4404 Noten-, Kredit- und Hypothekenbanken. Industrie- und Gewerbebank, K.-G. a. A. in Liqu. Sitz in Frankenthal, Pfalz. Laut G.-V. vom 6./7. 1926 wurde die Ges. aufgelöst und trat in Liqu. Liquidator: Fabrikdir. Herm. Muther, Frankenthal, Albertstr. 7. Der G.-V. vom 29./7. 1930 Eisenbahn-Bank. 0 bezw. 29./6. 1931 lagen die Bilanzen für 1929 be 1930 zur Genehmigung vor. . Sitz in Frankfurt a. M., Gallus-Anlage 7. Verwaltung: Vorstand: Dr. rer. pol. Hermann Kohlermann, Rechtsanwalt H. Jeidels. Aufsichtsrat: Prof. Dr. Walter Sulzbach, Bankier Heinr. Kirchholtes, Eisenbahndir. Moritz Neufeld, Frankfurt a. M.; Gen.-Dir. Hofrat Karl Haich, Buda- pest; Dir. Viktor Bergler, Wien. Gründung: Die Ges. wurde am 26./7. bzw. 16./10. 1898 gegründet. Zweck: Erwerbung u. Belehnung von Schuldverschreib., Oblig. u. Prior.-Aktien solcher Eisenb., welche in Deutschland oder der österr.-ung. Monarchie entweder unter Staatsbetrieb oder im Betriebe einer vom Staate garant. Eisenb.-Ges. stehen oder mit staatlicher Zins- garantie ausgestattet sind, u. die Ausgabe von Oblig. auf Grund der erworb. oder in Pfandbesitz ge- nommenen und beliehenen Wertpapiere. Gegenstand des Unternehmens ist lt. G.-V. v. 2./5. 1928 weiterhin die Finanzierung in- u. ausländischer Unternehmungen im Wege der Beteil. oder in irgend- einer sonstigen Rechtsform, insbes. jede Tätigkeit, die als Wiederaufbau im Sinne des Gesetzes zur end- gültigen Regelung der Liquidations- u. Gewaltschäden (Kriegsschädenschlußgesetz) vom 30./3. 1928 (Reichs- gesetzblatt Jahrg. 1928 Teil I Seite 120 ff.) anzusehen ist. Die Ges. darf gekaufte Wertp. wieder begeben, aber sonst keine mit dem Gegenstand des Unternehmens nicht zusammenhängende Geschäfte betreiben; insbes. sind Spekulationsgeschäfte ausgeschlossen. Beteiligungen: Der frühere Effektenbesitz der Ges. an Eisenbahn- Akt. u. -OÖObl. wurde durch die Deutsche Regierung derzeit beschlagnahmt u. schlußentschädigt. Im April 1925 wurden 192 500 K Prior.-Akt. der Versecz-Kubiner Lokalbahn-A.-G.. 4 086 000 K Prior.-Aktien der Ver. Szegedin-Groß-Kikinda-Groß-Becskereker Lokalbahn u. 9 466 000 K Prior.-Aktien der Slavonischen Lokal- Eisenbahn der Bank zurückgegeben. Bei diesen Prioritätsaktien handelt es sich nur um solche, die für Gesellschaften ausgegeben wurden, deren Eisenbahnbetrieb heute auf jugoslawischem Gebiet liegt. Diese Pakete wurden an den jugoslawischen Staat verkauft, wobei ein Gegenwert in Höhe von ins- gesamt nom. 3 159 126 Din. in unverzinslichen Schatz- wechseln des jugoslawischen Staats lautend auf Schweizer Franken eingegangen ist. Diese werden in halbjährlichen Raten im Laufe von 8 Jahren fällig. An rückständigen Dividenden wurden außerdem Bar- beträge vergütet, die mit früher erhaltenen Vor- schüssen verrechnet wurden. Dieser Vertrag mit der iugoslawischen Regierung wurde am 7./2. 1931 in Belgrad geschlossen. Da die Eisenbahnlinie bei der Szegedin-Nagykikindaer Lokalbahn sich noch zu einem kleinen Teil auf ungarischem Gebiet befindet, bleibt noch ein entsprechender Vermögenswert in Ungarn be- stehen. Es wird daher dort eine besondere Gesellschaft gegründet, der der Eisenbahnbetrieb von Szeged bis Vedreshäza obliegt. Als Entschädigung für die andern beschlagnahmten Werte, die durch die Reparationskommission in Paris versteigert worden sind, erhielt die Bank vom Reich einen Entschädigungsbetrag von 2 pro Mille des Wertes der enteigneten Gegenstände, wozu später noch ein Entwert.-Zuschlag von 3 pro Mille hinzukam. Dem- gemäß erhielt die Bank nur eine Entschädigung von 112 915 RM. In der ao. G.-V. vom 2./5. 1928 führtk der Vors. des A.-R. aus, daß durch das Reichsenl. schädigungsamt schon früher eine Grundentschädigun von 38 Mill. PM anerkannt worden sei u. die Ges. 1 von bereits in 2 Raten % % erhalten habe. Auf Grull des Kriegsschädenschlußgesetzes erhielt die Ges. alé Wiederaufbauer 2 887 700 RM 6 % Reichsschuldbual. eintragungen sowie 469 850 RM vorläufig nicht verzins Reichsschuldbucheintragungen (Wiederaufbauzuschläge) Die ao. G.-V. v. 2./5. 1928 beschloß die Erweit des Zwecks der Ges. u. erwarb gemeinschaftlich nit der Eisenbahn-Renten-Bank in Frankf. a. M. die Hälfte des 535 000 Lit. betragenden A.-K. der Memeler Kbein. bahn A.-G., welche sowohl die Straßenbahn u. 2 Klein. bahnen als auch das Gaswerk, Wasserwerk u. das alte Elektrizitätswerk in Memel betreibt. Sonstige Mitteilungen: Satzungen: Geschäftsjahr: 1./10.–30./9. – G.Y, Im I. Geschäftshalbj. –— Stimmrecht: 1 Aktie = 1 K. Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F., evtl. besond. Rückl. u. Abschreib., dann 4 % Div., Rest zur Verf. der G.-V. Der R.-F. ist abgesondert von dem übrigen Ges. vermögen zu verwalten u. tunlichst in leicht realisierb. Werten anzulegen. Zahlstellen: Für Dividenden: Frankfurt a. M. Dresdner Bank, Gebr. Sulzbach; Berlin: Dresdner Bank. Statistische Angaben: Aktienkapital: 10 000 000 M in 5 Serien (4. B C, D, E) zu 2 000 000 M =. 10 000 Aktien (Nr. 1 bi 10 000) zu 1000 M. Eisenbahn-Bank-Obligationen: Die Emiss. der Oblig. kann bis zur Höhe des Ankaufswertes bzv. Belehnungswertes der zu ihrer Sicherheit dienenden Schuldverschreib., Oblig. u. Prior.-Aktien erfolgen u. darf keinesfalls das Achtfache des Nom.-A.-K. der Ges. übersteigen. Sollten durch Verkauf von Wertp. oder durch Tilg. derselben, oder durch Auslös. der be- liehenen Wertp. die in Umlauf befindl. Oblig. nich mehr gedeckt sein, so hat sofort außerord. Rückzall. des entsprech. Oblig.-Betrages stattzufinden, und muß bis zur Durchführ. dieser Maßregel der Gegenwert des Fehlbetrages in Barem oder in Staatsp. bei einer der Stellen hinterlegt werden, wo die als Unterlage dienen. den Effekten deponiert sind. Die zur Sicherheit der Oblig. dienenden Schuldverschreib., Oblig. u. Prior.-Akt. werden bei von dem Vorst. u. A.-R. durch überein. stimmenden Beschluß zu bestimmenden Bankinstituten, welche sich mit der Verwahr. von Depos. befassen, hinterlegt u. können nur auf Grund eines überein. stimmenden Beschl. des Vorst. u. A.-R. zurückgezogen werden. Nach jahrelang geführten Verhandlungen betreffend die Aufwertungsfrage der Obligationen kam Anfang Ckt. 1932 ein Vertrag zwischen der Ges. u. ihren Ollr gationären zur Beendigung des beim Kammergerich. schwebenden Abwertungsverfahrens zustande. Danach werden die Schuldverschreib. auf 15 % aufgewertet u. mit den gesetzl. Aufwert.-Zinsen ab 1925 verzinst. Es erfolgt jedoch ein Zinsnachlaß im Betrage von rud. 375 000 Nl. der rechnungsmäßig in der Weise sich ausdrückt, daß für die Jahre 1925 bis 1927 eine Verzinsung der aufge. werteten Obligationen nicht stattfindet u. für 1928 der Zinsfuß nur 434 % beträgt. Die noch rückständigel Zinsen und die bisher ausgelosten Obligationen werden ab 18./10. 1932 in bar ausgezahlt. Die schon frühel ausgelosten Obligationen werden bis zu diesem Ternm verzinst. Eine Aenderung findet für die bisherigen