12 Inländische Staatspapiere, Fonds etc. Schuldverschreib. können diese nach Massgabe der bestehenden Vorschriften bei der Staats- schuldenverwalt. auf den Namen gebührenfrei umschreiben u. ebenso die Umschreib. wieder aufheben lassen. Bei den nach Einführung des Staatsschuldbuchs begebenen Anleihen findet eine Umschreib. nicht mehr statt. Staatsschuldbuch, eingerichtetlt. Gesetz v. 8./6.1912. Das Staatsschuldbuch, das am 1./1. 1913 in Kraft trat, ist allen denjenigen zu empfehlen, die ihre Gelder auf längere Dauer zinsbar anlegen wollen. Die Staatsschuldbuchforderungen bilden einen Teil der badischen Staatsanleihen. Eine Auslos. findet nicht statt; auch eine Kündig. von seiten des Staates steht auf absehbare Zeit nicht zu erwarten. Verluste durch Diebstahl, Verbrennen u. dergl. sind ausgeschlossen. Die Auf- bewahrung von Wertpapieren, insbes. von Zinsscheinen fällt weg. Letzteres ist insofern wichtig, als Zinsscheine bei Verlust nicht gerichtlich aufgeboten werden können, also schwer ersetzlich sind. Buchschulden können nur auf Antrag begründet werden u. zwar a) durch Einlieferung von zum Umlauf brauchbaren Schuldverschreib. der badischen Staatsanleihen, denen die noch nicht fälligen Zinsscheine u. die Erneuerungsscheine beigefügt sein müssen; b) durch Barzahlung des Kaufpreises für Schuldverschreib. auf Anleihekredite. Der Kauf. preis ist nach dem von der Staatsschuldenverwaltung im Staatsanzeiger bekanntgegebenen Kurse der Anleihe zuzügl. etwaiger Stück-Zs., zu berechnen. Der geringste Nennbetrag der Buchschuld ist M. 200. Die Barzahlungen müssen stets auf Beträge lauten, die in Stücken von Schuldverschreib. darstellbar sind. Verwaltungskosten werden nicht erhoben. Gebühren. entstehen nur bei der Löschung einer Staatsschuldbuchforderung zum Zwecke der Aus- reichung von Schuldverschreib. u. zwar für je angefangene M. 1000 Kapitalbetrag M. 0.75, jedoch mind. M. 2. Eingetragen am 1./ 4. 1913: 147 Konten über M. 7 617 500 Kapital. 3 „ 1/ 4.1914: 833 3 „ „ 26 500 800 3 „ 1/ 4.1915 1427 „ „ „ 45 574 100 „ „31./12. 1915: 1497 „ „ „ 45 812 100 „ 1./ 4. 1916: 1515 3 „ „ 45 830 000 0 39 „1./ 4. 1917: 1602 „ „ 47 072 000 3 „ 1./ 4. 1918: 1661 3 „ „ 47 718 600 5 „ 1919 1714 „ „ 49 514 100 „ 1./ 4. 1920- 1917 „ „ 65 702 000 Freistaat Bayern. Gesamtschuld Stand Rechnungsabschluss 1918: M. 2 556 655 011, u. zwar Allg. Staatsschuld M. 384 111 702 in Schuldverschreib., M. 78 936 200 Buchschuld; Eisenbahnschuld M. 1 533 817 600 in Schuldverschreib., M. 285 036 200 Buchschuld; Pfalzbahnschuld M. 133 271 386; Grund- . rentenschuld M. 81 141 623; Landeskulturrentenschuld M. 60 340 300. 4 % Grundrentenablösungs-Schuldbr. (unerhoben) im Betrage von M. 81 141 623 (Ver- losung 20./3. 1919 M. 1 028 571), Stücke à sfl. 1000, 500, 100 u. 25, bei den seit 1874 ausge- fertigten Stücken ist der Nominalbetrag auch in Mark angegeben; Coupons ganzjährig, aber verschied. Termine, 1./1., 1./2., 1./4., 1./6., 1./9. Tilg. bis spät. 1940. Verl.: 15./3. u. 1./10. zur sofort. Auszahlung. Auf die am 15./3. u. 1./10. ausgelosten Oblig. wird der Zins in vollen Monatsraten bis zum Schlusse des Erhebungsmonats, in keinem Falle aber über den 31% bezw. 31./12. hinaus vergütet. Zahlst.: München: Hauptkasse der Staatsschuldenverwalt.; Nürnberg: Bayer. Staatsbank u. deren Niederlassungen, ausgenommen die Münchner; Berlin u. Frankf. a. M.: Disconto-Ges.; Düsseldorf: Bank f. Handel u. Industrie; Frankf. a. M.: Dresdner Bank; Hamburg: Deutsche Bank. Kurs Ende 1890–1919: In Frankf. a. M.: 101.40, 105.90, 103.40, 102.70, 105.20, 105.05, 104.30, 103, 102.50, 100.50, 100.80, 102.50, 102.80, 103.90, 102.60, 102, 100.90, 98.80, 100.20, 101.20, 100, 99.70, 98, 96.80, 96.80*, –, 94, –, 96 91 % In München: 101.30, 105.80, 103.30, 102.70, 105.25, 105.40, 104.50, 103.50, 102.75, 100.80, 101, 102.40, 102.90, 103.50, 102.70, 102, 100.90, 98.80, 100.20, 101, 100.30, 99.90, 98.50, 96.50, 97.40*, –, 94, –, 96*, 93.25 %. —,Notiert ausserdem in Augsburg. 4 % Allgemeine Anleihe und Eisenbahn-Anleihe. Gesamtbetrag: M. 1 088 140 200. Diese beiden Anleihen wurden durch Gesetz v. 17./6. 1896 in 3½ % Schuldverschreib. um- gewandelt; diejenigen Oblig., bezüglich welcher die Konvertierung abgelehnt worden ist, wurden per 1./11. 1896 gekündigt. Die 4 % ige Verzinsung der Oblig. endete am 31./3. 1897. Ende 1918 waren an 4 % Oblig. zum Umtausch noch rückständig: Bei der Allg. Anleihe M. 7000: bei der Eisenbahnanleihe M. 61 300. 3½ % Allgemeine Anleihe in Schuldverschreib. Gesamtbetrag 1918: M. 167 194 900, in Stücken à M. 5000, 2000, 1000, 500, 200. Zs. 1./3., 1./9. u. 1./5., 1./11. Tilg. wird durch das Finanzgesetz festgesetzt. Zahlstellen: München: Hauptkasse der Staatsschuldenver- waltung sowie sämtl. Bayr. Rentämter u. Kreiskassen; Nürnberg: Bayer. Staatsbank u. deren Niederlassungen, ausgenommen jene in München; Berlin und Frankf. a. M.: Disc.-Ges.: Frankf. a. M.: Dresdner Bank; Düsseldorf: Bank f. Handel u. Ind.; Hamburg: Deutsche Bank. M. 20 000 000 aufgelegt 14./2. 1902 zu 99.85 %, M. 25 000 000 aufgelegt 16./3. 1903 zu 101.65 %, M. 20 000 000 aufgelegt 7./4. 1904 zu 100.10 % u. M. 10 000 000 aufgelegt 21./2. 1906 zu 99.80 %. Kurs Ende 1890–1919: In Berlin: 104.60, 106, 106.75, 106.70, 105.90, 105.60, 102.70, 102.50, 100.90, 96.70, 93.90, 99.75, 100.90, 101.20, 100.25, 99.90, 98.20, 92.25, 93.80, 93.70, 92.25, 90.10, 86.90, 83.50, 84.30*, –, 74, –, 74*, 58 %. – In Frankf. a. M.: 105.20, 105.90, 106.95,