482 Ausländische Banken, Hypotheken-Banken und Sparkassen. Estländischer adeliger Güter-Kredit-Verein in Reval. (Früher Estländische adlige Credit-Casse.) Gegründet: Im Jahre 1802. Neueste Statuten genehmigt am 16. Febr. 1898. Zweck: Der Verein hat den Zweck, den Besitzern von Rittergütern und abgeteilten Grundstücken im Gouvernement Estland gegen Hypothek dieser Güter und Grundstücke Darlehen in Pfandbr. zu erteilen. Mitglied des Vereins wird jeder, der im Gouvernement Estland als Eigentum ein Rittergut besitzt und ein Darlehen gegen Hypothek seines Gutes erhalten hat. Nach Tilg. des auf einem Gute ruhenden Darlehens scheidet der Besitzer des Gutes aus dem Verein aus. Wenn ein dem Verein verpfändetes Rittergut in den Besitz einer anderen Person übergeht, so wird der neue Besitzer Mitglied des Vereins mit allen Rechten und Verpflichtungen eines solchen, während der Vorbesitzer aus dem Verein ausscheidet. Die Besitzer der dem Verein verpfändeten Rittergüter haften solidarisch nicht nur für alle Darlehen, welche gegen Hypothek von Rittergütern und abgeteilten Grundstücken erteilt worden sind, sondern auch für alle Forderungen, welche an sie infolge der vom Verein übernommenen Verbindlichkeiten herantreten können. Diese Garantie verteilt sich unter den Mitgliedern proportional der auf ihren Gütern grundbuch- mässig im Zeitpunkt des Eintritts der Garantie ruhenden Darlehen. Durch die dadurch bestimmte proportionelle Verteilung der Solidarhaft der Mitglieder des Vereins wird nur das Verhältnis festgesetzt, nach welchem für den Fall der Inanspruchnahme der Solidar- haftung vorerst die Verteilung der Gesamtsumme auf die einzelnen Mitglieder des Vereins zu erfolgen hat. Es wird aber hierdurch kein Mitglied des Vereins in irgend einem Falle von der vollen in Grundlage des Art. 3344 des Privatrechts der Ostseeprovinzen auf ihm ruhenden solidarischen Haftung für die Gesamtsumme befreit. Die Besitzer der dem Verein verpfändeten abgeteilten Grundstücke, die nicht ein Rittergut bilden, haften nur für die Schuld, welche durch diese Grundstücke sichergestellt ist, und partizipieren nicht an der solidarischen Garantie. Sie haben an das dem Verein gehörige Vermögen kein Anrecht und gelten nicht als Mitglieder des Vereins. Darlehen dürfen nur gegen Ver- pfändung solchen Grundbesitzes erteilt werden, für welchen in dem Grundbuchregister, als für ein selbständiges Grundstück, ein besonderes Folium eröffnet worden ist. Zur Beleihung werden nur solche Grundstücke angenommen, deren Taxwert nicht weniger als 300 Rubel beträgt; das Darlehen darf des Taxwertes der Rittergüter und abgeteilten Grundstücke nicht übersteigen. Von den Pfandbr. werden in Hannover gehandelt: 3½ % konvertierte Estländische Pfandbriefe von 1885 früher 4 %, im März 1895 von 4 % auf 3½ % herabgesetzt; in Umlauf am 31./12. 1918: M. 4 918 500 in Stücken à M. 300, 600, 1500, 3000. Zs.: 10./4., 10./10. Die im Umlauf befindlichen Zinsschein- bogen enthalten die Zinsscheine bis 10./10. 1915 n. St. einschl. Diese Zinsscheine u. die bis zum gleichen Termin fällig gewordenen verlosten Stücke wurden im August 1918 ein- gelöst. Auf das Kapital der während des Krieges fällig gewordenen ausgelosten Pfandbriefe wurde eine Zinsvergütung von 4 % vom Fälligkeitstermin bis zum Rückzahlungstage gewährt. Tilg.: Durch Verl. am 15./28. Sept. per März des folg. Jahres v. 1886 ab innerh. 56 Jahren, v. 1902 ab Verstärk. u. Totalkünd. zulässig. Zahlstellen: Berlin: Mendelssohn & Co.; Ham- burg: Norddeutsche Bank; Hannover: Ephraim Meyer & Sohn. Zahl. der Zs. u. des Kapitals ohne jeden Abzug in Mark. Kurs in Hannover Ende 1891–1919: 94.75, 94.50, 97.50, 101.25, 98.75, 98, 97.25, 95.25, 89.50, 89.75, 88.75, 92.75, 92.50, 92, 85, 80, 80, 86, 84.50, 87.50, 86.25, 84, 85, 84*, –, 53, –, 60*, 56* %. Verj. der Coup. in 5 J., der verl. Pfandbr. in 30 J. n. F. 4 % Pfandbriefe vom Jahre 1898 (der 5 % Kapitalrentensteuer unterliegend) in Umlauf am 31./12. 1918: Rbl. 11 813 600 in Stücken à Rbl. 100, 200, 500, 1000. Zs.: 10./23. März, 10./23. Sept. Tilg.: Durch Verl. am 1./14. Mai per Sept. desselb. Jahr. innerh. 56 J. Zahlst. in Deutschl.: Berlin: Mendelssohn & Co.; Hannover: Ephraim Meyer & Sohn, Hannov. Bank u. deren Fil.; Celle: Hannov. Bank, vorm. David Daniel. 5 % Pfandbriefe von 1907 (der 5 % Kapitalrentensteuer unterliegend) in Umlauf am 31./12. 1918: Rbl. 10 520 100 in Stücken à Rbl. 100, 500, 1000. Zs.: 10./23. März, 10./23. Sept. Tilg.: Durch Verlos. am 1./14. Mai per Sept. desselben Jahres innerh. 62 Jahren. Bilanz am 31. Dez. 1918: Aktiva: Kasse 8618, Bankguth. 1 553 115, Wertp. 979 986, Darlehen der Güter 26 537 450, kurzterminige Darlehen 112 430, Interims-Portefeuille 6200, Restanten 641 599, Immobilien 650 000, Inventar 50 000, transitor. Summe 93 486, diverse Debit. 354 465, Agio-Verlust 266 616. – Passiva: R.-F. 123 509, Meliorations-F. 59 349, Pens.-F. 111 715, Tilg.-F. der Darlehen 3 144 428, zirkul. Pfandbr. 24 618 365, gezogene Pfandbr. 418 657, rückst. Coup. 1 063 128, Giro 1 067 812, Interims-Kto 6099, vorausgerechnete Zs. 457 138, Mark-Agio der Tilg. 26 360, Garantie-F. der Metall-Anleihen 17 961, div. Kredit. 139 441. Sa. Rbl. 31 253 968. Präsident: E. von Bodisco. Glieder der Verwaltung: J. von Hagemeister, C. Baron Taube, H. von Loewis of Menar, B. von Wetter-Rosenthal, E. Baron Schilling. Finländische Stadt-Hypothekenkasse, Aktiengesellschaft in Helsingfors, S. Esplanadenstrasse 16. Gegründet: 25./4. 1895. Neuestes Statut v. 14./10. 1908. Zweck: Darlehen gegen Hypoth. auf städt. Grundstücke zu gewähren, ferner städt. Ge- meinden sowie auch kirchl. Gemeinden in Städten Amort.-Anleihen zu bewilligen. Die Ge-