94 Inländische Staatspapiere, Fonds etc. der Betrag des gewünschten Darlehens den 20fachen Betrag des Grundsteuer-Reinertrages nicht übersteigt, kann von einer Taxe abgesehen werden. Andernfalls ist der Wert des zu beleihenden Grundstückes nach Massgabe eines ministeriell genehmigten Taxreglements durch eine Schätzung seitens sachverständiger Vertrauensmänner zu ermitteln, welche von den ländlichen Kreistagen vorgeschlagen sind. Der nach Massgabe dieser Tax- grundsätze festgesetzte Wert der zum Pfande angebotenen Grundstücke darf bei Bemessung des Darlehensbetrages in der Regel nicht über den 30 fachen Betrag des Grundstück-Rein- ertrages hinaus berücksichtigt werden. Sicherheit: Für die Sicherheit der Pfandbr. u. aller aus denselben entspringenden Rechte ist der Verband verhaftet; falls das Vermögen des- selben nicht ausreicht, haften die Verbands-Mitgl. solidarisch bis zur Höhe von 5 % des bei Entstehung des Verlustes unabgetragenen Darlehens. Soweit der Pfandbr.-Gläubiger nicht. aus dem R.-F. befriedigt werden kann, ist er befugt, in Höhe der ihm zustehenden Forder. aus den dem Verbande gehörigen Hypoth.-Forder. sich diejenigen richterlich mit den Rechten eines Zessionars überweisen zu lassen, welche er auswählt. Zs.: 1./1., 1./7. Tilg.: Die Pfandbr. können von dem Verbande nur zum Zwecke der statutenmässig zu bewirkenden Einlös. und mit 6 Monaten Frist gekündigt werden. Zur Amort. zahlen die Schuldner jährl. ½ % des empfangenen Darlehens, und dieses ½ % wird wieder zur Amortisation der Pfandbr. durch Ankauf oder Ausl. verwendet. Verstärkte Tilg. ist insofern zulässig, als der Schuldner das Pfandbr.-Kapital ganz oder teilweise, aber nur in Pfandbr. des Verbandes von demselben Zinsfusse, in welchem das Darlehen gewährt ist, rückzahlen kann. Zahlst.: Kiel: Kasse des Verbandes; Berlin: Nationalbank f. Deutschland u. Deutsche Bank. 4½ % Schleswig-Holstein. Pfandbriefe M. 10 000 000. 4 % Schleswig-Holstein. Pfandbriefe. In Umlauf Ende 1919: M. 39 562 800 in Stücken à M. 200, 500, 1000, 2000, 5000. Kurs in Berlin Ende 1890–1919: 101, 101, 102.75, 102.90, 105.70, 106.70, 107.30, 105.30, –, 103.25, 100.50, 102.20, 103, 103.90, 103.10, 102.75, 101.50, 98.25, 100.10, 100.40, 99.90, 99.40, 95.40, 93, 93.30*, –, 93, –, 106*, 102 %. 3½ % Schleswig-Holstein. Pfandbriefe. In Umlauf Ende 1919: M. 21 744 100 in Stücken à M. 200, 500, 1000, 2000, 5000. Kurs in Berlin Ende 1890–1919: 95.50, 94.40, 96.90, 97.40, 101.60, 100.60, 101, 99.80, 99.30, 94.40, 93.75, 96.75, 99.10, 99.10, 98.60, 98.25, 95.20, 90.75, 92.60, 92.20, 90.60, 91.40, 87.60, 84.50, –*, –, 86, –, 96*, 83.50 %. 3 % Schleswig-Holstein. Pfandbriefe. In Umlauf Ende 1919: M. 1 243 700 in Stücken à M. 200, 500, 1000, 2000, 5000. Eingeführt am 10./4. 1895 zu 95 %. Kurs in Berlin Ende 1895–1919: 95.80, 93.70, 92, 90.10, 85.90, 83.70, 87.60, 88.80, 89.20, 87.80, 86.60, 85.50, 81.50, 85, 82.25, 81.60, 82.60, –, 75.40, –*, –, 75, –, 90*, 89.25 %. Verj. der Zinsscheine in 4 J. (K.), der Stücke in- 30 J. (F.) Bilanz am 31. Dez. 1919: Aktiva: Hypoth.-Kto, eingetrag. Hypoth.-Forder. 65 197 700, Effekten-Kto 4 % noch unbegeb. Pfandbr. 99 144, do. 3½ % noch unbegeb. Pfandbr. 138 294, Kassa 158 612, Bank-Guthaben 6 075 285, Zinsrestanten 57 596, noch nicht erstattete Auslagen 560, Stempel 6227, Mobil. 1, Taxverfahren 11, Geschäftsanteil-Kto 3500, Kriegsanleihe 846 000, Effekten des Ruhegehalts-Rückl.-F. 19 800, Effekten des R.-F. 1 170 000, versch. Schuldner 93 964, – Passiva: 4 % Pfandbr. 39 660 000, 3 ½ % Pfandbr. 21 901 700, 3 % Pfandbr. 1 246 200, amort. Pfandbr. 2 389 800, Amortis.-Kto 275 347, zuviel begebene 3 % Pfandbriefe 2231, Abrechnungs-Kto versch. Gläubiger 811 777, Kto pro Diverse versch. Gläubiger 55 662, Talonsteuer 63 000, Bankschulden 4 802 800, Ruhegehalts-Rückl.-F. 25 837, R.-F. 1 429 943, rückst. noch nicht eingel. alte Zinsscheine 102 873, noch nicht eingel. am 2./1. 1920 fällige Zinsscheine 1 039 767, Gewinn- u. Verlust-Kto 59 754. Sa. M. 73 866 693. Landschaft der Provinz Westfalen in Münster. Statut genehmigt durch E. v. 15./7. 1877 mit Abänder., genehmigt durch E. v. 27./7. 1883, 31./8. 1885, 20./11. 1889, 12./10. 1896, 18./9. 1899, 28./1. 1901, 17./9. 1909 u. 21./6. 1913. Zweck: Die Landschaft der Provinz Westfalen ist eine öffentliche Kreditanstatl, welche den Grundbesitzern der Provinz Westfalen, der Kreise Rees, Dinslaken, Stadt- u. Landkreis Essen u. Stadtkreise Duisburg, Mülheim a. Ruhr u. Oberhausen u. der Fürstentümer Waldeck u. Pyrmont den Realkredit für deren Besitzungen zu vermitteln bezweckt; sie hat das Recht, zur Beschaffung der zur Beleihung des Grundbesitzes ihrer Mitglieder erforderlichen Valuta, mündelsichere Pfandbr. auszufertigen. Die Beleihung erfolgt It. Statut innerhalb der ersten zwei Dritteile des Ertragswertes der zu beleihenden Objekte durch erststellige Hypothek. Ausser den Hypoth. haften den Pfandbr.-Inh. die sämtl. Mitgl. der Landschaft solidarisch bis zu 5 % ihres urspr. Schuldkapitals, ausserdem das gesamte Vermögen der Landschaft. Die älteren Pfandbr. können von dem Verbande nur zum Zwecke der statutenmässig zu bewirkenden Einlösung u. mit 6 Monat Frist gekündigt werden. Für die seit 1./1. 1897 aus- gegebenen Pfandbr., welche den Stempel „Folge II' tragen, ist auch Rückzahlung in bar u. demgemäss Ausl. u. Künd. der betr. Pfandbriefe zulässig. Die seit dem 1./1. 1900 aus- gegebenen Pfandbriefe, welche den Stempelaufdruck ,Folge III“ tragen, können mit Ge- nehmigung der Staatsregierung den Inhabern zum Zweck der Umwandlung mit 6 Monat Frist gekündigt werden. Die Tilg. erfolgt halbjährl. mit ½ % des Nominalbetrages unter Zurechnung der Zs. der Tilgungsguthaben. Mit den Zinsen wird ¼ % Beitrag zu den Verwaltungskosten erhoben. Der Überschuss der Verwalt. wird bis zur Höhe von % des Schuldkapitals alljährlich den Schuldnern im Reserve- bez. Tilg.-Kto gutgeschrieben u. der