Sultanat Türkei. 445 Der Rest wird verwendet: 1910/11 1911/12 1912/13 1913/14 1914/15 gahlung an die türk. Regierung . £ T. 1 431 702 1 476 917 1 189 469 1 671 404 548 034 Überweisung an die Türkenlose . „ 190 894 196 922 158 596 222 854 73 071 do. an den a. o. Tilg.-F. der uni- fizierten Schudd. . . „ 286 340 295 383 237 894 334 281 109 607 1911 1912 1913 1914 1915 Der R.-F. 1./14. Mrz . . . „ 2 000 000 2 000 000 2 000 000 2 094 642 2 094 642 Uniflzierung der Serientürken: Nach langen Verhandlungen erteilte der Sultan durch Irade vom 18. Djemazi-ul-Akhir 1321 (28. Aug. / 10. Sept. 1903) seine Zustimmung zur Uni- fizierung der Konvert. Schuld Serien B, C u. D und zur Erhöhung der den Türkenlosen zu überweisenden jährl. Quote von £ T. 156 325 auf £ T. 270 000. 4 % konvertierte uniflzierte Ottomanische Staats-Anleihe von 1903. Ltq. 32 738 772 = £ 29 762 520 = frs. 744 063 000 in Stücken à Ltq. 22 = £ 20 = frs. 500 u. mehrfachen (5 u. 25 er Stücken). Zs.: 1./3., 1./9: Coup. per 1./3. 1919 wurde bei Fälligkeit nicht bezahlt. Tilg.: Vom 1./1. 1904 ab durch Rückkauf unter pari oder Verl. (über pari) am 1./1. u. 1./7. per 1./3. resp. 1./9. mit jährl. 0.45 %; von 1913 ab totale Rückzahlung al pari zulässig. Sicherheit: Die neue An- leihe geniesst alle Rechte, Privilegien und Garantien, welche durch das Mouharrem-Dekret bewilligt sind, und der V.-R. der Dette Publique Ottomane wird wie früher die An- ordnungen des Mouharrem-Dekrets genau befolgen. Der Zinsen- und Amort.-Dienst wird in der Weise gehandhabt, dass aus den Netto-Einnahmen der Dette Publique Ottomane ein Betrag von £ T. 2 157 375 abgesondert wird, aus welchem zunächst die Annuität auf die 4 % priv. Anleihe von 1890 mit £ T. 430 500 bezahlt wird, sodann 4 % Zs. auf die unifizierte Schuld und ein Teil der Annuität auf die Türkenlose in Höhe von £ T. 243 000, hierauf 0.45 % Amort.-Quote der unifizierten Schuld u. dann der Rest der Annuität für die Türken- lose im Betrage von £ T. 27 000. Die Zs. der getilgten Stücke werden dem Tilg.-F. zuge- wiesen. Die Überschüsse der Netto-Einnahmen über den Betrag von £ T. 2 157 375 werden zwischen der türk. Reg. u. der Dette Publique Ottomane geteilt; die Reg. erhält 75 %, die Dette Publique Ottomane 25 %. Letztere 25 % sind mit ¾ für ausserord. Tilg. der uni- fzierten Anleihe und mit ; für solche der Türkenlose zu verwenden. Sollten in einem Jahre die Netto-Einnahmen der Dette Publique Ottomane nicht den Betrag von $£ T. 2 157 375 erreichen, so wird der Fehlbetrag durch die Zinsen des R.-F. oder durch Entnahme aus dem R.-F. gedeckt. Dieser R.-F. wird aus folgenden Posten gebildet: 1) durch Überweisung des am 1./14. Sept. 1903 auf dem Konto „R.-F. für Erhöhung des Zinsfusses“ vorhandenen Betrages von £ T. 1 113 865, 2) durch Zuwendung von mind. £ T. 300 000 aus dem Ertrage der uniflzierten Anleihe u. 3) durch den Betrag von £ T. 150 000, welcher durch jährl. Zahlungen von £ T. 15 000 von 1319 ab (Rechnungsjahr 1903/1904) seitens der Reg. aufgebracht wird. Der R.-F. wird durch seine Zinserträgnisse erhöht; sobald derselbe die Höhe von £ T. 2 000 000 erreicht hat (erreicht am 1./14. März 1910), fliessen seine Zinserträg- nisse in die allg. Einkünfte der Dette Publique. Wenn die unifizierte Schuld auf £ T. 16 000 000 herabgemindert ist, ist der R.-F. auf £ T. 1 000 000 herabzusetzen u. sein Mehrbetrag der Reg. zur Disposition zu stellen. Alle Entnahmen aus dem R.-F. sind in den folg. Rechnungsjahren durch Überweisungen aus den Überschüssen der Dette Publique über £ T. 2 157 375 dem R.-F. zurückzuerstatten. In dem Falle, dass im Laufe eines Rechnungsjahres eine Entnahme aus dem R.-F. deshalb geschähe, weil eine Unzulänzlichkeit der Einnahmen aus verzögerter Einzahl. des ostrumelischen Tributes, der Cypruszölle u. der Tumbekizölle entstanden ist, sollen die Rückstände dieser Tribute bei ihrer Nachzahl. in erster Linie zur Rückerstattung der er- wähnten Entnahmen verwendet werden. Zahlst.: Berlin: S. Bleichröder, Deutsche Bank; Frankf. a. M.: Gebr. Bethmann, Deutsche Bank. ferner in Konstantinopel, Amsterdam, Brüssel, London, Paris u. Wien. Zahl. der Coup. u. verl. Stücke in Deutschland zum Kurse von kurz Paris. Bei der Einlös. des Coup. per 1./14. März 1915 wurde ein Affidavit verlangt. Verj. der Zinsscheine in 6 J., der verl. Stücke in 15 J. (F.) Die Anleihe diente zur Unifizierung der konv. Schuld Ser. B. Cu. D. Die Anleihe wurde eingeführt in Berlin 9./2. 1904 zu 78.60 %, in Frankf. a. M. 25./2. 1904 zu 75.80 %, in Breslau 11./4. 1904 zu 82.20 %. Kurs Ende 1904–1919: In Berlin: 85.20, 90.10, 93.75, 94.90, 92.80, 94.50, 93.80, 90.50, 85.50, 85.60, 80*, –, 75, –, 93*, 245 %. – In Frankf. a. M.: 85.20, 90.20, 93.30, 93.70, 93.10, 94.50, 93.80, 91, 85.70, 85.80, 80*, –, 75, –, 93*, 250 %. – In Hamburg: 85.10, 89.75, 93, 93.50, 92.70, 94.10, –, 90.75, 85.50, 85.10, 80.75*, –, 75, –, 93*, 190 %. Auch notiert in Breslau. Usance: Beim Handel an der Börse bis Ende 1904 £ 1 = M. 20.40, vom 2./1. 1905 ab Kursnotiz in frs., wobei 1 frs. = M. 0.90 umgerechnet wird. Der Handel versteht sich für Stücke einschl. Coup. per 1./3. 1919 mit Zinsberechnung vom 1./9. 1918. 4 % uniflzierte Ottomanische Staats-Anleihe von 1906. Ltq. 9 537 000 = £ 8 670 000 = frs. 216 750 000 in Stücken à Ltq. 22 – £ 20 = frs. 500 (1 u. 5 Stücke). Zs.: 1./3., 1./9. Coup. per 1./3. 1919 wurde bei Fälligkeit nicht bezahlt. Tilg.: durch Rückkauf unter pari oder Verlos. (über pari) am 1./1. und 1./7. per 1./3. bezw. 1./9. mit jährl. 0.514 %; von 1913 ab totale Rückzahlung al pari zulässig. Sicherheit: Für den Dienst der Anleihe ist die Annuität von Ltd. 430 500 zu verwenden, welche bisher der 4 % privileg. Anleihe von 1890 verpfändet u. in erster Reihe aus den Gesamteinkünften der Administration de la Dette Publique Ottomane zu decken war. Indessen soll das der erwähnten privileg. Anleihe für ihren Dienst einge- räumt gewesene Vorrecht auf die Einnahmen der Dette Publique Ottomane für diese Anleihe von 1906 in Wegfall kommen derart, dass letztere einen integrierenden Bestandteil der