Anleihen des Deutschen Reiches. 7 Deutsche Spar-Prämienanleihe von 1919. M. 4 000 000 000 in 4 000 000 Spar-Prämien- stücken zu M. 1000, eingeteilt in 4 Reihen (Lit. A, B, C, D); jede Reihe enthält 2500 Gruppen (1–2500) u. jede Gruppe 400 Nummern (1–400). Gewinn-Verlosungen finden zweimal jährlich am 2./1. u. 1./7. statt (die erste Verlos. ausnahmsweise im März 1920); bei jeder Gewinnverlosung werden 2000 Gewinne im Betrage von M. 20 000 000 gezogen. Gewinn- plan 4 1 000 000, 4 * 500 000, 4 300 000, 4 * 200 000, 8 * 150 000, 16 * 100 000, 40 * 50 000, 80 * 25 000, 160 * 10 000, 240 * 5000, 320 * 3000, 320 * 2000, 800 * 1000 M. Tilgungsauslosungen finden jährlich am 1./7. statt. Tilgungsplan 1920–1929: 40 000 Stck., 1930–1939: 60 000 Stck., 1940–1949: 80 000 Stck., 1950–1959: 60 000 Stek., 1980–1999: 40 000 Stek. Auf jedes 2. getilgte Spar-Prämienstück entfällt ein Bonus, welcher bis 1949 M. 1000, von 1950–1959 M. 2000, von 1960–1999 M. 4000 beträgt, ausserdem bekommt ein jedes getilgte Spar-Prämienstück einen Zuschlag von M. 50 für jedes verflossene Jahr Ein mit einem Gewinn lt. Gewinnplan gezogenes Spar-Prämienstück nimmt auch an der späteren Gewinnverlosung bis zu seiner eigenen Tilgungsauslosung teil. Die Auszahlung der laut Gewinnplan entfallenden Gewinne erfolgt unter Abzug von 10 % 2 Monate nach der Gewinnverlosung (erstmalig jedoch 1./4. 1920), die Tilgungssummen einschliesslich der Zuschläge u. des Bonus werden am 29./12. j. J. gegen Vorlage des Stückes ausgezahlt. Vom Beginn des 20. Jahres ab steht dem Besitzer des Stückes das Recht zu, die Rück- zahlung desselben jeweils zum Ende des Jahres bei Innehaltung der Kündigungsfrist von 1 Jahr zum Tilgungswert, d. h. zum Nennwert samt den zustehenden Zuschlägen von M. 50 für jedes verflossene Jahr, unter Abzug von 10 %, zu verlangen. Rückzahlungstabelle eines Stückes von M. 1000 bei Tilgung und Kündigung: wenn die Rückzahlung am bei bei wenn die Rückzahlung am bei bei Ende folgender Jahre erfolgt Mite Ea gung Endefolgender Jahre erfolgt Mlee E 1 1050 38 45 3250 2925 5 1250 50 3500 3150 10 1500 55 3750 3375 15 1750 60 4000 3600 2000 1800 65 4250 3825 25 2250 2025 70 4500 4050 30 2500 2250 75 4750 4275 35 2750 2475 80 5000 40 3000 2700 Sollte vor Ablauf von 10 Jahren eine neue gleichartige Spar-Prämienanleihe zur Aus- gabe gelangen, so haben die Inhaber der Spar-Prämienstücke dieser Anleihe das Zeich- nungsvorrecht. Steuerbegünstigungen: a) Befreiung eines Besitzes bis zu 25 Stck. von der Nachlasssteuer und bezüglich derselben Stücke von der Erbanfallsteuer. Keine Nachlass- oder Erbanfallsteuer für die auf den Namen Dritter bei der Reichsbank oder anderen vom Reichsminister der Finanzen noch zu benennenden Stellen auf 5 Jahre u. mehr oder auf Todesfall hinterlegten Stücke (bis 10 Stck. für jede einzelne dritte Person). b) Der Ver- mögenszuwachs, der sich aus dem Besitze der Anleihestücke gegenüber der bei der Er- werbung der Stücke anzunehmenden Vermögenswerte ergibt, unterliegt nicht der Besitz- steuer (Vermögenszuwachssteuer). Der Überschuss des Veräusserungswertes über den Tilgungswert bleibt frei von der Kapitalertragssteuer. c) Die vom Besitzer der Stücke aus den Gewinn- u. Tilgungsauslosungen sowie aus dem Verkauf der Stücke erzielten Gewinne unterliegen im Gewinnjahre weder der Einkommensteuer noch der Kapitalertragssteuer. d) Bei jeder Art der Besteuerung werden die Prämienstücke bei einer Stückzahl bis zu 50 Stek. höchstens zum Nennwert, vom 20. Jahre ab zum Kündigungswerte bewertet. Die Anleihe wurde aufgelegt in der Zeit vom 10./11.–3./12. 1919. Für jedes Spar-Prämien- stück von M. 1000 war als Gegenwert M. 500 in 5 % Deutscher Reichsanleihe mit Zs.- Scheinen fällig am 1./4. oder 1./7. 1920, zum Nennwert u. M. 500 in bar einzuzahlen. Den Einlieferern von 5 % Reichsanleihe mit April/Oktober-Zinsscheinen wurden 1.25 % Stück- Zs. vergütet. Erster Kurs in Berlin am 23./2. 1920: 90.40 Reichsschuldbuch, eingerichtet lt. Gesetz vom 31./5. 1891, abgeänderter Text des Ges. bekannt gemacht am 31./5. 1910. Das Reichsschuldbuch ist allen denjenigen von Nutzen, welche ihre Gelder dauernd in deutschen Reichsanleihen anlegen wollen. Es bietet die Möglichkeit, durch den Erwerb von Buchforderungen alle Gefahren zu vermeiden, welche sonst durch Abhandenkommen, Beschädigung oder Vernichtung von Schuldpapieren ins- besondere auch von Zinsscheinen drohen. Buchschulden können begründet werden durch Umwandlung von Schuldverschreib. gegen deren Einlieferung oder ohne Umwandlung gegen Bareinzahl. des Kaufpreises für Schuldverschreib., deren Nennwert der einzutragenden Buch- schuld entspricht. Laufende Verwalt.-Kosten werden von den Konteninhabern nicht erhoben; Gebühren werden nur erhoben für die Löschung einer Reichsschuldbuchforderung zum Zwecke der Ausreichung von Schuldverschreib., und zwar für je angefangene M. 1000 Kapitalbetrag M. 0.75, jedoch mind. M. 2. Eingetragene Konten am 30./9. 1892: 808 über M. 59 620 100 Kapital. „ „ 30./9. 1900: 4396 „ „ 307 074 100 „ „ „ 30./9. 1909: 12555 „ 796 211 700 7 „ „ „ 30./9. 1910: 15 704 „ „ 965 967 900 „