Königreich Dänemark. 343 demjenigen angehörend notiert sind, für den die Eintragung verlangt wird. Die Oblig. werden in diesem Falle mit dem Vermerk versehen, dass sie bis auf weiteres dem allgem. Umsatz entzogen sind. Sowohl der Eintritt von Mitgliedern in den Verein als auch die Ausstellung von Kassen-Oblig. geschieht in selbständigen Serien, welche wiederum in Ab- teilungen geteilt werden können. Die Mitgl. jeder Serie haften lt. Gesetz v. 20./6. 1850 u. v. 19./2. 1861 solidarisch mit den von ihnen verpfändeten Grundstücken für die vom Verein ausgestellten Kassen-Oblig. derjenigen Serie, zu der sie gehören u. übrigens für alle von der Serie speciell übernommenen Verpflichtungen u. zwar mit den vollen des Taxwertes der Besitztümer, wenn sie ein Darlehen von desselben erhalten haben und im nämlichen Verhältnis zum entlehnten Betrage, wenn dieser einen geringeren Teil des Taxwertes aus- gemacht hat. Ist eine Serie abgeschlossen, so tritt ausserdem zwischen dieser und der folg. Serie eine solidarische Verantwortlichkeit von demselben Umfang ein, die fortbesteht, bis letztere Serie ein Gesamtkapital von wenigstens Kr. 4 000 000 erreicht hat. Mitgl. ver- schiedener Abteil. einer Serie haften solidarisch untereinander. Alle vom Verein in einer Serie ausgestellten Kassen-Oblig. sind in sämtl. an die betr. Serie von den Mitgl. ausgestellten Pfandverschreib. fundiert. Jede Serie bezw. jede Abteilung hat ihren eigenen Amort.-F., der aus den von ihren Mitgl. entrichteten Zs. der erhaltenen Darlehen u. den Abschlags- zahlungen auf diese Darlehen besteht und zur Verzinsung u. Tilg. der vom Verein aus- gestellten Oblig. dient. Jede Serie hat ihren eig. Res.- u. Administr.-F., bestehend aus den regelmässigen u. extraordinären Zuschüssen, welche die Mitgl. statutarisch an denselben zu entrichten haben, aus den Zs. der Rückstände, welche die Mitgl. sich bei schuldigen Ein- zahlungen jeglicher Art zuziehen möchten, aus nicht erhobenen, verfallenen Zs. u. Kapital- beträgen, aus Zs. an Effekten, die der Fonds besitzt und aus zufälligen Einnahmen. Es ist die Bestimmung dieses Fonds, an den Administr.-Ausgaben teilzunehmen und die der betr. Serie erwachsenden Verluste wie auch die aus der vorläufigen Gemeinschaftlichkeit einer vorhergehenden und einer folg. Serie event. erwachsenden Verpflichtungen zu decken. Bei der Aufnahme in den Verein ist an den R.-F. der betr. Serie ein Betrag zu zahlen, der für die IX. Serie 2 % des gewährten Darlehens beträgt. Hat der Bestand des Res.- u. Administr.-F. eine Grösse erreicht, die für die IX. Serie 5 % der die Serie belastenden Schuld übersteigt, so ist der Überschuss zur Tilg. von Kassen-Oblig. der Serie und zur Abschreib. auf die Dar- lehen in genauer Verteilung unter alle Mitgl. der Serie nach Massgabe ihres Anteils am Fond zu verwenden. An jedem 11./6. u. 11./12. ist der ganze dem Amort.-F. angehörende Bestand nach Abzug der auf die Oblig. des Vereins geschuldeten Zs. wie auch des Betrages, der nach annähernder Berechnung der Direktion zur Berichtigung der nach der Ziehung zu erwartenden Darlehen erforderlich sein dürfte, zur Tilg. von Kassen-Oblig. zu verwenden. Die Tilg. ge- schieht durch Verlosung mit Zahlungstermine 2./1. u. 1./7. Der Verein ist auch berechtigt, mit einer Frist von 3 Mon. sämtl. Oblig. oder einen Teil derselben zur Rückzahlung an einem 1./1. oder 1./7. zu kündigen. In Dänemark dürfen Mündelgelder und die Mittel öffentlicher Stiftungen in den vom Verein ausgestellten Oblig. angelegt werden. Geschäftsjahr: 1./4.–31./3. 4 % Kassen-Oblig. Serie IX. Kr. 60 000 000 = M. 67 500 000 = frs. 83 334 000 in Stücken à Kr. 100, 200, 1000, 2000, 5000 = M. 112.50, 225, 1125, 2250, 5625 = frs. 138.89, 277.78, 1388.89, 2777.78, 6944.44; in Umlauf 31./3. 1919: Kr. 39 032 200. Die Serie ist im Mai 1917 geschlossen. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. durch Verlos. in spät. 60 J. Zahlst.: Berlin, Frankf. a. M., Hamburg: Dresdner Bank sowie ihre sonst. deutschen Niederlass.; Basel: A.-G. von Speyr & Co. Zahl. der Zs. u. verlost. Stücke in Deutschland in Reichsmark zum festen Kurs von Kr. 100 = M. 112.50. Eingef. in Berlin 12./7. 1905 zu 99.10 %, in Frankf. a. M. 2./8. 1905 zu 98.80 %, in Hamburg im juli 1905 zu 99.10 %. Kurs Ende 1905–1919: In Berlin: 97.60, 96.20, 91.70, 93.50, 94.60, 95.30, 94.40, 91.50, 92, –*, –, 124, –, 155*, 520* %. – In Frankf. a. M.: 97.50, 98.80, 95.70, 95.30, 94.50, 95, 94.20, 92.50, 91, –, –, 124, –, 155*, 520* %. – In Hamburg: 97.50, 95.90, 91.75, 93, 95.55, 95, 94.50, 92.50, 91, 91.15*, –, 124, –, 155*, 520* %. Verj. der Zinsscheine v. verl. Stücke in 20 J. n. F. Direktion: Obergerichtsanwalt Graf Ed. Reventlow, Etatsrat Rogert Möller, Landinspektor Th. Hvenegaard. Repräsentantenschaft: Vors. Architekt C. F. Thomsen, Kopenhagen; ausserdem noch weitere 20 Mitgl. Bilanz am 31. März 1919: Aktiva: Pfand-Oblig. Kr. 598 775 613, Rückstände auf d. halbjährl. Zinsleistungen der Mitgl. 599 771, Auslag. für die Mitgl. des Vereins 3956, Debit. 27 553, Kassenbestand 2 622 139, Aktiven des Reserve- u. Admin.-F. 16 259 279. – Passiva: Kassen- Obligationen 598 734 900, noch nicht abgehob. verloste Kassen-Oblig. 206 700, noch nicht ab- gehob. Kassen-Oblig.-Zs. 140 980, deponierte Summen 794, Kredit. 1000, Res.- und Admin.-F. 19 203 937. Sa. Kr. 618 288 311. Kreditverein von Grundbesitzern in Kopenhagen u. Umgegend (Kredit- foreningen af Grundejere i Kjöbenhavn og 0megn) in Kopenhagen. (Börsenname: „Kopenhagener Kreditverein-“.) Errichtet: Am 18./3. 1882 auf Grund des Gesetzes vom 17./3. 1882, Statut v. 19./5. 1882. Zweck: Der Verein verfolgt den Zweck, seinen Mitgliedern Darlehen auf ihre Grund- stücke zu gewähren sowie ihnen Gelegenheit zu bieten die Schuld durch fest bestimmte oder allmählich steigende Abschlagszahl. abzutragen. Mitglied des Vereins ist jeder Besitzer von Grundstücken in der Stadt Kopenhagen oder in der angrenzenden Gemeinde Fre-