Plantagen- und Kolonialgesellschaften. 5425 Großaktionär: Hamburg-Amerikanische Packet- fahrt A.-G. Geschäftsjahr: 1./7.–30./6. – G.-V.: 1934 am 3/. — Stimmrecht: 1. Akt. = 1 St. Bilanz am 30. Juni 1932: Aktiva: Konzession in Columbien 7000, Verlustvortrag 1302, Verlust 1931/32 Jaluit-Gesellschaft. 105. – Passiva: A.-K. 6000, Kredit. aufwert. 1000, Gläu- biger 1407. Sa. 8407 RM. Gewinn- u. Verlust-Rechnung: Debet: Ver- hustvortrag am 1./7. 1931 1302, Handl.-Unk. 105. Sa. 1407 RM. – Kredit: Verlust 1407 RM. Dividenden 1926/2 7–1931/32: 0 %. Zahlstelle: Ges.-Kasse. % Sitz in Hamburg, Schauenburger Straße 44, II. Verwaltung: Vorstand: Karl Hanssen. Prokuristen: J. Stamm, L. Fabricius. Aufsichtsrat: Vors.: Rud. Frhr. v. Schroeder, stellv. Carl Scharf, A. Amsinck. Entwicklung: Die Ges., am 21./12. 1887 gegründet, besaß vor dem Kriege eine Reihe von Niederlassungen, Faktoreien und Pflanzungen auf den Marshall-, Karolinen- und Cilbert-Inseln. Das Eigentum der Ges. auf allen Sationen in der Südsee wurde von der japanischen bzw. engl. Regierung eingezogen. Nachdem die Jaluit- Ges. und die Deutsche Handels- und Plantagen-Ges. der Südsee-Inseln bereits Vorentschädigungen für einen Teil der ihnen entzogenen Gegenstände erhalten latten, begannen beide sich seit Jahren nahestehende Ges. gemeinsam mit dem Wiederaufbau ihrer Unter- nehmen im Auslande. Zur Erleichterung der gemein- aamen Geschäftsführung gründeten beide Ges. die Handels- und Landbau-A.-G. in Hamburg mit einem Kapital von 500 000 RM. Ferner sicherten sich beide Gesellschaften bei gleicher Beteiligung seit 1./1. 1922 die Aktienmehrheit u. die Führung der Handels- vereeniging vorrheen J. Mohrmann & Co. in Makassar, Menado und Amsterdam (A.-K. 1 000 000 hfl.). 1928 gingen die gesamten Aktien auf die beiden Ges. über. Seit 1926 ist die Ges. an der durch die obengenannte Handels- und Landbau A.-G. erworbenen Handels- unternehm. in Firma Witt & Büsch (Kap. 230 000 RM) beteiligt. Diese Firma besitzt Niederlass. in Nigerien u. im französ. Mandatsgebiet Kamerun. – Anfang 1930 Erwerb von Geschäftsanteilen der nach Ost- Afrika arbeitenden Firma Hansing & Co. in Hamburg. Auf Grund des Kriegsschädenschlußgesetzes erhielt die Ges. eine Entschädigung von etwa 13 % einschließ- lich des Zuschlages für Entwurzelung und Wieder- aufbau, welche nach Abzug der Vorentschädigungen und der bereits vom Reich erhaltenen Darlehen in das Reichsschuldbuch als Forderung eingetragen wurde und mit 6 % vom 1./4. 1929 ab verzinst wird. Außer- dem erhielt die Ges. noch einen Sonderwiederaufbau- zuschlag von 2 %, der ebenfalls in das Reichsschuld- buch eingetragen wurde, aber erst von 1943 an zur Verzinsung kommt. Die G.-V. der Ges. u. der Deutschen Handels- und Plantagen-Gesellschaft der Südsee-Inseln zu Hamburg vom 6./6. 1930 ermächtigten die Verwaltung, die enge Interessengemeinschaft, die bisher zwischen beiden Unternehmungen durch gemeinsame Beteiligungen an den Firmen J. Mohrmann & Co., Makassar; Witt & Büsch, Hamburg; Hansing & Co., Hamburg und der und Landbau-Akt.-Ges., Hamburg, bestand, urch Verschmelzung zu einer vollständigen und end- f zu gestalten. Dieses wurde dadurch erreicht, 0 beide Ges. ihre Aktiven auf eine holländische die Indisch-Afrikaansche Compagnie N. V., in (A.-K. 1 500 000 hfl.) übertrugen. Diese „.. sah Umtausch von je 500 RM Aktien a Ges. in je 250 holl. fl. Aktien der 413. C. vor; für je 5 Genußscheine wurden je 200 hfl. lofeu gewährt. Als der Umtausch am 15. November Gan „ wurde, hatten 95 % der Aktionäre u. a scheininhaber von der Umtauschmöglichkeit 11 35 gemacht. Daraufhin wurden 1055 Aktien a 500 Genußscheine von der J. A. C. erworben I0 so daß das Ges.-Kap. jetzt nur noch 8 145 Aktien und 500 Genußscheinen besteht. Die Handbuch der Deutschen Aktien-Gesellschaften 1933, IV. Rumpfges. betreibt keine Geschäfte mehr; ihre Ver- mögensverwaltung wird durch die zum Konzern ge- hörige Handels- und Landbau A.-G. Hamburg besorgt. Zweck: Betrieb von Faktoreien und Plantagen, von Handel u. Schiffahrt mit den Inseln der Südsee oder anderen Gebieten. Die Ges. betreibt keine Handelsgeschäfte u. be- schäftigt jetzt kein eigenes Personal mehr. Die Ein- nahmen bestehen hauptsächlich aus Zinsen und Kap.- Erträgen. Sie wird von der zum Konzern gehörenden Handels- und Landbau-A.-G., Hamburg, verwaltet und die Kosten werden anteilmäßig verrechnet. Sonstige Mitteilungen: Satzungen: Geschäftsjahr: Kalenderjahr. — G.-V.: 1933 am 19./12. – Stimmrecht: 1 Akt. = 1 St. Zahlstelle: Hamburg: Deutsche Bk. u. Disc.-Ges. Statistische Angaben: Kapital: 72 500 RM in 145 Akt. zu je 500 RM. Urspr. A.-K. 1 200 000 M (Vorkriegskapital). Laut G.-V. v. 21./2. 1920 Ausgabe von 250 000 M in 4% Vorz.- Akt. In der G.-V. v. 12./12. 1925 wurde beschlossen, das A.-K. von 1 450 000 M auf 615 000 RM umzustellen, und zwar in der Weise, daß der Nennwert der St.-Akt. von 1000 M auf 500 RM, der der Vorz.-Akt. von 1000 M auf 60 RM abgestempelt wurde. Die G.-V. v. 6./11. 1926 beschloß Einziehung der nom. 15 000 RM Vorz.-Akt. u. Rückzahlung zum Nennwert. – Die G.-V. v. 19./3. 1932 beschloß Herabsetz. des A.-K. auf 72 500 RM durch Ein- zieh. von im Besitz der Ges. befindlichen 1055 eigenen Aktien zu 500 RM. 0 Genußscheine: Die ao. G.-V. vom 19./10. 1907 beschloß die Ausgabe von 2 Genußscheinen zu jeder Aktie, zus. also 2400 Stück. Weitere 3600 Genuß- scheine wurden lt. G.-V. v. 10./6. 1912 mit Wirkung ab 1./1. 1912 ausgegeben. Auf je eine Aktie oder einen alten Genußschein entfiel ein neuer Genuß- schein. Lt. G.-V. vom 12./12. 1925 wurden die Genuß- scheine von je 1000 M auf je 500 RM umgestellt. Den Inhabern der Genußscheine steht ein Stimmrecht nicht zu. Die Genußscheininhaber haben für den Fall der Ausgabe weiterer Genußscheine das gleiche Bezugs- recht wie die Aktionäre. Aus dem nach Auflös. der Ges. sich etwa ergebenden Ueberschuß des Gesell- schaftsvermögens über die Forderungen der Gläubiger und den Nennbetrag der Aktien erhalten zunächst die Inhaber der Genußscheine bis zu 500 RM für jeden Genußschein. Das dann etwa noch verbleibende Ver- mögen wird unter die Aktionäre und Genußschein- Inhaber derartig verteilt, daß auf jeden Genußschein ebensoviel entfällt wie auf jede Aktie. Die G.-V. v. 16./6. 1914 beschloß folg. Zusatz: Auch bei Gewährung anderer geldwerter Vergünstigung außer der Div. sind die Inhaber der Genußscheine mit den Aktionären gleichmäßig zu berücksichtigen. Bei einer Kapital- Erhöhung haben Vorstand u. A.-R. zu beantragen, daß den Inhabern der Genußscheine die gleichen Rechte auf den Erwerb der neuen Aktien wie den Aktionären zu gewähren seien und zu diesem Zweck das aus- schließliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen sei. Den Genubßscheininhabern steht es Frei, sich die Rechtsvorteile dieses Paragraphen durch Stempel- aufdruck auf den Genußschein obligatorisch sichern zu lassen. – Lt. G.-V. vom 19./3. 1932 Einziehung von 5500 Genußscheinen, die die Ges. im Jan. 1931 von der Indisch-Afrikaansche Comp. N. V. erworben hat. — Kurs der Genußscheine ult. 1927–1932 in Ham- 340