entschädigung zu übernehmen oder die Räumung des Platzes zu ver. langen. – Das Berliner Kühlhaus, das erst in Jahre 1928 errichtet und Ende April 1929 in Belrieb genommen wurde, umfaßt eine nutzbare Lagerfläche von rund 8500 qm. Es ist am Berliner Osthafen ge- legen und hat Wasser- und Gleisanschluß. Das Ge. lände, auf dem dieses Kühlhaus steht, ist Eigentum der Stadt Berlin, jedoch der „ Behala“ Berliner Hafen- und Lagerhaus-Aktiengesellschaft bis zum 31./12. 1972 1 Erbbaurecht übertragen. Bis zu dem gleichen Leit punkt ist es von der „Behala, an die Ges. vermietet Falls sich eine Erweiterung des Kühlhauses erforder lich machen sollte, steht der Ges. auch noch ein al. grenzender Platz unter gleichen Bedingungen zur Ver- fügung. Gebäude und Ausstattung sind Eigentun der Ges. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses an jedoch die „Behala“ nach ihrer Wahl entweder di- vnentgeltliche Uebertragung des Gebäudes oder a: Räumung des Platzes verlangen. — Außerdem besih die Ges. in einer der staatl. Hallen des Fischereihafer Cuxhaven eine Fischgefrieranlage, die an die Velr wagen-Akt.-Ges., Leipzig, deren sämtl. Aktien mn Be sitz der Kühltransit-Akt.-Ges. sind, verpachtet ist. 15 Mietsvertrag für den Raum in der Staatl. Fischhal ist von der Ges. mit der Fischmarkt Cuxhaven b. H., Cuxhaven, vorerst bis zum 31./12. 1935 4 schlossen. Bei Beendigung des Mietsverhältnisses 1 die Ges. verpflichtet, nach Wunsch der entweder sämtl. von ihr vorgenommenen Aenderungen, worunter Mauerwerk und ähnliche 9 Beeinträchtigung des Gebäudes nicht wieder aatd fernende Anlagen zu verstehen sind., unenge 1a zurückzulassen oder den ursprünglichen wieder herzustellen, wobei jedoch Fundamente la sie sich im Erdgeschoß unter dem Fußboden befin'