ÜÖöffentlich-rechtliche Verbände. 127 rückl. 200 000, Baurückl. 50 000, Steuerrückl. 100 000, Kursrückl. 75 000, Talonsteuer 40 000, Guth. der Noten- u. Abrechnungsbanken 1 379 009, Vorbindlichkeiten (innerhalb 7 Tagen fällig 358 717 642, darüber hinaus, bis zu 3 Monaten fällig 386 645 605, später als nach 3 Monaten fällig 93 105 948) insgesamt 838 469 195, langfristige Anleihen (darunter M. 50 000 000 Schuldverschreib.) 110 076 000, noch nicht eingelöste Zinsscheine 64 854, Kursabschlag für ausgegebene langfristige Darlehen 4 335 600, noch nicht angefordertes Betriebskapital der Deutschen Girozentrale, Berlin 503 000, noch nicht angeforderter Anteil an der Reichsanleihe A.-G., Berlin 5 173 750, Avalverpflichtungen (Anteil am Garantiekapital der Reichsanleihe A.-G., Berlin 8 278 000, begebene Kommunalwechsel 10 200 000), auf 1919 entfallende, aber erst 1920 zu zahlende Zinsen 3 738 980, Reingewinn 1 440 798. Sa. M. 982 890 210. Gewinn und Verlust: Einnahmen: Zs. u. Provis. 2 812 216, Gewinn auf Wertp. u. Konsortialgeschäfte 205 356, do. auf Zinsscheine u. Sorten 1454, zus. 3 019 027. – Ausgaben: Geschäfts- u. Verwaltungskosten 1 466 666, Abschreib. auf Einrichtungskonto 111 563, bleibt Reingewinn 1 440 798, welcher verteilt wird: Ruhegehalts-Rücklage 150 000, Bau-Rücklage 200 000, Kurs-Rücklage 100 000, für das Sicherheitsvermögen 495 399, 4½ % Verzins. der Anteile des Betriebskapitals 35 817, zur Verstärkung des Sicherheitsvermögens M. 459 581. Kommunaler Giroverband Pommern, Stettin. Errichtet am 20./4.1912 als öffentlich-rechtlicher Verband im Sinne des Gesetzes v. 19./7. 1911. Zweck: Die Vereinigung bezweckt die Einrichtung eines Giroverkehrs unter den Ver- bandsmitgliedern u. mit andern kommunalen Giroverbänden u. Kommunalverbänden sowie die Pflege des kommunalen Geld- u. Kreditverkehrs der Kommunalverbände der Provinz Pommern. Zur Erledigung der ihm obliegenden Aufgaben unterhält der Verband in Stettin als ständige Geschäftsstelle eine öffentliche Bankanstalt mit der Bezeichn. ,Girozentrale Pommern“, die seitens der Mitgliedsverbände mit einem Betriebskapital von 1 % für je volle M. 10 000, der in den öffentlichen Sparkassen dieser Verbände befindlichen Sparein- lagen nach dem Stande vom 31./12. 1918 ausgestattet ist. Ein entsprechender Anteil am Betriebskapital kann auch von denjenigen Verbandsmitgliedern eingefordert werden, die keine Sparkassen haben. Die Höhe dieses Anteils wird vom Verbandsvorstand festgesetzt. Auch der von neu hinzutretenden Mitgliedern zum Betriebskapital einzuzahlende Anteil wird vom Verbandsvorstand festgesetzt. Der Verbandsausschuss ist befugt, eine Erhöh. des Betriebskapitals zu beschliessen u. die Bedingungen der Nachzahlungen festzusetzen. Der eingezahlte Teil des Betriebskapitals ist den Verbandsmitgliedern aus dem Reingewinn des Verbandes, soweit dieser nicht dem Sicherheitsvermögen zuzuführen ist, bis zu 4½ % jährl. zu verzinsen. Ausscheidende Verbandsmitglieder können ihren Anteil am Betriebskapital nicht vor Ablauf von 5 Jahren nach dem Austritt zurückfordern, unbeschadet ihres in der Zwischenzeit laufenden Zinsanspruches, dock ist der Verband jederzeit zur Rückzahlung des Betriebskapitals an ausscheidende Verbandsmitglieder befugt. Soweit dem Verbande langfristig aufgenommene Gelder zur Verfügung stehen oder ihm zur Aufnahme langfristigen Kredits die Aufnahme einer Anleihe oder die Ausgabe von Schuldverschreib. auf den In- haber staatlich genehmigt ist, ist er berechtigt, die dadurch flüssig gemachten Mittel durch seine Bankanstalt zur Gewährung langfristiger Kredite an seine Mitgliederverbände u. an sonstige Kommunalverbände der Provinz Pommern zu verwenden. Für die Verbindlich- keiten des Verbandes nach aussen haftet dieser allein. Die Verbandsmitglieder haften mit ihrem Vermögen u. ihrer Steuerkraft dem Verbande für die Deckung der nicht durch Gewinn u. das eigene Vermögen des Verbandes gedeckten Verbindlichkeiten einschliessl. der nicht gedeckten Verwaltungskosten u. zwar zur Hälfte nach der Höhe ihres Anteils am Betriebskapital, zur anderen Hälfte nach der Höhe der ihnen im letzten abgelaufenen Geschäftsjahr berechneten Zinsen im Soll- u. Habenverkehr, ausschliessl. derjenigen vom Betriebskapital. Für die ausgeschiedenen, aber noch haftenden Mitglieder kommen die Zinsen des letzten Geschäftsjahres ihrer Mitgliedschaft zum Ansatz. Von dem beim Jahres- abschluss nach Abzug der Unkosten u. der Rücklagen sich ergebenden Reingewinn wird die Hälfte einem zu bildenden Sicherheitsvermögen zugeführt, aus der anderen Hälfte zu- nächst die Verzins. des Betriebskapitals gedeckt, u. der Rest unter die Verbandsmitglieder u. zwar zur Hälfte nach dem Verhältnis ihrer Anteile am Betriebskapital u. zur anderen Hälfte nach dem Verhältnis ihrer Guthaben-Zs. auf den Girokonten verwendet. Der Verband ist Mitglied des Deutschen Zentral-Giroverbandes u. steht mit allen anderen Giroverbänden in Geschäftsverbindung. Zahl der Mitglieder: Städte Kreise zusammen 19198 22 53 1918. 1. 23 64 %% 26 76 Gesamt-Umsatz 1917–1919: 723 806 000, 1 556 810 000, 4 388 320 000 M. 4 % Pommersche Kommunalanleihe vom 28./6. 1919 M. 50 000 000 in Stücken zu M. 200, 500, 1000, 2000, 5000, 10 000, 20 000. Zs.: 1./4., 1./10., 7719.: Vom 1./4. 1920 ab durch Verlos. im Juni per 1./10. oder durch Ankauf mit jährl. 1 % u. Zs.-Zuwachs, verstärkte Tilg. u. Totalkündig. zulässig. Zahlst.: Stettin: Girozentrale Pommern, Wm. Schlutow; Berlin: Deutsche Girozentrale, ferner sämtl. Deutsche Girozentralen u. alle öffentlichen Sparkassen. Eingeführt in Berlin 8./5. 1920 zu 98 %. Bilanz am 31. Dez. 1919: Siehe Nachtrag.