342 Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. Stücke in Deutschland in Mark zum festen Umrechnungskurse von Kr. 100 = M. 112.50. Eingeführt in Hamburg am 25./6. 1903 zu 101 %. Kurs in Hamburg Ende 1909–1919: 98.20, 97.30, 97.40, 95.50, 94.75, 94*, –, 125, –, 162*, 430* %. 4 % Obligationen (Pfandbr.), Abt. III. Kr. 36 000 000 = M. 40 500 000 = £ 1 980 000, in Umlauf am 31./3. 1919: Kr. 12 922 000 in Stücken à Kr. 50, 200, 400, 500, 2000 = M. 56.25, 225, 450, 562.50, 2250 = £ 2.15, 11, 22, 27.10, 110. Zs.: 1./1. u. 1./7. Tilg. durch Verlos. zum Nennwert bis spät. 1976. Zahlst.: Berlin u. Frankf. a. M.: Disconto-Ges.; Berlin: S. Bleichröder; Ham. burg: L. Behrens & Söhne, Commerz- u. Privat-Bank, Norddeutsche Bank, M. M. Warburg & Co.; Kopenhagen: Kasse des Creditvereins, Kjöbenhavns Diskontobank og Revisionsbank; London: C. J. Hambro & Son. Zahlung der Zs. u. verlosten Stücke in Deutschland in Mark zum festen Umrechnungskurse von Kr. 100 = M. 112.50 %. Eingeführt in Hamburg 23./1. 1909 zu 96.25 %. Kurs in Hamburg Ende 1909–1919: 98.20, 97.30, 97.20, 95.30, 93.15, 93.10*, – 124, –, 159, 415* %. 4½ % Obligationen in Umlauf am 31./3. 1919: Abt. I Kr. 4 073 600, Abt. II Kr. 164 950. Verj. der Zinsscheine u. verlosten Stücke in 20 Jahren n. F. Direktion: Präs. H. Paludan, adm. Dir. A. From, N. C. Christensen, sämtl. in Kopenhagen. Repräsentantenschaft: Präs. H. Hansen, Vaales; Chr. Hansen, Bögeso; L. Jergensen, Ferle; P. Holm, Vestermarie; J. P. Nielsen, Gislinge; A. Larsen, Baarup; P. Svendsen, Bags. värd; Fr. Hansen, Tarup; N. P. Jensen, Gjevninge; S. J ensen, Skaftelev; J. Beck, Gjestelev. Bilanz am 31. März 1919: Aktiva: Darlehensschuldner a) 3½ % Abteil. 4 373 109, b) 4 % Abteil. I 3 324 916, c) 4 % Abteil. II 11 889 417, d) 4 % Abteil. III 12 921 125, e) 4 % Abteil. IV 1400, f) 4½ % Abteil. I 4 073 929, 4½ % Abteil. II 164 950, Kto für Rückstände 15 466, Unterschied zwischen Zs. von Darlehensschulden u. Coup. von Oblig. 77 630, Kto für bezahlte noch nicht refundierte Schätzgebühren 5700, übernommene Unterpfänder 1482, Foliokto 254 491, R.-F.: Abteil. A 242 625, do. B 1 744 850, do. C 596 750, do. D 70 000, Kassa 21 113, Kto für Beiträge 12 540. – Passiva: Oblig. in Umlauf: 3½ % 4 373 900, 4 % Abteil. I 3 324 150, 4 % Abteil. II 11 888 950, 4 % Abteil. III 12 922 000, 4 % Abteil. IV 1400, 4½ % Abteil. I 4 073 600, 4½ % Abt. II 164 950, verl. Oblig. 132 011, schuldige Oblig.-Zs. 145 018, Reserve- u. Administrations-F.: Abteil. A 2 3 704, do. B 1 798 447, do. C 620 740, do. D 81 038, do. E 2185. Sa. Kr. 39 792 096. Kreditverein der Inselstifte früher Kreditverein von Grundbesitzern der dänischen Inselstifte (Kreditforeningen af Grundejere 1 de danske Ostifter) in Kopenhagen. Errichtet: Auf Grund der Statuten v. 1./12. 1851, ministeriell bestätigt auf Grund des Gesetzes v. 20./6. 1850 am 6./12. 1851. Zweck: Der Verein hat den Zweck, Grundbesitzern der dänischen Inselstifte Darlehen auf ihre Grundstücke mit der Massgabe zu gewähren, dass diese Darlehen durch un- Veränderliche halbj. Zahlungen von den Darlehnsnehmern verzinst u. amortisiert werden. Als Pfand nimmt der Verein nur folg. Arten von Grundeigentum an: a) Ländereien, die zum Acker- u. Wiesenbau oder zur Weide benutzt werden, nebst den zu deren Betriebe erforderlichen Gebäuden u. Beständen; b) Ländereien derselben Art ohne Gebäude u. Be- stände, wenn ihrer Lage zufolge anzunehmen ist, dass sie zu jeder Zeit Mieter finden werden; c) Waldungen u. Torfmoore; d) Gebäude mit dazu gehörenden Grundstücken in Städten oder mit solcher Lage, dass anzunehmen ist, sie werden zu jeder Zeit Mieter finden können. Mitglied des Vereins ist jeder Besitzer von Grundeigentum in den dänischen Inselstiften (einschliesslich Samsö), der gegen Verpfändung seines Grundstückes ein Darlehen vom Verein erhalten hat. Die Bewilligung von Darlehen an die Mitglieder erfolgt gegen Verpfändung von Grundeigentum, welches von den vom Verein angestellten Taxatoren abgeschätzt wird. Das vom Verein gewährte Darlehen darf der Schätzungssumme des zu verpfändenden Grundstückes nicht übersteigen. Von der Grösse des Darlehens sind diejenigen Beträge in Abzug zu bringen, die mit Priorität vor dem Verein voraus im Grundstück angelegt bleiben sollen. Die vom Verein gewährten Darlehen sind unkündbar von seiten des Vereins, solange der betr. Schuldner die eingegangenen Verpflichtungen in jeder Beziehung genau erfüllt. Jedes Mitglied ist aber verpflichtet zu dulden, wenn entweder das schuldige Kapital oder irgendeine dem Verein schuldige Leistung zur Auszahlung fällig ist und nicht rechtzeitig erlegt wird, dass die Direktion ohne vorhergehenden Versuch gütlicher Vereinbarung und ohne vorhergehendes gerichtliches Belangen oder Urteil das Pfand oder einen Teil desselben durch den Gerichtsvollzieher in Beschlag nehmen und dasselbe in öffentlicher Auktion ver- steigern oder dem Verein als Eigentum übertragen lässt, ohne dass die beantragte Beschlag- nahme oder die darauf angesetzte Auktion durch eine Berufung an ein höheres Gericht ein- gestellt oder verworfen werden kann, wenn die Auktion den gültigen gesetzl. Bestimmungen gemäss stattgefunden hat, wogegen es dem betr. Interessenten oder Debitor freigestellt sein soll, Widerklage zu erheben, um vom Verein völlige Entschädigung zu erlangen. Auf Grund des Gesetzes v. 20./6. 1850 ist der Verein ermächtigt, Kassenobligationen auszugeben, in denen die Darlehen des Vereins nach ihrem Nennwert ausgezahlt werden. Die Kassen- Oblig. des Vereins sind seitens der Besitzer unkündbar. Sie lauten auf den Inh., können jedoch unentgeltlich auf Namen in den Büchern des Vereins eingetragen werden. Bei Be- trägen von wenigstens Kr. 20 000 können die Oblig. ausserdem gegen Erteilung einer nicht übertragbaren, nicht verpfändbaren u. unveräusserlichen Einschreibequittung unentgeltlich in die Einschreibebücher des Vereins aufgenommen werden, sofern sie in den Büchern als