Mleihen des Deutschen Riiches. Deutsches Reich. Reichishaushaltplan für das Rechnungsjahr 1919: Einnahmen M. 58 059 701 034, Ausgaben: M. 58 059 701 034 u. zwar im ordentlichen Haushalt: Einnahmen M. 15 309 735 154, Ausgaben: fortdauernde M. 13 343 446 290, einmalige M. 1 966 288 864, im ausserordentl. Haushalt: Ein- nahmen M. 42 749 965 880, Ausgaben M. 42 749 965 880. Der Reichskanzler ist ermächtigt, zur Bestreit. einmaliger ausserordentl. Ausgaben M. 9 451 270 028 im Wege des Kredits flüssig zu machen sowie zur vorübergehenden Verstärkung der ordentl. Betriebsmittel der Reichs- hauptkasse nach Bedarf, jedoch nicht über den Betrag von M. 6 000 000 000 hinaus, Schatz- anweisungen auszugeben. Tilgung der Reichsschuld: Das Gesetz, betr. Ander. im Finanzwesen, v. 15./7. 1909 be. stimmt in $ 3: Die Tilg. der Reichsanleiheschuld hat v. 1./4. 1911 ab nach Massgabe der nach- stehenden Bestimm. zu erfolgen: Die Bestimm., welche für die Tilg. der zu werbenden Zwecken bereits ausgegebenen Anleihen gelten, bleiben in Kraft. Zur Tilg. der bis 30./9. 1910 begebenen sonst. Anleihen ist jährlich mindestens 1 % des an diesem Tage vorhandenen Schuldkapitals unter Hinzurechnung der ersparten Zinsen zu verwenden. Zur Tilg. des vom 1./10. 1910 ab begebenen Schuldkapitals sind jährlich a) von dem für werbende Zwecke bewilligten Anleihe- betrage mindestens 1, %, b) im übrigen mindestens 3 %, in beiden Fällen unter Hinzurechnung der ersparten Zinsen zu verwenden. Als ersparte Zinsen sind 3½ % der zur Tilg. aufgewen- deten Summen anzusetzen. Die danach zur Schuldentilgung erforderlichen Beträge sind jährlich durch den Reichshaushalts-Etat bereit zu stellen. Abschreibungen vom Anleihesoll u. Anrechnungen auf offene Kredite bis zur Höhe der zur Schuldentilg. zur Verfüg. stehen- den Beträge sind einer Tilg. gleichzuachten. Auf die aus Anlass des Krieges begebenen Anleihen findet das Tilg.-Gesetz im Rechnungsjahr 1919 keine Anwendung. Zahlstellen für die Zinsscheine bis auf weiteres vom 21. des dem Fälligkeitstage voran- gehenden Monats: Berlin: Staatsschulden-Tilgungskasse, Preussische Staatsbank (See- handlung), Preuss. Centralgenossenschaftskasse, Reichsbankhauptkasse sowie alle Reichsbank- haupt- u. Reichsbankstellen u. alle mit Kasseneinrichtung versehenen Reichsbankneben. stellen. Ausserdem in Bayern: die Bayerische Staatsbank in N ürnberg u. ihre sämtl. Filialen; ferner an Orten ohne Reichsbankanstalt in Sachsen: die Bezirkssteuereinnahmen, in Württem- berg: die Kameralämter, in Baden: die Mehrzahl der Finanz- u. Hauptsteuerämter, in Hessen: die Bezirkskassen u. Steuerämter, in Sachsen-Weimar: die Rechnungsämter, in den übrigen Bundesstaaten verschiedene von ihnen bekannt gegebene Kassen. 3½ % Deutsche Reichsschuld (bis 30./9. 1897 4 %). Stücke à M. 200, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Durch beliebigen Ankauf, Gesamtkündig. zu pari nur auf Grund besonderen Gesetzes. Verj.: Vorleg.-Frist für Zinsscheine beträgt 4 Jahre, gerechnet vom Schlusse des Jahres ab, in welchem der Fälligkeitstermin liegt. –— Stücke verschied. Jahrg. sind gleich numeriert, es ist daher erforderlich, jeder Nummer auch Jahrg. beizufügen. Teilweise von Konsortien fest übernommen u. aufgelegt, M. 43 000 000 25./6. 1877 zu 94.60 %, M. 30 000 000 3./10. 1878 zu 95.60 %, M. 30 000 000 6./11. 1879 zu 96.60 %; weitere Beträge wurden durch das Reich freihändig verkauft. Seit 1./4. 1905 Kurs mit den übrigen 3½ % Anleihen zus. notiert. 3½ % Deutsche Reichsschuld. Stücke à M. 100, 200, 500, 1000, 2000, 5000 u. 10 000. Zs.: 1./4. u. 1./10., auch 2./1. u. 1./7. Tilg. durch beliebigen Ankauf, Gesamtkündigung zu pari nur auf Grund besonderen Gesetzes. Verj. für Zinsscheine wie oben. Am 27./8. 1886 wurden erstmals M. 5 000 000 zu 103.75 %% freihändig verkauft, alsdann M. 100 000 000 von einem Konsort. zu 98.45 % fest übernommen; M. 129 000 000 aufgelegt 14./2. 1890 zu 102.50 %. Ferner M. 330 000 000 von einem Konsort. zu 100.50 % übernommen, davon M. 300 000 000 aufgelegt 10./4. 1905 zu 101.20 %: den Subskribenten, welche sich einer Sperre bis 15./10. 1905 unterwarfen u. gleichzeitig die Einliefer. an die Reichsschulden-Verwalt. behufs Eintrag. in das Reichsschuldbuch beantragten, wurde ein Vorzug gewährt, indem in diesem Falle der Subskriptionspreis auf 101.10 % festgesetzt wurde. Weitere M. 260 000 000 aufgelegt 11./4. 1906 zu 100 % für diejenigen Stücke, für welche der Erwerber sich einer Sperre bis 15./10. 1906 unterwarf u. gleichzeitig die Einliefer. an die Reichsschuldenverwalt. behufs Ein- trag. in das Reichsschuldbuch beantragte, u. zu 100.10 % für alle übrigen Stücke. Sodann M. 160 000 000 mit Zs. v. 2./1., 1./7., aufgelegt 3./5. 1909 zu 95.35 % für diejen. Stücke, welche unter Sperrung bis 15./3. 1910 in das Reichsschuldbuch einzutragen waren, u. zu 95.60 % für taatspapiere etc. 1920/1921. I. I §