Verkehrs-, Transport- und Lagerhausgesellschaften. 4067 Hafenrundfahrt Aktiengesellschaft. Sitz in Kiel. Kaistraße. vorstand: Konsul H. Grimm. Aufsichtsrat: Vors.: Sanitätsrat Dr. Leonhard; Nitgl.: Schiffsreeder Curt Ivers, Lehrer Lorenzen, erm. Krantz, Dir. Dr. O. Knapp, Kiel. Gegründet: 7./9. 1905; eingetr. 31./1. 1906. Zweck: Betrieb der Schiffahrt, insbes. Beförderung ron Personen und Gütern, ferner Betrieb aller mit der schiffahrt verwandten Geschäfte sowie Beteil. an ande- ren zur Hebung des Verkehrs dienenden Unterneh- nungen. Die Ges. besitzt 7 Dampfer und 1 Motorboot. Die Ges. besitzt eigene Brücken in Heikendorf, Fried- richsort und Falkenstein sowie ein eigenes Betriebs- gebäude. Kapital: 180 000 RM in 3000 Akt. zu 60 RM. Urspr. 350 000 M, erhöht 1906 um 250 000 M (auf 600 000 M) in 1250 Akt. zu 200 M. Die Ges. stellte das 600 000 M betragende A.-K. auf 300 000 RM in 8000 Akt. zu 100 RM um. – Lt. G.-V. v. 30./8. 1932 Herabsetz. des A.-K. in erleichterter Form auf 180 000 RM durch Herab- setzung des Aktiennennwerts von 100 RM auf 60 RM. Geschäftsjahr: Kalenderj. – G.-V.: 1933 am 13./7. – Stimmrecht: 1 Akt. = 1 St. Bilanz am 31. Dez. 1932: Aktiva: 7 Dampfer und 1 Motorboot 193 500, 3 Brücken 23 750, 1 Betriebs- gebäude 3800, allg. Einrichtung 3800, Wertpapiere 9000, Bankguthaben und Kasse 90, Betriebsstoffe und Re- serveteile 1650, Betriebsverlust und Abschreibungen 15 767. – Passiva: Grundvermögen der Gesellschaft 180 000, ges. Rücklage 10 000, unerhobener Gewinn 772, verschiedene Gläubiger 60 586. Sa. 251 358 RM. Gewinn- u. Verlust-Rechnung: Debet: Un- kosten des Betriebes 70 930, /Löhne und Gehälter 75 124, Steuern 6762, soziale Abgaben 6540, Versicherungen 3421, Zinsen 3483, Abschreibungen 12 121. – Kredit: Betriebseinnahmen 162 615, Betriebsverlust 3646, Ab- schreibungen 12 121. Sa. 178 382 RM. Dividenden 192 7–1932: 4, 0, 0, 0, 0, 0 %. Zahlstelle: Kiel: Vereinsbank in Kiel, Filiale der Vereinsbank in Hamburg. Köln-Bonner Eisenbahnen Aktiengesellschaft. Sitz in Köln a. Rh., Am Weidenbach 12–14. vVorstand: Ober-Reg.-Baurat a. D. Wilhelm Hesse. Aufsichtsrat: Oberbürgermeister Dr. Riesen, Beigeordneter Bönner, Baudirektor Piehl, Stadtver- ordneter Dech, Stadtverordneter Rings, Stadtver- ordneter Doerr, Stadtverordneter Vogelsang, Köln; Oberbürgermeister Rickert, Stadtverordneter de Longe, Stadtverordneter Görgen, k. Landrat Dr. Haarmann, Bonn; Gewerbetreibender Roebbenack, Roisdorf; Kreis- deputierter Loevenich, Frechen; Handelskammersyndik. Eggermann, Rodenkirchen; Generaldirektor Dr. Kruse, Rath, Bankier Freiherr von Oppenheim, öln. Gegründet: 5./10. 1894 unter der Firma A.-G der Vorgebirgsbahn Cöln-Bonn; dann Firma von 1897–1917: Akt.-Ges. der Cöln-Bonner Kreisbahnen; Firma wie gegenwärtig 1./9. 1917 geändert. Konzession: Durch Konzessionsurkunde vom 4./8. 1894 wurde der Ges. zunächst die Konzession zum Bau und Betrieb der schmalspurigen Vorgebirgsbahn, durch solche vom 15./8. 1898 die Konzession zum Bau und Betrieb der Rheinuferbahn erteilt. Mehrere Nachtrags- konzessionen betreffen neben der Erweiter. und dem Umbau dieser beiden Bahnen die Genehmigung zum Bau und Betrieb der Eisenbahnen von Vochem nach Wesseling, von Hermülheim nach Berrenrath, sowie einer Anzahl kleinerer Anschluß- und Abkürzungs- strecken. Die Konzessionen sind zeitlich nicht begrenzt. Der Staatsregierung ist unbeschadet des gesetzl. An- aaufsrechtes das Recht vorbehalten, jederzeit, jodoch nicht vor Ablauf von 10 Jahren nach der Inbetrieb- nahme der noch vollspurig auszubauenden Vorgebirgs- bahn, das gesamte Unternehmen der Ges. (einschl. allen Jubehörs und aller Fonds) gegen Erstatt. der von ihr aus eigenen Mitteln aufgewendeten notwendigen und mützlichen Anlagekosten zu erwerben, ausgenommen dieienigen Bahnstrecken, die innerhalb des Weichbildes der Städte Köln und Bonn liegen und nach dem Er- nessen der Staatsregierung mehr den Charakter von Stralenbahnen haben. Zweck: I. Bau und Betrieb von mit Dampfkraft, dlektrischer Kraft oder einer anderen Kraft betriebenen Bahnen, und zwar: 1. einer vollspurigen, meistens zweigleisigen Eisenbahn von Bonn längs dem Vorge- lirge nach Köln (Vorgebirgsbahn), endigend an der Einmündung in die Straßenbahn der Stadt Köln am Elettenbergpark mit Abzweigung zu dem Güterbahnhof Köln-Sülz an der Luxemburger Straße, sowie mit An- schlüssen: a) an den Reichsbahnhof in Köln-Eifeltor, an den Reichsbahnhof in Brühl, c) an den Reichs- hahnhof in Bonn, 2. je einer Abzweigung von den mit- zubenutzenden Gleisen der Städtischen Straßenbahn in oln in der Luxemburger Straße zum Barbarossaplatz und in die Trierer Straße, 3. einer vollspurigen Ab- kürzungslinie für den Güterverkehr von Vochem nach Schwadorf, 4. einer vollspurigen zweigleisigen Eisen- bahn von Bonn über Wesseling nach Köln (Rheinufer- bahn), endigend an der Einmündung in die Straßen- bahn der Stadt Köln bei Marienburg mit Heranführung an die Vorgebirgsbahn in Bonn, 5. einer vollspurigen HFisenbahn von Station Vochem-Brühl der Vorgebirgs- bahn nach Wesseling, zum Anschluß an die Rheinufer- bahn und an die Werftanlage bei Wesseling, 6. eines Gleises von der Abzweigweiche der Städtischen Straßen- bahn in Köln am Niederländer Ufer bis Boltenstern- straße und eines Endbahnhofs daselbst, 7. einer voll- spurigen Eisenbahn für den Personen-, Gepäck- und Güterverkehr von Hermülheim, anschließend an die Vorgebirgsbahn nach Berrenrath. – II. Einrichtung und Betrieb von Kraftwagenlinien für die Beförderung von Personen und Reisegepäck sowie von Stückgut und Gütern im Einflußgebiet der Köln-Bonner Eisenbahnen, vorbehaltlich der in jedem einzelnen Fall einzuholen- den Genehmigung der Reichsaufsichtsbehörde für jede zu betreibende Kraftwagenlinie. – III. Mitbenutzung: a) der Städtischen Straßenbahn in Köln von der Ein- mündung der Rheinuferbahn in diese bei Marienburg bis zur Boltensternstraße für den Personen-, Gepäck- und Stückgutverkehr und bis zur Abzweigung zur Städtischen Hafenbahn für den Güterverkehr, b) der Städtischen Hafenbahn in Köln von der vorgedachten Abzweigung bis zu den Uebergabegleisen für die Ver- bindung mit dem Reichsbahnhof Köln-Bonntor für den Güterverkehr. c) der Städtischen Straßenbahn in Köln von der Einmündung der Vorgebirgsbahn in diese am Klettenbergpark bis zum Barbarossaplatz für den Personen-, Gepäck-, Stückgut- und Marktgutver- kehr. Die Strecken der Rheinuferbahn von Köln- Marienburg bis zum Uebergang auf die Ellerstraße in Bonn sowie der Vorgebirgsbahn von Köln, Scherfgin- straße, bis Vochem-Brühl und von Brühl-Mitte bis Be- triebsbahnhof Dransdorf werden als Hauptbahn, alle übrigen Strecken als Nebenbahn gebaut und betrieben. Die mitzubenutzenden Strecken der städtischen Straßenbahnen in Köln werden als Straßenbahn be- trieben. Die Feststellung der Bahnlinien in ihrer voll- ständigen Durchführung durch alle Zwischenpunkte, die Bestimmung der Zahl und Lage der Stationen, die Feststellung der Entwürfe aller für den Betrieb der Bahn bestimmten baulichen Anlagen und Einrichtungen sowie die Feststellung der Entwürfe für die Betriebs- mittel und ihrer Anzahl erfolgt durch den Reichsver- kehrsminister. Besitztum: Die Ges. besitzt und betreibt eine Schmalspurbahn mit Dampfbetrieb von Köln über Brühl nach Bonn (Vorgebirgsbahn) mit einer Länge von 36,.5 km und einer Spurweite von 1 m; auf der