130 Inländische Staatspapiere, Fonds etc. bürgschaft berechtigt. Ausserdem ist der Beitritt jeder badischen Stadt- u. Landgemeinde in den badischen Kreisen gestattet. Auch andere öffentliche Anstalten u. Einrichtungen können durch Beschluss der Verbandsversammlung als Mitglieder zugelassen werden. Für die nach Ansammlung einer Sicherheitsrückl. neu hinzutretenden Mitglieder wird die Wirksamkeit des Beitritts von einer Einzahlung in diese Sicherheitsrückl. abhängig gemacht. Die Bemessung der Höhe dieser Einzahlung geschieht für neu zutretende Sparkassen im Verhältnis der Grösse ihres Einlegerguthabens zum Gesamteinlegerguthaben der schon dem Verbande angehörenden Sparkassen u. zur Höhe der angesammelten Sicherheitsrückl. je auf Schluss des dem Eintrittsjahr vorhergehenden Rechnungsjahres. Für die als selbständige Mitglieder nachträglich beitretenden Gemeinden u. Kreise wird M. 1 000 000 für je an- gefangene 3000 Einwohner nach der letzten Volkszählung als Einlegerguthaben angenommen. Die Höhe des Eintrittsgeldes für beitretende sonstige Mitglieder wird auf Vorschlag des Verbandsvorstandes der Verbandsversammlung unter Berücksichtigung der in Betracht kommenden Verhältnisse festgesetzt. Zur Führung der Geschäfte des Giroverbandes ist eine besondere Geschäftsstelle errichtet, welche die Bezeichnung führt „Badische Sparkassen-Girozentrale'. Der eigentliche Giro- verkehr wird durch die Girokassen wahrgenommen. Sie sind mit den Sparkassen oder auch Gemeindekassen etc. verbunden, aber hinsichtlich der Buchführung getrennt von ihnen zu verwalten. Die Zugehörigkeit zum Giroverband berechtigt zur Benutzung aller vom Verbande getroffenen Einrichtungen u. gibt anteiligen Anspruch auf den vom Verbande erzielten Gewinn, verpflichtet aber auch zu anteiliger Tragung des durch die Geschäftsführung erwachsenen Aufwands u. zur Übernahme anteiliger Haftung für die vom Verbande als solcehem eingegangenen Verbindlichkeiten. Der nach Deckung der Unk. verbleibende Überschuss eines Rechnungsjahres wird in vollem Umfange zur Bildung einer Sicherheits- rückl. verwendet, bis diese auf den zehnfachen Betrag der in den letzten 10 Jahren durch- schnittlich erwachsenen Verbandskosten (Kosten der Verwaltung) sich stellt. So lange die so gebildete Rückl. diese Höhe behält, kann ein weiterer Überschuss den Verbands- mitgliedern als Gewinn ausgezahlt werden. Der Gewinn wird zur nachträglichen Erhöh. der an die Mitglieder für ihre Guth. in laufender Rechnung gezahlten Zs. verwendet. Betriebsausfälle u. Verluste des Giroverbandes tragen die Verbandsmitglieder im Verhältnis ihres Einlegerguthabens. Für jedes nicht den Sparkassen, Gemeinden u. Kreise zugehörende Mitglied ist M. 1 000 000 als Verteilungsmass stets in Rechnung zu stellen. Ausscheidende Mitglieder haften für die bis zu ihrem Austritt vom Verbande eingegangenen Verpflichtungen, haben aber keinen Anspruch auf die Sicherheitsrückl. u. das sonstige Verbandsvermögen. Der Verband ist Mitglied des Deutschen Zentral-Giroverbandes. Zahl der Mitglieder 1917: 67 Sparkassen. Gesamt-Umsatz 1917: M. 38 787 795 1918: 91 3 1918: „ 265 120 634 1919: 117 „ 1919: „ 1 114 086 886 4 % Badische Kommunalanleihe von 1920: M. 50 000 000 in Stücken zu M. 100, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 1./6., 1./12. Tilg.: Durch Ankauf oder Verlos. von 1921 ab in längstens 41 Jahren; verstärkte Tilg. vorbehalten. Zahlst.: Mannheim: Badische Girozentrale; Berlin: Deutsche Girozentrale: Frankf. a. M.: Frankf. Sparkasse. Die Anleihe wurde im Mai 1920 zu 99.50 % freihändig verkauft. Bilanz am 31. Dez. 1919: Forderungen: Barbestand 22 472, Zinsscheine 35 541, Guth. bei Noten- u. Abrechnungsbanken sowie öffentl.-rechtlichen Kreditanstalten 2 565 476, un- verzinsliche Schatzanweis. 29 940 000, eigene Wertp. 1 233 221, Aussenstände in lauf. Rechnung 1 577 561, kurzfristige Darlehen 24 253 908, langfristige do. 57 862 235, Anteil am Betriebs- kapital der Deutschen Girozentrale 1 160 000, Anteil an der Reichsanleihe A.-G. 3 969 000, Einrichtung 7370, Kto f. Verschiedenes 50 703. – Verbindlichkeiten: Rückl. 21 000, Guth. der Noten- u. Abrechnungsbanken sowie öffentl.-rechtlichen Kreditanstalten 4 230 672, Verbindlichkeiten innerhalb 7 Tage fällig 23 573 218, bis 6 Monate 27 059 8 89, langfristig 64 260 000, noch nicht eingefordertes Betriebskapital der Deutschen Girozentrale 580 000, noch nicht angeforderter Anteil an der Reichsanleihe A.-G. 2 480 625, (Avalverpflichtungen 3 969 000), Reingewinn 472 084. Sa. M. 122 677 488. Gewinn- u. Verlust-Konto: Einnahmen: Vortrag 67, Zs. 342 908, Provis. 214 560, Wertp. u. Konsort.-Beteilig. 71 075, Verschiedenes 3680. –— Ausgaben: Verwalt.-Kosten: Sachkosten 46 261, Personalkosten 71 885, Abschreib. 42 061, Reingewinn 472 084, hiervon zur Betriebsrückl. 450 000, Sonderrückl. 12 000, Ruhegehaltsrückl. 10 000, Vortrag 84. Sa. M. 632 291. Kreditanstalt Sächsischer Gemeinden zu Dresden. Die Kreditanstalt Sächsischer Gemeinden ist im Jahre 1916 als ein Gemeindeverband nach dem Sächsischen Gesetze vom 18./6. 1910 begründet worden. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Aufsicht des Ministeriums des Innern, das die Satzung der Anstalt in neuer Fassung unter dem 1./5. 1919 genehmigt hat. Der Anstalt gehören im Freistaate Sachsen ausser den sämtlichen 28 amtshauptmannschaftlichen Be- zirksverbänden mehr als 300 Städte und Landgemeinden an.