Öffentlich-rechtliche Verbände. 129 richtet, die seitens der Mitgliedsverbände mit einem Betriebskapital von 1 % für je volle M. 10 000 der in den öffentlichen Sparkassen dieser Verbände befindlichen Spareinlagen nach dem Stande vom 31./12. 1918 ausgestattet ist. Auch von denjenigen Verbands- mitgliedern, die keine Sparkasse haben, muss ein entsprechender Anteil zum Betriebskapital eingefordert werden; die Höhe dieses Anteils wird vom Verbandsvorstand festgesetzt. Mitglied kann mit Zustimmung des Verbandsvorstandes jeder Kommunalverband der Provinz Schlesien werden. Die Verbandsmitglieder haften mit ihrem Vermögen und mit ihrer Steuerkraft dem Verbande für die Deckung der nicht durch den Gewinn und das eigene Vermögen des Verbandes gedeckten Verbindlichkeiten einschliesslich der nicht gedeckten Verwaltungskosten und zwar zur einen Hälfte nach der Höhe ihres Anteils am Betriebs- kapital, zur andern Hälfte nach der Höhe der ihnen im letzten abgelaufenen Geschäftsjahr berechneten Zinsen im Soll- und Habenverkehr. Von den beim Jahresabschluss nach Abzug der Unkosten sich ergebenden Reingewinn wird die Hälfte einem zu bildenden Sicherheitsvermögen zugeführt, während aus der andern Hälfte zunächst die mit 4 % fest- gesetzte Verzinsung des Betriebskapitals gedeckt wird. Der verbleibende Rest gelangt zur Verteilung unter die Verbandsmitglieder u. zwar zur Hälfte nach dem Verhältnis ihrer An- teile an dem Betriebskapital, zur andern Hälfte nach dem Verhältnis ihrer Guthabenzinsen auf den Girokonten. Die im Giroverkehr des Verbandes sich sammelnden verfügbaren Gelder und das Sicherheitsvermögen sind mündelsicher und in möglichst flüssigen Werten anzulegen. Soweit dem Verbande langfristig aufgenommene Gelder zur Verfügung stehen oder ihm zur Aufnahme langfristigen Kredits die Aufnahme einer Anleihe oder die Aus- gabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber staatlich genehmigt ist, ist er berechtigt, die dadurch flüssig gemachten Mittel durch seine Bankanstalt zur Gewährung langfristiger Kredite an seine Mitgliederverbände oder an sonstige Kommunalverbände der Provinz Schlesien zu verwenden. Jedes Verbandsmitglied hat das Recht, durch Kündigung aus dem Verbande auszuscheiden. Der Austritt erfolgt mit dem Ende des auf die Kündigung folgenden Kalenderjahres. Die ausscheidenden Mitglieder haften für die bis zu ihrem Austritt vom Verbande eingegangenen Verpflichtungen, haben aber keinen Anspruch auf das Sicherheitsvermögen. Der Verband ist Mitglied des Deutschen Zentral-Giroverbandes und steht mit allen anderen Giroverbänden in Geschäftsverbindung. Zahl der Mitglieder: Städte Kreise Landgemeinden zusammen 1917 67 30 8 105 1918 94 40 13 147 1919 104 50 20 174 Gesamt-Umsatz: 1917–1919: M. 771 897 623, 2 836 443 137, 5 505 998 386. 4 % Schlesische Kommunal- Anleihe vom 14./6. 1919. Abteil. A. M. 50 000 000. in Stücken à M. 100, 500, 1000, 2000, 5000, 10 000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg: Vom 1./4. 1922 ab durch Auslos. im Nov. (zuerst Nov. 1921) per 1./4. des folg. Jahres oder freihänd. Ankauf mit jährl. 1 % u. Zs.-Zuwachs., verstärkte Tilg. u. Totalkündig. zulässig. Sicherheit: Für die Sicherheit dieser mündelsicheren Anleihe haftet der Kommunale Giroverband u. die dem Verbande angeschlossenen Städte, Kreise u. Landgemeinden der Provinz Schlesien mit ihrem Vermögen u. ihrer Steuerkraft. Zahlst.: Breslau: Kommunale Girozentrale Schlesien; Berlin: Deutsche Girozentrale; sowie sämtliche deutsche bundesstaatlichen u. provinziellen Girozentralen. Aufgelegt im Juli 1919 M. 30 000 000 zu 94 % im Oktober 1919 M. 20 000 000 zu 94.60 %. Blanz am 31. Dez. 1919: Aktiva: Betriebskapital (noch nicht eingez.) 8 992 500, Kassa 9501, Zinsscheine 396 116, Reichsbankguth. 39 211, Guth. beim Postscheckamt 246 909, Wertp. 931 987, Schatzwechsel 57 672 000, verschied. Schuldner 265 167 565, Interimskto 13 600, Anteil am Betriebskapital a) er Deutschen Girozentrale 800 000, b) der Reichsanleihe A.-G. 4 366 000, Inventar 1, Disagio 3 400 000. – Passiva: Betriebskapital 11 078 000, 4 % Schles. Kommunalanleihe v. 1919 Abt A 50 000 000, Sicherheitsvermögen 383 000, Beamten-Pens.-F. 30 000, do. Unterstütz.-F. 20 000, verschied. Gläubiger 274 358 826, Interimskto 1 820 732, Sonderkonten 371 674. noch nicht eingez. Anteil am Betriebskapital a) der Deutschen Giro- zentrale 400 000, b) der Reichsanleihe A.-G. 2 728 750, Reingewinn 844 408. Sa. M. 342 035 390. Gewinn- u. Verlust-Konto: Einnahmen: Vortrag 790, Zs. u. Provis. 1 164 722, Gewinn auf Wertp. 77 429. – Ausgaben: Handl.-Unk. 329 784, Abschreib. auf Inventar 4745, do. auf Umbaukto 64 004, Reingewinn 844 408 (davon Zs. auf Betriebskapital 14 238, Zuweis. zum Beamten-Pens.-F. 170 000, do. Beamten-Unterstütz.-F. 10 000, Rückstell. für bauliche Ver- änderungen u. Einricht. 155 000, Zuweis. zum Sicherheits-Vermögen 247 000, Gewinnaus- schüttung an die Verbandsmitglieder 247 000, Vortrag 1170). Sa. M. 1 242 941. Giroverband Badischer Gemeindesparkassen in Mannheim. Errichtet: 9./10. 1916 als öffentlich rechtlicher Verband im Sinn des $§ 9 des II. Bad. Konstitutionsedikts. Zweck: Der Verband bezweckt die Einrichtung des Giroverkehrs der Verbandsmitglieder unter sich u. mit anderen Giroverbänden u. die Pflege des kommunalen Geld- u. Kredit- verkehrs. Zum Beitritt zum Giroverband ist jede badische Sparkasse mit Gemeinde- Staatspapiere etc. 1920/1921. I. IX