öffentlich-rechtliche Verbände. 133 4 % Anleihe von 1913, II. Ausgabe (Reihe D). M. 4 000 000. Die Tilg.-Beiträge werden vom 1./10. 1914 bis 1./10. 1923 in einem besonderen Schulden-Tilg.-F. angesammelt. Die Rück- zahl. auf Grund von Auslos. erfolgt erstmalig am 1./10. 1923 per 1./4. 1924; die ganze Anleihe oder einzelne Reihen können auch mit 6 monat. Frist zur vorzeitigen Rückzahl. zu einem Zinsfälligkeitstermin, jedoch frühestens am 1./10. 1923 per 1./4. 1924 aufgekündigt werden. Zahlst. wie 4 % Anleihe von 1912 (Reihe B). Aufgelegt 12./5. 1914 M. 4 000 000 zu 94.60 %. Kurs in Berlin mit 4 % Anleihe von 1910/11 u. 1912 Reihen A–C zus. notiert. Verj. der Zinsscheine in 4 J. (K.), der ausgelosten Stücke in 30 J. (F.) Die Emschergenossenschaft vergütet auf nicht rechtzeitig eingelöste Schuldverschreib. der 18 000 000 Anleihe u. der Reihe A der 17 000 000 Anleihe bis zum Ablauf der Zins- scheinreihe, höchstens aber bis zu 5 Jahren u. unter Ausschluss des dem Fälligkeitstage folgenden ersten Vierteljahres 2 % Deposital-Zs. für das Jahr. Gemeindeverband für das Elektrizitätswerk Leipzig-Land in Oetzsch-–Markkleeberg. Verbands-Vorsitzender: Gemeindevorstand Feller, Oetzsch-Markkleeberg; Stellv.: Kauf- mann Gustav Krieger, Oetzsch-Markkleeberg. Direktor: Hans Schuh, Ing., Oetzsch- Markkleeberg; Verbands-Vorstand: Gemeindevorstand Dienewald, Thekla; Fabrikbes. Dr. jur. Walter Flemming, Leutzsch; Dir. Prof. Dr. Gildemeister, Kl. Miltitz; Gemeindevorstand Paul Hendel, Wahren; Gutsbesitzer O. Friedrich, Hirschfeld; Fabrikbes. Dr. Th. Horn, Gross-Zschocher; Gewerkschaftsbeamter A. Lieberasch, Panitzsch; Rittergutsbes. Refardt, Grosspösna; Bürgermeister Dr. Ullmann, Zwenkau. Die Bildung des Verbandes, der aus 108 selbständigen Gemeinden u. Gutsbezirken besteht, ist durch Ortsgesetz vom 24./1. 1910 erfolgt; das Ortsgesetz ist von der Kreis- hauptmannschaft zu Leipzig auf Grund der ihr erteilten Ermächtigung durch Dekret vom 18./5. 1910 genehmigt worden. Es ist durch die Satzung vom 23./5. 1914 (nach den Vor- schriften des Landesgesetzes über Gemeindeverbände) ersetzt worden. Der Verband bezweckt den Bau, Betrieb u. die Unterhaltung eines gemeinsamen Elektrizitätswerkes, sei es mit oder ohne Stromerzeugungsquelle, zur Versorgung des Verbandsbezirks mit elektrischem Strom. Die Abgabe von Strom auch ausserhalb des Verbandsbezirks ist zulässig. Das Elektrizitäts- werk ist gemeinsames Eigentum der Verbandsmitglieder u. wird für ihre Rechnung betrieben u. unterhalten. Die ideellen Anteile der Mitglieder berechnen sich nach der von den Gemeinden bei Errichtung des Werkes übernommenen Gewährleistung. Die Verbandsmit- glieder haften für alle Verbindlichkeiten des Verbandes nach ihren Anteilsverhältnissen. Sie haben sich verpflichtet, bis zum Jahre 1945 ohne Genehmigung des Verbandsvorstandes weder andere, mit dem Verbandswerke nicht im Zus. hange stehende elektrische oder sonstige Kraft- u. Lichtanlagen einzuführen, noch Dritten zu solchen Zwecken die Benutzung der öffentlichen Wege oder der sonstigen dem Verfügungsrechte der Verbandsgemeinden unter- liegenden Grundstücke zu gestatten, vorbehaltlich einer entgegenstehenden Entschliessung der Aufsichtsbehörde. 4 % mündelsichere Anleihe von 1911: M. 2 250 000 in Stücken zu M. 5000, 2000, 1000, 500. Zs.: 30./6., 31./12. Tilg.: Durch Verlos. zu pari oder Rückkauf in der Weise, dass am 31./12. 1915 M. 14 000 zurückgezahlt werden. An jedem folgenden 31./12. wird ein Betrag zurück- gezahlt, der sich aus etwa 1¼ % mit Zs.-Zuwachs zus. setzt. Die auszulosende Summe wird auf die einzelnen Wertgattungen (Lit. A, B, C u. D) nach Verhältnis der davon noch in Umlauf befindlichen Beträge verteilt. Der Verband behält sich die Kündig. des ganzen Be- trages oder eines Teilbetrages der Anleihe sowie eine raschere Tilg. durch Rückkauf oder verstärkte Auslosung vor, jedoch darf mit verstärkter Auslosung nicht vor dem 31./12. 1920, als Rückzahlungstermin betrachtet, begonnen werden. Für die verstärkte Tilg. durch Aus- losung vom 31./12. 1920 bis 31./12. 1925 darf halbjährlich kein grösserer Betrag zurück- gezahlt werden, als er sich aus 1 % des urspr. Anleihebetrages u. der infolge der bereits bewirkten Tilg. an Zs. ersparten Summe zus. setzt. Die Auslosung u. der Rückkauf der ge- samten Anleihe muss spätestens 1./1. 1953 beendet sein. Sicherheit: Als Sicherheit für Kapital u. Zs. dient das gesamte Vermögen des Verbandes. Die laufenden Ausgaben zur Verzins. u. Tilg. der Anleihe werden gedeckt: a) durch die Einnahmen für den an Gemeinden u. an Private abgegebenen Strom; b) durch die für etwaige Mitbenutzung der Verbands- leitungen seitens dritter zahlbaren Vergütungen; c) durch Leihgebühren u. Kaufbeträge für Elektrizitätsmesser u. Motoren; d) aus sonstigen Einnahmen, die mit dem Betriebe des Elektrizitätswerkes verbunden sind; e) aus etwaigen Zuschüssen der Verbandsmitglieder, die nach Verhältnis der Eigentumsanteile am Werke zu leisten sind. Zahlst.: Leipzig: Dresdner Bank, Fil. der Sächsischen Bank, sowie die vom Verbande zu bezeichnenden Spar- kassen. Die Anleihe wurde aufgelegt in Leipzig 5./4. 1911 zu 101 %. Kurs Ende 1911–1919: In Leipzig: 100.50, 97.60, 94.75, 97.50*, –, 88.50, –, 91*, 88 %. Verj. der Zinsscheine in 4 J. (K), der verl. Stücke in 30 J. (F). 4½ % mündelsichere Anleihe von 1913. M. 2 750 000 in Stücken à M. 5000, 2000, 1000, 500. Zs.: 31./3., 30./9. Tilg.: Rückzahl. infolge Auslos. vor dem 30./9. 1921, infolge verstärkter Tilg. oder Gesamtkündig. vor dem 30./9. 1926 ausgeschlossen. Sicherheit: wie Anleihe von 1911. Zahlst.: Leipzig: Dresdner Bank, Fil. der Sächsischen Bank, Allgem. Deutsche Credit-