Plantagen- und Kolonialgesellschaften. * 5423 Reichsmark. Der Wiederaufbau im Ausland wurde durch die Handelsvereeniging voorheen J. Mohrmann 6 Co. in Makassar betrieben, deren sämtl. Aktien zu gleichen Teilen im Besitz der Ges. und der Jaluit- % der Reichsregierung für lie erlittenen Liduidationsschäden ist Ende März 1928 durch Verabschiedung des Kriegsschädenschlußgesetzes beendet. Die Ges. ist mit 5 % Stammentschädigung u. einem Zuschlag für Entwurzelung und Wiederaufbau von 8 %, also im ganzen mit 13 % bedacht. Die G.-V. der Ges. u. der Jaluit-Ges. v. 6./6. 1930 ermächtigten die Verwalt., die enge Interessengemein- schaft, die bisher zwischen beiden Unternehm, durch gemeinsame Beteilig. an den Firmen J. Mohrmann c Co., Makassar, Witt & Büsch, Hamburg, Hansing $ Co., Hamburg, u. der Handels- u. Landbau-Aktien- gesellschaft, Hamburg bestand, durch Verschmelzung 20 einer vollständigen und endgültigen zu gestalten. Dieses wurde dadurch erreicht, daß beide Ges. ihre Aktiven auf eine holländische Ges. die Indisch- Afrikaansche Compagnie N.V. in Amsterdam über- frugen. Der Umtausch der Aktien war im Verh. 2 Aktien = 500 RM DHPG bzw. 6 Genußscheine in nom. 300 hfl. Aktien der J. A. C. vorgesehen. Nach- dem bis 15./11. 1931 95 % der Aktionäre und Genuß- scheininhaber von der Umtauschmöglichkeit Gebrauch gemacht hatten, wurden zus. 2500 Aktien und 5250 Ge- nußscheine von der J. A. C. übernommen zwecks LKapitalherabsetzung in erleichterter Form. Seither be trägt das Gesellschaftskap. nur noch 50 000 RM; da- neben sind 250 Genußscheine vorhanden. Die Rumpf- ges. betreibt keine Geschäfte mehr; ihre Vermögens- verwaltung wird durch die Handels- und Landbau A.-G. Hamburg wahrgenommen. Zweck: Betrieb von Plantagen und Faktoreien, von Handel und Schiffahrt jeder Art. Die Ges. betreibt keine Handelsgeschäfte und be- schäftigt jetzt kein eigenes Personal mehr. Die Ein- nahmen bestehen hauptsächlich aus Zinsen u. Kapital- erträgen. Sie wird von der zum Konzern gehörenden Handels- und Landbau-Aktiengesellschaft, Hamburg, ver- waltet und die Kosten werden anteilmäßig verrechnet. Sonstige Mitteilungen: Satzungen: Geschäftsjahr: Kalenderjahr. – G.-V.: 1933 am 19./12. – Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. * Zahlstelle: Hamburg: Deutsche Bank u. Dis- conto-Ges. Statistische Angaben: Kapital: 62 500 RM in 125 Inh.-Akt. zu 500 RM. Vorkriegskapital: 2 750 000 M. Urspr. A.-K. 5 000 000 M. herabgesetzt bis 1888 auf 2 750 000 RM. Erhöht 1920 auf 3 000 000 M in 2750 St.-Akt. und 250 Vorz.-Akt. zu 1000 M. Laut G.-V. v. 12./12. 1925 Umstell. von 3 000 000 M auf 702 500 RM in 2750 Inh.-St.-Akt. zu 250 RM u. 250 Nam.-Vorz.-Akt. zu 60 RM. Die G.-V. v. 6./11. 1926 beschloß Einzieh. der nom. 15 000 RM Vorz.-Akt. u. Rückzahlung derselben zum Nennwert. – Lt. G.-V. v. 19./3. 1932 Herabsetz. des A.-K. auf 62 500 RM, a) durch Einziehung eigener 2500 Aktien zu 250 RM; b) durch Zusammenleg. der restl. 250 Aktien in der Weise, daß für je zwei Aktien von zusammen 500 RM eine neue Aktie von 500 RM ausgegeben wurde. Genußscheine: In der ao. G.-V. vom 15./10. 1910 ist die Ausgabe von 5500 auf den Inhaber lautenden Genußscheinen beschlossen worden. Auf jede Aktie konnten zwei Genußscheine erhoben werden. Die Genußscheine nehmen an dem Gewinn-Ergebnis teil (s. Gewinn-Verteil.). Bei Auflösung der Ges. wird zunächst auf jede Aktie der Nennbetrag derselben aus- bezahlt. Den weiteren Ueberschuß erhalten die In- haber der Genußscheine gleichmäßig bis zu 250 RM für jeden Genußschein. Das alsdann noch verbleibende Vermögen wird unter Aktionäre und Genußschein- Inhaber gleichmäßig verteilt. – Die G.-V. v. 19./3. 1932 beschloß Einziehung von 5250 eigenen Genußscheinen, die die Ges. von der Indisch-Afrikaansche Compagnie N. V. im Januar 1931 erworben hat. – Kurs der Genußscheine in Hamburg ult. 1927–1932: 220, 160, 80, 40, 35*, 9 RM je Stück. Notiz 1933 eingestellt. Kurs der Aktien ult. 192 7–1932: 125, 121, 110, 60, 40*, 10 %. In Hamburg notiert. Notiz 1933 eingestellt. Dividenden 1927–1932: 0, 4, 4, 0, 0, ? %; Genußscheine: 0 RM je Stück. Bilanz am 31. Dez. 1932: Aktiva: Umlaufs- vermögen: Forderungen an Konz.-Ges. 280 281, Ent- schädigungsansprüche 1, Bankguthaben 395, Reinver- lust in 1932 2836. – Passiva: A.-K. 62 500, (außerdem 250 Genußscheine), gesetzl. R.-F. 68 750, Wiederaufbau- Reserve 32 031, Verbindlichkeiten gegenüber Banken 119 998, nicht erhobene Div. 234. Sa. 283 513 RM. Gewinn- u. Verlust-Rechnung: Debet: Be- sitzsteuern 1475, sonstige Aufwend. 8436, Vergütung an den A.-R. 500. – Kredit: Zinsen u. Erträge 7575, Rein- verlust in 1932 2836. Sa. 10 411 RM. Gesellschaft Süd-Kamerun. / Sitz in Hamburg, Königstraße 15. Verwaltung: Geschäftsführer: Dir. C. Pfützner, Hamburg. Vorstand: Vors.: Gesandtschaftsrat a. D. Dr. Louis Sanne, Hamburg; Mitgl.: Albert Weber, Amster- dam; Oberstleutnant a. D. H. von Ramsay, B.-Schöne- berg; Rechtsanwalt Dr. Max Richard Oldach, Hamburg. Entwicklung: Die Ges. wurde gegründet am 8./12. 1898. – Das Arbeitsfeld der Ges. erstreckte sich vor dem Kriege auf die früheren deutschen Kolonien u. andere über- sceische Gebiete. Durch Erlaß des Gouverneurs von Kamerun v. 19./8. 1905 war der Ges. ein Gebiet im ungefähren Umfange von 1 500 000 ha als Eigentum übertragen worden, dessen Grenzen durch die Flüsse Müui, Bumba, Boeck, Adjuaha, Djah, linker Nebenfluß des Djah Wumu u. Mbede gebildet wurden. Die Haupt- miederlassung der Ges. befand sich in Molundu; bis ausbruch des Krieges im Jahre 1914 waren zahlreiche aktoreien u. Einkaufsposten vorhanden. ae Die G.V. vom 27./9. 1924 beschloß, den Betrieb es Unternehmens mit Wirkung ab 1./10. 1924 so lange auszusetzen, bis das Reich weitere Entschädigungen oder bis es der Ges. möglich ist, neue Betriebs- Mla durch Kapitalserhöhung zu beschaffen. Die Ent- chädigungsansprüche wurden 1928 durch das Kriegs-, schädensschlußgesetz geregelt. Auf die mit 9 184 000 M anerkannten Schäden entfallen im Vor-, Nach- und Schlußentschädigungsverfahren insgesamt 1 455 600 RM. In der Goldmark-Eröffnungs-Bilanz wurden die vor- gesehenen 6 % Schuldbucheintragungen mit Goldklausel mit 80 % bewertet u. die als Wiederaufbauzuschlag be- willigten auf 15 Jahre unverzinslichen Schuldbuch- eintragungen mit ca. 20 %. – Die Bemühungen der Ges. wegen Freigabe ihres 1 Mill. ha großen Grund- besitzes in Kamerun, der zufolge eines im Jahre 1922 durch ein französisches Sondergericht in Duala ge- fällten Urteils liquidiert u. in französischen Staats- besitz übergegangen ist, werden fortgesetzt. Wiederaufbau: Das frühere Arbeitsfeld, der Süd-Osten des ehemaligen Schutzgebietes Kamerun, war der Ges. bei Beginn der Wiederaufbauarbeiten völlig verschlossen. Deshalb war sie gezwungen, sich an anderer Stelle nach einem geeigneten Tätigkeitsfeld umzusehen. Mit Hilfe eines zunächst bescheidenen Wiederaufbaudarlehens wurde Anfang 1926 mit Aufbau- arbeiten an der Ostküste Sumatras (Niederländisch- Indien) begonnen. In dem Gummizentrum Palembang wurde eine modern eingerichtete Gummiveredelungs- fabrik errichtet. Diesem Unternehmen, das als hollän- dische Akt.-Ges. unter der Fa. N. V. , Sumatra“' In- dustrie- en Handelsmaatschapij (Kap. 500 000, eingez. 270 000 fl.) geführt wird, hat das holländische General-